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Der Freikauf des Sklaven mit eigenem Geld - Redemptio suis nummis.

AutorSusanne Heinemeyer
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2013
ReiheSchriften zur Rechtsgeschichte 161
Seitenanzahl381 Seiten
ISBN9783428539949
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Die antike römische Gesellschaft zeichnet sich durch das Nebeneinander von Freien und Sklaven aus. Sklaven hatten seit alter Zeit die Chance, durch Freilassung die Freiheit zu erlangen. Gegenstand der Untersuchung ist eine Möglichkeit des Sklaven, auf eigene Initiative rasch und sicher frei zu werden: Er beauftragt eine dritte Person, ihn bei seinem Herrn zu kaufen und anschließend freizulassen. Seit der Regierungszeit der Kaiser Marc Aurel und Lucius Verus (2. Jh. n. Chr.) kann der Sklave, der abredewidrig nicht freigelassen wird, seine Freiheit sogar gerichtlich durchsetzen. Voraussetzung dieses klagbaren Anspruchs war, dass der Sklave den Freikaufpreis selbst aufbrachte, der Freikäufer mithin keinen finanziellen Aufwand hatte, und der Sklave das Vorliegen eines Freikaufs beweisen konnte. Genauer analysiert werden Voraussetzungen und Ablauf dieses Freikaufs des Sklaven mit eigenem Geld (redemptio suis nummis). Dabei werden die Zusammenhänge mit dem Sondergut des Sklaven (peculium) und dem Auftrag (mandatum) besonders berücksichtigt. Anhand einer Untersuchung der Quellen kann u.a. gezeigt werden, dass anders als bisher angenommen der Sklave mit der redemptio suis nummis auch dann frei werden kann, wenn sein Herr nicht weiß, dass der Sklave auf diesem Wege die Freiheit erlangen möchte.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis14
Abkürzungsverzeichnis25
Einleitung28
§ 1 Vorüberlegungen zum Freikauf mit eigenem Geld im römischen Recht28
I. Freikauf in Rom28
II. Freikauf in Griechenland29
§ 2 Der Freikauf des Sklaven mit eigenem Geld (redemptio suis nummis)32
I. Überblick über Wesen und Ablauf der redemptio suis nummis32
II. Quellen und Literatur zur redemptio suis nummis38
§ 3 Ausblick40
1. Teil: Freilassung im römischen Recht41
§ 4 Möglichkeiten der Freilassung eines Sklaven41
I. Vorbemerkung41
II. Die Freilassung (manumissio)43
1. Freilassung unter Lebenden (manumissio inter vivos)43
a) Freilassung durch Scheinprozess (manumissio vindicta)43
b) Freilassung durch Eintragung in die census-Liste (manumissio censu)44
2. Freilassung von Todes wegen45
a) Testamentarische Freilassung (manumissio testamento)45
b) Der Bedingtfreie (statuliber)47
3. Prätorische Freilassung48
4. Freilassungsbeschränkungen50
5. Zusammenfassung der Freilassungsmöglichkeiten für den Herrn52
III. Mittelbare Freilassungsformen53
1. Freilassung durch Fideikommiss (manumissio per fideicommissum)53
2. Verkauf und Schenkung ut manumittatur55
a) Kaiserrechtliche Regelung durch die constitutio divi Marci55
b) Widerrufsrecht des Veräußerers58
c) Stellung des Freigelassenen nach dem Erwerb der Freiheit durch Verkauf und Schenkung ut manumittatur59
3. Zuwendung eines Vermögensstücks für die Freilassung (dedere ut manumittatur)60
4. Freilassungsvereinbarung des Sklaven mit seinem Herrn (pactum pro libertate)64
a) Vereinbarung zwischen Sklaven und Herrn64
b) Wirksamkeit der Vereinbarung zwischen Sklaven und Herrn65
