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Die Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB.

AutorMartin Wielant
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Strafrecht 203
Seitenanzahl554 Seiten
ISBN9783428527656
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Der seit seinem Inkrafttreten 1871 nahezu unverändert gebliebene Grundtatbestand der Aussetzung wurde durch das 6. StrRG von 1998 unter weitgehendem Rückgriff auf § 139 Entwurf 1962 reformiert und nach dem gesetzgeberischen Willen erweitert. Die Klärung, ob dieser Reformteil dem Gesetzgeber gelungen ist und vor allem wie die Tatbestandsmerkmale des Grundtatbestandes nach der Reform der Norm auszulegen sind, steht im Zentrum der vorliegenden Arbeit. Im Ergebnis bejaht Martin Wielant einen deutlich erweiterten Anwendungsbereich des § 221 Abs. 1 StGB n.F. Das zeigt sich schon im Normtext durch die Aufhebung des beschränkten Opferkreises zugunsten jedes Menschen als möglichem Opfer. Zudem wird nunmehr - abweichend von der früher überwiegend vertretenen Ansicht - eine Neuauslegung der beiden Tathandlungen, Versetzen und Imstichlassen, ohne Beschränkung auf räumlich geprägte Bewegungsvorgänge präferiert und hergeleitet. Im Gegensatz zu der überwiegenden Meinung in der Wissenschaft - jedoch in Anknüpfung an die Idee einer konsequenten Neuauslegung des Tatbestandes - bestimmt der Autor den Inhalt des Merkmals der hilflosen Lage, das Verhältnis der beiden Tatalternativen zueinander sowie deren Abgrenzung voneinander.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis14
Abkürzungsverzeichnis27
1. Teil: Einleitung34
A. Einführung in Gegenstand und Problematik der Untersuchung34
B. Eingrenzung des Themas38
2. Teil: Bedeutung der Aussetzungsnorm in Praxis und Wissenschaft39
3. Teil: Historischer Überblick zur Entwicklung des Aussetzungstatbestandes bis zur heutigen Fassung44
A. Die gesetzlichen Fassungen des Tatbestandes der Aussetzung44
I. Gesetzliche Fassungen bis zum RStGB von 187144
1. Alte Wurzeln der Aussetzung: Corpus Iuris Canonici von 1136 und Art. 132 CCC von 153244
2. Teil II Titel 20 §§ 969–971 PrALR von 179447
3. Art. 174–177, 370 bayer. StGB 181348
4. Art. 131 sächs. CrimGB 1838 und Art. 163 sächs. StGB 185549
5. § 183 preuß. StGB von 185150
6. Art. 129 CrimGB von Hamburg 186952
II. § 221 RStGB von 187152
B. Die Reformbestrebungen zum Aussetzungstatbestand seit Beginn des 20. Jahrhunderts53
I. Die Entwürfe zur Reformierung des RStGB von 1902 bis 193055
1. Die Vergleichende Darstellung (1902–1909)55
2. Der Vorentwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch 190956
3. Der Gegenentwurf zum Vorentwurf eines Deutschen Strafgesetzbuches 191158
4. Der Entwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch nach den Beschlüssen der Strafrechtskommission („Kommissionsentwurf“) 191359
5. Der Entwurf von 191961
6. Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 192262
7. Der amtliche Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 192563
8. Der amtliche Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 192765
9. Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 1930 („Entwurf Kahl“)66
II. Bestrebungen zu einer Strafrechtsreform nach dem 2. Weltkrieg68
1. Die Große Strafrechtskommission und die Entwürfe von 1960 und 196268
2. Der Alternativentwurf eines Strafgesetzbuches73
3. Das 6. StrRG von 199873
C. Ergebnis zum historischen Teil80
4. Teil: Der Grundtatbestand der Aussetzung nach dem heutigen Verständnis von Rechtsprechung und Literatur81
A. Die Tätereigenschaft bei der Aussetzung, insbesondere die Obhuts- oder Beistandspflicht81
I. Die Tätereigenschaft in Rechtsprechung und Schrifttum81
