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Die gemeinnützige Stiftung als Anteilseigner einer Sparkassen AG - Ein Zukunftsmodell für Sparkassen? Eine Untersuchung am Beispiel der Kreissparkasse Stendal

Wissenschaftliche Schriftenreihe: Band 1

AutorGrabau-Stiftung Halle (Hrsg.), Sven Röhle
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl103 Seiten
ISBN9783640228034
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,0, Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Stendal (Lehrbereich Betriebswirtschaft - Fernstudium), 64 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Öffentlich-rechtliche Sparkassen sind wie auch andere öffentliche Unternehmen seit langem Gegenstand einer Privatisierungsdiskussion. Mit aller Re-gelmäßigkeit wird eine Entkommunalisierung der Sparkassen gefordert und ebenso regelmäßig wird dies abgelehnt. Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission im Juli 2001 hat die Debatte wieder neuen Zündstoff bekommen. Denn durch die Abschaffung der Gewährträgerhaftung und Modifizierung der Anstaltslast sind die bisher von der öffentlichen Hand übernommenen Haftungsgarantien in Bezug auf die Sparkassen im Jahre 2005 ausgelaufen. Daraus folgte zwar keine rechtliche Verpflichtung für die Kommunen ihre Sparkassen zu privatisieren, das Thema rückt aber seitdem immer stärker in den öffentlichen Fokus. Obwohl es sehr unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Privati-sierung von öffentlich-rechtlichen Sparkassen gibt, wird ein derartiges Bestreben sehr kontrovers diskutiert und ist stark politisch geprägt. Die Forderung aus dem Privatbankenlager ist, nicht nur wesentliche Strukturmerk-male abzuschaffen, sondern auch die öffentlich-rechtliche Anstaltsform der Sparkassen insgesamt. Die von ihnen vorgeschlagene private Rechtsform wird im Sparkassenlager aber strikt abgelehnt. Mit der vorliegenden Arbeit soll deshalb die Diskussion aufgegriffen und anhand der Kreissparkasse Stendal untersucht werde [...]

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Leseprobe

2 Die Sparkassen in der Kreditwirtschaft

 

2.1 Allgemeines

 

Die Kreditwirtschaft hat als „Drehscheibe des volkswirtschaftlichen Geldkapitals“[1] eine besondere Stellung. Ihre Aufgabe ist es, Unternehmen, der öffentlichen Hand und Privaten als Geld- und Kapitalsammelstelle zur Verfügung zu stehen und mit Krediten zu versorgen. Weiterhin leitet sie im Rahmen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs die Zahlungsströme der Volkswirtschaft durch und mittels Geld- und Kreditschöpfung beeinflussen die Kreditinstitute Geldumlauf und Güternachfrage.[2]

 

2.2 Struktur der Kreditinstitutsgruppen

 

In Deutschland gliedert sich das Bankensystem in das Zentralbanken- und das Geschäftsbankensystem. Zum Zentralbankensystem gehören die Deutsche Bundesbank und die Landeszentralbanken. Bei den Geschäftsbanken unterscheidet man zwischen Universal- und Spezialbanken.[3] Während sich Spezialbanken auf einzelne bestimmte Bankgeschäfte spezialisiert haben, sind Universalbanken dadurch gekennzeichnet, dass sie über ein umfangreiches Bankleistungsangebot verfügen. Die Universalbanken betreiben in einer rechtlichen Einheit das Einlagen- und Kreditgeschäft sowie das gesamte Wertpapiergeschäft.[4]

 

Die nachfolgende Abbildung zeigt die derzeitige Struktur des deutschen Geschäftsbankensystems. Zu den Universalbanken gehört der Sparkassensektor, der Genossenschaftssektor und der Kreditbankensektor. Die sonstigen Bankengruppen zählen zur Gruppe der Spezialbanken.

