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Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates.

VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1096
Seitenanzahl640 Seiten
ISBN9783428526741
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Der Islam wirft in Deutschland nach wie vor eine Vielzahl von Rechtsproblemen auf, die nicht oder nicht zufriedenstellend gelöst sind. Damit das Problemfeld zumindest in einem Teilbereich der Rechtsordnung, dem öffentlichen Recht, systematisch untersucht werden konnte, hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft Mittel für ein Forschungsprojekt bereit gestellt, das in der Zeit von 2003 bis 2007 am Institut für Kirchenrecht der Universität zu Köln durchgeführt wurde und dessen Ergebnisse mit diesem Band vorgelegt werden. Auf der Grundlage von Überlegungen zu islamischen Vorstellungen über Recht, Staat und Religion untersuchten die Autoren einzelne Gebiete des deutschen öffentlichen Rechts, aber auch seiner völker- sowie europarechtlichen Bezüge, auf denen der Islam hierzulande in den letzten Jahren immer wieder zu Schwierigkeiten geführt hat. Dabei wurde deutlich, dass in allen Gebieten angemessene Lösungen für rechtliche Probleme möglich sind. Die Beteiligten an diesem Buch stellen Inhalt und Schranken der Religionsfreiheit aus Art. 4 GG in einer Weise heraus, die einerseits den legitimen religiösen Interessen der Muslime in Deutschland Rechnung trägt, aber andererseits auch ihre Bindung an die allgemeinen Gesetze aufrecht erhält. Gerade dies wird in der Literatur nicht selten gefordert, wenn über Wege zu einer verbesserten Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaftsordnung nachgedacht wird.

Geboren 1961 in Eschweiler. Studium der Rechtswissenschaften in Köln. Nach dem Zweiten Staatsexamen (1991) wissenschaftlicher Assistent bei Wolfgang Rüfner in Köln. Dort Promotion (1989) und Habilitation für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, Kirchenrecht (1996). Nach einer Lehrstuhlvertretung in Kiel im Wintersemester 1996/97 sowie im Sommersemester 1997 Übernahme einer Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, an der Ruhr-Universität Bochum. Seit 1998 Professor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Universität zu Köln. Geschäftsführender Direktor des Rechtswissenschaftlichen Seminars.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis23
Diana Zacharias: Einführung30
Diana Zacharias: 1. Kapitel: Islamisches Recht und Rechtsverständnis44
A. Geschichte des islamischen Rechts45
I. Über die Anfänge islamischen Rechts und islamischer Jurisprudenz45
1. Frühe Deutungsversuche europäischer Islamwissenschaftler im 19. Jahrhundert45
2. Die Untersuchungen von Christiaan Snouck Hurgronje, Alois Sprenger und David Samuel Margoliouth zu Beginn des 20. Jahrhunderts49
3. Die Forschungsarbeiten Ignaz Goldzihers50
4. Zwei Beiträge von Gotthelf Bergsträßer54
5. Joseph Schachts „Origins of Muhammadan Jurisprudence“55
6. Reaktionen auf Schachts Forschungsergebnisse bei europäischen Islamwissenschaftlern61
7. Reaktionen auf Schachts Forschungsergebnisse bei muslimischen Gelehrten64
8. Neue Forschungen72
II. Die Entstehung der Rechtsschulen74
1. Die sunnitischen Rechtsschulen75
a) Die hanafitische Rechtsschule75
b) Die malikitische Rechtsschule78
c) Die schafiitische Rechtsschule83
d) Die hanbalitische Rechtsschule87
