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Das Widerrufsrecht im Fernabsatz als Kauf auf Probe.

Zum Gestaltungsspielraum des nationalen Umsetzungsgesetzgebers.

AutorIngo Sparmann
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 403
Seitenanzahl331 Seiten
ISBN9783428532858
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Anhand des praktisch bedeutsamen Widerrufsrechts der Fernabsatz-Richtlinie untersucht Ingo Sparmann die Frage, welcher Gestaltungsspielraum dem nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung von Richtlinienrecht verbleibt. Die Arbeit ist in vier Abschnitte gegliedert. Nach einer kurzen Einführung erläutert der Autor zunächst die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, die bei der Umsetzung der Fernabsatz-Richtlinie zu beachten sind. In diesem Zusammenhang geht er auf die Besonderheiten und Methoden der Auslegung von gemeinschaftlichem Sekundärrecht ein. Im anschließenden dritten Teil, der den Schwerpunkt der Arbeit bildet, wird der Frage nachgegangen, welche eigenen Zielvorstellungen der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung verfolgt hat und ob diese Ziele - im Einklang mit den Richtlinienvorgaben - verwirklicht worden sind. Dabei unterzieht Ingo Sparmann das grundsätzliche Anliegen des deutschen Gesetzgebers, die verschiedenen Widerrufsrechte des Gemeinschaftsprivatrechts auf nationaler Ebene in den §§ 355 ff. BGB zu vereinheitlichen, zunächst einer kritischen Bewertung. Im Anschluss daran analysiert er die Einzelentscheidungen des Umsetzungsgesetzgebers. Von besonderem praktischen Interesse ist die Auseinandersetzung mit den Rechtsfolgen des Widerrufs, wie z. B. der Frage, wer die Kosten der Hinsendung zu tragen hat und ob der Verbraucher bei Beschädigung oder Untergang der Ware zum Wertersatz verpflichtet werden kann. Die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs auf das Rücktrittsrecht zu verweisen, bildet den letzten Teil der Arbeit. In diesem Zusammenhang erfolgt eine dogmatische Einordnung des Widerrufsrechts in das Gefüge der bestehenden Vertragslösungsrechte. Dabei kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass sich das Fernabsatz-Widerrufsrecht aus systematischen Erwägungen widerspruchsfreier beim Kauf auf Probe als beim Rücktrittsrecht verorten lässt.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
A. Einführung24
I. Zum Untersuchungsgegenstand24
1. Die wirtschaftliche Bedeutung des Fernabsatzhandels in Deutschland26
2. Das Fernabsatzrecht als „neue“ Materie27
3. Die zu erwartende Überarbeitung der Fernabsatz-RiL28
4. Beschränkung der Untersuchung auf das Widerrufsrecht der Fernabsatz-RiL beim Fernabsatz von Waren30
II. Gang der Untersuchung32
III. Ergebnisse33
B. Vorgaben des Europarechts34
I. Auslegung von Richtlinien34
1. Grammatikalische Auslegung34
2. Historische Auslegung36
3. Systematische Auslegung38
a) Berücksichtigung der Struktur der einzelnen Vorschrift38
b) Berücksichtigung der äußeren Ordnung39
c) Berücksichtigung der inneren Ordnung40
aa) Möglichkeit eines Systemdenkens im Bereich des Europäischen Privatrechts40
(1) Systemdenken als ausschließlich „kontinentaleuropäische Methode“41
(2) Systembildung als Aufgabe des Gemeinschaftsgesetzgebers41
(3) Der fragmentarische Charakter des Gemeinschaftsrechts42
(4) Ergebnis: Idee des Systemdenkens übertragbar43
bb) Prinzipien des Europäischen Vertragsrechts als Bestandteil eines Systems44
4. Teleologische Auslegung45
a) Grundsatz des „effet utile“47
