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Der öffentlich-rechtliche Beauftragte.

Ein Beitrag zur Systematisierung der deutschen Variante des Ombudsmannes.

AutorJulia Kruse
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1073
Seitenanzahl320 Seiten
ISBN9783428523924
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis84,90 EUR
'Beauftragte' werden für viele Aufgaben eingesetzt, u. a. zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und für die Integration von Zuwanderern. Julia Kruse entwickelt trotz der organisatorischen Unterschiede eine einheitliche Begriffsbestimmung. Unter Einbeziehung historischer Vorläufer betrachtet die Autorin den modernen Beauftragten als eine Synthese aus den Rechtsfiguren Kommissar und Ombudsmann. Die wichtigsten Beauftragten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene werden dargestellt. Darüber hinaus sind in einem Anhang über 180 Beauftragte nachgewiesen. Neben den Gründen für die Berufung von Beauftragten werden auch die rechtspolitischen Probleme erörtert, insbesondere die Verselbständigungstendenz der Beauftragten. Die Untersuchung liefert einen wichtigen Beitrag zur Annäherung an eine weit verbreitete, aber bislang wenig erforschte Organisationseinheit.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis22
Erster Teil: Allgemeine Wesensmerkmale des öffentlich-rechtlichen Beauftragten30
Erster Abschnitt: Kennzeichen des Beauftragten in der Bundesrepublik Deutschland30
§ 1 Einleitung30
I. Die neue Popularität des Beauftragten30
II. Zum Stand der wissenschaftlichen Diskussion des öffentlich-rechtlichen Beauftragten33
1. Gibt es eine spezielle „Beauftragtenforschung“? – Notwendigkeit eines interdisziplinären Ansatzes33
2. Überblick über das Schrifttum zum Beauftragten34
3. Wissenschaftliche Distanz zum Beauftragten – Befürworter und Gegner39
III. Gang der Untersuchung42
§ 2 Begriffsbestimmung42
I. Begriffsbestimmung des „eigentlichen Beauftragten“43
1. Definition43
2. Zu den einzelnen Begriffsmerkmalen44
a) Gesetzliche Regelung oder Organisationsgewalt als Rechtsgrundlage für die Schaffung von Beauftragten44
b) Der öffentlich-rechtliche Beauftragte als neuartige Organisationseinheit45
aa) Etablierung als eigenständige Organisationseinheit45
bb) Neuartigkeit trotz älterer Erscheinungsformen47
c) Vorkommen von Beauftragten im Bereich der Exekutive und der Legislative48
d) Persönliche Aufgabenwahrnehmung durch Beauftragte48
e) Fehlen einer Fachaufsicht49
f) Internes und externes Wirken von Beauftragten50
g) Besonderheit der Aufgabenstellung50
h) Typische Pflichten und korrespondierende Kompetenzen von Beauftragten51
aa) Kontroll-, Beratungs- und Berichtspflichten51
bb) Auskunfts- und Beteiligungsrechte52
cc) Der Beauftragte als spezielle Petitionsinstanz53
dd) Fehlen hoheitlicher Weisungs- und Eingriffsbefugnisse53
3. Vergleich mit den bisherigen Definitionsansätzen in der Literatur54
II. Ausgrenzungen56
1. „Uneigentliche Beauftragte“ im öffentlichen Bereich56
a) Behördenbeauftragte57
b) Aufsichtsbeauftragte58
c) Betriebsbeauftragte60
d) Lehrbeauftragte63
e) Beauftragte Richter63
f) Sonstige „uneigentliche Beauftragte“64
2. Kollegialgremien64
3. Politisch geforderte Beauftragte66
4. Beauftragte im privatrechtlichen Bereich68
III. Sprachliche Kritik des Beauftragtenbegriffes69
1. Zivilrechtlicher Anklang69
2. Geringe Kennzeichnungskraft des Begriffes „Beauftragter“ – Fehlen einer prägnanten Alternativbezeichnung70
