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Das Völkerstrafgesetzbuch und das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht.

Zur Frage der Zulässigkeit von strafgesetzlichen Verweisungen auf Völkergewohnheitsrecht im Hinblick auf das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes.

AutorMilan Kuhli
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheBeiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Criminal Law and Procedure 4
Seitenanzahl285 Seiten
ISBN9783428530694
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Die Aktualität des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 II GG (nulla poena sine lege) ergibt sich beim Völkerstrafgesetzbuch dadurch, dass dieses Gesetz in seinen Tatbeständen dynamisch auf Völkergewohnheitsrecht verweist. In der vorliegenden Publikation beschäftigt sich der Autor mit der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit derartiger Verweise. Unter Anwendung der ratio des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht werden Kriterien dafür entwickelt, wann strafgesetzliche Verweisungen auf Gewohnheitsrecht von Art. 103 II GG erfasst werden. Während dies die Frage des Schutzbereichs dieser Verfassungsnorm betrifft, ist hiervon das Problem zu unterscheiden, ob Art. 103 II GG einer Abwägung durch kollidierendes Verfassungsrecht zugänglich ist. In einem Exkurs wird die juristische Diskussion um die Anwendung des Rückwirkungsverbots bei der Verurteilung der sogenannten Mauerschützen reflektiert. Abweichend von der dort geltenden überwiegenden Meinung kommt der Autor zum Ergebnis, dass Art. 103 II GG durchaus einer Abwägung durch kollidierendes Verfassungsrecht zugänglich sein kann. Da jedoch für die vorliegende Fallgestaltung derartiges Verfassungsrecht nicht zu erkennen ist, sind diejenigen Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs, die in den Schutzbereich des Art. 103 II GG eingreifen, zugleich verfassungswidrig. Die Arbeit wurde mit dem Werner-Pünder-Preis 2009 ausgezeichnet.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis16
A. Einleitung20
I. Zur Problematik20
II. Zum Gang der Darstellung31
III. Zum Untersuchungsmaßstab32
B. Das Völkerstrafgesetzbuch36
I. Gesetzgeberische Ziele36
1. Allgemeines36
2. Erstes Ziel: Erfassung des spezifischen Unrechts der Verbrechen gegen das Völkerrecht37
3. Zweites Ziel: Anpassung des deutschen Strafrechts an das Römische Statut38
4. Drittes Ziel: Verbesserung der Rechtsklarheit und Steigerung der Handhabbarkeit in der Praxis durch Normierungen in einem einheitlichen Regelungswerk41
5. Viertes Ziel: Förderung und Verbreitung des humanitären Völkerrechts42
II. Inhalt und Struktur des Völkerstrafgesetzbuchs43
1. Teil 1: Allgemeine Regelungen (§§ 1 bis 5 VStGB)43
2. Teil 2: Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 bis 14 VStGB)53
a) Abschnitt 1: Völkermord (§ 6 VStGB) und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB)54
aa) Völkermord (§ 6 VStGB)55
bb) Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB)59
b) Abschnitt 2: Kriegsverbrechen (§§ 8 bis 12 VStGB)62
c) Abschnitt 3: Sonstige Straftaten (Verletzung der Aufsichtspflicht [§ 13 VStGB] und Unterlassen der Meldung einer Straftat [§ 14 VStGB])69
C. Das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht72
I. Das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht im deutschen Recht72
1. Anwendungsbereich des Art. 103 Abs. 2 GG73
2. ratio des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG74
a) Das Demokratieprinzip75
aa) Allgemeines75
bb) Das Demokratieprinzip als Grundlage des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht78
b) Die Theorie der Generalprävention81
aa) Zur Theorie der Generalprävention auf der Ebene der konkreten Strafanwendung83
bb) Zur Theorie der Generalprävention auf der Ebene der Strafdrohung83
cc) Zusammenfassung85
c) Rechtsstaatliche Prinzipien85
aa) Das Prinzip der Rechtssicherheit87
bb) Der Grundsatz der Gewaltenteilung91
(1) Allgemeines91
(2) Das Gewaltenteilungsprinzip als Grundlage des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht92
cc) Das Schuldprinzip94
(1) Allgemeines94
(2) Das Schuldprinzip als Grundlage des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht95
d) Zusammenfassung zur ratio des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG98
3. Inhalt und Reichweite des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG98
a) Zum Begriff des Gewohnheitsrechts98