II. Eigene Auffassung zum Kreis möglicher Täter84
B. Der Kreis tauglicher Opfer i.S.v. § 221 Abs. 1 StGB87
I. Die Opfereigenschaft in Rechtsprechung und Literatur87
II. Eigene Auffassung zum Kreis tauglicher Opfer89
C. Die Tathandlungen der Aussetzung94
I. Die zweite Tathandlung des Grundtatbestands: Das Imstichlassen94
1. Auslegung des Tatbestandsmerkmals „Verlassen“ vor dem 6. StrRG95
2. Neue Auslegung des Tatbestandsmerkmals seit 199899
a) Kritik im Schrifttum an der gesetzgeberischen Begründung zum Imstichlassen99
b) Überwiegende Ansicht zum Imstichlassen: weites Verständnis der zweiten Tathandlung100
c) Teilweise vertretene Ansicht zum Inhalt des Imstichlassens: weites Verständnis mit Einschränkungen in spezifischen Fallkonstellationen104
3. Der Tatbestandstyp der zweiten Tatvariante109
a) Zur Einordnung der zweiten Tatvariante a. F. in die Kategorien der Typen der Tatbestände109
b) Zur Klassifizierung des Tatbestandstyps der zweiten Tatvariante n. F.113
aa) Echtes Unterlassungsdelikt113
bb) „Normales“ Begehungsdelikt115
cc) Speziell vertatbestandlichtes unechtes Unterlassungsdelikt115
dd) Die Aussetzung als Delikt sui generis116
4. Zwischenergebnis116
5. Eigene Auffassung zum Imstichlassen117
a) Wortlautauslegung117
b) Historische Auslegung119
c) Systematische Auslegung123
aa) Vergleich mit anderen Normen des StGB123
(1) § 323c StGB123
(2) Weitere Delikte mit einem „Lassen“ in der Tathandlung128
bb) Vergleich mit ausländischen Strafgesetzbüchern, die ebenfalls ein Imstichlassen als Tathandlung der Aussetzung enthalten130
(1) Strafgesetzbuch von Österreich130
(2) Strafgesetzbuch der Schweiz132
cc) Zwischenergebnis133
d) Teleologische Auslegung134
aa) Sinn und Zweck der Aussetzung in der zweiten Tatvariante134
bb) Einschränkungen des Tatbestandes137
(1) Einschränkung des § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch Ausschluss gewisser Garanten138
(2) Einschränkung über die hilflose Lage vor der Tat und über die Obhuts- oder Beistandspflicht148
(3) Einschränkung aufgrund der Einordnung in die Kategorien der Tatbestände148
e) Der Tatbestandstyp des § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB148
aa) Begehungsdelikt oder Unterlassungsdelikt149
(1) Wortlaut der zweiten Tatvariante als Anhaltspunkt149
(2) Historische Anhaltspunkte für den Tatbestandstyp des § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB150
(3) Systematische Aspekte für die Bestimmung des Tatbestandstyps der zweiten Tatvariante151
(a) Bildung des unechten Unterlassungsdelikts zu § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB über § 13 Abs. 1 StGB151
(b) Kausalitätsbezogene Betrachtung des Imstichlassens153
(c) Unbeachtlichkeit der phänomenologischen Erscheinungsform für die Einordnung als Tun oder Unterlassen161
(d) Vergleich mit Strafgesetzbüchern anderer Länder162
bb) Zwischenergebnis163
cc) § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB als Unterlassungsdelikt163
(1) Einschränkungen des § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB aus dessen Tatbestandstyp163
(2) Unechtes oder echtes Unterlassungsdelikt?165
dd) Imstichlassen als Delikt sui generis?167
ee) Zwischenergebnis169
6. Fazit zum Imstichlassen169
II. Die erste Tathandlung des Grundtatbestands: Das Versetzen169
1. Auslegung des Tatbestandsmerkmals „Aussetzen“ vor dem 6. StrRG169
a) Die Ansicht der Rechtsprechung zum Aussetzen170
b) Auslegung des Aussetzens im Schrifttum170
aa) Enge Auslegung: Notwendigkeit einer räumlichen Entfernung171
bb) Weite Auslegung: Verzicht auf das räumliche Entfernen171
cc) Vermittelnde Ansicht: Aussetzen als „Änderung der räumlichen Beziehungen“172
