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Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Unter Berücksichtigung der Beziehungen zur NATO sowie der österreichischen Neutralität

AutorSandra Kramer
VerlagDiplomica Verlag GmbH
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl126 Seiten
ISBN9783836608923
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis43,00 EUR
Vorerst wird die Entwicklungsgeschichte einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in Europa dargestellt sowie die vertragliche und außervertragliche Entwicklung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU im Detail.

Sodann werden die Regelungen differenzierter Integration im Bereich der ESVP – samt ihren Durchführungsbestimmungen im operativen Teil der Verfassung für Europa – dargestellt, sowie die mit der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zusammenhängenden Bestimmungen. Die"verstärkte" und Ständige Strukturierte Zusammenarbeit einiger Mitgliedstaaten der Union sowie die militärische Beistandsklausel werden ausführlich dargestellt und rechtlich analysiert, indem Vergleiche zu den derzeit geltenden Bestimmungen des Vertrags von Nizza gezogen werden und Unterschiede, wesentliche Änderungen sowie etwaige Verbesserungen des Verfassungsvertrags herausgearbeitet werden. Das Folgekapitel analysiert die Auswirkungen der Ratifikation des Verfassungsvertrags auf die ESVP und deren voraussichtliche Entwicklung sowie zukünftige Umsetzung. Darüber hinaus werden mögliche Auswirkungen auf zukünftige Missionen erörtert. Vor allem die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit bietet denjenigen Staaten, die "anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen", eine Möglichkeit der Zusammenarbeit zur Durchführung von Missionen mit "höchsten Anforderungen".

Weiters werden die Beziehungen zwischen EU und NATO sowie den USA beleuchtet und die Konsequenzen, die sich aus der Weiterentwicklung der ESVP ergeben könnten, aufgezeigt. Es stellt sich u.a. die Frage nach der künftigen Aufgabenteilung zwischen EU und NATO, zumal dieselben militärischen Kräfte für internationale Einsätze im Rahmen der Rapid Response Force der Europäischen Union als auch der NATO Response Force herangezogen werden können.

Schließlich wird das Verhältnis der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union auf die Republik Österreich analysiert, unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Status der Neutralität. Österreich wird die zentrale Frage zu beantworten haben, ob es sich einer "Kernstaatengruppe" mit höheren militärischen Fähigkeiten und dem politischen Willen zu militärisch anspruchsvollen Einsätzen anschließt. Dies würde die Schaffung von politischen und militärischen Voraussetzungen zur Mitwirkung am gesamten militärischen Aufgabenspektrum bedeuten sowie eine erhebliche Steigerung an Verteidigungsausgaben erfordern. Darüber hinaus würde eine Umstrukturierung des österreichischen Bundesheeres erforderlich.

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Leseprobe
Kapitel 4.1.3.1, Neue Herausforderungen:

Eine verstärkte Bündelung von Ressourcen der EU-Staaten bietet sich vor allem wegen neuartiger globaler Bedrohungen an, denen mit nationaler Kraft alleine kaum zu begegnen ist. Die umfassend veränderte internationale Situation, knappe Haushaltsmittel und völlig neue Anforderungen an Streitkräfte zur Krisenbewältigung lassen den Unterhalt von mehr als zwanzig Armeen in Europa zu Luxus werden. Zwar existieren auf bi- bzw multilateraler Ebene bereits verschiedene Initiativen zur Abstimmung der militärischen Beschaffung und Kooperation, jedoch bleiben diese Vorhaben im Kern zwischenstaatliche Formen, die stärker auf ad-hoc Überlegungen als auf den Bedürfnissen europäischer Fähigkeiten basieren.

Parallel zum Aufbau der ESVP hat sich die EU um zehn Staaten erweitert. Einerseits wäre zu erwarten, dass der ESVP dadurch mehr Gewicht verliehen würde, zumal alle beigetretenen Länder Befürworter dieser Integration sind. Andererseits werden die Handlungsmöglichkeiten der ESVP zunächst eher geschwächt, da die Staaten nicht modern genug ausgestattet sind, um der ESVP militärtechnologisch zu genügen oder sie gar voranzubringen. Darüber hinaus suchen einige neue Mitglieder Sicherheit eher bei der NATO, was die ESVP in Zukunft durch eine Allianz zwischen NATO-Mitgliedern und neu beigetretenen Staaten schwächen könnte. Zu beachten ist auch, dass in praktisch allen anderen Bereichen der EU mittels Übergangsregelungen Kriterien und Verpflichtungen festgelegt wurden, während die GASP solche kaum kennt.

