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Die Erfolgszurechnung im Falle mittelbarer Rechtsgutsverletzung.

AutorMichaela Sutschet
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheStrafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 216
Seitenanzahl353 Seiten
ISBN9783428530892
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Kann die strafrechtliche Erfolgszurechnung an eine bloß mittelbar wirkende Erfolgsursache anknüpfen? Zu unterscheiden sind Fälle, in denen der Erfolg durch das mehraktige Verhalten einer einzigen Person verursacht wurde (insbesondere actio vel omissio libera in causa und actio illicita in causa) und Fälle, in denen Handlungen verschiedener Personen außerhalb der §§ 25 ff. StGB erfolgsursächlich waren (z. B. Gnadenschussfall oder Fälle von Amokläufen Jugendlicher mit unsachgemäß aufbewahrten Waffen anderer). Michaela Sutschet entwickelt in der vorliegenden Arbeit ein einheitliches Zurechnungskonzept, welches darauf beruht, dass sowohl für das Vorsatz- als auch das Fahrlässigkeitsdelikt der restriktive Täterbegriff des § 25 StGB gilt. Die Rückgriffsmöglichkeit bei drittvermitteltem Erfolg hängt also davon ab, ob die Voraussetzungen der mittelbaren oder der Mittäterschaft vorliegen. Für die Vorverschuldensfälle ist dagegen § 25 I Alt. 1 StGB die täterschaftsbegründende Norm: hat der Täter trotz des Defektes die Tatherrschaft über sein Verhalten inne, so scheidet ein Rückgriff auf die mittelbare Erfolgsursache aus. Hat der Täter hingegen aufgrund des Defektes die Herrschaft über sich verloren, so kann er wegen der Beseitigung seiner Tatherrschaft zur Verantwortung gezogen werden, sofern diese sich bereits als strafrechtlich relevanter Versuch darstellt. Damit scheidet einerseits eine Haftung aufgrund fahrlässigen Vorverhaltens aus, da nach dem geltenden StGB der fahrlässige Versuch straflos ist. Zum anderen erlaubt die Lösung über § 25 I Alt. 1 StGB eine Erfolgszurechnung auch bei der Verwirklichung eigenhändiger Delikte.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis22
Einleitung24
Kapitel 1: Einführung in die Problematik der Vorverschuldensfälle28
§ 1 Begriff und Konstellationen des Vorverschuldens28
I. Der Defekt im objektiven Tatbestand29
1. Das Fehlen des rechtlich relevanten Unterlassens (omissio libera in causa)29
a) Der Unterlassungsbegriff29
b) Beispiele aus der Literatur30
c) Beispiele aus der Rechtsprechung31
2. Das Fehlen eines rechtlich relevanten Handelns (actio libera in causa)33
a) Der Handlungsbegriff34
b) Beispiele aus der Literatur34
c) Beispiel aus der Rechtsprechung35
3. Das Fehlen sonstiger Tatbestandsmerkmale36
a) Das tatbestandsausschließende Einverständnis37
(1) Der Begriff des tatbestandsausschließenden Einverständnisses37
(2) Beispiele aus der Rechtsprechung37
(3) Beispiele aus der Literatur38
b) Die Umgehung von Tatbestandsmerkmalen39
(1) Beispiele aus der Rechtsprechung39
(2) Beispiel aus der Literatur40
II. Der Defekt im subjektiven Tatbestand – § 16 StGB (actio dolosa in causa)41
1. Beispiel aus der Rechtsprechung41
2. Beispiel aus der Literatur42
III. Der Defekt in der Rechtswidrigkeit43
1. Das Herbeiführen einer rechtfertigenden Einwilligung43
a) Der Begriff der Einwilligung43
b) Beispiele aus der Rechtsprechung44
c) Beispiele aus der Literatur45
2. Das Herbeiführen einer mutmaßlichen Einwilligung45
a) Der Begriff der mutmaßlichen Einwilligung45
b) Beispiel aus der Rechtsprechung46
c) Schlussfolgerung49
