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Der Alternative Investment Market der London Stock Exchange und die Faktoren für seinen Erfolg

AutorJohannes Bartl
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2006
Seitenanzahl112 Seiten
ISBN9783638513586
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis10,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,0, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Institut für betriebliche Finanzwirtschaft), 76 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Als in den Jahren unmittelbar nach dem Platzen der 'Internetblase' die neuen Märkte in Europa - allen voran der Neue Markt in Frankfurt - allmählich in der Bedeutungslosigkeit versanken, wies der im Juni 1995 gegründete Alternative Investment Market (AIM) der Londoner Börse nicht nur ein stets lebhaftes Emissionsgeschäft auf, sondern entwickelte sich darüber hinaus zur mittlerweile erfolgreichsten, börsenregulierten Plattform für kleine und mittelgroße Unternehmen in Europa. Aber welche Faktoren sind eigentlich für diese aufstrebende Performance verantwortlich? Der Autor begibt sich auf die Suche nach Antworten auf diese Frage. Dazu stellt er nach einer Analyse der Entwicklung des AIM die identifizierten Erfolgsgrößen strukturiert und detailliert dar. In diesem Zusammenhang werden außerdem die Unterschiede zu den gescheiterten Märkten - Neuer Markt, Nouveau Marché und Nouvo Mercato - herausgearbeitet sowie nach jenen Regelungen geforscht, die die neuen handelsülätze - Alternext, M:access und Entry Standard - dem AIM-Regelwerk nachempfunden haben.

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Leseprobe

3        Erfolgsfaktoren im direkten Einflussbereich der LSE


 

3.1       Listinganforderungen am AIM


 

Da sich der Alternative Investment Market als Emissionsplattform für kleine und mittelgroße Unternehmen aus allen Branchen positioniert, passen sich auch die Anforderungen an die Zulassung zu diesem Marktsegment sowie die Folgepflichten im Verlauf der Notierung speziell an diese Zielgruppe an. So wurden bereits bei der Identifizierung der Erfolgsfaktoren einige die Zulassung und Folgepflichten betreffende Größen aufgezeigt.

 

In welchem Umfang, vorausgesetzt die Rahmenbedingungen stimmen, die Idee der „Regulated Unofficial Markets“ sowohl von Börsenaspiranten als auch von Investoren angenommen wird, zeigt sich am zweiten Aktienmarktsegment der LSE. Dass durchaus auch in Kontinentaleuropa Potenzial für Märkte vorhanden wäre, die nicht den EU-Richtlinien – deren Bedingungen für den Börsenzugang kleine oder mittelständische Unternehmen häufig nicht oder nur mit Schwierigkeiten erfüllen können, weil diese Richtlinien für Mittelständler keine gesonderte Behandlung vorsehen – unterworfen sind, sieht man daran, dass es im Euro-Raum mehr als eine Million kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu € 50 Mio. Umsatz und 250 Mitarbeitern gibt, von denen zur Zeit weniger als ein Prozent börsennotiert sind.[89]

 

Im Folgenden sollen nun die bereits besprochenen und weitere Anforderungen für ein Listing am AIM zum einem mit dem Main Markt – unbeachtet bleiben die darin angesiedelten speziellen Segmente techMARK, techMARK Mediscience und landMARKverglichen werden, da Unternehmen bei einem Börsegang in London ja nur die Möglichkeit haben zwischen diesen zwei Marktsegmenten zu wählen. Zum anderen werden die in London aufgestellten Anforderungen mit denen einiger andere „Exchange Regulated Markets“, die im Sog des Erfolgs des AIM in den letzten Monaten entstanden sind, verglichen um explizit zu machen, welche Regelungen sie dem zweiten Aktienmarktsegment der Börse in London nachempfinden und wo sie sich unterscheiden.

 

3.1.1     Going Public


 

Wegen der Börsenregulierung des AIM finden die Regularien der UK Listing Authority (UKLA), die unter anderem den Zugang zur Official List der LSE festlegen und überwachen, keine Anwendung. Die UKLA ist ein Teil der Financial Services Authority, welche auch sonst keinerlei Einfluss auf das Regelwerk und die Überwachung des AIM nimmt.[90] Die rechtlichen Grundlagen der Zulassung sind in den AIM-Rules aufgelistet. Das Zulassungsverfahren sieht vor, dass spätestens 10 Tage vor der Stellung des Zulassungsantrages der Börse die Angaben über den Emittenten, den NOMAD und dem Nominated Broker zugehen. Letzterer, welcher zudem Mitglied der LSE sein muss, soll für die Liquidität im Aktienhandel sorgen. In vielen Fällen gehören Broker und NOMAD derselben Gesellschaft an. Dadurch können vorhandenes Synergiepotenzial besser genutzt sowie mögliche Interessenkonflikte vermieden werden.[91] Der NOMAD, der im Rahmen der Aktienplatzierungen bereits als Erfolgsfaktor identifiziert wurde und dem eine Reihe von Aufgaben zukommt, wird in Punkt 3.2.1 ausführlich behandelt.

 

Zusammen mit dem obligatorischen Zulassungsantrag und den verschiedenen Zulassungsdokumenten ist auch ein Zulassungsprospekt einzureichen, wenn das Unternehmen mit der Notierungsaufnahme gleichzeitig Aktien zum Kauf anbietet. Dieser Prospekt muss ab erfolgter Anmeldung von der Aktiengesellschaftgemäß AIM-Rule 3 – für die Dauer von mindestens einen Monat öffentlich und kostenlos für die (potenziellen) Investoren zugänglich gemacht werden.[92] Auf der Homepage von Punch Graphix (dazu mehr in Punkt 4.2.1) unter http://www.punchgraphix.com findet sich für Interessierte ein schönes Beispiel für ein solches Börsenprospekt zum AIM.