e) Weitere, jedoch untergegangene Rechtsschulen90
f) Kein Anspruch auf Exklusivität, sondern Koexistenz und Diskurs91
2. Die schiitischen Rechtsschulen92
a) Hintergründe für die Trennung zwischen Sunniten und Schiiten92
b) Entwicklung und Ausprägungen einer schiitischen Rechtsdoktrin97
III. Die Doktrin vom verschlossenen Tor zum igtih?d104
IV. Islamisches Recht in der Neuzeit108
B. Die Quellen islamischen Rechts nach der klassischen Lehre von den u??l al-fiqh117
I. Der Koran117
1. Authentizität und Integrität119
2. Rechtliche Inhalte121
3. Normative Kraft des Wortlauts koranischer Bestimmungen124
4. Die Möglichkeit der Abrogation125
II. Die sunna127
1. Bestandteile der sunna128
2. Das Verhältnis von sunna und had¯t130
3. Die had¯t-Sammlungen131
4. Die Prüfung der Echtheit von ah?d¯?136
5. Zum Rangverhältnis von Koran und sunna140
III. Der consensus143
IV. Der Analogieschluss150
C. Der Rechtsbegriff im Islam152
I. Kennzeichen rechtlicher Vorgaben152
II. Folgerungen für die Kollision von staatlichem säkularem Recht und religiösen Vorgaben für die Muslime156
Ulf Matyssek: 2. Kapitel: Zum Problem der Trennung von Religion und Politik im Islam159
A. Einführung159
B. Der islamische Staat als Ideal161
I. Voraussetzungen für die Errichtung161
II. Kann bzw. darf es heute einen islamischen Staat nach muslimischem Verständnis überhaupt geben?164
1. Meinungsvielfalt im Islam164
2. Der Gedanke der umma165
III. Vorgaben für die Errichtung eines islamischen Staates167
1. Der Totalitätsanspruch des Islam167
2. Explizite Vorgaben169
3. Einzelne Koranverse170
4. Die medinensische Gemeinde173
5. Der islamische Staat als Voraussetzung der Religionsausübung?178
6. Zwischenergebnis179
C. Konflikt- und Kompromisspotentiale des Islam179
I. Der Universalitätsanspruch des Islam und die Bedeutung des djihad180
II. Islam und scharia in der Diaspora182
III. Religiöse Vorgaben für das Verhältnis zwischen Muslimen und Andersgläubigen186
IV. Islamisches Grund- und Menschenrechtsverständnis189
D. Ursachen des Islamismus192
E. Leben und Integration von Muslimen in säkularen Staaten. Eine Bestandsaufnahme200
I. Die Situation in Ländern mit überwiegend muslimischer Bevölkerung200
1. Überblick200
2. Beispiel Tunesien201
a) Geschichtlicher Überblick202
b) Wesen und Bedeutung des tunesischen Islamismus205
3. Beispiel Türkei208
a) Geschichtlicher Überblick209
b) Wesen und Bedeutung des türkischen Islamismus215
aa) Der Erfolg islamistischer Parteien215
bb) Die Rolle der staatlichen Institutionen217
c) Zusammenfassung222
II. Muslimische Minderheiten in säkularen Staaten223
1. Fehlende Einheit mangels Einheitlichkeit224
2. Die Bedeutung des Islam für Muslime in Europa226
3. Integration von Muslimen227
4. Fundamentalismus unter Muslimen in Europa231
5. Zwischenergebnis233
F. Zusammenfassung und Ergebnis233
Stefan Muckel und Reiner Tillmanns: 3. Kapitel: Die religionsverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Islam235
A. Religiöse Freiheitsrechte und religionsverfassungsrechtliche Gewährleistungen235
I. Verfassungsrechtliche Garantien religiöser Freiheit235
1. Die Schutzbereiche der Garantien religiöser Freiheit nach Art. 4 GG235
a) Der Islam als Religion im Sinne von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG235
b) Reichweite der religiösen Freiheitsrechte237
aa) Verfassungsimmanente Grenzen der Religionsfreiheit237
bb) Restriktive Interpretationen der Schutzbereiche238