b) Auslegungsregel „im Zweifel für den Verbraucher“48
aa) Argumente für eine Auslegungsregel „im Zweifel für den Verbraucher“48
bb) Die Gegenargumente von Riesenhuber49
cc) Ungewissheit in Bezug auf Bedeutung der Auslegungsregel51
dd) Gefahr einer gespaltenen Auslegung52
ee) Ergebnis: Kein Auslegungsgrundsatz „im Zweifel für den Verbraucher“52
5. Rangfolge der Auslegungskriterien53
II. Die einzelnen Vorgaben der Fernabsatz-RiL im Hinblick auf das Widerrufsrecht54
1. Vor Ausübung des Widerrufsrechts55
a) Erfüllungsansprüche der Vertragsparteien55
aa) Erfüllungsanspruch des Verbrauchers55
bb) Erfüllungsanspruch des Unternehmers56
b) Belehrung über das Widerrufsrecht57
aa) Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht57
bb) Rechtsfolgen bei Verletzung der Belehrungspflicht59
(1) Bedeutung der Belehrung für die Position des Verbrauchers59
(2) Erforderlichkeit weiterer (Sanktions-)Maßnahmen60
cc) Ergebnis: Schaffung zusätzlicher Sanktionsmaßnahmen möglich62
c) Die Widerrufsfrist62
2. Ausübung des Widerrufsrechts63
a) Die rechtliche Konstruktion des Widerrufsrechts63
b) Die Form des Widerrufs64
3. Nach Ausübung des Widerrufsrechts65
a) Erlöschen der Hauptleistungspflichten65
b) Weitere Folgen der Ausübung des Widerrufsrechts66
4. Weitere Vorgaben, die im Hinblick auf das Widerrufsrecht von Bedeutung sind66
III. Zielsetzung der Fernabsatz-RiL67
IV. Der Gemeinsame Referenzrahmen69
1. Zielsetzung des Gemeinsamen Referenzrahmens69
2. Die widerrufsrechtlichen Regelungen des DCFR70
a) Bestehen eines Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften71
b) Widerrufsfrist, Erklärung und Rechtsfolgen des Widerrufs72
aa) Beginn und Dauer der Widerrufsfrist72
bb) Erklärung des Widerrufs73
cc) Rechtsfolgen des Widerrufs74
C. Gestaltungsentscheidungen des deutschen Gesetzgebers76
I. Gestaltungsspielraum des nationalen Gesetzgebers76
1. Beschränkung des Gestaltungsspielraums durch detaillierte Richtlinienregelungen77
2. Beschränkung des Gestaltungsspielraums durch das Ziel einer effektiven Umsetzung78
3. Weitere Vorgaben des EuGH für die Umsetzung79
4. Ergebnis: Einbringen eigener Zielvorstellungen möglich80
II. Zielvorstellungen des deutschen Gesetzgebers80
1. Schaffung eines einheitlichen Widerrufsrechts80
a) Die Ausgangslage bei Inkrafttreten der Fernabsatz-RiL80
b) Die Zielsetzung der Vereinheitlichung81
aa) Stärkung des Verbrauchervertrauens in grenzüberschreitenden Fernabsatzhandel82
(1) Keine Steigerung des Verbrauchervertrauens82
(2) Belastung der Unternehmer durch nationale Vereinheitlichung83
(a) Ausrichtung der Unternehmer auf die unterschiedlichen verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten83
(b) Das auf den Fernabsatzvertrag anwendbare Recht83
(c) Abschreckende Wirkung für die Unternehmer86
(3) Ergebnis: Keine Steigerung des Verbrauchervertrauens87
bb) Ziel der Schaffung einer transparenten Regelung87
(1) Die Erforderlichkeit von „Sondervorschriften“ für einzelne Widerrufsrechte87
(2) Ausrichtung an Vorgaben einer der vereinheitlichten Richtlinien88
(a) Die Verpflichtung zur Rücksendung der Ware88
(b) Die unbegrenzte Verlängerung der Widerrufsfrist89
(c) Verlängerung der Widerrufsfrist bei nachträglicher Belehrung auf einen Monat90
(3) Ergebnis: Keine transparente Regelung91
cc) Ergebnis: keine Steigerung von Verbrauchervertrauen oder Transparenz92
c) Argumente gegen eine Vereinheitlichung auf nationaler Ebene92
aa) Unterschiedliche Schutzzwecke der Widerrufsrechte92
(1) Der Schutzzweck des Widerrufsrechts der Fernabsatz-RiL93