3. Das Herbeiführen einer Notwehrsituation – § 32 StGB50
a) Der Begriff der Notwehrprovokation50
b) Beispiele aus der Rechtsprechung51
c) Beispiele aus der Literatur54
4. Das Herbeiführen einer Notstandslage – § 34 StGB54
a) Der verschuldete rechtfertigende Notstand54
b) Beispiele aus der Rechtsprechung55
c) Beispiel aus der Literatur56
5. Das Herbeiführen einer rechtfertigenden Pflichtenkollision57
a) Der Begriff der Pflichtenkollision57
b) Beispiel aus der Literatur57
c) Beispiel aus der Rechtsprechung60
IV. Der Schulddefekt: Das Herbeiführen der Schuldunfähigkeit – § 20 StGB61
1. Der Begriff der Schuld- bzw. der Schuldunfähigkeit61
2. Beispiele aus der Rechtsprechung61
3. Beispiele aus der Literatur63
V. Zusammenfassung63
§ 2 Zurechnungsmodelle zur Lösung der Vorverschuldensfälle64
I. Das Ausnahmemodell65
1. Die Begründung über die Obliegenheitsverletzung65
2. Die Begründung über den Verantwortungsdialog67
3. Stellungnahme69
a) Das Obliegenheitsmodell Hruschkas69
b) Der Verantwortungsdialog Neumanns74
II. Das Tatbestandsmodell75
1. Die Begründung über die Äquivalenztheorie76
2. Die Begründung über die mittelbare Täterschaft78
3. Die Begründung über den Rechtsgedanken der mittelbaren Täterschaft80
4. Auswirkungen auf die Tathandlungsbestimmung81
5. Stellungnahme für die Fälle vorsätzlicher Defektherbeiführung82
a) Die Erfolgszurechnung mittels der Äquivalenztheorie83
b) Die Erfolgszurechnung über § 25 I Alt. 2 StGB84
(1) Die Paradoxie von der zweifachen Erfolgsverwirklichung84
(2) Der Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 II GG87
(3) Der Verstoß gegen den Wortlaut des § 25 I Alt. 2 StGB88
c) Die Erfolgszurechnung über den Gedanken des § 25 I Alt. 2 StGB89
6. Stellungnahme für die Fälle fahrlässiger Defektherbeiführung91
III. Zusammenfassung93
Kapitel 2: Die Zurechnung vorsätzlich mittelbar bewirkter Erfolge95
§ 1 Konstellationen außerhalb der Vorverschuldensfälle95
I. Die Verursachung rechtsgutsverletzenden Drittverhaltens96
1. Der Begriff der Mittelbarkeit im Mehr-Personenverhältnis96
2. Die vorsätzliche Verursachung des rechtsgutsverletzenden Drittverhaltens97
a) Verursachung des Drittverhaltens bei § 25 I Alt. 2 StGB97
b) Verursachung des Drittverhaltens außerhalb von §§ 25 I Alt. 2, 26 StGB98
II. Die Verursachung eigenen rechtsgutsverletzenden Verhaltens98
1. Der Begriff der Mittelbarkeit im Ein-Personenverhältnis99
2. Sukzessive Tatbegehung und Blutrausch99
3. Sonstige Fälle mehraktiger Tatbegehung – der Jauchegrubenfall100
III. Gemeinsamkeit zu den Vorverschuldensfällen100
§ 2 Vorsätzliche Verursachung des Drittverhaltens bei den §§ 25 ff. StGB100
I. Erfolgszurechnung über das Kriterium der Tatherrschaft102
1. Die unmittelbare Täterschaft als Handlungsherrschaft102
2. Die mittelbare Täterschaft als Willensherrschaft103
a) Die Willensherrschaft kraft Nötigung103
b) Die Willensherrschaft kraft Irrtums104
c) Die Willensherrschaft kraft organisatorischen Machtapparats105
3. Stellungnahme106
a) Die Tatherrschaft als Abgrenzungskriterium der §§ 25, 26 StGB106
b) Überschneidungen von § 25 I Alt. 2 und § 26 StGB106
4. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den Vorverschuldensfällen109
II. Erfolgszurechnung über die normative Kombinationstheorie115
III. Erfolgszurechnung über das Verantwortungsprinzip116
1. Die Freiheit des Menschen als Grundlage strafrechtlicher Verantwortung116
a) Die Herleitung von Kausalität aufgrund menschlicher Freiheit117