cc) Wirtschaftliche und politische Betätigungen241
2. Kein einheitliches Grundrecht der Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG243
a) Glaubensfreiheit245
b) Bekenntnisfreiheit246
c) Religionsausübungsfreiheit247
3. Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 WRV als Gesetzesvorbehalt der Glaubens-, der Bekenntnis- und der Religionsausübungsfreiheit249
II. Verfassungsrechtlicher Schutz religiöser Gemeinschaften251
1. Religiöse Vereinigungsfreiheit251
2. Körperschaftsrechte für muslimische Gemeinschaften nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5WRV252
B. Einzelne Bereiche islamischer Religionsausübung in Deutschland im Lichte des Religionsverfassungsrechts255
I. Bau von Moscheen und Minaretten255
II. Muslimischer Gebetsruf258
III. Rituelles Schlachten261
IV. Bestattungswesen262
V. Islamischer Religionsunterricht265
1. Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach265
2. Religionsgemeinschaft i.S. des Art. 7 Abs. 3 GG als notwendiger Ansprechpartner des Staates267
3. Unterrichtsinhalte und staatliche Aufsicht271
C. Gesamtbetrachtung272
Thomas Traub: 4. Kapitel: Der Islam im Völker- und Europarecht274
A. Die Religionsfreiheit für Muslime im internationalen Recht274
I. Religionsfreiheit in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“274
II. Religionsfreiheit in den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen274
B. Der Schutz der Religionsfreiheit für Muslime im europäischen Recht278
I. KSZE-Prozess278
II. Schutz der Religionsfreiheit durch die EMRK279
1. Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK279
2. Stellung der EMRK im deutschen Recht281
3. Das Verhältnis von Art. 4 GG und Art. 9 EMRK283
III. Ausgewählte Rechtsprechung des EGMR zu Art. 9 EMRK im Hinblick auf den Islam286
1. Metropolitenkirche von Bessarabien . / . Moldawien286
2. Hasan . / . Bulgarien – Zur staatlichen Einflussnahme auf interne Streitigkeiten um die Führung einer muslimischen Religionsgemeinschaft287
3. Dahlab . / . Schweiz – Kopftuch-Streit I289
4. Sahin . / . Türkei – Kopftuch-Streit II293
IV. Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK296
V. Religionsfreiheit im Recht der Europäischen Gemeinschaften298
VI. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union300
Katie Baldschun: 5. Kapitel: Aufenthalts- und Asylrecht302
Einleitung302
A. Aufenthaltsrechtliche Probleme302
I. Aufenthaltsrechte für muslimische EU-Bürger und muslimische Familienangehörige von EU-Bürgern nach europäischem Recht303
1. Umsetzung des EU-Ausländerrechts durch das Freizügigkeitsgesetz/EU303
2. Freizügigkeitsrecht eines Unionsbürgers und seines Ehegatten305
3. Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 39 EG309
a) Tätigkeit für eine Religionsgemeinschaft als Teil des Wirtschaftslebens310
b) Kopftuchverbot als Eingriff in die Freizügigkeit aus Art. 39 EG312
c) Tätigkeit für eine unerwünschte oder verbotene Vereinigung314
d) Mitgliedschaft in einer unerwünschten oder verbotenen Vereinigung319
4. Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43 EG319
a) Schächtverbot als Beschränkung des Art. 43 EG320
b) Gründung muslimischer Unternehmen323
5. Einreise- und Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen324
a) Einreise- und Aufenthaltsrecht der drittstaatenangehörigen Ehegattin bei polygamer Ehe gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU325