b) Fallgruppen, die nicht unter das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG fallen sollen100
aa) Gewohnheitsrechtliche Bildung von Straffreistellungsgründen101
bb) desuetudo (Nichtanwendung bestehender Strafgesetze auf Grund gemeinsamer Rechtsüberzeugung103
cc) Gewohnheitsrechtliche Tatbestandseinengung durch milde Auslegung103
dd) Anwendung von Gewohnheitsrecht im Allgemeinen Teil des materiellen Strafrechts104
(1) Im Besonderen: Gewohnheitsrechtliche Einschränkung von Rechtfertigungsgründen104
(2) Im Allgemeinen: Anwendung von Gewohnheitsrecht im Allgemeinen Teil des materiellen Strafrechts107
ee) Heranziehung gewohnheitsrechtlicher Sätze anderer Rechtsgebiete109
ff) Zusammenfassung und Systematisierung der Fallgruppen109
II. Das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht im Völkerrecht?110
D. Verstoß der auf Völkergewohnheitsrecht verweisenden VStGB-Tatbestände gegen das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG114
I. Einleitung114
II. Vorliegen eines dynamischen Verweises auf Völkergewohnheitsrecht115
1. § 7 Abs. 1 Nr. 4 VStGB (Vertreibung oder zwangsweise Überführung)115
a) „Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Opfers“117
b) „Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts“121
2. § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB (Folter)123
3. § 7 Abs. 1 Nr. 9 VStGB (Freiheitsentziehung)128
4. § 7 Abs. 1 Nr. 10 Var. 8 VStGB (Verfolgung)131
5. § 8 Abs. 1 Nr. 6 VStGB (Vertreibung oder zwangsweise Überführung)138
6. § 8 Abs. 1 Nr. 7 VStGB (Bestrafung ohne ordentliches Verfahren)140
7. § 9 Abs. 1 VStGB (Plünderung oder Zerstörung von Sachen)142
8. § 9 Abs. 2 VStGB (Aufhebung und Aussetzung von Rechten und Forderungen)144
9. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VStGB (Angriffe gegen Hilfsmissionen und friedenserhaltende Missionen)145
10. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VStGB (Angriffe gegen durch das Schutzzeichen der Genfer Abkommen gekennzeichnete Personen und Objekte)147
11. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VStGB (Angriffe auf zivile Objekte)148
12. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Alt. 2 VStGB (Aushungern der Zivilbevölkerung)149
13. Zusammenfassung151
III. Eingriff in den Schutzbereich des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG152
1. Einleitung152
2. Einschlägigkeit des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG bei Strafbegründung durch Völkergewohnheitsrecht153
a) Einleitung153
b) Zur Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes155
c) Zur völkerrechtskonformen Auslegung des deutschen Rechts157
aa) Allgemeines157
(1) Zur völkerrechtskonformen Auslegung des einfachen deutschen Rechts158
(2) Zur völkerrechtskonformen Auslegung des deutschen Verfassungsrechts160
bb) Allgemeine Grenzen der völkerrechtskonformen Auslegung deutschen Rechts164
d) Exkurs: Die Diskussion um die Völkerrechtsfreundlichkeit des Rückwirkungsverbots nach Art. 103 Abs. 2 GG im Zusammenhang mit den Mauerschützenprozessen165
aa) Allgemeines zu den Mauerschützenfällen165
bb) Die Mauerschützenrechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Rückwirkungsverbot165
cc) Die Mauerschützenrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Rückwirkungsverbot167
dd) Die Literatur zur Frage einer völkerrechtskonformen Auslegung des Rückwirkungsverbots168
(1) Nolte168
(2) Werle168
(3) Krajewski169
e) Zur Frage einer völkerrechtskonformen Auslegung des Art. 103 Abs. 2 GG im vorliegenden Fall170
aa) Völkerrechtskonforme Auslegung wegen völkerrechtlicher Bestrafungspflichten171
bb) Völkerrechtskonforme Auslegung wegen völkergewohnheitsrechtlicher self-executing-Strafbestimmungen172
(1) Grenze einer völkerrechtskonformen Auslegung: Möglicher Wortsinn des Art. 103 Abs. 2 GG173
(2) Grenze einer völkerrechtskonformen Auslegung: Erkennbarer Zweck des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG176
(3) Grenze einer völkerrechtskonformen Auslegung: Verbot der Minderung des nationalen Grundrechtsschutzes178
f) Zusammenfassung zur Frage der Einschlägigkeit des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG bei Strafbegründung durch Völkergewohnheitsrecht179
3. Einschlägigkeit des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG bei formellgesetzlichen dynamischen Verweisungen auf Gewohnheitsrecht179
a) Zulässigkeitskriterien für formellgesetzliche dynamische Verweisungen auf Gewohnheitsrecht180
b) Anwendung auf die Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs191