(2) Der Schutzzweck des Widerrufsrechts der TzWr-RiL94
(3) Der Schutzzweck des Widerrufsrechts der HTürW-RiL94
(4) Konsequenzen der unterschiedlichen Schutzzwecke für das Ziel der Vereinheitlichung96
bb) Aufgabe des Konzepts der Mindestharmonisierung96
(1) Keine Möglichkeit der Orientierung am höchsten Verbraucherschutzniveau97
(a) Konflikt zwischen Richtlinien mit vollharmonisierendem und mindestharmonisierendem Charakter97
(b) Konflikt zwischen mehreren Richtlinien mit vollharmonisierendem Charakter98
(2) Konsequenz für den deutschen Gesetzgeber99
d) Ergebnis: Keine nationale Vereinheitlichung99
2. Vor Ausübung des Widerrufs100
a) Zustandekommen eines Vertrages als Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechts100
aa) Anknüpfung des deutschen Gesetzgebers an Willenserklärung des Verbrauchers100
bb) Möglicher Verstoß gegen Vorgaben der Fernabsatz-RiL101
cc) Keine Beschränkung des Gestaltungsspielraums des nationalen Gesetzgebers103
b) Erfüllungsanspruch des Verbrauchers104
aa) Die Konstruktion eines „schwebend wirksamen“ Vertrages104
bb) Zulässigkeit der Vereinbarung eines Zurückbehaltungsrechts105
c) Erfüllungsanspruch des Unternehmers107
aa) Der Gedanke einer personell gespaltenen Wirksamkeit107
bb) Die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers108
d) Verteilung des Zufallsrisikos beim Transport vom Anbieter zum Verbraucher109
aa) Verteilung der Gegenleistungsgefahr nach deutschem Recht109
bb) Fortbestehen der Leistungspflicht des Unternehmers111
cc) Bewertung der deutschen Rechtslage im Hinblick auf die Zielsetzung der Fernabsatz-RiL112
e) Inhalt der Belehrungspflichten114
f) Sanktion bei unzureichender Belehrung des Verbrauchers116
aa) Fristverlängerung116
bb) Unterlassungsansprüche118
cc) Bedürfnis nach weiteren Sanktionsmaßnahmen118
dd) Anspruch auf Schadensersatz119
(1) Grundsätzliche Eignung als Sanktionsmaßnahme120
(2) Vorliegen der Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs120
(a) Pflichtverletzung durch nicht ordnungsgemäße Belehrung121
(b) Verschulden122
(c) Schaden122
(d) Rechtsfolge: Aufhebung des Vertrages123
ee) Ergebnis: Sanktionsmaßnahmen ausreichend124
g) Die Länge der Widerrufsfrist124
aa) Die reguläre Widerrufsfrist124
(1) Die Bedenken des österreichischen Gesetzgebers125
(a) Die zweiwöchige Widerrufsfrist als Regelung zulasten des Verbrauchers125
(b) Erhöhte Gefahr des Erlöschens des Widerrufsrechts durch Ausführung der bestellten Dienstleistung127
(2) Die zweiwöchige Widerrufsfrist als Regelung zugunsten der Verbraucher127
bb) Die verlängerte Widerrufsfrist128
(1) Verlängerung der Widerrufsfrist bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung128
(a) Hintergrund der Verlängerung der Widerrufsfrist auf unbestimmte Zeit129
(b) Regelung zugunsten der Verbraucher i.S. des Art. 14 Fernabsatz-RiL130
(c) Kein Überschreiten der Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums131
(aa) Anlass für die Begrenzung der Widerrufsfrist auf drei Monate131
(bb) Keine Beeinträchtigung des Fernabsatzhandels durch unbegrenzte Verlängerung des Widerrufsrechts133
(d) Ergebnis: kein Widerspruch zur Fernabsatz-RiL133
(2) Widerrufsfrist bei verspäteter Übermittlung der Informationspflichten134
(a) Verlängerung der Widerrufsfrist auf einen Monat bei verspäteter Belehrung134
(b) Vorliegen einer verspäteten Belehrung135
(aa) Unklarer Wille des deutschen Gesetzgebers135
(bb) Vereinbarkeit des § 355 Abs. 2 S. 2 BGB mit der Fernabsatz-RiL136
