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E-Book

Die Gründung einer Naturheilpraxis

Betriebswirtschaftliche Aspekte dargestellt an einem Fallbeispiel

AutorUlrich Andrös
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl100 Seiten
ISBN9783640300662
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne, Note: 1,3, Fachhochschule Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Buch wurde ursprünglich als Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Diplom Betriebswirt (FH) an der Fachhochschule Regensburg eingereicht. Da es immer mehr Naturheilpraxen, Heilpraktiker, Heilpraktikeranwärter, Heilpraktikerschulen und Praxisgründer gibt soll diese Arbeit nun allen Interessierten zugänglich sein und dienen. Das Buch umfasst einen sehr ausführlich recherchierten theoretischen Teil mit vielen Zahlen, Fakten und Umfragen zum Markt für Naturheilkunde und Alternativmedizin der auch für Nicht-Heilpraktiker, die in diesen Märkten aktiv sind oder sich für diese Märkte interessieren (Verbände, Ärzte, Lehrer und Anwender für Techniken im Bereich der Naturheilkunde und Alternativmedizin) wichtige Informationen bietet. Des weiteren vermittelt dieser Teil ein betriebswirtschaftliches Basiswissen für Existenzgründer und legt somit den Grundstein für den praktischen Teil des Buches - ein Fallbeispiel mit Businessplan für Heilpraktiker - der das Buch abrundet.

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Leseprobe

1. Einführung zum Thema


 

Bereits 1997 schrieb die damalige deutsche Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth im Heilpraktiker Jahrbuch, dass die Bedeutung der Naturheilkunde in den Jahren davor zugenommen habe [vgl. Foester 1997, 11]. Mittlerweile gehen an die zehn Millionen Bundesbürger regelmäßig oder gelegentlich zum Heilpraktiker. Das Bedürfnis nach Naturheilverfahren ist in den letzten Jahren nachhaltig gestiegen [vgl. VR 2003, 1]. Heilpraktiker erkennen und heilen Krankheiten, die vor allem Störungen des seelischen und körperlichen Gesamtsystems sind, durch die Stärkung der natürlichen Abwehrkräfte. Dabei wenden sie Therapieverfahren an, die grundsätzlich aus der Natur- und Volksheilkunde übernommen sind, zum Beispiel Akupunktur[1], Irisdiagnose[2] und Homöopathie[3]." [Stat. BA 2006, 33] So lautet die Berufsdefinition die vom Statistischen Bundesamt verwendet wird. Zu den Aufgaben und Tätigkeiten eines Heilpraktikers gehören die Anamnese (Erfragen der Lebens- und Umweltbedingungen des Patienten) und das Erstellen einer Diagnose (Zuordnen von Beschwerden und Symptomen zu einem Krankheitsbild), das Führen von Beratungsgesprächen und das Durchführen therapeutischer Maßnahmen sowie die Organisation der Praxis. In der Auswahl der angewandten Diagnose und Therapieverfahren ist der Heilpraktiker völlig frei. Jedoch ist die zuständige Gesundheitsbehörde im Einzelfall ermächtigt, eine Behandlungsmethode, deren Wirksamkeit und Gefährlichkeit umstritten ist, durch Ordnungsverfügung zu untersagen (OVG NW, 4.12.1985, Az 13 A 959/84).

 

Während Ärzte und Heilpraktiker Heilberufen nachgehen, wird jeder anderen Tätigkeit am Patienten (z.B. Krankenschwester, Masseur, Physiotherapeut) die Bezeichnung Heilhilfsberuf zugeordnet. Die Unterscheidung liegt in der Verantwortung und der Entscheidungsfreiheit. Heilhilfsberufler dürfen nur auf Veranlassung eines Heilberuflers am Patienten tätig werden (BFH BStBl II 1998, 453). Diese Definitionen sind eine wichtige Voraussetzung für das Textverständnis und geben die Möglichkeit, nun genauer auf die Vorgehensweise dieser Arbeit einzugehen.

