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Die Biomedizinkonvention des Europarates

Humanforschung - Transplantationsmedizin - Genetik, Rechtsanalyse und Rechtsvergleich

AutorWiltrud C. Radau
VerlagSpringer-Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl423 Seiten
ISBN9783540344766
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis114,99 EUR

Die Biomedizinkonvention des Europarates erlässt völkerrechtlich verbindliche Regelungen für die Human- und Embryonenforschung, Organtransplantation, Genanalyse und -therapie. In Deutschland ist die Konvention äußerst umstritten. Aus Angst, das verfassungsrechtlich gebotene und gesetzlich gewährleistete Schutzniveau könnte unterlaufen werden, wird ein Beitritt überwiegend abgelehnt. Die vorliegende Schrift analysiert, untersucht und vergleicht.

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Leseprobe
"§ 6 Prädiktive Gentests (S. 173-174)

Die Biomedizinkonvention weist insgesamt drei gentechnologische Regelungsbereiche auf. Der erste betrifft die prädiktive Genanalyse. Diese wird besonderen rechtlichen Anforderungen unterworfen, die für herkömmliche Diagnosemethoden nicht gelten . Damit wird dem speziellen prognostischen und prospektiven Charakter von genetischen Testverfahren sowie dem ausgesprochen persönlichkeitsbezogenen Informationsgehalt von genetischen Daten Rechnung getragen . Bevor jedoch auf die einzelnen rechtlichen Aspekte eingegangen wird, sollen, um das Verständnis zu erleichtern, einige zentrale naturwissenschaftliche Gesichtpunkte erörtert werden.

I. Biologisch-medizinische Grundlagen

Jede menschliche Zelle enthält im Zellkern ein genetisch determiniertes Programm zur Steuerung der Lebensfunktionen. Träger des Informationsprogramms ist die DNS (Desoxyribonukleinsäure) . Die Gesamtheit der auf der DNS gespeicherten Erbanlagen wird als Genom, ein bestimmter Informationsabschnitt innerhalb des Genoms als Gen bezeichnet.860 Das Genom des Menschen besteht nach derzeitigen Schätzungen aus etwa 80.000 bis 100.000 Genen.s" Sie liegen linear angeordnet auf den einzelnen Chromosomen im Kern j eder Zelle. Als Chromosomen bezeichnet man die lichtmikroskopisch sichtbaren, fadenförmigen Untereinheiten des Genoms, die als Transportform für die Weitergabe der genetischen Informationen an die Tochterzellen fungieren .

Sie sind von untersch iedlicher Größe und Gestalt, ihre Zahl jedoch ist konstant ; beim Menschen ist sie auf 46 in Körperzellen und 23 in Keimzellen (Geschlechtszellen, d.h. Ei- und Samenzellen) festgelegt. Gene codieren Informationen über Aufbau, Entwicklung und Funktion eines Organismus und bestimmen seine erblichen körperlichen und geistigen Merkmale. Die gespeicherte Information wird durch die Synthese von Proteinen (Eiweißmolekülen), den sog . Genprodukten, umgesetzt. Etwa ein bis zwei Millionen verschiedene Proteine werden durch das menschliche Genom codiert.s?

Die Proteine bilden z.B. als Strukturproteine die Zellen eines Organismus, katalysieren als Enzyme chemische Reaktionen oder befördern als Transportproteine Stoffwechselprodukte sowie Fremd- und Nährstoffe.v" Erst das Zusammenwirken der Proteine ermöglicht die komplex regulierten zellulären Prozesse von Organen und Organsystemen. Abweichungen im genetischen Programm können mit der Genanalyse (Gentest) ermittelt werden.