b) Das Begriffsverständnis der Äquivalenztheorie121
2. Stellungnahme122
IV. Stellungnahme124
V. Die Zurechnungsstruktur des Unterlassungsdelikts126
1. Beispiel126
2. Lösungsmodelle127
a) Die Anwendung der für Begehungsdelikte geltenden Regeln127
b) Die Theorie der Einheitstäterschaft qua Pflichtenstellung128
c) Die Theorie der Einheitsbeihilfe130
d) Die Lösung über die Entsprechungsklausel131
e) Die Unterscheidung nach der Art der Pflichtenstellung131
(1) Die Sicherungspflicht aus Ingerenz132
(2) Die Pflicht zur Sicherung einer Gefahrenquelle134
(3) Institutionalisierte Obhutspflichten137
(4) Die Herrschaft über den Grund des Erfolges137
f) Stellungnahme139
3. Zusammenfassung141
VI. Auswirkungen auf die Vorverschuldensproblematik143
§ 3 Vorsätzliche Verursachung des Drittverhaltens jenseits der §§ 25 ff. StGB143
I. Täterschaft als Tatherrschaft143
II. Das Enden der Tatherrschaft144
1. Beispiele144
2. Lösungsmöglichkeiten145
a) Die Kausalität des mittelbar bewirkten Erfolges145
b) Die objektive Zurechnung des mittelbar bewirkten Erfolges146
(1) Das Regressverbot in der älteren Lehre der objektiven Zurechnung146
(2) Der Regress in der aktuellen Lehre der objektiven Zurechnung147
(3) Stellungnahme148
c) Die subjektive Zurechenbarkeit des mittelbar bewirkten Erfolges149
d) Die Unterbrechungslehre im Rahmen der Täterlehre151
(1) Regress qua vorsätzlicher Nebentäterschaft151
(2) Regressverbot und restriktiver Täterbegriff154
III. Zusammenhang zu den Vorverschuldensfällen156
§ 4 Die Verursachung eigenen rechtsgutsverletzenden Verhaltens157
I. Die Zurechnungsstruktur in den Fällen sukzessiver Tatbegehung157
1. Beispiel: Der Blutrauschfall157
2. Ausgangspunkt: Die Annahme einer Handlungseinheit159
a) Die Annahme einer tatbestandlichen Handlungseinheit160
b) Die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit160
c) Stellungnahme162
3. Koinzidenzprinzip und Versuchsbeginn163
4. Schlussfolgerungen für die Vorverschuldensfälle163
II. Die Zurechnungsstruktur in sonstigen Fällen mehraktiger Tatbegehung165
1. Beispiel: Der Jauchegrubenfall166
2. Unterschied zum Blutrauschfall166
3. Lösungswege166
a) Die Kausalität167
b) Die objektive Zurechenbarkeit des Erfolges167
c) Die subjektive Zurechenbarkeit des Erfolges168
(1) Die Lehre vom dolus generalis168
(2) Die unwesentliche Abweichung im Kausalverlauf170
(3) Der Ausschluss der Vorsatzzurechnung170
d) Die Lösung über die Täterlehre171
4. Stellungnahme171
5. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den Vorverschuldensfällen174
III. Zusammenfassung174
Kapitel 3: Übertragung auf die Fälle vorsätzlichen Vorverschuldens176
§ 1 Anwendbarkeit von § 25 I Alt. 1 StGB176
I. Täterschaft und aktuelle Tatherrschaft177
II. Täterschaft ohne aktuelle Tatherrschaft178
1. Das Bombenlegerbeispiel178
2. Der Blutrauschfall179
3. Die Unterlassungshaftung aus Ingerenz179
4. Sonderfall: der Jauchegrubenfall180
5. Schlussfolgerung182
§ 2 Die Tatherrschaft über den Ursprung der Tat182
I. Ursprüngliches Bestehen vollumfänglicher Tatherrschaft182
II. Die vorsätzliche Beseitigung bzw. Beeinträchtigung der Tatherrschaft183
1. Das Bombenlegerbeispiel und die omissio libera in causa183
2. Der Blutrauschfall und die actio libera in causa183
3. Tatherrschaft und actio illicita in causa184
a) Das Verhältnis von Rechtfertigung und Verantwortungsausschluss185
b) Die Notwehr nach § 32 StGB186
c) Der Notstand nach § 34 StGB188
d) Die Pflichtenkollision189
e) Die Einwilligung191