 

1.1. Arbeitsschritte


 

Zunächst werden im allgemeinen Teil der Arbeit die wichtigsten Punkte einer Existenzgründung als Heilpraktiker erläutert, Erfolgsfaktoren aufgezeigt und Problemfelder diskutiert. Im praktischen Teil der Arbeit wird dann ein Businessplan für einen Heilpraktiker erstellt, der sich in der Stadt X niederlassen möchte. Um der Arbeit einen überschaubaren Rahmen zu geben, müssen vorweg einige Annahmen getroffen werden, die nachfolgend aufgezählt und begründet werden.

 

Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der zu gründenden Praxis um eine Einzelpraxis ohne Angestellte handelt. Deshalb werden die verschiedenen Rechtsformen und die Themen Mitarbeiterführung und Zusammenarbeit entsprechend kurz gehalten. Eine Umfrage, die das Wickert -Institut 1999 im Auftrag der Stiftung Deutscher Heilpraktiker zur wirtschaftlichen Situation von Heilpraktiker-Existenzen durchführte, ergab, dass 79 % aller Praxen Einzelpraxen ohne Angestellte sind [vgl. Kreß 2005, 5]. Der Anteil der Gemeinschaftspraxen beträgt dieser Umfrage zufolge 5 %, während eine Statistik zwei Jahre später nur 1 % zählte [vgl. Rebmann 2005, 5]. Im Folgenden wird auch nicht das Heilpraktikertum im Nebenerwerb diskutiert, sondern der Status der Vollexistenz, den der Wickert - Umfrage zufolge 70 % der Praxen erreichen [vgl. Kreß 2005, 5]. Es wird von einer Praxisneugründung ausgegangen. Das Thema Praxisübernahme wird aufgrund der geringeren praktischen Relevanz nicht diskutiert. Aufgrund der zahllosen Behandlungsmethoden und unterschiedlichen Philosophien ist die Übernahme einer Heilpraxis wesentlich komplexer als die Übernahme einer Arztpraxis. Gründe dafür sind die unterschiedliche Ausstattung, die für verschiedene Therapieverfahren benötigt wird, und das Phänomen, dass sich viele Heilpraxen in den Privathäusern der Praxisinhaber befinden, was eine Übernahme erschwert. Außerdem ist es sehr fraglich, ob die Patienten von einem Heilpraktiker zum anderen übergehen würden, oder ob sie sich ihren neuen Heilpraktiker nicht lieber selbst auswählen. Das Phänomen Heilpraktiker" ist im übrigen kein neues, sondern blickt inzwischen auch in der Bundesrepublik auf eine lange Geschichte zurück.

 

1.2. Historischer Hintergrund


 

Die Gewerbeordnung von 1869 gab Bürgern im Deutschen Reich, die sich berufen fühlten, Krankheiten zu erkennen und zu heilen, die Möglichkeit, ein Schild an der Tür anzubringen und Kranke mit Schlangengift, Heilerde oder sonstigen, beliebigen Heilmitteln zu behandeln. Einzig das Ausüben der Heiltätigkeit im Umherziehen war verboten. Auf verschiedenen Jahrmärkten Heilelixiere anzubieten und Kranke zu behandeln, wie vormals üblich, war durch die Gewerbeordnung strafbar geworden. Unter dem nationalsozialistischen Regime wurde im Jahre 1939 ein Gesetz erlassen, das es für Heilkundige, die keine Ärzte waren, erforderlich machte eine Erlaubnis zu besitzen. Zugleich wurde den Heilern verboten, Ausbildungsstätten einzurichten. Somit war der Berufsstand auf Eis gelegt. Nur wenigen Ausnahmetalenten gelang es, durch ein Gutachtergremium zum Arzt für Naturheilkunde ernannt zu werden. Nach dem Krieg organisierten sich die Heilpraktiker und zogen vor Gericht. 1957 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass nach rechtsstaatlichen Grundsätzen jeder Bewerber einen Anspruch auf Erteilung der Berufserlaubnis besitzt [vgl. Mehler 1986, 121].