c) Schutz des Sklaven bei unterbleibender Freilassung67
5. Ergebnis68
2. Teil: Freikauf mit eigenem Geld und Sondergut des Sklaven – redemptio suis nummis und peculium69
1. Abschnitt: Das Sondergut des Sklaven (peculium)69
§ 5 Voraussetzungen und Haftung ex peculio69
I. Definition des peculium69
1. Definition in den juristischen Quellen69
2. Entstehung und Bedeutung des peculium71
II. Einräumung, Zusammensetzung und Bestand eines peculium74
1. Voraussetzungen der Einräumung eines Sonderguts74
2. Zusammensetzung und Bestand77
3. Berechnung der Höhe des Sonderguts79
III. Die Klage aus dem Sondergut (actio de peculio)81
1. Bedeutung der actio de peculio81
2. Haftung des Herrn ex peculio82
a) Klagformel der actio de peculio82
b) Rückwirkende Haftung des Herrn83
c) Voraussetzungen der Haftung85
IV. Exkurs: Zur Theorie von der Pekulienfähigkeit nach Dietzel87
1. Kernpunkte der Theorie87
2. Diskussion unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des peculium87
3. Konsequenz der Theorie90
4. Stellungnahme91
V. Vorzüge der Einräumung eines peculium94
1. Haftungsspezifischer Vorteil94
2. Rechtsschein der Kreditwürdigkeit des Sklaven95
VI. Exkurs: Adjektizische Klagen und Vermächtnis des peculium97
1. Adjektizische Klagen im Überblick97
2. Vermächtnis des Sonderguts98
VII. Zusammenfassung99
§ 6 Das peculium als Vermögen des Sklaven100
I. Vorbemerkung100
II. Perspektive des Sklaven101
III. Perspektive des Herrn104
1. Überleitung der Haftung für Pekuliarhandeln des Sklaven auf den Herrn104
2. Subsidiarität der Klage aus dem Sondergut (actio de peculio)105
IV. Ergebnis108
§ 7 Bedeutung des peculium beim Verkauf des Sklaven109
I. Verbleib des peculium nach Verkauf des Sklaven109
II. Haftung des Verkäufers mit der actio de peculio annalis110
1. Parallele Haftung von Verkäufer und Käufer110
2. Einschränkung des Wahlrechts des Käufers110
a) Quellenlage110
b) Erklärungsansätze von Micolier und Kaser112
c) Ausschluss der Haftung des Verkäufers bei Übergabe (traditio) des peculium113
d) Ergebnis115
3. Gegenseitige Ansprüche von Käufer und Verkäufer116
a) Klage des Käufers gegen den Verkäufer116
b) Klage des Verkäufers gegen den Käufer117
III. Zusammenfassung119
§ 8 Verwaltungsbefugnisse des Sklaven in Bezug auf das peculium119
I. Einführung119
II. Verpflichtungsgeschäfte120
III. Verfügungsgeschäfte121
1. Begriffsbestimmung121
2. Anforderungen an das Handeln des Sklaven für das peculium122
a) Wechsel im Bestand des peculium: Gedanke der dinglichen Surrogation122
b) Der Wille des Sklaven beim Handeln für das peculium123
3. Anforderungen an die Verfügungsbefugnis des Sklaven: Kontroverse um die libera administratio peculii126
a) Problemstellung126
b) Überblick über die Ansichten der Forschung zur libera administratio peculii127
aa) Pernice, G. Longo und Albertario: Wandel in der Bedeutung der Begriffe libera administratio peculii und concessio peculii127
bb) Micolier: Kompensation fehlender Sondergutsbestellung durch concessio administrationis128
cc) Buti: concessio peculii und administratio peculii als Ausdruck des Willens des Herrn128
dd) Brinkhof: Erweiterung der Befugnisse des Sklaven durch administratio peculii129
ee) Mandry, Andrés Santos: libera administratio als Voraussetzung der Dispositionsbefugnis des Sklaven130