(cc) Ergebnis: keine Vorverlagerung des Belehrungszeitpunkts140
h) Beginn der Widerrufsfrist141
3. Ausübung des Widerrufs141
a) Anforderungen an die Form der Widerrufserklärung141
aa) Steigerung des Verbraucherschutzes i.S. von Art. 14 Fernabsatz-RiL142
bb) Erlass einer Formvorschrift im Rahmen des Gestaltungsermessens des nationalen Gesetzgebers143
cc) Bewertung der Umsetzungsgesetzgebung143
b) Vereinbarung eines Rückgaberechts145
aa) Begründung des deutschen Gesetzgebers146
bb) Beeinträchtigung der praktischen Wirksamkeit des Widerrufsrechts147
(1) Negativer Einfluss auf Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers147
(2) Sonderfall: Untergang oder Verlust der Ware beim Verbraucher148
(a) Zerstörte Ware als nicht „paketversandfähige“ Ware149
(b) Zurückgreifen auf das allgemeine Widerrufsrecht gemäß § 355 Abs. 1 S. 1 BGB149
cc) Ergebnis: Verstoß gegen Zielsetzung der Richtlinie150
c) Anforderungen an die rechtzeitige Absendung des Widerrufs152
d) Zugang der Widerrufserklärung beim Unternehmer154
aa) Reinicke/Tiedtke: Verlustrisiko ist vom Unternehmer zu tragen155
(1) Besondere Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers155
(2) Trotzdem: Empfangsbedürftigkeit der Widerrufserklärung156
(3) Ergebnis: keine Verlagerung des Verlustrisikos auf den Unternehmer157
bb) Andere Möglichkeiten, der Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers Rechnung zu tragen157
(1) Mankowski: Änderung der Beweisanforderungen158
(2) Recht des Verbrauchers, den Widerruf unverzüglich zu wiederholen159
(a) Einwand der unzulässigen „Addition“ zweier Willenserklärungen160
(b) Einwand der unzulässigen Vermischung von Verzögerungs- und Verlustrisiko161
(c) Ergebnis: Wiederholung des Widerrufs als geeignete Maßnahme162
(3) Andere Verteilung des Verlustrisikos bei konkludentem Widerruf durch Rücksendung der Ware?162
cc) Ergebnis: Verlustrisiko ist grundsätzlich vom Verbraucher zu tragen163
4. Nach Ausübung des Widerrufsrechts163
a) Widerruf ohne Strafzahlung164
aa) Bedeutung des Begriffs der Strafzahlung164
bb) Umsetzungsbedarf im nationalen Recht165
b) Rückabwicklungsverhältnis166
aa) Pflicht zur gegenseitigen Rückgewähr der Leistungen166
bb) Erstattungspflicht des Unternehmers auch bzgl. Hinsendekosten166
(1) Vorgaben der Fernabsatz-RiL166
(2) Betrachtung der Rechtslage in Deutschland167
(3) Sonderfall: Abschluss eines eigenständigen Versendungsvertrages mit Fernabsatz-RiL vereinbar?168
cc) Anforderungen an Rückgewähr durch den Verbraucher169
dd) Verpflichtung des Unternehmers zur Rückgewähr innerhalb von 30 Tagen170
(1) Verzinsungspflicht als geeignetes Sanktionsmittel171
(2) Vorliegen der Voraussetzungen des Verzugs172
(3) Ergebnis: Verzugsregelung keine hinreichend effektive Maßnahme175
ee) Kosten der Rücksendung der Ware176
(1) Kritik an Belastung des Unternehmers mit Rücksendekosten176
(2) Übernahme der erhöhten Rücksendekosten bei Verbringung der Ware an einen anderen Ort durch den Verbraucher177
(3) Anspruch des Verbrauchers auf Zahlung eines Vorschusses178
ff) Weitere Vorgaben für die Rücksendung der Ware179
(1) Wahl eines bestimmten Versandwegs180
(a) Vorgaben des Unternehmers hinsichtlich des Versandwegs180
(b) Pflicht zur Wahl eines günstigen Versandwegs181
(aa) Begrenzung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers bei der Wahl des Versandweges182
(bb) Das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme im Europäischen Privatrecht182
(cc) Verstoß gegen Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme184