3. Personalisierte Bezeichnung einer öffentlich-rechtlichen Organisationseinheit73
4. Problem der fehlenden Geschlechtsneutralität75
5. Die Bezeichnung einzelner Beauftragter als Betätigungsfeld der political correctness – Der Name ist Programm76
6. Sprachliche Fehlgriffe bei der Benennung von Beauftragten77
a) Die Bandwurmbeauftragten77
b) Die Beauftragten der Beauftragten78
IV. Zum Problem der uneinheitlichen Verwendung der Bezeichnung „Beauftragter“: „Beauftragte“, die nur so heißen, und „Beauftragte“, die nicht so heißen79
§ 3 Unterscheidungskriterien und Arten öffentlich-rechtlicher Beauftragter81
I. Differenzierung nach der Verwaltungsebene81
1. Bundesbeauftragte82
2. Landesbeauftragte82
3. Kommunalbeauftragte83
4. Institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Beauftragten verschiedener Ebenen83
II. Differenzierung nach der Staatsfunktion85
1. Parlamentsbeauftragte85
2. Exekutivbeauftragte86
a) Verwaltungs- oder Administrativbeauftragte86
b) Regierungs- oder Gubernativbeauftragte86
3. Justizbeauftragte87
III. Differenzierung nach der Rechtsgrundlage88
1. Gesetzlich vorgesehene Beauftragte88
2. Kraft Organisationsgewalt geschaffene Beauftragte89
3. Notwendiger Inhalt einer Regelung zur Beauftragteneinsetzung89
IV. Differenzierung nach der Zugehörigkeit zum berufenden Hoheitsträger90
1. Interne Beauftragte90
2. Externe Beauftragte91
V. Differenzierung nach der Art der Rechtsbeziehung zum berufenden Hoheitsträger92
1. Öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung zwischen Beauftragtem und Hoheitsträger92
a) Herkömmliches Dienstverhältnis92
b) Öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis92
2. Privatrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Beauftragtem und Hoheitsträger93
VI. Differenzierung nach der Art der Aufgabe94
1. Kontrollbeauftragte94
2. Schutzbeauftragte95
3. Integrationsbeauftragte96
4. Koordinationsbeauftragte96
VII. Differenzierung nach der zeitlichen Komponente der Aufgabe97
1. Zeitbeauftragte97
2. Dauerbeauftragte98
VIII. Differenzierung nach dem Umfang und der Entlohnung des Amtes98
1. Hauptamtliche Beauftragte98
2. Nebenamtliche Beauftragte99
3. Ehrenamtliche Beauftragte99
§ 4 Rechtliche Rahmenbedingungen, Organisationsformen und Eingliederung in den allgemeinen Staatsaufbau100
I. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Beauftragten100
1. Demokratieprinzip101
2. Bundesstaatsprinzip102
3. Rechtsstaatsprinzip103
II. Organisationsmodelle für den Beauftragten104
1. Das „monistische“ Modell: Der Beauftragte als Einzelperson104
2. Das „körperschaftliche“ Modell: Der Beauftragte als Behörde105
III. Eingliederung in den allgemeinen Staatsaufbau105
1. Die Ausnahme: Die „systemkonforme“ Eingliederung des Beauftragten in den hierarchischen Behördenaufbau105
2. Der Regelfall: Beauftragte mit „Sonderstellung“106
a) Beauftragte mit Sonderbehördencharakter106
b) Beauftragte als bei-, an- oder ausgegliederte Organisationseinheiten107
aa) Beauftragte als bei- oder angegliederte Organisationseinheiten107
bb) Beauftragte als ausgegliederte oder verselbständigte Organisationseinheiten108
c) Beauftragte mit Stabsstellencharakter109
d) Beauftragte und die Einheit der Verwaltung110
§ 5 Gründe und Alternativen für die Einsetzung von Beauftragten113
I. Besonderheiten der Aufgabenstellung114
1. Dokumentation der besonderen Bedeutung der Aufgabe115
a) Die Einsetzung des Beauftragten als politisches Signal115
b) Speziell: Die Beauftragten als Wahlkampfthema116