aa) § 7 Abs. 1 Nr. 4 VStGB (Vertreibung oder zwangsweise Überführung)192
bb) § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB (Folter)192
cc) § 7 Abs. 1 Nr. 9 VStGB (Freiheitsentziehung)193
dd) § 7 Abs. 1 Nr. 10 Var. 8 VStGB (Verfolgung)194
ee) § 8 Abs. 1 Nr. 6 VStGB (Vertreibung oder zwangsweise Überführung)196
ff) § 9 Abs. 1 VStGB (Plünderung oder Zerstörung von Sachen)197
gg) § 9 Abs. 2 VStGB (Aufhebung und Aussetzung von Rechten und Forderungen)197
hh) § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VStGB (Angriffe gegen durch das Schutzzeichen der Genfer Abkommen gekennzeichnete Personen und Objekte)198
ii) § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VStGB (Angriffe auf zivile Objekte)199
jj) § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Alt. 2 VStGB (Aushungern der Zivilbevölkerung)199
kk) Zusammenfassung200
c) Exkurs: Übertragung der vorliegenden Kriterien auf sonstige Fälle der mittelbaren Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht201
aa) Zur Anwendung von Gewohnheitsrecht im Allgemeinen Teil des materiellen Strafrechts201
bb) Zur Heranziehung gewohnheitsrechtlicher Sätze anderer Rechtsgebiete203
cc) Zu den Fällen der mittelbar nachteiligen Auswirkungen der gewohnheitsrechtlichen Bildung von Straffreistellungsgründen auf die Strafbarkeit Dritter (am Beispiel von § 32 StGB)203
IV. Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung eines Eingriffs in das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG206
1. Allgemeines zum Rechtsinstitut der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung durch kollidierendes Verfassungsrecht207
2. Abwägbarkeit des aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht208
a) Exkurs: Die Diskussion um die Einschränkbarkeit des Art. 103 Abs. 2 GG im Zusammenhang mit den Mauerschützenprozessen212
aa) Der Mauerschützenbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 95, 96 ff.)212
bb) Die im Zusammenhang mit den Mauerschützenprozessen geführte Diskussion um eine Einschränkbarkeit des Art. 103 Abs. 2 GG214
b) Eigene Stellungnahme zur Einschränkbarkeit des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG216
aa) Wortlaut des Art. 103 Abs. 2 GG216
bb) Das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip als strenge Grenze zwischen der Staatsgewalt und der Freiheit des Bürgers218
cc) Vorbehalt der Bundesrepublik Deutschland zu Art. 7 Abs. 2 EMRK220
(1) Zu den Einzelprinzipien des Art. 7 EMRK220
(a) Schutzgehalt des Art. 7 Abs. 1 EMRK220
(b) Art. 7 Abs. 2 EMRK222
(2) Vorbehalt der Bundesrepublik Deutschland zu Art. 7 Abs. 2 EMRK als Argument gegen eine Einschränkbarkeit des Art. 103 Abs. 2 GG?223
c) Zusammenfassung226
3. Kollidierendes Verfassungsrecht im Falle von Gesetzen, die dynamisch auf Völkergewohnheitsrecht verweisen227
a) Einleitung227
b) Völkergewohnheitsrechtliche self-executing-Strafbestimmungen im Zusammenwirken mit Art. 25 GG228
c) Staatliche Schutzpflichten (am Beispiel der staatlichen Schutzpflicht für Leib und Leben)232
aa) Herleitung der staatlichen Schutzpflicht für Leib und Leben233
bb) Zur Frage einer Kollision234
d) Zusammenfassung238
V. Zusammenfassung zur Frage der Vereinbarkeit der untersuchten Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs mit dem Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG238
E. Rechtspolitischer Ausblick: Änderung des Art. 103 Abs. 2 GG?240
F. Zusammenfassung und Thesen246
I. Zur Auslegung des Völkerstrafgesetzbuchs246
II. Zur ratio des aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht247
III. Zur Frage der Einschlägigkeit des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG bei Strafbegründung durch Völkergewohnheitsrecht247
IV. Zur Frage der Einschlägigkeit des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG bei formellgesetzlicher dynamischer Verweisung auf Gewohnheitsrecht248
V. Zur Frage der Abwägbarkeit des aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht mit kollidierendem Verfassungsrecht249
VI. Zur Frage, ob Verfassungsrecht existiert,das formellgesetzliche dynamische Verweisungen auf Gewohnheitsrecht gebietet250
VII. Zur Frage einer Änderung des Art. 103 Abs. 2 GG251
VIII. Zur Frage der Vereinbarkeit der untersuchten Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs mit dem Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG252
Literaturverzeichnis254
Sachverzeichnis283

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