(2) Wahl einer bestimmten Transportverpackung185
(3) Pflicht zur Aufbewahrung und Rücksendung der Produktverpackung186
c) Belastung des Verbrauchers mit Wertersatzansprüchen188
aa) Grundsätzliche Zulässigkeit der Belastung des Verbrauchers mit Wertersatzansprüchen189
(1) Die Betrachtung des Wortlauts („Kosten“)189
(2) Auswertung der Richtlinienhistorie190
(3) Beeinträchtigung der praktischen Wirksamkeit des Widerrufsrechts191
(a) Verbot jedweder Belastung der Verbraucher mit Wertersatzansprüchen192
(aa) Nur einzelne Verbraucher von Wertersatzpflicht betroffen192
(bb) Standpunkt des EuGH zur Belastung einzelner Verbraucher mit für sie ungünstigen Rechtsfolgenregelungen bei Haustürgeschäften193
(cc) Übertragbarkeit der Rechtsprechung des EuGH auf Fernabsatzgeschäfte194
(dd) Ergebnis: Nicht jede Belastung des Verbrauchers mit Wertersatzansprüchen bedeutet Beeinträchtigung der Effektivität des Widerrufsrechts195
(b) Verstoß gegen das Gebot der Gewährleistung der vollständigen Wirksamkeit195
(aa) Bedeutung der Unternehmerinteressen im Bereich der Fernabsatz-RiL196
(bb) Bedeutung der Unternehmerinteressen im Bereich des Widerrufsrechts200
(cc) Vorrang der Verbraucherinteressen201
(4) Ergebnis: keine grundsätzliche Unzulässigkeit von Wertersatzansprüchen203
bb) Wertersatz für den mit der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Ware verbundenen Wertverlust203
(1) Das Wortlautargument203
(2) Der sprachliche Zusammenhang205
(3) Beeinträchtigung der praktischen Wirksamkeit der Richtlinie206
(a) Recht des Verbrauchers auf Ingebrauchnahme der Ware207
(aa) Erfordernis der Ingebrauchnahme nach der Fernabsatz-RiL207
(bb) Zurückweisung der Kritik von Rott209
(cc) Die Stellungnahme der Kommission aus dem Jahr 1999210
(b) Ergebnis: keine Beeinträchtigung der praktischen Wirksamkeit212
(4) Ergebnis: kein Widerspruch zur Fernabsatz-RiL212
cc) Wertersatz wegen Verschlechterung oder Untergang der Ware212
(1) Grundsätzliche Unbedenklichkeit der Wertersatzverpflichtung213
(2) Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Verteilung des Zufallsrisikos214
(a) Verstoß gegen den Schutzzweck der Fernabsatz-RiL: Befreiung von den Risiken eines Versendungskaufs?215
(b) Überschreiten der Grenzen des Ermessensspielraums des Gesetzgebers217
(3) Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Berechnung der Höhe des Wertersatzes218
dd) Ergebnis: Wertersatzpflichten mit Fernabsatz-RiL vereinbar220
d) Die Verteilung des Transportrisikos bzw. der Gegenleistungsgefahr bei Rücksendung der Ware zum Anbieter221
e) Schadensersatzpflicht des Verbrauchers223
aa) Haftung des Verbrauchers für nach Ausübung des Widerrufsrechts eingetretene Schäden223
bb) Haftung des Verbrauchers für vor Ausübung des Widerrufsrechts eingetretene Schäden224
cc) Ergebnis: keine Bedenken gegen Schadensersatzverpflichtung226
f) Verpflichtung des Verbrauchers zum Nutzungsersatz226
aa) Wortlaut von Art. 6 Abs. 2 S. 2 Fernabsatz-RiL227
bb) Verstoß gegen die Zielsetzung der Fernabsatz-RiL227
cc) Auswertung der Stellungnahme der Kommission229
dd) Ergebnis: keine Bedenken gegen Nutzungsersatzpflicht229
g) Pflicht zur Nutzung im Rahmen der ordnungsgemäßen Wirtschaft230
aa) Praktische Bedeutung der Ersatzverpflichtung232
(1) Mögliches Eingreifen der Privilegierung des § 347 Abs. 1 S. 2 BGB232
(2) Verstoß gegen Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft233
(a) Maßgeblichkeit der vertraglichen Vereinbarung233
(b) Maßgeblichkeit des objektiven Maßstabs der vernünftigen Wirtschaftsführung234