Tritt die Störung in Keimzellen auf, wird sie im Wege der geschlechtlichen Fortpflanzung auf die Nachkommen übertragen (sog . KeimbahnMutation); ist die Mutation dagegen auf die nicht an der Fortpflanzung beteiligten Körperzellen beschränkt, ist eine Vererbung ausgeschlossen und nur das jeweilige Individuum betroffen (sog. somatische Mutationj.w In der medizinischen Praxis kommen Genanalysen immer häufiger zur Anwendung."
Inhaltsverzeichnis
Vorwort5
Table of Contents6
§ 1 Rechtsgüterschutz in der Biomedizin14
I. Rechtsfragen14
II. Regelungsbedarf16
III. Gefahrenbereiche19
1. Humanexperimente19
2. Organtransplantation21
3. Prädiktive Gentests21
4. Embryonenforschung, Klonen und Präimplantationsdiagnostik22
5. Gentherapie25
IV. Ethische Fragen26
1. Risikosteigerung26
2. Risikoverantwortbarkeit28
V. Ökonomische Interessen29
1. Wissenschaft und Wirtschaft29
2. Internationaler Kontext30
§ 2 Zentrale Grundrechte in der Biomedizin32
I. Menschenwürde32
1. Bedeutsamkeit des Menschenwürdearguments32
2. Rechtspolitische Instrumentalisierung34
II. Selbstbestimmung36
1. Körperbezogene Selbstbestimmung36
2. Informationelle Selbstbestimmung38
III. Forschungsfreiheit40
IV. Würde- und Lebensrecht am Lebensbeginn44
§ 3 Europäisches Menschenrechtsüberkommen zur Biomedizin - Biomedizinkonvention (BMK)46
I. Grundlagen46
1. Bioethik46
2. Grundkonzeption49
a. Menschenrechtsdokument49
b. Menschenrechtstradition50
II. Entstehungsgeschichte52
1. Europarat und biomedizinische Menschenrechte52
2. Entwicklungsprozess53
III. Rechtsqualität und Rechtswirkungen56
1. Völkerrechtlicher Charakter56
a. Internationaler Vertrag56
b. Rahmenabkommen57
c. Mindeststandards und Staatenvorbehalte58
2. Einordnung in das nationale Rechtssystem61
a. Innerstaatliche Verbindlichkeit61
b. Gesetzesrang63
3. Kontrollmechanismen und Rechtsschutz65
a. Kein Individualrechtsschutz65
b. Einbeziehung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte66
§ 4 Medizinische Forschung an Einwilligungsunfähigen68
I. Rechtsprinzipien der Humanforschung69
1. Therapeutischer und nichttherapeutischer Versuch als Rechtskategorien (Art. 17 BMK, Art. 15 FP)69
2. ,,Jnformed consent" (Art. 5 BMK, Art. 14 FP)72
3. ,,Persons not able to consent" (Art. 6 BMK, Art. 19 FP und nationales Recht)73
II. Zulässigkeitsvoraussetzungen für therapeutische Versuche an Einwilligungsunfähigen (Art. 17 Abs. 1 iV.m. Art. 16 BMK, Art. 15 Abs. 1 FP)77
1. Alternativlosigkeit77
2. Nutzen-Risiko-Abwägung78
3. Prüfung und Billigung80
4. Aufklärung und Einwilligung82
5. Vetorecht83
III. Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen für nichttherapeutische Versuche an Einwilligungsunfähigen (Art. 17 Abs. 2 BMK, Art. 15 Abs. 2 FP)84
1. Mittelbarer oder gruppenspezifischer Nutzen bei hohem wissenschaftlichen Erkenntniswert84
2. Risiko-/ Belastungsminimierung85
IV. Forschung an staatlich Untergebrachten (Art. 20 FP)86
V. Vergleichende Betrachtung der Rechtslage in Deutschland88
1. Verfassungsrecht88
a. Forschungsfreiheit und Menschenwürde (Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 1 Abs.1 GG)88
b. Gleichheit (Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 GG)94
2. Arzneimittelrecht96
a. Therapeutische Arzneimittelprüfungen (§§ 41 i.V.m. 40 AMG)96
aa. Parallelen96
bb. Diskrepanzen100
b. Nichttherapeutische Arzneimittelprüfungen (§ 40 AMG)101
aa. Einwi/ligungsunfähige Erwachsene: Forschungsverbot101
