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Depotmanagement in der Niedrigzinsphase

AutorWladimir Agapejew
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl51 Seiten
ISBN9783956846793
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
'The return of my money is more important than the return on my money.' Mark Twain Dies war ein weit verbreitetes Motto vieler Anleger in den letzten Jahren. Die Anleger waren bereits zufrieden, wenn sie ihr Vermögen erhalten konnten. Die Höhe von Erträgen stand immer weniger im Fokus. Seit der letzten Wirtschaftskrise und der darauf folgenden Schuldenkrise in der Europäischen Union wurden viele neue Regelungen und Gesetze verabschiedet. Eine der entscheidenden Regelungen war die Festsetzung des Leitzinssatzes seitens der Europäischen Zentralbank auf das historisch niedrigste Niveau aller Zeiten. Die Anleger sowie die Banken müssen ihre Strategien an diese Situation anpassen, um erfolgreich Kapital vermehren oder dieses zumindest erhalten zu können.

Wladimir Agapejew, B. A., wurde 1985 in Dnepropetrowsk in der Ukraine geboren. Mit 13 Jahren kam er 1993 nach Deutschland. Sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Landshut schloss er im Jahre 2013 mit dem akademischen Grad des Bachelor

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 2, Die Ursachen der Niedrigzinsphase: Um den Themenbereich dieser Bachelorarbeit verständlicher darstellen zu können, soll zunächst auf die einzelnen verwendeten Begriffe näher eingegangen werden. So werden zunächst Indikatoren für Niedrigzinsphasen untersucht und Zinssätze als eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente der Zentralbanken dargestellt. Mechanismen möglicher Einflussnahmen auf die Entwicklung der Wirtschaft eines Landes oder einer Währungsunion werden aufgezeigt. Konkret wird beschrieben, welche Institution die Zinssätze für die Europäische Union festlegt, welche Beweggründe es dafür gibt und wer speziell hiermit in Verbindung steht. 2.1, Zentralbanken und Europäische Zentralbank: Die Bezeichnung Niedrigzinsphase steht für ein niedriges Niveau des Leitzinssatzes, der von der Zentralbank vorgegeben wird. Leitzinssätze dienen den Zentralbanken als ein Instrument, mit dessen Hilfe sie Einfluss auf die Inflation nehmen können, um damit das Wirtschaftswachstum zu steuern. Allgemein werden Leitzinssätze von den Zentralbanken, und speziell in der Europäischen Union von der EZB, festgesetzt. Zentralbanken sind staatliche Institutionen, die das Ziel haben, das Geschäftsbankensystem in einem Land zu überwachen und die Geldmenge zu steuern. In Deutschland fiel diese Aufgabe, bis zur Ablösung durch die EZB am 1. Januar 1999, der Deutschen Bundesbank zu. Zentralbanken verfolgen im Unterschied zu den Geschäftsbanken keine einzelwirtschaftlichen Ziele, wie Gewinnmaximierung, Wertsteigerung etc. Das Hauptziel der meisten Zentralbanken ist die Wahrung von Preisniveau- und Geldwertstabilität. Außerdem emittieren sie Banknoten und bringen diese in Umlauf, weswegen Zentralbanken oft auch Notenbanken oder Zentralnotenbanken genannt werden. In den 1950er Jahren wurde der EG-Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemein-schaft von den Vertretern Belgiens, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und der Niederlande unterzeichnet. Dieser Vertrag beinhaltete den Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) innerhalb der Europäischen Union, welcher in drei Stufen stattfinden sollte. In der dritten und letzten Stufe der WWU am 1. Januar 1999 wurden die geldpolitischen Zuständigkeiten sowie die Einführung des Euros auf eine unabhängige Institution, die EZB, übertragen. Die vorangegangenen Stufen traten unter anderem im Juli 1990 und am 1. Januar 1994 in Kraft. Im Zuge der ersten Stufe wurden primär sämtliche Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs innerhalb der EU aufgehoben. Bezüglich der zweiten Stufe begann die WWU mit der Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) und dem Verbot des Einflusses der öffentlichen Hand auf die Zentralbanken. Der EG-Vertrag stellt die rechtliche Grundlage für die einheitliche Geldpolitik dar und errichtete die EZB sowie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Der Arti-kel 105 Absatz 1 des EG-Vertrags beschreibt, dass das primäre Ziel der ESZB die Preisstabilität ist. Des Weiteren wird eine allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemein-schaft zur Verwirklichung der Ziele aus Artikel 2 vorgeschrieben. Dies geschieht aller-dings nur insoweit, als die Preisstabilität nicht beeinträchtig wird. 2.2, Die Geldpolitik der EZB: Wie bereits oben beschrieben, ist das primäre Ziel der EZB die Erhaltung der Preissta-bilität im gesamten Euro-Währungsgebiet. Speziell die Gewährleistung der Preisstabili-tät bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Depotmanagement. 2.2.1, Preisstabilität: Stabile Preise verhelfen dem Markt zur mehr Transparenz. Daraus lässt sich schluss-folgern, dass es in einer preislich gesehen stabilen Umgebung einfacher ist, verschie-dene Investitionen zu vergleichen um so eine bessere Investitionsentscheidung treffen zu können. Infolge der letzten Finanzkrise hat der Markt aus der Sicht vieler Investoren erheblich an Attraktivität verloren. Bei einer Preisstabilität würde der Markt immer mehr und mehr an Vertrauen gewinnen. Die Investitionen würden steigen und somit würde auch die Wirtschaft stetig angekurbelt werden. Ein von stabilen Preisen geprägtes Umfeld würde außerdem dazu führen, dass die gesamte Lebensqualität der Bevölkerung aufrechterhalten oder sogar gesteigert wird. Gerade die sozial schwachen sind am stärksten von Preisschwankungen betroffen, denn diese können sich am wenigsten gegen Inflation absichern. Dies führt dann dazu, dass eine starke Umverteilung des Vermögens auf dem Markt stattfindet. Ebenfalls würden Preisschwankungen zu großen sozialen Differenzen innerhalb eines Landes oder einer Region führen. Der Begriff der Preisstabilität selbst wurde vom EZB-Rat 1998 festgelegt: 'Preisstabilität wird definiert als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Eu-ro-Währungsgebiet von unter 2 % gegenüber dem Vorjahr. Preisstabilität muss mittel-fristig gewährleistet werden.' Diese Definition wurde im Jahr 2003, nach einer gründ-lichen Überprüfung seitens der EZB, nochmals ergänzt. Die mittelfristige Preissteige-rungsrate soll so einen Wert von 'unter, aber nahe 2 %' beibehalten.
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