2. Auslegung des neuen Tatbestandsmerkmals „Versetzen“ seit 1998173
a) Enge Auslegung des Versetzens: Erfordernis eines räumlichen Kriteriums173
b) Weite Auslegung des Versetzens: Verzicht auf das räumliche Kriterium174
3. Der Tatbestandstyp der ersten Tatvariante178
a) Einordnung der ersten Tatvariante a. F. in die Typen der Tatbestände178
aa) Rechtsprechung zu § 221 Abs. 1 Alt. 1 StGB a. F.179
bb) Literatur zu § 221 Abs. 1 Alt. 1 StGB a. F.180
b) Klassifizierung des Tatbestandstyps des § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB n. F.181
aa) § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB als nur durch aktives Tun begehbares Delikt181
bb) Die Tatvariante des Versetzens als auch durch Unterlassen begehbares Erfolgsdelikt182
4. Zwischenergebnis183
5. Eigene Auffassung zum Versetzen183
a) Wortlautauslegung184
b) Historische Auslegung187
c) Systematische Auslegung192
aa) Systematische Argumente im Rahmen von § 221 Abs. 1 StGB192
(1) „Gleiches Unrecht“ in beiden Tathandlungen192
(a) Das System der Strafrahmen im StGB193
(b) Folgerungen aus identischen Strafrahmen mehrerer Tatvarianten einer Norm196
(c) Vergleichbarkeit des tatbestandlichen Unrechts in der Aussetzungsnorm198
(2) Harmonisierung der Tathandlungen200
(3) Folgerungen aus der Erweiterung des Opferkreises für das Versetzen202
(4) Umgehung der engeren Voraussetzungen von § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch eine weite Auslegung des Versetzens203
bb) Systematische Argumente mit Blick auf andere Normen des StGB206
cc) Rechtsvergleich207
(1) Österreich208
(2) Schweiz208
d) Teleologische Auslegung209
e) Ansätze zu einer Einschränkung des Versetzens211
f) Zwischenergebnis zur Auslegung der ersten Tatvariante212
g) Der Tatbestandstyp des § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB213
aa) Argumente für die Einordnung des § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB als durch Tun und (unechtes) Unterlassen begehbares Erfolgsdelikt213
bb) Ausschluss der Ingerenzgarantenstellung für § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB214
cc) Fazit zum Tatbestandstypus der ersten Tatvariante215
6. Fazit zum Versetzen216
III. Ergebnis zu den Tathandlungen216
D. Das situationsbezogene Tatbestandsmerkmal der hilflosen Lage217
I. Hintergrund des Bestrebens nach einer engen Auslegung der hilflosen Lage217
1. Das allgemeine Leibes- und Lebensgefährdungsdelikt218
a) Begriff des allgemeinen Leibes- und Lebensgefährdungsdelikts218
b) Der Streit um die Einführung eines allgemeinen Leibes- und Lebensgefährdungsdelikts220
aa) Reformentwürfe bis 1930220
bb) Die Große Strafrechtskommission und die Entwürfe E 1960 und E 1962223
cc) Die Einschätzung der Strafrechtswissenschaft vom E 1962 bis zum 6. StrRG225
dd) Das Meinungsspektrum seit dem 6. StrRG225
c) § 221 Abs. 1 StGB als allgemeines Gefährdungsdelikt?226
aa) Wortlaut des § 221 Abs. 1 StGB226
bb) Historische Auslegung zu § 221 Abs. 1 StGB227
cc) (Hypothetische) Auswirkungen im System des StGB bei Deutung der Aussetzung als allgemeines Gefährdungsdelikt227
(1) Allgemeines Strukturprinzip der konkreten Gefährdungsdelikte: bestimmte Umschreibung der Tathandlungen228
(2) Verhältnis der Aussetzung zu anderen Gefährdungsdelikten230
(3) Verhältnis der Aussetzung zu vorsätzlichen – auch versuchten – Verletzungsdelikten230
d) „Unerträgliche“ Strafbarkeitslücken?235
2. Weitere Anhaltspunkte für eine enge Auslegung der hilflosen Lage236
3. Fazit zur Frage: Die Aussetzung als allgemeines Gefährdungsdelikt238
II. Auslegungskonzepte zur hilflosen Lage seit dem 6. StrRG238
1. Auslegung der hilflosen Lage n. F. unter Bezugnahme auf die hilflose Lage in § 221 Abs. 1 StGB a. F.239