c) Andere Möglichkeiten einer politischen Schwerpunktsetzung117
2. Gesamtbedeutung der Aufgabe für den Hoheitsträger und für die Gesellschaft117
a) Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben durch Beauftragte117
b) Gesamtgesellschaftliches Wirken von Beauftragten118
c) Andere Möglichkeiten zur Koordinierung interner und externer Querschnittsaufgaben118
3. Besondere Schutzbedürftigkeit der Zielgruppe120
a) Anerkennung der besonderen Schutzbedürftigkeit einzelner Personengruppen und Rechtsgüter120
b) Andere Möglichkeiten zur Berücksichtigung besonderer Schutzinteressen122
4. Besondere Grundrechtsrelevanz des Aufgabenbereichs123
a) Gründe für die besondere Grundrechtsrelevanz bestimmter Bereiche – Notwendigkeit einer präventiven Kontrolle123
b) Andere Möglichkeiten zur Berücksichtigung besonderer Grundrechtsrelevanz124
5. Besondere Anforderungen an den Aufgabenträger124
a) Inhalt der Anforderungen124
b) Berücksichtigung spezieller Anforderungen im Rahmen von Personalauswahl und Qualifizierung125
6. Zeitlich befristete Bedeutung der Aufgabenstellung125
a) Abgrenzung zwischen Zeit- und Daueraufgaben126
b) Drei Kategorien von Beauftragten unter zeitlichem Gesichtspunkt126
aa) Beauftragte mit Zeitauftrag (echte Zeitbeauftragte)126
bb) Beauftragte mit Dauerauftrag (echte Dauerbeauftragte)128
cc) Zum Dauerorgan tendierende Zeitbeauftragte (unechte Zeitbeauftragte)128
c) Berücksichtigung der zeitlichen Dimension einer Aufgabe im Rahmen der Aufbauorganisation129
II. Erfordernis unabhängiger Aufgabenwahrnehmung130
1. Notwendigkeit der unabhängigen Wahrnehmung von Beauftragtenaufgaben130
2. Sicherstellung von Unabhängigkeit durch Verfahren und Organisation131
III. Wunsch nach „unbürokratischer“ Aufgabenwahrnehmung131
1. Die bürokratische Ordnung nach Max Weber132
2. Heutiges Verständnis von Bürokratie – Zur Überwindung „bürokratischer Strukturen“ durch die so genannte Verwaltungsreform133
3. Inwiefern agieren Beauftragte „unbürokratisch“? – Zum Unterschied zwischen „unbürokratisch“ und „ungesetzlich“135
4. Das Dilemma: Die Bürokratisierung der Beauftragten und der Verwaltungsreform – Die zwangsläufige Ent-Täuschung136
5. Zur Notwendigkeit einer modernen Bürokratiekritik: Neubestimmung der Vor- und Nachteile einer bürokratischen Aufgabenerledigung140
IV. Beauftragte als ideale Krisenmanager und Reformer?143
1. Beauftragte als Sonderermittler145
2. Beauftragte als Opferhelfer146
3. Beauftragte als Reformer147
4. Zur Notwendigkeit von Krisenbewältigungskompetenz und Reformfähigkeit bei allen Verwaltungsträgern148
V. Kostengründe149
1. Zu den Kosten von Beauftragten149
2. Zur Notwendigkeit von Kostenbewusstsein bei allen Verwaltungsträgern152
VI. Zwischenergebnis: Sind Beauftragte überflüssig?153
§ 6 Rechtspolitische Probleme und Gefahren des Beauftragtenwesens154
I. Unübersichtlichkeit und Ineffizienz der Staatsorganisation: Die Zuständigerklärung des Unzuständigen155
II. Delegation von Verantwortung statt eigenverantwortlicher Kompetenzwahrnehmung: Die schleichende Selbstentmachtung von Parlament und Regierung156
III. Strukturzersplitterung statt Strukturreform: Die Schaffung neuer Organisationseinheiten aus Unzufriedenheit mit den alten157
IV. Partikularinteressenvertretung statt Allgemeinwohlverantwortlichkeit: Der Beauftragte als Lobbyist159
V. Personalisierung öffentlicher Aufgabenwahrnehmung: Das Amt ist nichts, die Person ist alles161
VI. „Sieh’, Wähler, was ich Gutes getan habe“: Der Beauftragte als Feigenblatt162