Ziel der ESVP ist die autonom von der EU durchgeführte Krisenprävention und

-bewältigung. Europa muss künftig in der Lage sein, weltweit seine Interessen und Werte wirkungsvoll zu vertreten. Dies bedingt vor allem eine glaubwürdige Sicherheits- und Verteidigungspolitik und erfordert handlungsfähiges ziviles und militärisches Instrumentarium. Glaubwürdige Politik würde nach derzeitigen Schätzungen einen Anstieg der Verteidigungsausgaben von jährlich 2,5-3%

über einen Zeitraum von etwa fünfzehn Jahren benötigen. Vermutlich wird es in absehbarer Zeit auch zu keinem Aufbau einer eigenen europäischen Verteidigungsorganisation parallel zur NATO kommen. Die Mehrheit der Truppen wird weiterhin hauptsächlich an Stabilisierungsoperationen ausgerichtet bleiben und vor allem im Bereich des umfassenden zivil-militärischen Krisenmanagements, der Prävention sowie des Wiederaufbaus tätig werden. Die Union wird ihre

sicherheitspolitische Verantwortung hauptsächlich in Europa und der unmittelbaren Nachbarschaft sowie zunehmend auch in Afrika wahrnehmen. Anspruchsvolle Einsätze sind in absehbarer Zeit allerdings nur mit Unterstützung der NATO bzw der USA möglich. Mittelfristig ist angesichts der zögernden Abgabe von nationalen Souveränitätsrechten eher mit einem gemeinsamem Nutzen und Betreiben von Ausbildungszentren, Logistik und Transport als mit einer Vergemeinschaftung militärischer Fähigkeiten zu rechnen. Regional wird die EU angesichts der finanziellen Lage wahrscheinlich nicht vor 2015 interventionsfähig werden.

Kapitel 4.1.3.2, Differenzierte Integration:

Die Basis der ESVP-Entwicklung bildet einerseits die Europäische Sicherheitsstrategie und andererseits die wesentliche Übereinstimmung der Europäer hinsichtlich der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Langfristig ist eine Stärkung der Konvergenz durch den zunehmenden Integrationsprozess im Bereich der ESVP zu erwarten. Die Nationalstaaten werden auch zukünftig die entscheidenden Akteure bei der Gestaltung der europäischen Außenpolitik bleiben, da in der GASP am Einstimmigkeitsprinzip grundsätzlich festgehalten wird sowie die verfügbaren Mittel und Fähigkeiten weitgehend in der Hand der Mitgliedstaaten sind. Die Union besitzt einen umfassenden sicherheitspolitischen Handlungsrahmen, da die ESVP als integraler Bestandteil der GASP sowohl eine zivile als auch eine militärische Komponente umfasst.

Mit Inkrafttreten des Verfassungsvertrags wird den integrationswilligen Staaten die Möglichkeit zur vertieften Zusammenarbeit eröffnet ohne von den restlichen Staaten gehindert zu werden. Ein Blick auf die großen EU-Staaten offenbart beträchtliche Chancen für Kooperation und Integration. Diese Länder haben alle 194 Angesichts der aktuellen Entwicklungsgeschwindigkeit kann eine solche jedoch nicht vor 2030 erreicht werden. Vgl Frank/Reiter, EU-Verfassung 15. Diese betreffen beispielsweise den Balkan, Afrika, den Nahen Osten oder das Problem des Terrorismus.

Die Erfahrungen am Balkan haben deutlich gemacht, dass diese Kombination für wirksames Krisenmanagement Voraussetzung ist. Vgl Pauschenwein, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Motor oder Bremse des Europäischen Integrationszuges? (2003). ein grundlegendes Interesse an der ESVP, wenn auch aus völlig unterschiedlichen Motiven, die von der Kontrolle der anderen Mitgliedstaaten bis zur Stärkung Europas zulasten des amerikanischen Einflusses reichen. Hinsichtlich der Geschwindigkeit und geografischen Ausrichtung der differenzierten Zusammenarbeit werden trotz der ungelösten Führungsfrage in der EU auch weiterhin primär Großbritannien, Frankreich und Deutschland die Richtung vorgeben.