 

 

Abbildung 1: Aktuelle Struktur des deutschen Geschäftsbankensystems[5]

 

Historisch bedingt hatten die drei Gruppen von Universalbanken in früherer Zeit unterschiedliche Schwerpunkte in ihrer Geschäftstätigkeit. Heute gibt es zwischen ihnen auf nahezu allen Gebieten des Bankgeschäfts einen lebhaften Konkurrenzkampf.[6] Nachfolgend soll ein kurzer Überblick über die drei Gruppen gegeben werden.

 

2.2.1 Sparkassensektor

 

2.2.1.1 Entstehungsgeschichte

 

Die Idee Sparkassen zu gründen und damit unteren Schichten die Möglichkeit zu verschaffen, ihr Geld sicher, verzinslich und für den Notfall jederzeit verfügbar anlegen zu können, stammt aus Frankreich des frühen 17. Jahrhunderts.[7]

 

Nicht ganz geklärt ist die Frage nach der ältesten Sparkasse Deutschlands. Einige der in Württemberg und Baden Mitte des 18. Jahrhunderts gegründeten „Waisenkassen“ werden nicht selten als die ersten Sparkassen angesehen[8]. Nach Meinung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes wurde 1778 die erste deutsche Sparkasse, die „Ersparungsklasse“ der Allgemeinen Versorgungsanstalt in Hamburg, gegründet. Die Patriotische Gesellschaft, eine Gruppe liberaler Bürger, verfolgten mit ihrer Gründung das Ziel, die Ersparnisbildung und die finanzielle Vorsorge breiter Bevölkerungsschichten zu fördern. Weiterhin wollten sie das Armutsproblem bekämpfen und sich für die Ersparnisbildung in der Region und für die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort einsetzen.[9] Das zeigt, dass sich die Gründung der ersten Sparkassen nicht aufgrund staatlicher oder kommunaler Regie vollzog, sondern auf der Grundlage privater gemeinnütziger Initiativen. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts traten erst zunehmend öffentlich-rechtliche Sparkassen als Gründungen von Städten, Gemeinden oder Gemeindeverbänden, teilweise mit kommunaler Bürgschaft, in Erscheinung.[10] Die erste kommunale Sparkasse wurde 1801 in Göttingen gegründet.[11] Danach folgte die Errichtung zahlreicher weiterer kommunaler Sparkassen als Gemeinde- und Stadtsparkassen. Ab dem Jahr 1830 wurden auch zunehmend Kreissparkassen gegründet, um das Sparen und die finanzielle Versorgung der Bevölkerung auch außerhalb der Zentren zu fördern.[12]

 

2.2.1.2 Sparkassen-Finanzgruppe

 

Die Sparkassen-Finanzgruppe ist die mit Abstand größte kreditwirtschaftliche Unternehmensgruppe weltweit. Zu ihr gehören neben den Sparkassen und Landesbanken, die DekaBank, Landesbausparkassen, öffentliche regionale Erstversicherergruppen, die Deutsche Leasing sowie zahlreiche weitere
Finanzdienstleister.[13]

 

Weiterhin gehören die regionalen Sparkassen- und Giroverbände, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sowie international die Europäische Sparkassenvereinigung auf europäischer Ebene und das Weltinstitut der Sparkassen dazu. Auch die freien Sparkassen zählen zur Sparkassen-Finanzgruppe, da sie neben ihrer Mitgliedschaft im Verband der Freien Öffentlichen Sparkassen e.V. auch den regionalen Sparkassen- und Giroverbänden und damit auch dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angehören. Sie sind auch im gleichen Maße in das Einlagensicherungssystem der Sparkassenorganisation eingebunden wie die öffentlich-rechtlichen Sparkassen.[14] Die Abbildung 2 gibt einen vereinfachten Überblick über die Struktur der Sparkassen-Finanzgruppe.