VII. „Weil Du Gutes getan hast“: Das Beauftragtenamt als Versorgungsposten163
VIII. „Die ich rief, die Geister“: Kontrolle und Verselbständigungstendenzen der Beauftragten164
Zweiter Abschnitt: Herkunft und Geschichte des Beauftragten – Erscheinungsformen außerhalb Deutschlands165
§ 7 Die geschichtliche Entwicklung des Beauftragten in Deutschland165
I. Die Kommissare als Vorläufer des modernen Beauftragten166
1. Der Kommissar als Vorfahr aller Behörden166
2. Deutsches Reich und Weimarer Republik167
3. Die Zeit des Nationalsozialismus168
II. Der Ombudsmann als „zweiter Pate“ des heutigen Beauftragten170
1. Die Ombudsmannidee aus Skandinavien170
2. Das Obsiegen des Petitionsrechts in Deutschland172
III. Der Beauftragte als Synthese von Kommissar und Ombudsmann174
IV. Die Entwicklung des Beauftragten nach dem Zweiten Weltkrieg175
1. Die Zeit der Besatzung175
2. Die Konsolidierung der Bundesrepublik177
3. Die Wiedervereinigung177
4. Von der Bonner zur Berliner Republik – Tendenzen für einen Überdruss an den Beauftragten?178
§ 8 Erscheinungsformen außerhalb Deutschlands181
I. Der Ombudsmann in Skandinavien181
II. Die Volksanwaltschaft in Österreich183
III. Beauftragte in den reformierten osteuropäischen Staaten184
IV. Der Europäische Bürgerbeauftragte184
Zweiter Teil: Erscheinungsformen des öffentlich-rechtlichen Beauftragten in der Bundesrepublik Deutschland186
Erster Abschnitt: Bundesebene187
§ 9 Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages187
I. Rechtsstellung und Organisationsform187
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte187
2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung188
3. Art, Beginn und Ende des Amtes190
4. Einbindung in den Bundestag und personelle Ausstattung191
II. Aufgaben und Befugnisse192
1. Gesetzlicher Katalog192
2. Verhältnis zum Verteidigungsausschuss194
3. Tätigwerden195
III. Aufsicht und Kontrolle196
IV. Würdigung196
1. Der Wehrbeauftragte als Prototyp des Beauftragten im bundesdeutschen Verfassungsrecht196
2. Der Wehrbeauftragte: ein zahnloser Kettenhund?198
a) Zur Kritik an seiner formalen Machtlosigkeit198
b) Zur Kritik am Wahl- bzw. Abwahlquorum200
3. Kontrollineffizienz durch Summierung von Kontrollkompetenzen?203
4. Militär und Demokratie: ewiger Gegensatz?203
5. Institutionelle Bestandsgarantie des Wehrbeauftragten?205
V. Anhang: Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst206
§ 10 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit208
I. Rechtsstellung und Organisationsform208
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte208
a) Das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesdatenschutzgesetz 1977209
b) Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes 1990212
c) Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes 2005215
2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung215
a) Notwendigkeit einer Zuordnung216
b) Zuordnung217
aa) Indizien für die Einordnung als Regierungsbeauftragter217
bb) Indizien für die Einordnung als Parlamentsbeauftragter218
cc) Gesetzliche Konzeption: parlamentarisch gewählter Exekutivbeauftragter218
3. Art, Beginn und Ende des Amtes219
4. Einrichtung beim Bundesminister des Innern und personelle Ausstattung222
II. Aufgaben und Befugnisse222
III. Aufsicht und Kontrolle224
IV. Würdigung226
1. Der Datenschutzbeauftragte als Garant präventiver Kontrolle im besonders grundrechtssensiblen Bereich226
2. Verfassungsrechtliches Gebot zur Schaffung bzw. zum Erhalt von Datenschutzbeauftragten?227