Insbesondere die Bereiche Führung, Aufklärung, Kommunikation, Logistik/Versorgung, Transport, Ausbildung und Training sowie Forschung und Entwicklung bieten beachtliche Chancen für multinationale Initiativen. Eine gemeinsame Planung und Koordinierung von Beschaffungsvorgängen wäre dringend nötig um eine Verschwendung von Ressourcen aufgrund innereuropäischer Duplizierung zu vermeiden. Jene EU-Staaten, die sich in allen Bereichen der Integration beteiligen, werden längerfristig eine Gruppe von Kernstaaten bilden, die gleichzeitig die wirtschaftliche und politische Weiterentwicklung der Union in ihrer Gesamtheit bestimmen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis3
VAbkürzungsverzeichnis6
1. Einleitung10
1.1. Ausgangssituation10
1.2. Zielsetzung der Arbeit11
1.3. Aufbau der Arbeit11
2. Entwicklungsphasen einer europäischenAußen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik13
2.1. Etappen zwischen 1950 und 199013
2.2. Die Entwicklung der GASP15
2.2.1. Der Vertrag von Maastricht15
2.2.2. Der Vertrag von Amsterdam16
2.2.3. Der Vertrag von Nizza18
2.3. Die außervertragliche Dynamik der ESVP19
2.3.1. Der Gipfel von Saint Malo19
2.3.2. Der Europäische Rat von Köln und Helsinki19
2.3.3. Der Europäische Rat von Feira21
2.3.4. Der Europäische Rat von Nizza21
2.3.5. Der Europäische Rat von Göteborg und Laeken22
2.3.6. Der Europäische Rat von Sevilla23
2.3.7. Der Europäische Rat von Kopenhagen24
2.3.8. Der Europäische Rat von Thessaloniki24
2.3.9. Der Europäische Rat von Brüssel (Dezember 2003)25
2.3.10. Der Europäische Rat von Brüssel (Juni 2004)26
2.3.11. Der Europäische Rat von Brüssel (Dezember 2004)27
2.4. Fazit28
3. Die Europäische Sicherheits- undVerteidigungspolitik im Verfassungsvertrag30
3.1. Der Verfassungskonvent30
3.2. Grundlagen der ESVP im Verfassungsvertrag31
3.3. Die „verstärkte“ Zusammenarbeit33
3.4. Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit35
3.5. Die militärische Beistandsklausel39
3.6. Verbundene Regelungen42
3.6.1. Der Außenminister der Europäischen Union42
3.6.2. Die Solidaritätsklausel43
3.6.3. Die Verstärkte Zusammenarbeit gem Art I-44 VVE45
3.7. Die ESVP im Vertrag von Nizza und imVerfassungsvertrag46
3.7.1. Sicherheits- und Verteidigungspolitik46
3.7.2. Petersberg-Aufgaben49
3.7.3. Generalsekretär/Hoher Vertreter – Außenminister50
3.7.4. Solidarität50
3.7.5. Verstärkte Zusammenarbeit gem Art 43 EUV/Art 44 VVE51
3.7.6. Beschlussverfahren52
3.7.7. Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee54
3.7.8. Parlamentarische Komponente55
3.7.9. Finanzbestimmungen56
4. Umsetzung und Auswirkungen der ESVP57
4.1. Analyse des Verfassungsvertrags57
4.1.1. Szenario – Scheitern des Ratifikationsprozesses57
4.1.2. Inkrafttreten der Verfassung59
4.1.3. Voraussichtliche Entwicklung der ESVP64
4.1.4. Fazit67
4.2. Die transatlantischen Beziehungen der ESVP68
4.2.1. North Atlantic Treaty Organisation (NATO)69
4.2.2. Zusammenarbeit von NATO und ESVP unter besondererBerücksichtigung der USA74
4.2.3. Konsequenzen der ESVP-Verfassungsbestimmungenfür die NATO81
4.2.4. Fazit85
4.3. Auswirkungen der ESVP auf die RepublikÖsterreich87
4.3.1. Die Neutralität Österreichs87
4.3.1.1. Historische Entwicklung87
4.3.2. Beitritt Österreichs zur EU91
4.3.3. Konsequenzen der ESVP nach dem Verfassungsvertragfür Österreich97
4.3.4. Fazit103
5. Schlussfolgerungen106
6. Literatur- und Quellenverzeichnis110

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