b) Nachzugsrecht der Kinder und sonstiger Familienangehöriger gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU326
II. Aufenthaltsrechte für muslimische Drittstaatenangehörige nach europäischem Recht327
1. Ausschluss der Zusammenführung eines zweiten Ehegatten im Falle der Mehrehe328
2. Einschränkung der Zusammenführung bei Kindern aus einer Zweitehe329
3. Einschränkung der Zusammenführung im Falle einer Zwangsehe330
4. Nachzugsrecht der minderjährigen Kinder von getrennt lebenden Eltern331
5. Nachzugsrecht der Verwandten332
6. Sonstiges Sekundärrecht mit aufenthaltsrechtlichem Bezug333
III. Aufenthaltsrechte für türkische Arbeitnehmer nach gemeinschaftsrechtlichem Assoziationsrecht334
IV. Aufenthaltsrechte für Muslime nach dem AufenthaltsG338
1. Aufenthalt von Geistlichen zum Zweck der Erwerbstätigkeit339
2. Nachzugsrecht des Ehegatten343
a) Ehegattennachzug bei lediglich nach islamischem Recht geschlossener Ehe (Imamehe)344
b) Nachzugsrecht der Zweitfrau bei bestehender Mehrehe346
3. Eigenständiges Aufenthaltsrecht für eine geschiedene Muslima wegen außergewöhnlicher Härte im Heimatstaat348
4. Nachzugsrecht der Kinder gemäß §§ 29, 32, 33 AufenthG350
V. Wirkungen und Schranken der Aufenthaltsrechte nach dem AufenthG352
1. Beschränkung der politischen Betätigung gemäß § 47 AufenthG352
2. Die Mitwirkungspflicht des Ausländers gemäß §§ 48 Abs. 3 AufenthG, 60 AufenthVO insbesondere bei Erstellung eines Passes bzw. Ausweisersatzes und der Konflikt mit Kopftuch und Schleier355
VI. Einreiseverweigerung gemäß § 15 AufenthG359
VII. Beendigung des Aufenthalts359
B. Asylrechtliche Probleme363
I. Der Verfolgtenbegriff in den maßgeblichen Rechtsquellen364
1. Genfer Flüchtlingskonvention364
2. EU-Recht365
3. Art. 16a Abs. 1 GG366
4. § 60 Abs. 1 AufenthG366
II. Asylberechtigung aus Art. 16a GG bzw. § 60 Abs. 1 AufenthG: Asylgründe mit religiösem (islamischem) Hintergrund367
1. Allgemeine Beschränkungen der Religionsfreiheit im Herkunftsstaat367
2. Gruppenverfolgung367
3. Verfolgung wegen Apostasie371
4. Zwangsbekehrung und Zwangsbeschneidung377
5. Bestrafung wegen Missachtung von Bekleidungsvorschriften380
6. Verfolgung wegen eines vom Koran pönalisierten Verhaltens383
III. Familienasyl und Familiennachzug388
1. Familienasyl gemäß § 26 AsylVfG389
a) Eheschließung nach islamischem Recht bzw. Ritus389
b) Mehrehe391
c) Kinder391
2. Familiennachzug gem. §§ 27 ff. AufenthG392
IV. Verfahrensrechtliche Besonderheiten392
1. Zuweisung in einen Landkreis gemäß § 50 AsylVfG393
2. Örtliche Beschränkung des Aufenthalts gemäß §§ 56 ff. AsylVfG394
V. Widerruf und Rücknahme der Anerkennung als Asylberechtigter396
C. Exkurs: Staatsangehörigkeitsrecht397
Peter Janßen: 6. Kapitel: Islam und Sozialrecht400
A. Einleitung400
B. Das „Sozialrecht“ – gegenständliche Abgrenzung400
C. Verfassungsrechtliche und islamische Rahmenbedingungen402
I. Die Religions- und Gewissensfreiheit nach dem Grundgesetz (GG)403
1. Der Schutzbereich der Religions- und Gewissensfreiheit403
2. Der Eingriff in den Schutzbereich der Religionsfreiheit und seine Rechtfertigung406
II. Der Islam – Rahmeninformationen408
1. Meinungspluralismus innerhalb des Islam409
2. Islam als Glaube und Lebensordnung409
3. Quellen der Scharia410
D. Islamtypische Konfliktfelder in der sozialrechtlichen Praxis412
I. Arbeitsaufgabe und Arbeitsablehnung wegen Kollision der Arbeitspflicht mit islamtypischer Religionsausübung412