(c) Ergebnis: Wirtschaftliche Nutzung im Regelfall nicht geboten235
(3) Ergebnis: geringe praktische Bedeutung des Ersatzanspruchs236
bb) Vereinbarkeit der Ersatzpflicht mit den Richtlinienvorgaben236
cc) Ergebnis: keine Beeinträchtigung der Effektivität des Widerrufsrechts238
h) Aufwendungsersatzanspruch des Verbrauchers238
III. Ergebnis: Vereinbarkeit der Umsetzungsgesetzgebung mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts241
D. Verortung des Widerrufsrechts im System bestehender Lösungsrechte242
I. Umsetzungsbedarf im deutschen Recht242
II. Mögliche Rückabwicklungsmodelle innerhalb des BGB243
1. Die Regelung in § 361a Abs. 1 S. 1 BGB a.F. und § 355 Abs. 1 S. 1 BGB243
a) Dogmatische Einordnung des Widerrufsrechts245
aa) Systematische Erwägungen246
bb) Wille des deutschen Gesetzgebers247
cc) Anknüpfung des Widerrufsrechts an die Willenserklärung des Verbrauchers248
dd) Wortlaut des Gesetzes („nicht mehr gebunden“)249
(1) Unwirksamkeit als Rechtsfolge des Widerrufs249
(2) Gebundenheit i.S. von „Unwiderruflichkeit“250
(3) Gebundenheit i.S. von „Selbstbindung“251
(a) Die Ansicht von Thole251
(b) Die Ansicht von Pott252
(c) Die Ansicht von Fischer252
ee) Ergebnis: dogmatische Einordnung zweifelhaft254
b) Ergebnis: Anforderungen an Umsetzung nicht gewahrt254
2. Umsetzung außerhalb des BGB: Anknüpfung an § 4 FernUSG a.F.255
a) Vergleichbare Zielsetzung von § 4 Abs. 1 FernUSG a.F.255
b) Die Entscheidung für eine Integration des Widerrufsrechts in das BGB257
c) Ergebnis: keine Umsetzung im Rahmen des § 4 FernUSG a.F.258
3. Das Widerrufsrecht als gesetzliches Rücktrittsrecht259
a) Vertragsbezogenheit des Rücktrittsrechts259
b) Die Regelung des § 346 Abs. 2 S. 2 BGB261
aa) Systematische Erwägungen261
(1) Kein Schutz vor Fehlern bei der Willensbildung im Rücktrittsrecht261
(2) Sachliche Nähe zwischen Widerrufs- und vertraglichem Rücktrittsrecht262
(3) Ergebnis: kein Schutz der Privatautonomie durch das Rücktrittsrecht264
bb) Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht264
c) Ergebnis: keine Umsetzung als Rücktrittsrecht265
4. Zuordnung zum Allgemeinen Teil des BGB: das Widerrufsrecht als Anfechtungs- oder Widerrufsrecht i.S. des § 145 BGB266
a) Konsequenzen der Einordnung als Anfechtungs- oder Widerrufsrecht267
aa) Bestehen von Erfüllungsansprüchen ab Vertragsschluss267
bb) Anknüpfung an die Willenserklärung des Verbrauchers267
cc) Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht268
(1) Vereinbarkeit mit dem Willen des deutschen Gesetzgebers268
(2) Vorgaben des Gemeinschaftsrechts269
dd) Ergebnis: Anknüpfung an das Bereicherungsrecht unbedenklich270
b) Das Widerrufsrecht als Anfechtungsrecht270
aa) Argumente für eine Ausgestaltung des Widerrufs als Anfechtungsrecht270
bb) Das Widerrufsrecht als voraussetzungslos gewährtes Lösungsrecht?271
cc) Die drohende Schadensersatzpflicht nach § 122 Abs. 1 BGB271
dd) Der Umfang des Schutzes der Entscheidungsfreiheit in § 119 Abs. 2 BGB272
ee) Ergebnis: mangelnde Eignung der §§ 119 ff. BGB zur Umsetzung des Widerrufsrechts273
c) Das Widerrufsrecht als (gesetzlicher) einseitiger Widerrufsvorbehalt274
aa) Vergleichbare Zielsetzung von Widerrufsrecht und Widerrufsvorbehalt274
bb) Das Vertragsangebot als Anknüpfungspunkt für den Widerrufsvorbehalt275
cc) Fortfall der Rechtswirkungen der Willenserklärung infolge des Widerrufs277
dd) Ergebnis: mangelnde Eignung des § 145 a.E. BGB zur Umsetzung des Widerrufsrechts277
d) Ergebnis: keine Zuordnung zum Allgemeinen Teil des BGB278
