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Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Wiedervereinigung.

Zur Funktion einer Argumentationsfigur anhand ausgewählter Beispiele.

AutorAnja Bräunig
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1059
Seitenanzahl209 Seiten
ISBN9783428523528
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis74,90 EUR
Das epochale Ereignis der deutschen Wiedervereinigung liegt mittlerweile mehr als fünfzehn Jahre zurück. Nach dieser Zeitspanne lohnt ein genauerer Blick auf den langjährigen Prozeß der Rechtsanpassung. Es wird demonstriert, daß der - bisher eher unterbelichtete - Transformationsprozeß in Ostdeutschland ein reizvoller Untersuchungsgegenstand ist, in dem sich die Singularität dieses Ereignisses mit hergebrachten Argumentationsfiguren wie der von der 'Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers' auf neuartige Weise verknüpft. Diese in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts seit langem gebrauchte Wendung wird einer genaueren Analyse mit Blick darauf unterworfen, daß sie in den einschlägigen Entscheidungen zu Fragen der deutschen Wiedervereinigung und deren Rechtsfolgen auffallend häufig Verwendung gefunden hat. Die Ausgangsfrage lautet, was es konkret bedeutet, wenn das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgrund der diagnostizierten 'Sondersituation' eine solche Gestaltungsfreiheit oder auch ein Mehr davon zubilligt. Daran anknüpfend wird problematisiert, ob hiermit gar eine - möglicherweise unumgängliche - Relativierung verfassungsrechtlicher Standards einhergeht, in der ein Sonderverfassungsrecht jenseits der explizit im Grundgesetz geregelten Fälle (vor allem der inzwischen obsolet gewordene Art. 143 I, II GG) zu erblicken ist.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis13
Fragestellung und Gang der Untersuchung18
Kapitel 1: Charakterisierung des Transformationsprozesses in Ostdeutschland
22
A. Der deutsche Einigungsprozeß als Sonderform der Transformation
22
I. Transformation als Inbegriff für Systemwechsel22
II. Rechtseinheit als Zielvorgabe für den Systemwechsel in Deutschland
24
B. Der Fluchtpunkt der Rechtsangleichung: die bundesdeutsche Rechtsordnung
28
I. Rechtseinheit als zwingende Folge der Staatseinheit?29
II. Die Regelungen des Einigungsvertrages zur Rechtsanpassung
32
1. Geltungserstreckung des Grundgesetzes mit Abweichungen32
a) Übergangsregelungen33
b) Ausnahmen von der Geltungserstreckung34
c) Dauerhafte Grundgesetzänderungen35
2. Geltungserstreckung des einfachen Bundesrechts35
3. Aufrechterhaltung von Einzelentscheidungen37
III. Technik und Charakteristika der Rechtsanpassung38
1. Die normative Erfassung der DDR-Rechtswirklichkeit als Grundproblem der Rechtsanpassung
38
2. Technik der Rechtsanpassung: Überführung, Neubewertung, Korrektur
39
a) Überführung40
b) Neubewertung40
c) Korrektur41
3. Stufung der Rechtsüberleitung nach Maßgabe der Sozialverträglichkeit
42
4. Orientierung am Maßstab der Einzelfallgerechtigkeit42
Kapitel 2: Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers als Topos in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
44
A. Die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit in der grundgesetzlichen Ordnung44
I. Die Bindung des Gesetzgebers an die Verfassung45
II. Das Verhältnis von Verfassungsbindung und gesetzgeberischer Gestaltungsfreiheit
46
1. Terminologie46
2. Die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit als Chiffre für das vom Grundgesetz nicht Normierte – Ausgestaltungsbefugnis und Ausgestaltungspflicht48