a) Verständnis der hilflosen Lage nach § 221 Abs. 1 StGB a. F.239
b) Heutige Ansätze mit Gleichsetzung von hilfloser Lage n. F. und Gefahr241
2. Auslegung der hilflosen Lage n. F. unter Bezugnahme auf die hilflose Person a.F.243
a) Verständnis der hilflosen Person i.S.v. § 221 Abs. 1 StGB a. F.243
b) Gleichsetzung der hilflosen Lage n. F. mit der hilflosen Person a. F.245
3. Auslegung der hilflosen Lage als Hilfsbedürftigkeit mit zusätzlichen Bedingungen247
a) Einschränkung der hilflosen Lage durch ein Kriterium der Dauer oder Stabilität248
b) Einschränkung der hilflosen Lage über die Einbeziehung von Hilfen durch Dritte und/oder den Täter248
aa) Ausschließliche Einbeziehung der von Dritten gewährten Hilfe248
bb) Einbeziehung von Hilfen durch Dritte und eines Zusatzkriteriums250
cc) Einbeziehung der von Dritten oder dem Täter gewährten Hilfe256
4. Differenzierende Auslegung der hilflosen Lage n. F.257
III. Zwischenergebnis zur hilflosen Lage261
IV. Eigene Auffassung zur hilflosen Lage262
1. Kritik der an die a. F. anknüpfenden Auslegungskonzepte262
a) Die Gleichsetzung von hilfloser Lage n. F. und Gefahr262
aa) Folge dieser Auslegung: Einführung eines allgemeinen Gefährdungsdelikts262
bb) Historische Belege263
cc) Gleichsetzung von hilfloser Lage n. F. und Gefahr als Voraussetzung für das Entstehen der Garantenpflicht265
dd) Zwischenergebnis268
b) Gleichsetzung von hilfloser Lage n. F. und hilfloser Person a. F.268
aa) Wortsinn der hilflosen Lage n. F. und die Auslegung der hilflosen Person a. F.268
bb) Systematische Aspekte bei Gleichsetzung der Begriffe hilflose Lage n. F. und hilflose Person a. F.270
(1) Auswirkungen auf das Verständnis des Tatbestandes n. F.270
(2) Unstimmigkeiten zwischen der „weiten“ Auslegung der ersten Tathandlung n. F. und der Gleichsetzung von hilfloser Lage n. F. und hilfloser Person a. F.272
cc) Wille des Gesetzgebers273
dd) Zwischenergebnis276
c) Widerlegung der am Einzelfall orientierten Ansicht Gössels276
d) Unterschiedliches Verständnis der hilflosen Lage je nach Tathandlung277
e) Zwischenergebnis280
2. Eigener Ansatz zur Auslegung der hilflosen Lage n. F.280
a) Wortlaut281
aa) „Hilflos“281
bb) „Lage“283
cc) Die hilflose Lage als Beschreibung der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung285
dd) Wortlautargument: Hilflose Lage bei Betreuung des Opfers288
b) Historische Anhaltspunkte für die Auslegung der hilflosen Lage n. F.289
c) Systematische Analyse der hilflosen Lage n. F.292
aa) Systematische Aspekte innerhalb von § 221 Abs. 1 StGB292
bb) Systematische Untersuchung anderer Normen des StGB292
(1) Normen, die das Merkmal hilflose Lage enthalten292
(a) § 234 Abs. 1 StGB292
(b) § 237 StGB a. F. bis 1997294
(2) Tatbestände mit den Begriffen Hilflosigkeit, Hilfsbedürftigkeit, hilfsbedürftige Personen296
(a) §§ 232 Abs. 1, 233 Abs. 1 StGB n. F.: Die „auslandsspezifische Hilflosigkeit“296
(b) § 174a Abs. 2 StGB: Hilfsbedürftige Menschen und Hilfsbedürftigkeit298
(c) § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB: Ausnutzen der Hilflosigkeit einer anderen Person299
(3) Normen mit dem Tatbestandsmerkmal „Lage“301
(a) § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB: Die schutzlose Lage301
(b) §§ 182 Abs. 1 Nr. 1/2, 232 Abs. 1, 233 Abs. 1 StGB: die Zwangslage308
(c) §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 StGB: Das Ausnutzen einer durch Entführung oder Bemächtigung geschaffenen Lage309
(4) Fazit der systematischen Untersuchung anderer Normen des StGB311
cc) Rechtsvergleich mit Normierungen der Aussetzung in Österreich und der Schweiz312
d) Teleologische Auslegung314
aa) Einschränkung durch die zeitlichen Abläufe der Tat315