1. Sozialrechtlich relevante Tatbestände413
2. Der „wichtige Grund“ für die Arbeitsaufgabe bzw. Arbeitsablehnung415
3. Die Schranken der Religions- und Gewissensfreiheit bei Arbeitsaufgabe bzw. Arbeitsablehnung415
4. Beispiele für Konfliktsituationen416
a) Die „fünf Säulen“ des Islams417
aa) Die Einhaltung des Pflichtgebets417
bb) Fasten und Pilgerfahrt420
cc) Glaubensbekenntnis und Pflichtabgabe421
b) Weitere mögliche Konfliktbereiche421
aa) Islamische Feiertage421
bb) Bekleidungsvorschriften422
cc) Speisegebote423
dd) Zinsverbot424
ee) Frauen und Arbeitsmarkt424
II. Sozialrechtliche Konflikte im Zusammenhang mit islamischem Familien- und Erbrecht425
1. Familienrecht und Erbrecht als Vorfrage zum Sozialrecht425
2. Das Problem der „Entsprechung“ nach § 34 Abs. 1 SGB I428
3. Die Polygynie im Islam430
a) Polygynie und § 34 Abs. 2 SGB I430
b) Polygynie außerhalb von § 34 Abs. 2 SGB I433
aa) Mehrere Renten für einen Witwer?433
bb) Sonstige Sozialleistungsbereiche435
III. Kostenerstattung für islamtypische Verhaltensweisen436
E. Zusammenfassung439
Nina Coumont: 7. Kapitel: Islam und Schule441
A. Einleitung441
B. Das Kopftuch muslimischer Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehrerinnen442
I. Freiheitsgrundrechte muslimischer Lehrerinnen444
1. Eröffnung des Schutzbereichs der Religionsausübungsfreiheit444
2. Eingriff446
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung447
a) Schranke der Religionsausübungsfreiheit447
aa) Anknüpfung an ein religiöses Verhalten in seiner generalisierten Form448
bb) Die Darstellung christlicher und abendländischer Kulturwerte449
cc) Beschränkung des Verbots auf das Kopftuch451
dd) Dem Kopftuch muslimischer Lehrerinnen widerstreitende allgemeine Interessen452
(1) Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag452
(a) Keine Beeinträchtigung der pädagogischen Interaktionen454
(b) Das Erziehungsziel der Gleichberechtigung der Geschlechter455
(c) Das Erziehungsziel der Toleranz457
(d) Das Christentum als Bildungs- und Kulturfaktor459
(e) Die Erziehung zu Demokratie460
(f) Der Schulfrieden461
(g) Zwischenergebnis463
(2) Grundrechte der Schüler, Schülerinnen und Eltern464
(a) Grundrechte der Schüler und Schülerinnen464
(aa) Keine Missionierung auf Grund des Anblicks des Kopftuchs465
(bb) Keine Differenzierung nach dem Alter der Schüler und Schülerinnen469
(cc) Zwischenergebnis469
(b) Grundrechte der Eltern470
(aa) Die Religionsausübungsfreiheit470
(bb) Das elterliche Erziehungsrecht471
(cc) Zwischenergebnis473
(c) Zwischenergebnis473
(3) Das Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates474
(a) Das Gebot der staatlichen Nichtidentifikation475
(b) Konkretisierung des Gebots religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates für den Bereich der Schule477
(aa) Das Erziehungsziel der Toleranz477
(bb) Der Schulfrieden477
(cc) Zwei Neutralitätsverständnisse für den Bereich der Schule478
(dd) Differenzierendes Verständnis religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates in der Schule479
(c) Zwischenergebnis481
(4) Verfassungsgemäßes Handeln der Lehrerinnen mit Kopftuch481
(5) Zwischenergebnis482
ee) Beschränkung des Verbots auf das Kopftuch483
b) Zwischenergebnis484
c) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs484
4. Zwischenergebnis489