 

Ist ein Zulassungsprospekt zu erstellen, dann müssen darin alle relevanten Informationen über das Unternehmen und seine Aktivitäten einschließlich Finanzinformationen und Prognosen über die erwarteten Gewinne oder Verluste enthalten sein. So muss auch eine Erklärung der Vorstandsmitglieder dahingehend ausgewiesen sein, dass das Working Capital zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens für 12 Monate für die Finanzierung des Geschäftsbetriebes ausreichen wird. Auch eingehende Darstellungen aller Organmitglieder, wie z.B. Name, Alter, Tätigkeiten während der letzten fünf Jahre und Vorstrafen oder Verurteilungen, müssen im Prospekt enthalten sein.[93] Richtet sich das Verkaufsangebot an mehr als 100 Personen und übersteigt es ein Volumen von £ 2,5 Millionen, dann muss das Unternehmen den Börsenprospekt zusätzlich von der UKLA bestätigen lassen. Dies trifft nicht auf Privatplatzierungen zu[94] und war daher bisher nur in einer kleinen Anzahl der Fälle erforderlich, wie aus der Darstellung der Börsengänge mit Aktienplatzierungen (Punkt 2.2.1.2) abgeleitet werden kann.

 

Daneben gilt nach Rule 7 eine Lock-up-Periode von zwölf Monaten für die Eigentümer und Angestellten einer Gesellschaft, falls das operative Geschäft zum Zeitpunkt der Zulassung weniger als zwei Jahre betrieben wird.[95] Eine Lock-up-Periode (deutsch Bindungsfrist) begründet eine Halteperiode für Altaktionäre nach der Emission. Auf den internationalen Kapitalmärkten sind Fristen von einem halben bis zu einem Jahr häufig anzutreffen. Gerade bei jungen Gesellschaften dienen sie als ein wichtiges Signal für die Investoren und können so als eine vertrauensbildende Maßnahme für die Aktionäre gesehen werden.[96] Aus diesem Grund trägt das Vorhandensein einer Lock-up-Periode auch eine Kleinigkeit zum Erfolg einer Börsenplattform bei.

 

Die Zulassungsgebühren (engl. Admission fees) für eine Gesellschaft, die spätestens drei Werktage vor der Zulassung zu bezahlen sind, betragen £ 4.912 (inkl. 17,5 % Mehrwertsteuer). Sie sind damit niederer als die Gebühren am Hauptmarkt, die je nach Emissionsvolumen von £ 6.251 bis £ 312.536 (inkl. Mehrwertsteuer) betragen.[97] Kostenmäßig sind des Weiteren besonders der Prospekt, sofern einer erstellt werden muss, der NOMAD und der betreuende Broker zu berücksichtigen.[98]

 

Darüber hinaus gibt es keine weiteren Zugangshürden. So wurde bereits dargelegt, dass kein Mindestemissionsvolumen, kein Streubesitz und keine Mindestmarktkapitalisierung vorgeschrieben sind, wodurch der AIM für kleine Unternehmen sehr attraktiv und damit vordergründig auch sehr erfolgreich ist. Dagegen müssen sich am Main Market 25 % der Aktien im Streubesitz befinden und es wird von der Gesellschaft eine Mindestmarktkapitalisierung von £ 700.000 gefordert. Weiters gibt es am AIM keine Anforderungen hinsichtlich des Unternehmensalters, wohingegen ein Unternehmen mindestens drei Jahre vor Börseneinführung am Main Market bestehen muss.[99]

 

Das eigentliche Zulassungsverfahren am AIM dauert drei Werktage, wenn die Dokumente vollständig eingereicht worden sind. Das Verfahren läuft deshalb so schnell, da die Zulassungsstelle der LSE den Inhalt des Börsenprospekts nicht im Wege eines formellen Billigungsverfahrens auf Vollständigkeit überprüft. Diese Aufgabe obliegt gemäß den Regularien des Alternative Investment Market dem NOMAD, der dann gegenüber der Zulassungsstelle bestätigen muss, dass der Zulassungsprospekt den rechtlichen Anforderungen entspricht. Für Schäden, die sich für die Anleger aus unvollständigen oder unrichtigen Prospektangaben ergeben, haften nach englischem Recht sowohl der Emittent selbstals juristische Personals auch die Mitglieder seiner Organe.[100]

 

Die sich durch die Prospekt-Richtlinie (Ril 2003/71/EG – betrifft den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist) und die Marktmissbrauchs-Richtlinie (Ril 2003/6/EG – betrifft Insidergeschäfte und Marktmanipulationen)[101] ergebenden strengeren Anforderungen an die Zulassungs- und Berichtspflichten treffen die am AIM notierten Unternehmen nicht. Denn der LSE ist es nach Absprache mit den übrigen europäischen Börsen in Brüssel gelungen die Stellung ihres Nebenmarkts als Exchange Regulated Börse durchzusetzen, sodass sie auch weiterhin außerhalb der Geltung der EU-Richtlinien operieren kann.[102]

 

Nach einem noch weiter vereinfachten Zulassungsprozess qualifizieren sich gemäß der bereits angesprochenen „Fast track route“ solche Unternehmen für das zweite Aktienmarktsegment der LSE, deren Aktien unmittelbar vor der Zulassung zum AIM für zumindest 18 Monate an einem der „AIM Designated Markets“ gehandelt wurden. Es sind dies die Hauptmärkte der Australian Stock Exchange, Deutsche Börse, Euronext, Johannesburg Stock Exchange, NASDAQ, New York Stock Exchange, Stockholm Börse, Swiss Exchange, Toronto oder der LSE Official List. Die betroffene Gesellschaft muss hier lediglich ihren letzten Jahresabschluss vorlegen und das so...

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