bb) Einschränkung der hilflosen Lage über die Möglichkeit der Hilfeleistung315
cc) Rechtsprechung gegen die Einschränkung der hilflosen Lage durch die Möglichkeit zur Hilfe320
dd) Ermittlung der zum Ausschluss der hilflosen Lage führenden Hilfsmittel323
(1) Das Opfer als sein eigener Helfer323
(2) Sachmittel als Hilfsmittel (sächliche Hilfsmittel)325
(3) Dritte Personen als Hilfen326
(4) Der „Täter“ als Helfer329
V. Fazit zur hilflosen Lage339
E. Das Verhältnis der beiden Tathandlungen zueinander und ihre gegenseitige Abgrenzung341
I. Verhältnis und Abgrenzung der beiden Tatvarianten in der a. F.341
1. Verhältnis der beiden Tathandlungen a. F.341
2. Abgrenzung der beiden Tathandlungen a. F.344
II. Verhältnis und Abgrenzung der beiden Tatvarianten in der n. F.346
1. Verhältnis der beiden Tathandlungen346
a) Möglichkeit der gleichzeitigen Verwirklichung beider Tathandlungen durch eine Verhaltensweise347
b) Ablehnung der gleichzeitigen Verwirklichung der beiden Tathandlungen durch eine Verhaltensweise348
aa) Ausgangspunkt: Zeitliches Verhältnis der beiden Tathandlungen349
bb) Verwirklichung aufeinander folgender Tathandlungen349
(1) Möglichkeit der Aufeinanderfolge der beiden Tathandlungen350
(2) Ausschluss eines nachfolgenden Imstichlassens bei Verwirklichung des Versetzens352
2. Abgrenzung der beiden Tathandlungen n. F.353
a) Abgrenzung der Tathandlungen am Beispiel von „Bergsteiger-“ und „Krankenschwester-Fall“355
aa) Der „Bergsteiger-Fall“ bei Jäger355
bb) Fallbezogene Annahme des Imstichlassens356
cc) Fallbezogene Annahme des Versetzens358
b) Abstrakte Abgrenzung der beiden Tathandlungen359
aa) Abstrakte Annahme des Imstichlassens359
bb) Abstrakte Annahme des Versetzens360
c) Abweichende Abgrenzungskonzepte360
aa) Abgrenzung über den subjektiven Tatbestand361
bb) Abgrenzung über den Tatbestandstypus: § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB als Unterlassungsdelikt zu § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB361
cc) Abgrenzung über die Unterscheidung von Tun und Unterlassen362
III. Eigene Auffassung zu Verhältnis und Abgrenzung der beiden Tatvarianten n. F.362
1. Prämissen des Verhältnisses und der Abgrenzung sowie Ziel dieses Kapitels362
2. Eigene Deutung zum Verhältnis der Tathandlungen363
a) (Un-)Möglichkeit der gleichzeitigen Verwirklichung beider Tathandlungen363
b) (Un-)Möglichkeit der aufeinanderfolgenden Verwirklichung der Tathandlungen366
aa) Herleitung der mehrheitlich vertretenen Ansicht zum Verhältnis der beiden Tathandlungen367
bb) Widerlegung der mehrheitlich vertretenen Ansicht und Begründung der Exklusivität der Tatvarianten368
(1) Garanten als Täter eines Versetzens368
(a) Versetzen durch positives Tun369
(b) Versetzen durch unechtes Unterlassen373
(2) Nicht-Garanten als Täter eines Versetzens374
(a) Umdeutung der Nichtvornahme einer Rücktrittshandlung als selbständig strafbares Imstichlassen374
(b) Entstehung einer Ingerenzgarantenstellung bei vorsätzlichem Versetzen?375
cc) Ergänzende Argumente für eine Exklusivität der beiden Tatalternativen390
(1) Auswirkungen bei konsequenter Beachtung der Prämissen der Gegenansicht390
(2) Eindeutigkeit und Klarheit der hier vertretenen Ansicht393
dd) Einwände gegen das vom Verfasser hergeleitete Verständnis393
c) Vorrang von § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB nach Arzt für jegliches Unterlassen395
d) Fazit und Folgen für das Verhältnis der beiden Tathandlungen n. F.396
3. Die Abgrenzung der Tathandlungen: Der Unterschied zwischen Versetzen und Imstichlassen398
a) Notwendigkeit einer Abgrenzung der beiden Tathandlungen399
b) Kritik an den bestehenden Abgrenzungskonzepten400