ff) Wacke: libera administratio als generelle Verfügungsbefugnis des Sklaven130
c) Stellungnahme131
§ 9 Folgen eines wirksamen Handelns mit Pekuliarmitteln132
I. Verbindlichkeit des Sklaven aus dem peculium132
1. Quellenlage132
2. Terminologische Überlegungen133
3. Ergebnis: Der Begriff der Naturalverbindlichkeit (naturalis obligatio)135
II. Bezeichnung der Sklavenverbindlichkeit als Naturalverbindlichkeit136
1. Wandel der Bedeutung des Begriffs naturalis obligatio136
2. Die Verwendung des Begriffs naturalis obligatio137
a) Überblick über die Ansichten der Forschung137
b) Schulden im Binnenverhältnis zwischen Sklaven und Herrn140
3. Abschließende Überlegung143
III. Zusammenhang von Naturalverbindlichkeit (naturalis obligatio) und Naturrecht (ius naturale)145
1. Der Begriff ius naturale145
2. Verhältnis des Naturrechts zu ius civile und ius gentium145
3. Bedeutung des Naturrechts für die Sklavenverbindlichkeit147
§ 10 Ergebnisse zum peculium148
2. Abschnitt: Verwirklichung des Freikaufs mit eigenem Geld150
§ 11 Einführung150
§ 12 Zahlung des Sklaven mit Mitteln aus dem peculium im Allgemeinen152
I. Voraussetzungen einer wirksamen Zahlung des Sklaven mit Pekuliarmitteln152
II. Verbindlichkeit für und Erfüllung aus dem peculium: Iul. D. 46.1.19 (4 ex Minicio)155
1. Sachverhalt von D. 46.1.19155
2. Interpretation von D. 46.1.19156
3. Widerspruch zu Alf. Var. D. 41.3.34 (1 dig. a Paulo epitom.)157
4. Ergebnis160
§ 13 Der Freikauf eines homo liber bona fide serviens: Ulp. D. 17.1.8.5 (31 ad ed.)160
I. Vorbemerkung160
II. Sachverhalt von D. 17.1.8.5161
III. Interpretation von D. 17.1.8.5163
1. Vorüberlegungen163
2. Sachverhaltsvarianten164
3. Abtretbare Ansprüche des Freikäufers Titius in D. 17.1.8.5167
a) Abtretbare Ansprüche in der 1. Alternative167
aa) Eviktionsanspruch des Freikäufers gegen den veräußernden Herrn167
bb) Gegenüberstellung der Klage des Käufers (actio empti) und der Klage des Verkäufers (actio venditi) in D. 17.1.8.5170
b) Abtretbare Ansprüche in der 2. Alternative in D. 17.1.8.5171
4. Ergebnis172
§ 14 Herkunft des Geldes für die Zahlung an den Freikäufer173
I. Vorüberlegungen zur Höhe des Kaufpreises173
II. Berechtigte Zahlung des Sklaven174
1. Wirksame Zahlung des Sklaven aus seinem peculium174
2. Berechtigte Zahlung des Sklaven mit Geld neben dem peculium175
III. Zahlung eines Dritten für den Sklaven176
1. Vorstrecken des Kaufpreises durch den Freikäufer176
2. Finanzierung des Kaufpreises durch eine vom Freikäufer verschiedene Person178
IV. Unberechtigte Zahlung des Sklaven aus einer "schwarzen Kasse"179
1. Die "schwarze Kasse" des Sklaven179
2. Zahlung des Freikäufers mit Geld aus der "schwarzen Kasse" des Sklaven182
a) Kollusives Zusammenwirken von Freikäufer und Sklaven182
b) Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Zahlung aus einer "schwarzen Kasse"184
c) Zwischenergebnis190
d) Quellenstellen, die gegen die wirksame Zahlung aus einer "schwarzen Kasse" und damit gegen eine Befreiung des Freikäufers von seiner Pflicht zur Kaufpreiszahlung sprechen190
aa) Diocl. / Max. C. 4.36.1 pr.-2, dies. C. 4.49.7, Pap. D. 40.1.19 (30 quaest.)190
bb) Interpretation192
e) Unterschlagung (furtum) des Sklaven bei Zahlung aus seiner "schwarzen Kasse"195