 

 

Abbildung 2: Die Struktur der Sparkassenfinanzgruppe[15]

 

2.2.2 Genossenschaftssektor

 

2.2.2.1 Entstehungsgeschichte

 

Um eine Lücke in der Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft zu schließen, wurden im 19. Jahrhundert die ersten Kreditgenossenschaften gegründet. Das wurde notwendig, weil sich das private Kreditgewerbe immer stärker der Kreditversorgung von Industriebetrieben zuwandte. Im Jahre 1850 gründete Herrmann Schulze-Delitzsch die erste gewerbliche Kreditgenossenschaft. Er bezeichnete sie als Volksbank und sie sollte vor allem dem gewerblichen Mittelstand kurzfristige Betriebskredite zur Verfügung stellen. Friedrich Wilhelm Raiffeisen prägte das ländliche Genossenschaftswesen. 1862 gründete er landwirtschaftliche Kreditgenossenschaften, meist Raiffeisen- oder Spar- und Darlehenskassen genannt. Sie gewährten vornehmlich den Landwirten Personalkredite, z.B. spezielle Betriebsmittelkredite zur Erntefinanzierung.[16]

 

2.2.2.2 Grundlagen

 

§ 1 des Genossenschaftsgesetzes definiert Kreditgenossenschaften als Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs bezwecken.

 

Schon im ersten Genossenschaftsgesetz von 1867 wurde das wichtige Merkmal des Kopfstimmrechts, das bis heute gilt, verankert. Danach hat jeder Genosse unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile nur eine Stimme[17].

 

Obwohl der Selbsthilfegedanke nach wie vor Gültigkeit hat, wurde die enge Verbindung zwischen Genossenschaft und Mitglied gelockert. Auch Nichtmitglieder werden als Kunden akzeptiert. Seit Änderung des GenG von 1973 wird zudem in der Regel anstelle einer Ertragsbeteiligung eine Verzinsung der Geschäftsanteile gewährt. So entwickelt sich die Teilhaberschaft zu einer Kapitalbeteiligung.[18]

 

2.2.2.3 Finanz Verbund

 

Heutzutage erfolgt die Zusammenarbeit der Kreditgenossenschaften in einem Verbund, dem sogenannten genossenschaftlichen „Finanz Verbund„. Die Volks- und Raiffeisenbanken sind dabei die größte Gruppe und bilden die „Primärebene“. Die zwei genossenschaftlichen Zentralbanken, die als Refinanzierungs-, Liquiditäts- und Verbundpartner funktionieren, bilden den Oberbau. Die Westdeutsche Genossenschaftszentrale (WGZ-Bank-Gruppe) ist dies in Nordrhein-Westfalen und im übrigen Bundesgebiet die Deutsche-Zentral-Genossenschaftsbank AG (DZ-Bank AG).[19]

 

Den Finanz Verbund runden mehrere Spezialinstitute ab. Dazu gehören u.a. die Schwäbisch Hall AG als Deutschlands größte Baussparkasse und die Union Asset Management Holding AG, die für den Bereich Investmentfonds tätig ist. Abgerundet wird das Allfinanzangebot durch die R+V Versicherungsgruppe, die mit elf inländischen Gesellschaften zu den führenden Versicherungsgruppen zählt.[20]

 

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisen e.V. ist der Spitzenverband der Kreditgenossenschaften. Zum Bundesverband gehören u.a. regionale Genossenschaftsverbände, die die Beratung und Prüfung der Kreditgenossenschaften vornehmen. Dabei erstreckt sich die Verbandsprüfung aber nicht nur auf den Jahresabschluss, sondern auch auf Einrichtungen, die Vermögenslage und die Geschäftsführung der Kreditgenossenschaften.[21]

 

2.2.3 Kreditbankensektor

 

Die Deutsche Bundesbank gliedert die Kreditbanken in Großbanken, Regionalbanken und sonstige Kreditbanken sowie Zweigstellen ausländischer Banken.[22] Diese Bankengruppe ist vor allem durch die privatrechtliche Rechtsform und die ausdrücklich erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Geschäftstätigkeit...

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