II. Gleichheitsgrundrechte der muslimischen Lehramtsanwärterin bzw. bereits verbeamteten Lehrerin – das Recht auf Zulassung zu jedem öffentlichen Amt unabhängig von dem Bekenntnis490
1. Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 3 GG490
a) Das Tragen des Kopftuchs als „religiöses Bekenntnis“490
b) Kein Anwendungsausschluss des Art. 33 Abs. 3 GG durch den Art. 33 Abs. 2 GG493
c) Zwischenergebnis495
2. Verletzung des Art. 33 Abs. 3 GG495
a) Ungleichbehandlung495
b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung495
aa) Entgegenstehendes kollidierendes Verfassungsrecht496
bb) Verhältnismäßigkeit einer Ungleichbehandlung496
cc) Erforderlichkeit einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage497
3. Zwischenergebnis498
III. Konsequenz für die von den Ländern erlassenen Regelungen498
IV. Ergebnis zum religiös motivierten Kopftuch der muslimischen Lehramtsanwärterin bzw. bereits verbeamteten Lehrerin499
C. Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule500
I. Das Kopftuch muslimischer Schülerinnen500
1. Eröffnung des Schutzbereichs500
a) Grundrechte der muslimischen Schülerinnen500
aa) Die Religionsausübungsfreiheit501
bb) Die Gewissensfreiheit502
b) Grundrechte der Eltern504
aa) Das elterliche Erziehungsrecht504
bb) Die Religionsausübungsfreiheit505
cc) Die Gewissensfreiheit505
2. Eingriff506
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung506
a) Schranke der Religionsausübungsfreiheit506
b) Schranke der Gewissensfreiheit und des elterlichen Erziehungsrechts507
aa) Die negativen religiösen Freiheitsrechte der Mitschüler und Mitschülerinnen508
bb) Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag509
(1) Die Erziehung zur Gleichberechtigung von Mann und Frau509
(2) Das Erziehungsziel der Toleranz510
(3) Der Schulfrieden511
(4) Zwischenergebnis512
cc) Das Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates513
dd) Zwischenergebnis514
ee) Erforderlichkeit einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage514
c) Zwischenergebnis514
d) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs515
4. Ergebnis zum Kopftuch muslimischer Schülerinnen518
II. Der gesichtsverhüllende Schleier muslimischer Schülerinnen519
1. Eingriff in den Schutzbereich519
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung520
a) Keine Schranke für den Eingriff in die Religionsausübungsfreiheit vorhanden520
b) Schranke der Gewissensfreiheit und des elterlichen Erziehungsrechts521
c) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs522
3. Ergebnis zum gesichtsverhüllenden Schleier523
III. Unterrichtsbefreiungen für einzelne Fächer524
1. Der koedukative Sport- und Schwimmunterricht524
a) Eingriff in den Schutzbereich525
b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung526
aa) Schranke der Grundrechte527
bb) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs527
c) Ergebnis zum koedukativen Sport- und Schwimmunterricht532
2. Befreiung muslimischer Schüler und Schülerinnen vom Sexualkundeunterricht533
a) Unterrichtsinhalte als Verstoß gegen Glaubensgebote534
aa) Eingriff in den Schutzbereich534
bb) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung537
cc) Zwischenergebnis538
b) Die Koedukation im Sexualkundeunterricht539
c) Die Verwendung von Abbildungen mit nackten Menschen541
d) Ergebnis zum Sexualkundeunterricht544
IV. Befreiung von Klassenfahrten544
V. Beurlaubung muslimischer Schüler und Schülerinnen vom Unterricht auf Grund religiöser Feiertage548