3. Ausgestaltungsbefugnis als Resultat der Verfassungsinterpretation
51
III. Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers als Argumentationsfigur
54
B. Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei einzelnen Grundrechtsgewährleistungen
55
I. Die Eigentumsgarantie des Art. 14 I GG55
1. Anteil eigener Leistung57
2. Nutzung des Eigentumsobjekts durch Dritte59
3. Wandel ökonomischer Verhältnisse61
4. Neuordnung eines Rechtsgebiets62
5. Zwischenergebnis: zweidimensionale Bedeutung der Gestaltungsfreiheit im Rahmen der Eigentumsgarantie – Argumentationsfigur und Mittel zur Konturierung der Ausgestaltungsbefugnis64
II. Der Gleichheitssatz des Art. 3 I GG64
1. Weite Gestaltungsfreiheit bei sachverhaltsbezogener Differenzierung
67
2. Typisierung und Pauschalierung67
3. Einzelne Sachbereiche68
III. Zwischenergebnis: Gestaltungsfreiheit als Reaktion auf die besondere Normstruktur des Gleichheitssatzes
69
C. Konstellationen erweiterter Gestaltungsfreiheit69
I. Gesetzgebung im wirtschaftslenkenden Bereich70
II. Experimentelle Gesetzgebung – Versuchsgesetzgebung
72
III. Insbesondere: Prognoseentscheidung und Prognosespielraum
75
D. Zusammenfassung77
Kapitel 3: Ausgewählte Fallgruppen der Rechtsanpassung und ihre Behandlung durch das Bundesverfassungsgericht
79
A. Auswahl und Vorgehensweise79
I. Abgrenzungskriterium: transformatorischer Wesenszug
82
1. Ausschluß der Fallgruppen, die die bloße Rechtsanpassung betreffen
82
2. Ausschluß der Fallgruppen, die die „Vergangenheitsbewältigung“ betreffen
83
II. Vorgehensweise86
B. Die Altschuldenfrage87
I. Die Staatskredite vor und nach der deutschen Einheit87
1. Die Wandlung vom sozialistischen zum marktwirtschaftlichen Kredit88
2. Behandlung durch die Zivilgerichte90
3. Zivilrechtliche Diskussion91
II. Das Altschuldenurteil des Bundesverfassungsgerichts93
1. Vertragsfreiheit als Prüfungsmaßstab94
2. Herabgesetzte Anforderungen an den Gesetzesvorbehalt94
3. Grundentscheidung: Fortbestand der Altschulden mit Entschuldungsmöglichkeit
96
4. Verhältnismäßigkeit im Einzelfall97
a) Kompensationspflicht des Gesetzgebers98
aa) Treuhandentschuldung98
bb) Die bilanzielle Entlastung99
cc) Der Ausschluß nicht sanierungsfähiger Betriebe100
b) Gleichheitssatz als inzidenter Prüfungsmaßstab100
III. Weitere Entwicklung101
IV. Verfassungsrechtliche Bewertung102
1. Grundrechtsprüfung als methodischer Rahmen102
2. Die besonders weite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers105
a) Die weite Gestaltungsfreiheit im wirtschaftslenkenden Bereich als Argumentationsbasis
105
b) Besonders weite Gestaltungsfreiheit aufgrund Zeit- und Erfahrungsmangels
106
3. Abweichung von den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts107
4. Alternativlösung: Konzentration auf die „Transformationsleistung“?
107
C. Die Überleitung der DDR-Zusatz- und Sonderversorgungssysteme in die gesetzliche Rentenversicherung109
I. Die Intelligenzrenten im Rentenversicherungssystem der DDR
109
1. Die Errichtung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme110
a) Zusatzversorgungssysteme111
b) Sonderversorgungssysteme112
2. Die Entwicklung bis zum Einigungsvertrag und dessen Vorgaben für die Rentenüberleitung
113
3. Rentenüberleitung und Korrektur durch das AAÜG115
4. Die Folgen für die Intelligenzrenten117
II. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur rentenrechtlichen Systementscheidung
117
1. Prüfungsmaßstab Art. 14 I 2 GG118
a) Zusatzversorgungsanwartschaften als Eigentumsposition118
b) Bestimmung des Gestaltungsspielraums bei der Rentenüberleitung
119
c) Anwendung der Maßstäbe auf die Systementscheidung120