f) Zusammenfassung194
III. Eintritt ins Versuchsstadium und Strafbarkeit des Versuchs194
1. Problemstellung195
a) Die vorsätzlich herbeigeführte Handlungsunfähigkeit196
b) Die vorsätzlich herbeigeführte Pflichtenkollision198
c) Die vorsätzlich herbeigeführte Schuldunfähigkeit198
2. Auswirkungen auf den Rücktritt vom Versuch200
IV. Vorliegen aller Strafbarkeitsmerkmale bei Eintritt ins Versuchsstadium201
V. Ursächlichkeit der Versuchshandlung für die Vollendung201
VI. Die objektive Zurechenbarkeit des Erfolges203
VII. Überprüfung des Ergebnisses am Koinzidenzprinzip203
VIII. § 25 I Alt. 1 StGB, Tätigkeitsdelikte und eigenhändige Delikte204
IX. Unterschiede zu Schünemanns „Tatherrschaft über den Grund“206
Kapitel 4: Die Zurechnung fahrlässig mittelbar bewirkter Erfolge207
§ 1 Das vorsätzliche Dazwischentreten eines Dritten207
I. Die Annahme eines grundsätzlichen Regressverbots208
1. Der restriktive Täterbegriff im Rahmen der Fahrlässigkeitsdelikte209
a) Die Argumentation anhand der §§ 25 ff. StGB209
b) Das Bestimmtheitsgebot gem. Art. 103 II GG210
2. Der extensive Täterbegriff im Rahmen der Fahrlässigkeitsdelikte211
a) Nichtanwendbarkeit der §§ 25 ff. StGB211
b) Der unterschiedliche Wortlaut der Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte212
c) Die Argumentation anhand von § 14 OWiG212
d) Das Erfordernis einer flexiblen Erfolgszurechnung212
e) Kriminalpolitische Argumente213
3. Stellungnahme214
a) Das argumentum e contrario mittels der §§ 25 ff. StGB214
b) Täterschaft und Teilnahme bei fahrlässigen Taten215
(1) Die fahrlässige Mittäterschaft215
(2) Die fahrlässige mittelbare Täterschaft220
(3) Zusammenfassung223
c) Das Wortlautargument223
d) Die Argumentation anhand spezieller Haftungsregelungen224
e) Die fahrlässige Beteiligung an eigenverantwortlicher Selbstverletzung224
f) Die Parallele zu § 14 OWiG225
g) Kriminalpolitische Argumente226
h) Historische Argumente227
i) Die drittvermittelte Erfolgsbewirkung als Ausdruck fremder Freiheit228
(1) Eigenverantwortlichkeit und Regressverbot nach Naucke229
(2) Eigenverantwortlichkeit und Regressverbot nach Welp230
(3) Das Verantwortungsprinzip nach Lenckner231
(4) Eigenverantwortlichkeit und Regressverbot nach Renzikowski231
(5) Eigenverantwortlichkeit und Regressverbot nach Diel232
II. Weitere Ansätze zur Begründung eines grundsätzlichen Regressverbots233
1. Die Steuerbarkeit der Dritthandlung233
2. Die Beherrschbarkeit der Dritthandlung235
3. Die Haftung aufgrund von Sorgfaltspflichten237
4. Die Haftung aufgrund von Urheberschaft238
5. Das Gebot differenzierter Verantwortungszuschreibung238
III. Alternativen zum Regressverbot239
1. Die Einschränkung der Sorgfaltspflicht beim Ersthandelnden240
a) Die Vorhersehbarkeit des Erfolges240
b) Der Vertrauensgrundsatz242
(1) Ausnahme: konkrete Anhaltspunkte für fremdes Fehlverhalten242
(2) Ausnahme: erkennbare Tatgeneigtheit des Vordermanns242
c) Die Zuständigkeit für den eigenen Rechtskreis243
d) Die Abwägungslösung Frischs244
2. Der Ausschluss des Risikozusammenhangs245
a) Mittelbare und unmittelbare Risikoschaffung246
b) Die Differenzierung nach dem Verschuldensgrad des Dritten247
c) Die Modifikation des Ausgangsrisikos durch den Dritten248
IV. Zusammenfassung249
V. Auswirkungen auf die Lösung der Vorverschuldensfälle249
§ 2 Das fahrlässige Dazwischentreten eines Dritten250
I. Beispiele250
II. Die Lösung über den restriktiven Täterbegriff251
III. Die Lösung über den extensiven Täterbegriff252