bb. Minderjährige: Forschungsmöglichkeit102
cc. Untergebrachte: Forschungsverbot104
3. Kindschafts- und Betreuungsrecht, ärztliches Standesrecht (§§ 1626 ff., 1896 ff. BGB, § 15 MBO)107
VI. Ergebnis: Übereinstimmung bei therapeutischen, erhebliche Abweichungen bei nichttherapeutischen Versuchen111
§ 5 Lebendorganspende zu Transplantationszwecken113
I. Lebendorganspende durch Einwilligungsfähige (Art. 19 BMK, Art. 9 bis 13 TP)115
1. Therapeutische Zwecke116
2. Informed consent116
3. Keine ernsthafte Selbstgefährdung117
4. Doppelte Subsidiarität: Keine postmortale Organspende, keine Behandlungsalternative118
5. Weiter Spenderkreis121
II. Lebendorganspende durch Einwilligungsunfähige (Art. 20 BMK, Art. 14 und 15 TP)122
1. Grundsätzliche Unzulässigkeit122
2. Ausnahmsweise Zulässigkeit der Spende von regenerierbarem Gewebe (Knochenmarkspende)123
a. Eingeschränkter Empfängerkreis: Geschwisterverhältnis zwischen Spender und Empfänger123
b. Subsidiarität gegenüber der Spende von Einwilligungsfähigen125
c. Lebensrettung125
d. Informierte Dritteinwilligung und Zustimmung eines unabhängigen Gremiums125
e. Vetorecht des Spenders126
3. Erleichterte Zulässigkeit der Spende von Zellen (Hautspende)127
III. Maßnahmen gegen die Kommerzialisierung des Transplantationswesens: Verbot des finanziellen Gewinns und des Organhandels (Art. 21 BMK, Art. 21 und 22 TP)129
IV. Vergleichende Betrachtung der Rechtslage in Deutschland131
1. Verfassungsrecht131
a. Verfügung über die eigene körperliche Integrität (Art. 2 Abs. 1 GG)131
b. Grenzen134
aa. Risikospende134
aaa. Beschränkung zugunsten des Organspenders: "Grundrechtsschutz gegen sich selbst"?134
bbb. Beschränkung zugunsten des Gemeinwohls: Respekt vor der körperlichen Integrität - Vermeidung von Finanzlasten?136
bb. Fremdspende138
aaa. Beschränkung zugunsten des Organspenders: Schutz der Freiwilligkeit des Spendeentschlusses?138
bbb. Beschränkung zugunsten des Gemeinwohls: Verhinderung des Organhandels?141
ccc. Grundrechtsbeeinträchtigungen beim Organempfänger: Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 3 Abs. 1 GG144
cc.Minderjährigenspende145
aaa. Ausschluss von einwi/ligungsfähigen Minderjährigen145
bbb. Ausschluss von einwilligungsunfähigen Minderjährigen149
c. Zusammenfassung: Lebendorganspende gemäß GG und BMK153
2. Transplantationsgesetz154
a. Organentnahme: Hauptprobleme der §§ 8, 19 Abs. 2 TPG154
aa. Gefährdungsgrenze "Operationsrisiko und unmittelbare Entnahmefolgen" (§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 c TPG)154
bb. Subsidiarität gegenüber postmortalen Organspenden (§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TPG)156
aaa. Grundrechte des Empfängers157
bbb. Selbstbestimmungsrecht des Spenders157
ccc. Verfassungskonforme Auslegung158
cc. Unzulässigkeit von Fremdspenden (§ 8 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 19 Abs. 2 TPG)160
aaa. Sachliche Verfehltheit160
bbb. Legitimationsprobleme der Strafnorm161
dd. Volljährigkeits- und Geschäftsfähigkeitsgrenze (§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a i.V.m. § 19 Abs. 2 TPG)167
b. Organhandel: Hauptprobleme der §§ 17, 18 TPG170
aa. ,,Henäettreiben": Sachlich verfehlte Anknüpfung an das Betäubungsmittelrecht170
bb. Teleologische Tatbestandsreduktion172
aaa. Regelungszweck "Schutz vor der Ausbeutung von existentiellen Notlagen"174
bbb. Regelungszweck "Schutz der Menschenwürde"176