aa) Möglichkeit der Begehung eines Versetzens durch unechtes Unterlassen400
bb) Widerlegung der Deutung des § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB als Unterlassungstatbestand zu § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB401
cc) Ausschluss der Milderungsmöglichkeit von § 13 Abs. 2 StGB402
dd) Unzureichende Berücksichtigung der Neufassung der Norm405
ee) Versetzen als die „unrechtsschwerere“ Tathandlung der Aussetzung406
c) Ansatz für ein neues Abgrenzungskonzept408
aa) Wortlaut der Norm408
bb) Vorgaben des Gesetzgebers in historischer Hinsicht409
cc) Argumente aus der Systematik der Norm und den allgemeinen Regeln des Strafrechts413
dd) Teleologischer Aspekt: Einheitliche Behandlung personeller und sächlicher Hilfsmittel420
ee) Weitere Kritikpunkte an der vorrangigen Subsumtion unter das Imstichlassen421
d) Behandlung von „Hochgebirgskriminalität“ nach dem hier vertretenen Konzept422
e) Verallgemeinerung der Lösung im „Bergsteiger-Fall“ auf ähnlich gelagerte Fälle426
f) Durch räumlich-örtliche Bewegungsvorgänge geprägte Verhaltensweisen als „typische“ Fälle des Versetzens und Imstichlassens426
g) Fazit zur Abgrenzung der Tathandlungen n. F.428
F. Die Gefährdungsklausel: Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung429
I. Verständnis der Gefährdungsklausel in Rechtsprechung und Wissenschaft seit dem 6. StrRG429
II. Eigene Auffassung zur Gefährdungsklausel430
1. Wortlautauslegung der Gefährdungsklausel430
2. Historische Aspekte zur Deutung der Gefährdungsklausel431
3. Auswirkungen auf die Systematik des StGB durch ein die Gefährdungsklausel erweiterndes Verständnis434
4. Teleologische Aspekte: Schutzzweck der Norm436
III. Der Begriff der konkreten Gefahr437
IV. Die tatbestandsmäßigen Gefahren für Leben und Gesundheit i.S. der Aussetzung438
V. Fazit zur Gefährdungsklausel441
VI. Das Verhältnis von hilfloser Lage und Gefährdungsklausel441
1. Die Literatur zum Verhältnis hilflose Lage – Gefährdungsklausel441
2. Eigene Ansicht zum Verhältnis von hilfloser Lage und Gefährdungsklausel445
G. Problematische Anwendungsfälle der Aussetzung447
I. Die unterlassene Schmerzlinderung bei einem unrettbar (tödlich) verletzten Opfer447
1. Meinungsspektrum zur a. F. und n. F. der Aussetzung447
2. Eigene Stellungnahme zur Tatbestandsmäßigkeit der unterlassenen Schmerzlinderung448
3. Fazit zur unterlassenen Schmerzlinderung451
II. Das Versetzen in eine „neue hilflose“ Lage und das Intensivieren einer bestehenden hilflosen Lage451
1. Meinungsspektrum zur n. F. der Aussetzung452
2. Eigene Stellungnahme zum Versetzen in eine „neue hilflose“ Lage und zum Intensivieren einer bestehenden hilflosen Lage453
3. Fazit zum Versetzen in eine „neue hilflose“ Lage und zum Intensivieren einer bestehenden hilflosen Lage458
III. Das Steigern und Intensivieren einer bestehenden Gefahr459
1. Meinungsspektrum zur a. F. und zur n. F. der Aussetzung459
2. Eigene Stellungnahme zum Steigern und Intensivieren einer bestehenden Gefahr461
3. Fazit zum Steigern und Intensivieren einer bestehenden Gefahr472
5. Teil: Zusammenfassung und Endergebnis473
6. Teil: Annex: Die Zukunft der Aussetzung?477
7. Teil: Anhang483
A. Gesetzliche Fassungen der Aussetzung483
I. Gesetzbücher bis zum Preußischen StGB 1851483
1. Corpus Iuris Canonici von 1136 (Decretalia Gregorii Lib. V Tit. XI c. I.//cap. un. X. 5, 11): „De infantibus et languidis expositis“483
2. Art. 132 Constitutio Criminalis Carolina von 1532483
3. Teil II Titel 20 §§ 969–971 PrALR von 1794484
4. Art. 174–177, 370 Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern, 1813484
5. Art. 131 Königlich Sächsisches Criminalgesetzbuch von 1838485
