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Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland

Ein Rechtsvergleich mit dem britischen und US-amerikanischen Recht

AutorJulia Wernicke
VerlagVerlag Versicherungswirtschaft
Erscheinungsjahr2009
ReiheBerliner Reihe 35
Seitenanzahl204 Seiten
ISBN9783862981281
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis37,99 EUR
Über die Hälfte der Lebensversicherungen in Deutschland werden vorzeitig beendet. Eine Kündigung des Vertrages vor Erreichen des vereinbarten Ablauftermins ist für den Versicherungsnehmer mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, da der Rückkaufswert, den der Versicherer im Stornofall auszahlen muss, geringer ist als der wirkliche Wert (sog. "innerer Wert") der Police. Diese Lücke zwischen innerem und Rückkaufswert bildet die Grundlage für den Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Die auf diesem Markt agierenden Unternehmen kaufen Policen von Versicherungsnehmern, die den Vertrag anderenfalls stornieren würden und treten entweder als neuer Versicherungsnehmer ein oder erhalten sämtliche Rechte aus dem Vertrag, für den sie im Gegenzug die künftigen Prämien zahlen. Ziel ist es, die renditeoptimierten Policen in größeren Pakten gewinnbringend an Investoren zu verkaufen. Die Arbeit untersucht im Rahmen einer rechtsvergleichenden Analyse, inwieweit sich die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, den USA und Großbritannien voneinander unterscheiden und was mögliche Ursachen dafür sein können. Es wird analysiert, ob und inwieweit ein Verkauf auf dem Zweitmarkt im Vergleich zur Kündigung der Versicherung vorteilhaft für die beteiligten Parteien ist und wie die Übertragung der Police rechtlich zu gestalten ist, um ein für alle Beteiligten zufrieden stellendes Ergebnis zu erzielen. Dabei wird auch aufgezeigt, ob es bereits nach geltendem Recht eine Rechtspflicht des Versicherers, des Versicherungsvermittlers sowie weiterer Sachwalter gibt, den kündigungswilligen Versicherungsnehmer über den Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu informieren.

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Leseprobe
Kapitel 4 - Existenz einer Informationspflicht über den Zweitmarkt in Deutschland (S. 159-160)

Mit dem Anliegen, die Verbraucherrechte zu stärken, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2008 das VVG reformiert. Dadurch änderten sich mittelbar auch für den Zweitmarkt die rechtlichen Rahmenbedingungen, vor allem im Hinblick auf die im Kündigungsfall vom Versicherer zu zahlenden Rückkaufswerte, welche einen Einfluss auf die Preisbildung auf dem Zweitmarkt haben. Im Rahmen der VVG-Reform wurde auch diskutiert, ob eine ausdrückliche gesetzliche Regelung eingeführt werden soll, die den Versicherer verpflichtet, den kündigungswilligen Versicherungsnehmer darüber zu informieren, dass es neben der Kündigung auch die Möglichkeit gibt, die Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. 720 Diese Überlegungen haben jedoch letztlich nicht zur Einführung einer ausdrücklichen gesetzlichen Informationspflicht geführt.

Es ist jedoch denkbar, dass schon aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen eine solche Aufklärungspflicht des Versicherers und des Versicherungsvermittlers folgt. Wenn das so ist, müssen die Informationspflichtigen bei einem Verstoß gegen diese Pflicht mit erheblichen Schadensersatzforderungen rechnen. Aus diesem Grund ist die Frage nach der Existenz einer Informationspflicht nicht nur theoretischer Natur, sondern erlangt auch praktische Bedeutung.

Die Frage, ob nach geltendem Recht eine Pflicht zur Information des Versicherungsnehmers über die Existenz des Zweitmarktes für Lebensversicherungen existiert, ist bisher in der Literatur nur wenig diskutiert worden. 721 Präve zieht den Umstand, dass im reformierten VVG keine ausdrückliche Aufklärungspflicht enthalten ist, als Argument gegen das Vorhandensein einer Informationspflicht heran.722 Allerdings findet sich in der Gesetzesbegründung zum VVG kein Hinweis auf die bewusste Vermeidung einer solchen Pflicht, daher kann aus der bloßen Nichtregelung nicht geschlossen werden, dass der Gesetzgeber die Annahme einer Informationspflicht auf den Zweitmarkt bewusst verhindern wollte.

In der Literatur723 ist anerkannt, dass es neben den gesetzlich geregelten grundsätzlich auch ungeschriebene Informationspflichten gibt. Zunächst soll untersucht werden, ob eine Pflicht, den Versicherungsnehmer über die Existenz des Zweitmarktes für Lebensversicherungen zu informieren, ökonomisch sinnvoll und notwendig ist. Anschließend ist Gegenstand der Untersuchung, ob es bereits nach geltendem Recht eine solche Pflicht gibt. Als Verpflichtete kommen in Betracht: der Versicherer, der selbstständige Versicherungsvermittler i.S.d. § 34 d GewO, der Versicherungsberater i.S.d. § 34 e GewO sowie Steuerberater und Rechtsanwälte.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Der Zweitmarkt für Lebensversicherungenin der Bundesrepublik Deutschland1
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis18
Einleitung22
A. Einführung in die Problematik22
B. Gang der Untersuchung24
Kapitel 1 - Rechtstatsachen und internationaler Vergleich26
A. Der deutsche Zweitmarkt für Lebensversicherungspolicen26
B. Der US-amerikanische Zweitmarkt für Lebensversicherungspolicen48
C. Der britische Zweitmarkt für Lebensversicherungspolicen71
D. Geschlossene Lebensversicherungsfonds87
E. Rechtsvergleichende Betrachtung104
Kapitel 2 - Die Stornierung der Police in Deutschland– Vergleich mit dem Verkauf auf dem Zweitmarkt110
A. Die Berechnung des Rückkaufswertes110
B. Der Stornoabzug121
C. Die Überschussbeteiligung128
D. Die steuerlichen Folgen des Rückkaufs134
E. Vergleich zwischen Zweitmarkt und Rückkauf134
Kapitel 3 - Die rechtliche Gestaltung des Verkaufseiner Lebensversicherungspolice in Deutschland140
A. Die bloße Einräumung eines Bezugsrechts140
B. Das Vertragsübernahmemodell142
C. Die Kombination von Abtretung und Beitragszahlungsabrede („Treuhandmodell“)146
D. Existenz einer Zustimmungspflicht des Versicherers im Rahmen der Vertragsübernahme152
E. Abtretungsverbote167
F. Zusammenfassung178
Kapitel 4 - Existenz einer Informationspflicht über den Zweitmarkt in Deutschland180
A. Begriff der Informationspflicht181
B. Ökonomische Notwendigkeit einer Zweitmarkt-Informationspflicht182
C. Informationspflicht des Versicherers186
D. Informationspflicht des Versicherungsvermittlers und des Versicherungsberaters195
E. Informationspflicht des Steuerberaters201
F. Informationspflicht des Rechtsanwalts202
G. Rechtsfolgen der Verletzung der Informationspflicht202
H. Zusammenfassung204
Wesentliche Ergebnisse206
Anhang210
Literaturverzeichnis214

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