ccc. Regelungszweck "Schutz der Integrität des Transplantationswesens"180
V. Ergebnis: Staatlicher Gesetzespaternalismus auf nationaler Ebene - weitgehender Respekt vor der Autonomie des Spenders auf konventionsrechtlicher Ebene181
§ 6 Prädiktive Gentests185
I. Biologisch-medizinische GrundlagenJede185
II. Eingeschränkte Zulässigkeit von Gentests (Art. 12 BMK)189
1. Krankheitserkennung189
2. Bindung an "health purposes"190
3. Genetische Beratung und Einwilligung192
III. Berücksichtigung vorhandener Analyseergebnisse (Art. 11 BMK): Diskriminierungsschranke193
IV. Nationale Ausnahmen und Staatenvorbehalt (Art. 26 BMK, Art. 36 BMK)195
V. Vergleichende Betrachtung der Rechtslage in Deutschland197
1. Verfassungsrecht198
a. Gen-informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)198
b. Freiheitsgebrauch und Begrenzung durch "health purposes"204
2. Unterverfassungsrechtliches Arbeitsrecht208
a. Spezialgesetzliche Regelungen: Besondere Zweckbindung208
b. Richterrecht: Arbeitsplatzrelevanz212
c. Allgemeines Vertragsrecht: Arbeitsplatzrelevanz215
3. Unterverfassungsrechtliches Privatversicherungsrecht: Risikorelevanz218
VI. Ergebnis: Überbetonung der Gesundheitsbindung als Vernachlässigung von Selbstbestimmungs- und Drittinteressen223
§ 7 Forschung an Embryonen in vitro224
I. Rechtsstatus extrakorporaler Embryonen (Art. 1 BMK, Art. 18 BMK)224
II. Verbot der Erzeugung zu Forschungszwecken (Art. 18 Abs. 2 BMK)226
III. Regelungen zur Forschung an verfügbaren oder zu therapeutisch-diagnostischen Zwecken erzeugten Embryonen (Art. 18 Abs. 1 BMK)227
1. Verbot des reproduktiven Klonens (Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen Art. 13 BMK)228
2. Zu lässigkeit des therapeutischen Klonens (Art. 18 Abs. 1 BMK) Gewinnungembryonaler Stammzellen233
3. Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (Art. 14 BMK)236
IV. Vergleichende Betrachtung der Rechtslage in Deutschland240
1. Verfassungsrecht240
a. Menschenwürde- und Lebensschutz240
aa. Rechtsstatus von Embryonen - Rechtsprechung des BVerfG240
aaa. Frage der Rechtsträgerschaft240
bbb. Elementarer Schutz242
ccc. Schutzrelativierung243
ddd. Keine Herabwürdigung245
bb. Rechtsethische Erwägungen246
aaa. Kontinuität251
bbb. Identität252
ccc. Potentialität254
cc. Der Embryo als Schutzgut - Entsprechung zur BMK257
aaa. Rechtsträgerschaft als Schutzbasis?257
bbb. Objektive Schutzwirkung259
b. Gestufte Schutzqualität261
aa. Vollschutzthese262
bb. Zulässigkeit der Abwägung263
cc. Unterschiedlichkeit der Lebensformen264
dd. Schutzdifferenzierung im ESchG265
ee. Gestufter Schutz266
c. Folgerungen für die Embryonenforschung - Parallelen und Unterschiede zur BMK267
aa. (Stammzellen-) Forschung an überzähligen und speziell erzeugten IvF-Embryonen269
aaa. Qualifizierte Forschungsinteressen269
bbb. Zeitliche Schranke271
ccc. Forschung an überzähligen Embryonen271
ddd. Herstellung zu Forschungszwecken273
eee. Vergleich mit der BMK275
bb. Therapeutisches und reproduktives Klonen275
aaa. Therapeutisches Klonen Vergleich mit der BMK275
bbb. Reproduktives Klonen Vergleich mit der BMK277
ccc. Individualitätsberaubung?277
ddd. Instrumentalisierung?278
eee. Erfordernis der Schrankenziehung280
cc. Präimplantationsdiagnostik281
aaa. Zulässigkeit der Schutzabwägung283
bbb. Forschungsinteressen284
ccc.Persönlichkeitsrecht284
ddd. Gesundheitsrecht286
eee. Zulässigkeit der PND und der Abtreibung287