3. Zur Zwitterstellung zwischen Regierungs- und Parlamentsbeauftragtem230
4. Institutionalisierungs- und Verselbständigungstendenzen der Datenschutzbeauftragten231
§ 11 Der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration232
I. Rechtsstellung und Organisationsform232
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte232
2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung234
3. Art, Beginn und Ende des Amtes234
4. Einrichtung beim Bundeskanzleramt und personelle Ausstattung235
II. Aufgaben und Befugnisse236
III. Aufsicht und Kontrolle238
IV. Würdigung238
1. Der Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration als politischer „Erfüllungsgehilfe“ der Bundesregierung238
2. Integration als Daueraufgabe – der Integrationsbeauftragte als Dauerorgan?239
V. Anhang: Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge240
§ 12 Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik241
I. Rechtsstellung und Organisationsform241
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte241
2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung242
II. Aufgaben und Befugnisse243
III. Aufsicht und Kontrolle244
IV. Würdigung245
1. Von der Gauck-Behörde zur Birthler-Behörde245
2. Die Stasi-Unterlagen – „ewige“ DDR-Hinterlassenschaft?245
§ 13 Sonstige Beauftragte auf Bundesebene246
I. Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung246
II. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen248
III. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung249
IV. Der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer249
V. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien250
VI. Weitere Beauftragte251
Zweiter Abschnitt: Landesebene252
§ 14 Überblick253
I. Überblick über die Bundesbeauftragten entsprechenden Landesbeauftragten253
1. Landesdatenschutzbeauftragte253
2. Landesausländerbeauftragte254
3. Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik255
4. Sonstige Beauftragte255
II. Landesbeauftragte ohne Entsprechung auf Bundesebene255
1. Einzelne Beauftragte255
a) Kinderbeauftragte256
b) Opferschutzbeauftragte256
c) Tierschutzbeauftragte257
2. Die Generalklausel zur Wahl von Beauftragten in der Brandenburger Verfassung257
§ 15 Bürgerbeauftragte258
I. Rechtsstellung und Organisationsform258
II. Aufgaben und Befugnisse260
III. Aufsicht und Kontrolle261
IV. Würdigung262
Dritter Abschnitt: Kommunalebene263
§ 16 Überblick263
I. Ausländerbeauftragte263
II. Kinderbeauftragte264
III. Seniorenbeauftragte265
IV. Fahrradbeauftragte265
V. Sonstige Beauftragte267
§ 17 Gleichstellungsbeauftragte267
I. Rechtsstellung und Organisationsform267
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte267
2. Kommunalverfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung270
3. Art, Beginn und Ende des Amtes270
II. Aufgaben und Befugnisse271
III. Aufsicht und Kontrolle273
IV. Würdigung274
1. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten als Projektionsfläche ideologischer Grabenkämpfe274
2. Gleichstellung als Daueraufgabe – die Gleichstellungsbeauftragten als Dauerorgane?275
§ 18 Fazit276
I. Zusammenfassung in Thesen276
II. Resümee283
Anhang I: Definition des öffentlich-rechtlichen Beauftragten285
Anhang II: Synopse der ausführlicher dargestellten Beauftragten des Bundes286
Anhang III: Alphabetisches Verzeichnis der Beauftragten287
Literaturverzeichnis301
Sachwortverzeichnis318

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