1. Die Haftung für fahrlässiges Drittverhalten im Allgemeinen252
a) Die unbeschränkte Regressmöglichkeit252
b) Das Kriterium der Vorhersehbarkeit253
c) Das Durchgängigkeitserfordernis253
d) Die Abstufung der Fahrlässigkeitsgrade255
e) Die Differenzierung nach der Begehungsweise des Dritten255
f) Verdrängung und Variation der Ausgangsgefahr258
g) Die Kombinationslösung Roxins259
h) Zusammenfassung259
2. Sonderproblem: die Haftung im Falle gefahrgeneigter Tätigkeit260
a) Das erlaubte Risiko als „scheinbare Fahrlässigkeit“260
b) Der Rechtfertigungsgrund der Güterkollision262
c) Der Entschuldigungsgrund der Unzumutbarkeit263
d) Die Beschränkung der subjektiven Sorgfaltspflicht265
e) Die Beschränkung der Haftung auf der Rechtsfolgenseite267
f) Beschränkung der Arzthaftung über §§ 153, 153a StPO268
g) Neuformulierung einer Haftungsprivilegierung de lege ferenda269
h) Zusammenfassung270
§ 3 Die Erfolgsherbeiführung durch das Opfer271
I. Die Erfolgszurechnung bei Selbstschädigung des Opfers271
1. Beispiele271
2. Die Lösung der Rechtsprechung272
a) Beteiligung am Suizid272
b) Erfolgszurechnung bei nachträglichem Fehlverhalten des Opfers273
3. Stellungnahmen in der Literatur274
a) Der Suizid als chronisch psychisch-pathologische Tat274
b) Voraussetzungen des autonom vollzogenen Suizids275
(1) Maßgeblichkeit der §§ 16, 19, 20, 35 StGB 3 JGG275
(2) Maßgeblichkeit der Grundsätze über die Einwilligung277
(3) Maßgeblichkeit der „Ernstlichkeit“ i. S. v. § 216 StGB278
c) Dogmatische Verankerung des Autonomiekriteriums280
II. Die Erfolgszurechnung bei Selbstgefährdung des Opfers281
1. Beispiele281
2. Differenzierung nach dem Grad des Verschuldens283
3. Zurechnungsausschluss bei Eigenverantwortlichkeit des Opfers283
a) Maßgeblichkeit der §§ 16, 19, 20, 35 StGB 3 JGG283
b) Maßgeblichkeit der Grundsätze über die Einwilligung284
c) Relevanz einer Garantenstellung285
4. Dogmatische Verankerung des Autonomiekriteriums286
a) Autonomie als Begrenzung der objektiven Sorgfaltspflicht286
b) Autonomie als Begrenzung der objektiven Zurechenbarkeit288
(1) Der Schutzbereich der Norm288
(2) Die Beherrschbarkeit des Geschehens289
c) Autonomie als Begrenzung der Täterschaft290
d) Autonomie als Rechtfertigung290
III. Die Schädigung Dritter bei Rettungshandlungen291
1. Berufsmäßige Retter291
a) Beispiel291
b) Unanwendbarkeit des Autonomieprinzips bei Rettungsverpflichtung291
c) Anwendbarkeit des Autonomieprinzips bei Rettungsverpflichtung292
d) Stellungnahme293
2. Retter in notstandsähnlicher Lage293
a) Beispiel293
b) Zurechnung aufgrund des Schutzzwecks der Norm294
c) Zurechnung nach den Grundsätzen der Einwilligung295
d) Zurechnung bei Auslösen einer Rettungspflicht296
e) Die Billigung der Rettungshandlung durch die Rechtsordnung297
f) Die Erfolgsaussichten der Rettungshandlung299
3. Zusammenfassung300
4. Auswirkungen auf die Lösung der Vorverschuldensfälle300
Kapitel 5: Übertragung auf die Fälle fahrlässigen Vorverschuldens302
§ 1 Anwendbarkeit von § 25 I Alt. 1 StGB302
I. Fahrlässige Täterschaft und Tatherrschaft302
II. Die potentielle Tatherrschaft als Ausdruck von Freiheit303
§ 2 Keine Erfolgszurechnung wegen Beseitigung der Tatherrschaft303
I. Problemstellung304
II. Der Versuch bei den Fahrlässigkeitsdelikten304
III. Der Versuch bei den erfolgsqualifizierten Delikten305
IV. Überprüfung des Ergebnisses307
Resümee309
Literaturverzeichnis322
Sachregister350

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