fff. Vergleichbarkeit der Konfliktsituationen289
ggg. Positive Eugenik290
hhh. Behindertendiskriminierung292
iii. Kein generelles Verbot der PID294
jjj. Vergleich mit der BMK294
dd. Zusammenfassung: Embryonenforschung gemäß GG und BMK295
2. Embryonenschutzgesetz (ESchG) und Stammzellgesetz (StzG)296
a. Embryonenforschung - Stammzellengewinnung - Forschung mit embryonalen Stammzellen297
aa. IvF-Embryonen297
bb. Kerntransferklone - Schutzobjekte des ESchG?301
aaa. Embryobegriff301
bbb.Begriffsausdehnung302
ccc. Begriffsangleichung an das StZG305
ddd. Ungleichheit der Erbinformation306
eee. Rechtssicherheit308
cc. Embryonale Stammzellen - Bestellung, Import, Verwendung309
aaa. Regelungen des StZG311
bbb. Schutzproblem314
ccc. Geltungsbereich des GG316
ddd. Schutzwiderspruch318
eee. Ungeeignetheit des Import- und Verwendungsverbots319
fff. Unbrauchbarkeit der Stichtagsregelung319
ggg. Keine Strafwürdigkeit der Stammzellenforschung320
hhh. Verstoß gegen das Übermaßverbot321
b. Therapeutisches und reproduktives Klonen322
aa. Würde des Klons323
bb. Würde des "Originals"325
cc. Schutz der menschlichen Gattung326
c. Präimplantationsdiagnostik328
aa. Missbräuchliche Befruchtung (Tötungsvorbehalt)330
bb. Missbräuchliche Verwendung (Zellentnahme)334
cc. Unterlassen des Transfers335
V. Ergebnis: Schutz des Embryos vor der Forschung auf nationaler Ebene - Schutz des Embryos in der Forschung auf internationaler Ebene337
§ 8 Gentherapie342
I. Biologisch-medizinische Grundlagen342
1. Methoden: Genaddition, Gensubstitution342
2. Eingriffskategorien: Somatische Gentherapie, Keimbahntherapie, Enhancement344
II. Voraussetzungen und Grenzen der Genmanipulation (Art. 13 BMK): Bindung an Prävention und Therapie - Keinunmittelbarer Keimbahneingriff347
III. Vergleichende Betrachtung der Rechtslage in Deutschland351
1. Verfassungsrecht351
a. Somatische Gentherapie: Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit351
b. Keimbahntherapie: Verstoß gegen subjektiv- oder objektivrechtliche Gehalte der Menschenwürde?352
aa. Identitätsschutz des Embryos355
bb. Identitätsschutz der Nachkommen359
cc. Identitätsschutz der Menschheit360
dd. Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen363
ee. Zusammenfassung: Keimbahntherapie gemäß GG und BMK364
2. Spezialgesetzliche Rechtslage364
a. Somatische Gentherapie: AMG und ärztliches Berufsrecht364
aa. Gentransfer-Substanzen als Stoffe im Sinne des § 3 AMG366
bb. Gentransfer-Substanzen als Arzneimittel im Sinne des § 2Abs.1 AMG366
cc. Gentherapie als Arzneimittelprüfung im Sinne der §§ 40, 41 AMG368
dd. Vergleich mit der BMK372
b. Keimbahntherapie: § 5 Abs. 1 ESchG373
aa. Tatbestandlichkeit373
bb. Gefährdungsdelikt375
cc. Verhältnismäßigkeit?375
dd. Strafwürdigkeit?377
aaa. Konkreter Rechtsgüterschutz377
bbb. Handlungsunwert378
ccc. Regelungsalternativen379
ee. Vergleich mit der BMK381
IV. Ergebnis: Unklarer nationaler Gefährdungsschutz bei der somatischen Gentherapie - unverhältnismäßiger nationaler Gefährdungsschutz bei der Keimbahntherapie382
§ 9 Schlussbetrachtung383
I. Ziele383
II. Ergebnisse383
1. Übereinstimmungen383
2. Neue Schutzregelungen der BMK387
3. Stärkere Schutzregelungen der BMK388
4. Schwächere Schutzregelungen der BMK389
5. Notwendigkeit von völkerrechtlichen Vorbehalten392
III. Schlussfolgerung394
IV. Gesamtbewertung394
Literatur397

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