5. Zuordnung zum besonderen Schuldrecht: Der Fernabsatzvertrag als besondere Form des Kaufs auf Probe278
a) Die sachliche Nähe von Widerrufsrecht und Kauf auf Probe280
aa) Vergleichbare Zielsetzung von Widerrufsrecht und Kauf auf Probe280
bb) Abweichende Ansicht des BGH: unterschiedliche Zielsetzung281
cc) Die Rechtslage im Versandhandel vor Inkrafttreten der Fernabsatz-RiL282
dd) Ergebnis: Vergleichbare Zielsetzung liegt vor283
b) Billigung eines unwirksamen statt Widerruf eines wirksamen Vertrages283
aa) Das Erfordernis der Billigung des Vertrages durch den Käufer283
(1) Dogmatische Konstruktion von Kauf auf Probe und Widerrufsrecht284
(2) Pflicht zur Übergabe der Ware im Rahmen des Untersuchungsrechts284
(3) Ergebnis: Erklärung der „Missbilligung“ erforderlich285
bb) Wirksamkeit des Vertrages vor Ablauf der Untersuchungs- bzw. Widerrufsfrist286
cc) Ergebnis: Missbilligung eines auflösend bedingten Vertrages287
c) Die weiteren Voraussetzungen und Folgen der Vereinbarung eines Kaufs auf Probe288
aa) Vor Ausübung des Widerrufs bzw. Erklärung der Missbilligung288
(1) Zustandekommen des Vertrages als Voraussetzung für Missbilligung288
(2) Die Verteilung des Transportrisikos beim Kauf auf Probe290
(3) Belehrungspflichten290
(4) Dauer und Beginn der Untersuchungs- bzw. Widerrufsfrist291
bb) Die Erklärung der Missbilligung bzw. die Ausübung des Widerrufs291
(1) Anforderungen an die Erklärung der Missbilligung des Vertrages291
(2) Die Vereinbarung eines Rückgaberechts292
cc) Nach Erklärung der Missbilligung bzw. Ausübung des Widerrufsrechts292
(1) Die Rückabwicklung des Vertrages293
(a) Pflicht zur gegenseitigen Rückgewähr der empfangenen Leistungen nach §§ 454 f. BGB293
(b) Übertragbarkeit auf den Anwendungsbereich der Fernabsatz-RiL293
(c) Die Verpflichtung des Verbrauchers zur Rücksendung der Ware295
(d) Die Kosten der Rücksendung der Ware295
(e) Verpflichtung des Verkäufers bzw. Unternehmers zur Rückgewähr innerhalb von 30 Tagen296
(f) Pflicht zur Erstattung der Hinsendekosten297
(g) Vorgaben hinsichtlich Versand und Verpackung298
(2) Belastung des Verbrauchers mit Wertersatzansprüchen298
(a) Berechnung der Höhe des Wertersatzanspruchs298
(b) Ersatz für den durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eingetretenen Wertverlust298
(aa) Umfang des Untersuchungsrechts des Käufers gemäß § 454 Abs. 2 BGB299
(bb) Anspruch auf Wertersatz nach Bereicherungsrecht300
(cc) Ergebnis: Belastung des Verbrauchers mit Wertersatzanspruch möglich301
(c) Wertersatz wegen Verschlechterung oder Untergang der Ware301
(d) Berufung auf Entreicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB301
(aa) Verschärfte Haftung des Käufers bzw. Verbrauchers301
(bb) Anwendbarkeit der Saldotheorie303
(3) Verteilung des Transportrisikos bzw. der Gegenleistungsgefahr bei Rücksendung der Ware zum Anbieter303
(4) Schadensersatzpflicht des Käufers bzw. Verbrauchers304
(a) Haftung wegen Verletzung der vertraglichen Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit der Ware304
(b) Schadensersatz nach den Vorschriften des Bereicherungsrechts306
(5) Verpflichtung des Käufers bzw. Verbrauchers zum Nutzungsersatz306
(6) Nutzungsobliegenheit und Aufwendungsersatz307
(7) Ergebnis: Bereicherungsrecht als geeignetes Rückabwicklungsregime308
d) Ergebnis: das Widerrufsrecht der Fernabsatz-RiL als Sonderfall des Kaufs auf Probe308
III. Zusammenfassung311
Literaturverzeichnis315
Sachwortverzeichnis328

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