aa) Unterschlagung von Mitteln aus dem peculium durch den Sklaven195
bb) Vorgehen des veräußernden Herrn wegen der Unterschlagung des Sklaven198
f) Anwendbarkeit der constitutio auch auf den Fall der Zahlung aus einer „schwarzen Kasse“202
g) Abschließende Überlegungen204
§ 15 Zusammenfassung205
3. Teil: Freikauf mit eigenem Geld und Auftrag – redemptio suis nummis und mandatum208
1. Abschnitt: Der Auftrag (mandatum)208
§ 16 Voraussetzungen und Haftung ex mandato208
I. Bedeutung des Auftrags in den Quellen zum Freikauf208
II. Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Auftrags209
1. Wesen und Entstehung des mandatum209
2. Auftrag zur Vornahme eines Geschäftes oder einer Handlung211
3. Begünstigter aus dem aufgegebenen Geschäft212
4. Pflicht zur Durchführung und Erlöschen des Auftrags214
III. Prinzip der Unentgeltlichkeit des Auftrags216
1. Quellenlage216
2. Belohnung des Beauftragten: salarium oder honorarium217
3. Durchsetzbarkeit der Belohnung des Beauftragten218
IV. Klage des Auftraggebers und Klage des Beauftragten (actio mandati)220
1. Klagformel der actio mandati (directa) und der actio mandati (contraria)220
2. Umfang der Haftung mit der actio mandati221
3. Erhebung der actio mandati bei Überschreitung der Grenzen des mandatum224
a) Ansicht von Sabinus und Cassius224
b) Ansicht von Proculus225
V. Ergebnis226
§ 17 Auftrag (mandatum) und Kauf unter Beteiligung eines Sklaven226
I. Wirksamer Auftrag zum Abschluss eines Kaufvertrags226
II. Der Sklave als Auftraggeber und Auftragnehmer228
§ 18 Verhältnis des mandatum zu anderen Formen des Handelns für Dritte230
I. Vorbemerkung230
II. Verhältnis von Auftrag (mandatum) und Befehl (iussum)231
III. Verhältnis von Auftrag (mandatum), Vermögensverwaltung (procuratio) sowie Geschäftsführung (negotiorum gestio)233
1. Quellenlage233
2. Entwicklung des Verhältnisses von mandatum und procuratio235
3. Parallelen der Entwicklung von mandatum und procuratio sowie des peculium236
4. Verhältnis von mandatum und negotiorum gestio237
§ 19 Ergebnisse zum mandatum237
2. Abschnitt: Der Auftrag zum Freikauf mit eigenem Geld – mandatum im Rahmen der redemptio suis nummis239
§ 20 Der Auftrag in den Quellen zum Freikauf mit eigenem Geld239
I. Einführung239
II. Voraussetzungen eines wirksamen mandatum des Sklaven an den Freikäufer240
III. Analyse der Quellen zu mandatum und redemptio suis nummis242
1. Text und Sachverhalt von Pap. D. 17.1.54 pr.-1 (27 quaest.), Ulp. D. 17.1.8.5 (31 ad ed.) und ders. D. 17.1.19 (43 ad Sab.)242
a) Pap. D. 17.1.54 pr.-1 (27 quaest.)242
b) Ulp. D. 17.1.8.5 (31 ad ed.)243
c) Ulp. D. 17.1.19 (43 ad Sab.)244
2. Interpretation von D. 17.1.54 pr.-1, D. 17.1.8.5 und D. 17.1.19244
a) Vergleichende Betrachtung244
aa) Sachverhalt und Rechtsfolge der Stellen im Vergleich244
bb) Palingenesie der Stellen246
b) Interpretation von Pap. D. 17.1.54 pr.-1 unter Berücksichtigung von Diocl. / Max. C. 4.36.1 pr.248
aa) Unwirksamkeit des Auftrags des Sklaven zum Kauf seiner selbst (mandatum se emendum nullum est)248
(1) Gegenüberstellung eines wirksamen und eines unwirksamen Auftrags in D. 17.1.54 pr.248
(2) Unwirksamkeit wegen des Kaufs einer eigenen Sache (emptio rei suae)249
(3) Unwirksamkeit des Auftrags zum Kauf der eigenen Person252