1. Das Freitagsgebet549
2. Das Fest des Fastenbrechens und das Opferfest551
3. Ergebnis zu den Beurlaubungswünschen552
D. Islamischer Religionsunterricht552
I. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen eines verfassungsgemäßen Religionsunterrichts553
1. Inhalt des Religionsunterrichts553
2. Das Recht des Staates, Religionsunterricht (ohne inhaltliche Bestimmungsmacht) an öffentlichen Schulen abzuhalten553
3. Kein Bedeutungswandel der normativen Vorgaben des Art. 7 Abs. 3 S. 2 GG554
II. Das Recht der Religionsgemeinschaften, Schüler, Schülerinnen und Eltern auf Einrichtung eines Religionsunterrichts555
III. Der Begriff der Religionsgemeinschaften556
1. Bedeutung des Selbstverständnisses557
2. Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 7 Abs. 3 S. 2 GG558
a) Religiöser Konsens558
b) Umfassende Pflege der Religion558
c) Religion als zentraler Gegenstand559
d) Klare Regelung der Mitgliedschaft560
e) Kooperationsbereitschaft und Ansprechpartner des Staates561
f) Natürliche Personen als Mitglieder – Dachverbände als Religionsgemeinschaften561
IV. Keine den Anforderungen des Art. 7 Abs. 3 GG genügende islamische Religionsgemeinschaft vorhanden564
V. Verhältnis der Religionsgemeinschaft zur staatlichen Rechtsordnung und Dauer ihres Bestandes565
VI. Grenzen des inhaltlichen Bestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften565
VII. Die Ausbildung islamischer Religionslehrer bzw. -lehrerinnen566
VIII. Ergebnis zum islamischen Religionsunterricht566
E. Islamische Unterweisung566
I. Religionskunde oder Religionsunterricht?567
II. Verfassungswidrigkeit der Islamischen Unterweisung569
III. Konsequenzen der Verfassungswidrigkeit der Islamischen Unterweisung – übergangsweise Tolerierung569
F. Bildung privater islamischer Bekenntnisschulen in Deutschland571
I. Die für die Errichtung islamischer Volksschulen gemäß Art. 7 Abs. 5 GG erforderlichen besonderen Voraussetzungen573
1. Sinn und Zweck des Art. 7 Abs. 5 GG573
2. Art. 7 Abs. 5 Alt. 2 GG als einschlägiger Ausnahmetatbestand573
a) Antrag des Erziehungsberechtigten574
b) Prägung der Bekenntnisschule durch ein Bekenntnis575
c) Organisationsgrad des Bekenntnisses576
d) Voraussetzungen für den Begriff der Bekenntnisschule im Sinne des Art. 7 Abs. 5 GG578
II. Allgemeine Anforderungen an die Genehmigung von islamischen Ersatzschulen gemäß Art. 7 Abs. 4 S. 3 und 4 GG579
III. Zulässigkeit islamischer Bekenntnisschulen580
G. Zusammenfassung581
Thomas Traub: 8. Kapitel: Islamische Religionsausübung und Öffentliches Wirtschaftsrecht583
A. Einführung – Rechtstatsächlicher Überblick583
B. Wirtschaftsverfassungsrechtliche Grundlagen584
I. Berufsfreiheit – Art. 12 GG584
1. Sachlicher Schutzbereich – Anwendungsfall: Beschneidung von Mädchen584
2. Persönlicher Schutzbereich – Anwendungsfall: Türkischer, muslimischer Metzger586
II. Eigentumsgarantie – Art. 14 GG588
III. Wirtschaftsunternehmen als Religionsgemeinschaften?590
C. Islamische Wirtschaftsethik – das Zinsverbot591
I. Die Grundlage des Zinsverbots im Koran591
II. Die Auslegung des Zinsverbots592
III. Alternative Finanzierungsmodelle – „Islamic Banking“593
IV. Islamische Fonds – Islamic Investment595
V. Staatsanleihen nach islamischem Recht598
Literaturverzeichnis599
Sachverzeichnis636
Verzeichnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter641

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