aa) Überführungsschutz bei durchschnittlichen Einkommen122
bb) Kappungseffekt bei hohen Einkommen123
2. Prüfungsmaßstab Art. 3 I GG124
a) Bestimmung des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums124
b) Anwendung der Maßstäbe auf die Systementscheidung124
aa) Vergleichbare Versicherte aus den alten Bundesländern125
bb) Noch Erwerbstätige125
cc) Versorgungsberechtigte mit Durchschnittseinkommen126
III. Weitere Entwicklung, insbesondere: die „Systemnähe“-Rechtsprechung
126
IV. Verfassungsrechtliche Bewertung130
1. Grundrechtsprüfung als methodischer Rahmen130
a) Fortbestand der Rechtspositionen131
b) Neubewertung als rentenversicherungsrechtliche Positionen133
2. Weite Gestaltungsfreiheit im Rentenversicherungsrecht134
3. Stillschweigende Ausweitung der Gestaltungsfreiheit durch die Differenzierung von System- und Einzelfallentscheidung
136
D. Die Schuldrechtsanpassung137
I. Die sozialistische Eigentumsordnung137
1. Die Eigentumsformen in der DDR137
2. Nutzungsrecht statt Grundeigentum138
3. Nutzungszweck: Wohnen oder Erholung139
a) Nutzung zu Wohnzwecken: Sachenrechtsbereinigung139
b) Nutzung zu Freizeitzwecken: Schuldrechtsanpassung140
II. Die Überführung von Nutzungsverhältnissen an Erholungsgrundstücken in die bundesdeutsche Privatrechtsordnung – Die Schuldrechtsanpassung142
1. Zuordnung zu Miete und Pacht142
2. Der Kündigungsschutz bei der Nutzung von Erholungsgrundstücken
143
III. Der „Datschen-Beschluß“ des Bundesverfassungsgerichts144
1. Prüfungsmaßstab Art. 14 I 2 GG145
a) Das Konzept des gestuften Kündigungsschutzes146
aa) Die erste Stufe – Kündigungsausschluß146
bb) Die zweite und dritte Stufe – Kündigungsbeschränkungen147
cc) Kündigungsausschluß wegen Lebensalters148
dd) Teilkündigungsrecht bei großen Grundstücken und weitere Beschränkungen des Kündigungsschutzes
149
b) Die Nutzungsentgelt- und Entschädigungsregelung150
2. Prüfungsmaßstab Art. 3 I GG150
IV. Weitere Entwicklung151
V. Verfassungsrechtliche Bewertung152
1. Grundrechtsprüfung als methodischer Rahmen152
2. Weite Gestaltungsfreiheit bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen
153
E. Zwischenergebnis: Die Argumentationsfigur der Gestaltungsfreiheit als Schlüsselbegriff der Vereinigungsrechtsprechung zur Bewältigung transformationsbedingter Probleme
155
Kapitel 4: Sonderverfassungsrecht Ost?
156
A. Sonderverfassungsrecht als Fremdkörper in der grundgesetzlichen Ordnung
156
B. Geschriebenes Sonderverfassungsrecht Ost – Art. 143 I, II GG
157
I. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 143 I, II GG
158
II. DieWesensmerkmale des Art. 143 I, II GG161
1. Unerreichbarkeit eines voll verfassungsmäßigen Zustands161
2. Die „unterschiedlichen Verhältnisse“163
3. Legitimation von Verfassungsverstößen164
III. Zwischenergebnis: Art. 143 I, II GG als transformationsbedingter Dispens
166
C. Ungeschriebenes Sonderverfassungsrecht Ost?166
I. Singuläre Ausnahme beim Gesetzesvorbehalt167
II. Die Relativierung verfassungsrechtlicher Anforderungen
168
1. Erweiterte Gestaltungsspielräume168
2. Modifizierte Ausgestaltungsbefugnis bei Art. 14 I 2 GG169
III. Fazit: die Argumentationsfigur der Gestaltungsfreiheit als Prolongation des Art. 143 I, II GG
171
IV. Alternativlosigkeit der gewählten Überleitungskonzeption171
1. Entbehrlichkeit einer Sonderdogmatik172
2. Wahrung der Prärogative des Gesetzgebers173
3. Sozialverträglichkeit und Vorbehalt des Möglichen174
D. Gefährdungslagen?174
Schluß: Zusammenfassung in Thesen177
Kapitel 1177
Kapitel 2177
Kapitel 3179
Kapitel 4180
Literaturverzeichnis182
Sachverzeichnis203
Lebenslauf211

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