bb) Wirksamkeit des Auftrags des Sklaven zum Kauf seiner selbst mit anschließender Freilassung (mandatum ut manumitteretur)253
cc) Klagemöglichkeit des Freikäufers gegen den Herrn de peculio254
dd) Freikauf eines liber homo bona fide serviens, eines Freien, der als Sklave dient (D. 17.1.54.1)255
c) Interpretation von Ulp. D. 17.1.8.5257
aa) Zwei Sachverhaltsalternativen257
bb) Wirksamkeit des mandatum257
d) Interpretation von Ulp. D. 17.1.19259
aa) Anspruch des Freikäufers gegen den Verkäufer auf Abnahme des Sklaven259
bb) Klage des Beauftragten gegen den Auftraggeber auf Abnahme (actio mandati contraria ut servum recipiat)259
IV. Ergebnisse zum mandatum im Rahmen der Quellen zur redemptio suis nummis261
§ 21 Erklärung der Wirksamkeit des Auftrags des Sklaven an den Freikäufer262
I. Einführung262
II. Erklärungsansätze für die Wirksamkeit des mandatum des Sklaven im Rahmen der redemptio suis nummis263
1. Wirksamkeit des mandatum des Sklaven an den Freikäufer wegen einer Genehmigung durch den Herrn oder aus Praktikabilitätsgründen263
a) Genehmigung des Herrn oder Praktikabilitätsgründe263
b) Notwendigkeit der Kenntnis des Herrn bei Wirksamkeit des mandatum aufgrund einer Genehmigung oder aufgrund von Praktikabilitätserwägungen265
2. Wirksamkeit des mandatum des Sklaven mit peculium an den Freikäufer aufgrund Überleitung der Haftung auf den dominus265
3. Notwendigkeit der Kenntnis des Herrn bei Überleitung auf den Herrn268
4. Wirksamkeit des mandatum des Sklaven ohne peculium an den Freikäufer270
5. Abschließende Überlegungen272
§ 22 Folgen des Auftrags des Sklaven an den Freikäufer für Sklaven und Herrn274
I. Person des Auftraggebers274
II. Überlegungen zum Binnenverhältnis zwischen Sklaven und Freikäufer275
III. Klagemöglichkeiten des Veräußerers: Konkurrenzverhältnis von Auftrags- und Kaufklage276
1. Konkurrenz der Klagen in Pap. D. 17.1.54 pr. und in Diocl. / Max. C. 4.36.1.1276
2. Absicht zur Neuregelung durch Diocl. / Max. C. 4.36.1.1277
§ 23 Ergebnisse zum Auftrag im Rahmen des Freikaufs mit eigenem Geld279
4. Teil: Folgen und Motive der Vornahme eines Freikaufs mit eigenem Geld282
1. Abschnitt: Justiziabilität des Freikaufs mit eigenem Geld: constitutio der divi fratres282
§ 24 Die Regelung der constitutio der divi fratres282
I. Einführung282
II. Anordnungen der constitutio der divi fratres283
1. Klageerhebung durch den freigekauften Sklaven und Beweislast283
2. Beispiele für die Anwendbarkeit der constitutio285
§ 25 Ablauf des Verfahrens zur Durchsetzung einer fideikommissarisch angeordneten Freilassung (cognitio extra ordinem)287
I. Verwandte Züge von fideikommissarischer Freilassung und Freilassung durch redemptio suis nummis287
II. Das gerichtliche Verfahren bei fideikommissarischer Freilassung (cognitio extra ordinem)288
1. Entstehung und Ablauf des Verfahrens der cognitio extra ordinem288
2. Das Verfahren um fideikommissarische Freilassung (fideicommissaria libertas)289
3. Überblick über die Quellen in D. 40.5 de fideicommissariis libertatibus – Über die fideikommissarischen Freiheiten290
4. Fortentwicklung des Prozesses um fideikommissarische Freiheit durch Senatsbeschlüsse (senatusconsulta)293
§ 26 Gerichtliche Durchsetzung einer im Wege des Freikaufs versprochenen Freilassung298
I. Das Verfahren zur Durchsetzung der versprochenen Freilassung298