 

Abbildung 1: Zahl der Heilpraktiker mit eigener Praxis in der BRD

 

 

Quelle: diverse Quellen des Literaturverzeichnis

 

Vor dem zweiten Weltkrieg betrug die Zahl der Heilpraktiker ca. 23 000, im Jahre 1960 gab es nur noch 2 700 zugelassene Heilpraktiker in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) [vgl. Engler 2007, 28]. Seit damals ist die Zahl der Heilpraktiker in der BRD stark angewachsen. Mehrere Statistiken belegen, dass es derzeit ca. 18 000 Heilpraxen gibt, bei jeder dritten handelt es sich jedoch um eine Teilzeitpraxis [vgl. Sparkasse 2004, 18].

 

Tabelle 1: Allgemeine Statistik für Heilpraktiker (Stand Januar 2008)

 

 

Quelle: http://www.adressen-im-trend.de/medizinadressen/heilberufe/heilpraktiker.html

 

Auffallend ist die starke Schieflage zwischen Praxen in Ost und West, was sich durch die gesetzliche Zulassung von Ausbildungsstätten in der BRD erklärt, die es in der DDR nicht gab. Zudem fällt auf, dass der Anteil an Praxen mit eigener Internetseite und E-Mail Adresse noch erstaunlich niedrig ist. Die Zahl derer, die eine Heilpraktikererlaubnis besitzen, dürfte hingegen über 100 000 liegen, so die Verbandsfunktionärin Monika Gerhardus in einem Telefongespräch. Dafür spricht auch Tabelle 2, die zeigt, dass in den Jahren 2000 bis 2006 allein in Bayern 4 673 Personen die Zulassung erfolgreich erworben haben.

 

Tabelle 2: Ergebnisse der zentralen Heilpraktikerüberprüfung in Bayern

 

 

Quelle: Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt, Ansbach 2007

 

Viele, die eine Erlaubnis besitzen, beabsichtigen jedoch gar nicht, eine Heilpraxis zu gründen, beispielsweise Apotheker, die durch die Ausbildung nur ihr naturmedizinisches Wissen erweitern wollen. Andere scheitern an der Neugründung und müssen die Praxis bald wieder schließen. Trotzdem

 

bestätigen diverse Umfragen den Aufwärtstrend im Bereich der alternativen Medizin, was im Folgenden genauer dargelegt werden soll.

 

1.3. Aktuelle Umfragen zur Naturheilkunde


 

Prof. Dr. Josef Beuth vom Institut zur wissenschaftlichen Evaluation naturheilkundlicher Verfahren am Universitätsklinikum Köln belegt mit seiner repräsentativen PASCOE-Studie von 2007 die wachsende Bedeutung der Naturmedizin[4]: 80,9 % der Bevölkerung bevorzugen die Naturmedizin als Primärmedizin. 91,8 % versprechen sich eine bessere Wirksamkeit und weniger Nebenwirkungen. Fast ein Drittel der Befragten hält sich im Hinblick auf Naturmedizin für gut oder sehr gut informiert." [@Prof.Beuth 2007] Allerdings gilt das Vertrauen hinsichtlich der Informationen zur Naturmedizin vor allem Ärzten und Apothekern.

 

Dr. Edgar Piel vom Institut für Meinungsforschung in Allensbach veranschaulichte in seinem Eröffnungsreferat Naturheilmittel im Spiegel der Demoskopie" beim 17. Deutschen Heilpraktikerkongress in Karlsruhe im Juni 2007 Einstellungen und Verbraucherverhalten im Trend. Seit 1970 ist der Anteil der Konsumenten von Naturheilmitteln von 52 % auf 66 % gestiegen, wobei der Anteil in den alten Bundesländern höher ist, als in den neuen. Unter den Verbrauchern befinden sich mehr Frauen als Männer. Vor allem in der Altersgruppe von 16 bis 44 Jahren hat sich der Anteil der Konsumenten von Naturheilmitteln seit 1970 deutlich erhöht. Freiberufler und Selbständige greifen häufiger zur Naturmedizin als beispielsweise Arbeiter. 66 % der Bevölkerung führen bei leichteren Erkrankungen eine Selbstmedikation[5] mit nicht verschreibungspflichtigen Mitteln aus der Apotheke durch. Vor 30 Jahren lag der Anteil bei nur 44 %. Sprachen sich...

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