6. § 183 Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten von 1851485
II. Gesetzbücher bis zum Inkrafttreten des RStGB 1871486
1. Strafgesetzbuch für das Königreich Sachsen vom 13. August 1855486
2. Art. 129 Criminalgesetzbuch der freien und Hansestadt Hamburg von 1869486
3. § 193 Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes von 1869487
4. § 216 Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes von 1870487
III. Gesetzbücher nach Inkrafttreten des RStGB 1871487
1. § 221 RStGB von 1871487
2. § 221 StGB a. F. bis 1998488
3. § 221 StGB n. F. ab 1998488
B. Übersicht über die Reformvorschläge der Aussetzung von 1909 bis 1998489
I. Entwürfe vor dem 1. Weltkrieg489
1. Vorentwurf zu einem deutschen Strafgesetzbuch 1909489
2. Gegenentwurf zum Vorentwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch (1911)489
3. Entwürfe der Strafrechtskommission zu einem Deutschen Strafgesetzbuch und zu einem Einführungsgesetz – Beschlüsse 1. Lesung, 1913489
4. Entwürfe der Strafrechtskommission zu einem Deutschen Strafgesetzbuch und zu einem Einführungsgesetz – Vorläufige redigierte Beschlüsse 2. Lesung, 1913489
5. Entwurf der Strafrechtskommission 1913490
II. Entwürfe aus der Weimarer Republik490
1. Entwurf von 1919490
2. Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 1922 (Entwurf Radbruch)491
3. Amtlicher Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs 1925 – Reichsratsvorlage491
4. Amtlicher Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs 1927 – Reichstagsvorlage491
5. Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs 1930 (Entwurf Kahl)492
III. Entwürfe nach dem 2. Weltkrieg bis zum 6. StrRG492
1. Große Strafrechtskommission 1958492
2. Große Strafrechtskommission – 1. Lesung 1958 – Vorschlag der Sachbearbeiter des Bundesjustizministeriums493
3. Große Strafrechtskommission – 1. Lesung 1958 – Vorschlag der Unterkommission494
4. Große Strafrechtskommission – 1. Lesung 1958 – Beschlüsse der Großen Strafrechtskommission494
5. Große Strafrechtskommission – 2. Lesung 1959494
6. E 1960495
7. E 1962495
IV. Entwürfe im Verlauf des 6. StrRG496
1. Unveröffentlichter Referentenentwurf vom 15. Juli 1996496
2. Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP496
3. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) der Bundesregierung497
4. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses497
5. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 14. November 1997498
C. Normen des ausländischen Rechts498
I. Strafgesetzbuch von Österreich498
II. Entwürfe und Strafgesetzbuch der Schweiz500
1. Entwürfe aus der Schweiz500
a) Schweizerisches Strafgesetzbuch – Vorentwurf mit Motiven, 1893500
b) Vorentwurf zu einem Schweizerischen Strafgesetzbuch und zu einem Bundesgesetz betreffend Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches, 1903500
2. Schweizerisches Strafgesetzbuch501
D. Rechtsprechung zur Aussetzung502
Literaturverzeichnis506
Quellenverzeichnis537
I. Gesetzbücher537
1. Gesetzbücher bis zum Preußischen StGB von 1851537
2. Gesetzbücher und Materialien bis zum Inkrafttreten des RStGB 1871537
3. Fassungen des Strafgesetzbuchs nach dem 2. Weltkrieg539
4. Strafgesetzbücher aus dem Ausland539
a) StGB von Österreich539
b) StGB der Schweiz539
II. Quellen zu den Reformversuchen in Deutschland von 1909 bis 1971539
1. Entwürfe vor dem 1. Weltkrieg539
2. Entwürfe aus der Weimarer Republik540
3. Entwürfe nach dem 2. Weltkrieg bis zum 6. StrRG542
III. Quellen zum 6. StrRG542
IV. Entwürfe aus Österreich und der Schweiz542
1. Österreich542
2. Schweiz542
V. Sonstige Quellen543
Stichwortverzeichnis544

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