1. Ablauf des Verfahrens298
2. Abschluss des Verfahrens300
a) Aufforderung zur Freilassung oder Feststellung des Richters (pronuntiatio)300
b) Umsetzung der Aufforderung zur Freilassung durch den Freikäufer302
3. Zusammenfassung303
II. Bedeutung der Treue (fides) zwischen Freikäufer und Sklaven304
1. Grundlagen des Klagerechts des Sklaven304
2. Bedeutung der Justiziabilität des Freikaufs306
§ 27 Ergebnisse zur Justiziabilität der redemptio suis nummis307
2. Abschnitt: Patronatsrecht: Verhältnis zwischen Sklaven, Freikäufer und Herrn nach der Freilassung308
§ 28 Das Patronatsrecht308
I. Überblick über die Rechtsfolgen der Freilassung308
II. Pflichten des Freigelassenen (libertus) gegenüber seinem Freilasser (patronus)310
1. Pflicht des Freigelassenen zu Gehorsam (obsequium) und Schutzverhältnis (clientela)310
2. Pflicht zur Leistung von Diensten (operae)312
III. Gegenseitige Rechte des Freilassers (patronus) und des Freigelassenen (libertus)314
1. Alimentationsanspruch und Recht des patronus zum Verbot der Ehe des libertus314
2. Erbrecht des Freilassers und Vormundschaft (tutela legitima)315
3. Vererblichkeit und Übergang des Patronatsrechts bei Tod des patronus317
IV. Sonderfall des Freigelassenen ohne patronus: libertus orcinus319
§ 29 Das Patronatsrecht bei Freilassung im Zuge eines Freikaufs320
I. Besonderheiten des Patronatsrechts des Freikäufers320
II. Gründe für die Beschränkung des Patronatsrechts des Freikäufers323
§ 30 Zusammenfassung324
3. Abschnitt: Motive für die Vornahme eines Freikaufs mit eigenem Geld – Attraktivität der redemptio suis nummis326
§ 31 Beweggründe der beteiligten Personen326
I. Vorbemerkung326
II. Beweggründe des Sklaven326
1. Ausgangspunkt326
2. Vorteile der redemptio suis nummis gegenüber anderen Freilassungsarten327
3. Ergebnis328
III. Beweggründe des Herrn328
1. Interesse des Herrn am Freikauf seines Sklaven328
2. Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Herrn und Sklaven331
IV. Gesetzgeberische Ziele der Kaiser Marc Aurel und Lucius Verus332
1. Motivbündel als Ausgangspunkt der Gesetzgebung zur redemptio suis nummis332
2. Bedeutung der Freiheitsbegünstigung (favor libertatis) für die Regelung der redemptio suis nummis333
a) Begriffliche Überlegungen333
b) Der favor libertatis als gesetzgeberisches Motiv für die constitutio336
3. Begünstigung betrügerischen Verhaltens des Sklaven338
§ 32 Abschließende Überlegungen zur Attraktivität des Freikaufs mit eigenem Geld340
5. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse344
§ 33 Zulässigkeit und Ablauf des Freikaufs mit eigenem Geld (redemptio suis nummis)344
I. Freikauf als eine Möglichkeit des Sklaven, frei zu werden344
II. Ablauf des Freikaufs345
III. Wirksamkeit des Auftrags (mandatum) und der Kaufpreiszahlung des Sklaven346
IV. Rechtsfolgen der abredegemäßen Freilassung des Sklaven und des abredewidrigen Unterlassens der Freilassung durch den Freikäufer348
V. Erfordernis der Kenntnis des Herrn vom Freikauf-Charakter des Geschäfts350
VI. Hintergründe der Attraktivität des Freikaufs350
Literaturverzeichnis353
Sachregister366
Quellenverzeichnis373
I. Juristische Quellen373
II. Nichtjuristische Quellen381
III. Inschriften382

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