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Die kaufmännische Ausbildung für Büromanagement. Finden sich die grundlegenden Gedanken der sozioökonomischen Bildung wieder?

AutorAnnalena Gätjens
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl76 Seiten
ISBN9783668110618
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Didaktik - BWL, Wirtschaftspädagogik, Note: 1,0, Leuphana Universität Lüneburg (Bildung), Veranstaltung: Masterforum, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll zeigen, dass die betriebswirtschaftlich-kaufmännische Bildung das Potential besitzt, die grundlegenden Gedanken der sozioökonomischen Bildungsansätze zu berücksichtigen. Der Fokus der Arbeit liegt dabei auf der Auseinandersetzung mit den strukturellen, didaktischen und inhaltlichen Vorgaben des neuen Rahmenlehrplans der Kaufleute für Büromanagement. Im Rahmen dieser Arbeit sollen die Anknüpfungspunkte der sozioökonomischen Kerngedanken, Prinzipien und Inhalte an die Elemente und Prinzipien des Lernfeldkonzepts sowie an die Inhalte der betriebswirtschaftlich-kaufmännischen Bildung aufgezeigt werden. Diese Untersuchung zeigt, dass das Lernfeldkonzept sowie das inhaltliche Schwerpunktthema der kaufmännischen Berufe 'der Betrieb' Gemeinsamkeiten, Ergänzungsmöglichkeiten und Innovationspotentiale in Bezug auf die Umsetzung der multiperspektivischen Betrachtung von Lerngegenständen zur Förderung einer umfassenden Urteils- und Handlungskompetenz beinhalten können. Gleichzeitig wird deutlich gemacht, dass der neue Rahmenlehrplan der Kaufleute für Büromanagement inhaltlich so eingeschränkt ist, dass diesen und ähnlichen Innovationsgedanken in der beruflichen Bildung keinen Platz eingeräumt wird.

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Leseprobe

3 Fusion von drei Büroberufen - der neue Ausbildungsberuf „Kaufmann/ -frau für Büromanagement


 

Nach über zwanzig Jahren wurden die Büroberufe der gewerblichen Wirtschaft: Bürokauffrau/ -mann und Kauffrau/ Kaufmann für Bürokommunikation sowie des Öffentlichen Dienstes: Fachangestellte/ -angestellter für Bürokommunikation zusammengeführt zu einem gemeinsamen Beruf. Aufgrund der neuen Qualifikationsanforderung in der Wirtschaft entstand der neue Querschnittsberuf „Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement“ mit über 90.000 Ausbildungsverhältnissen. Dieser steht den Unternehmen in Industrie, Handel, Dienstleistungen, Handwerk und dem Öffentlichen Dienst seit dem 01. August 2014 zur Verfügung (Vgl. Weegh (2014): 3). Um der heterogenen Landschaft der Ausbildungsbertriebe gerecht zu werden, wurde ein flexibles Strukturkonzept entwickelt, das vielen Unternehmensbereichen und –größen eine passgenaue Ausbildung ermöglicht. Der neue Beruf gliedert sich in integrative Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse, berufsprofilgebende Qualifikationen (Kernqualifikationen) sowie Wahlqualifikationen. Bereits bei Vertragsabschluss wählen der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende gemeinsam zwei von insgesamt zehn betriebsspezifischen Wahlqualifikationen aus, die der Betrieb ausbildet. Besonders leistungsstarke Auszubildende können eine nicht gewählte Wahlqualifikation als Zusatzqualifikation belegen und diese am Ende durch die Abschlussprüfung abprüfen und bescheinigen lassen (Vgl. Grupe (2012): 20 f.). Neu ist außerdem, dass die bisherige Zwischenprüfung durch eine gestreckte Abschlussprüfung ersetzt wird, die aus zwei Teilen zu unterschiedlichen Zeitpunkten besteht und am Ende zu einer Prüfung zusammengezogen wird (Vgl. Weegh, (2014): 3).

 

Die Berufsausbildung im dualen System erfolgt in den anerkannten Ausbildungsberufen an den Lernorten Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Für die Ausbildung am Lernort Betrieb hat der Bund eine Ausbildungsverordnung formuliert. Der Lernort Berufsschule wird durch die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht geregelt, dieser ist nach dem "Gemeinsamen Ergebnisprotokoll betreffend das Verfahren bei der Abstimmung von Ausbildungsverordnungen und Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung zwischen der Bundesregierung und den Kultusministern (-senatoren) der Länder" von 1972 mit der entsprechenden Ausbildungsverordnung des Bundes abgestimmt. Beide Ordnungsmittel bilden die gemeinsame Grundlage für die Ausbildung im dualen System (Vgl. KMK (2015): o. S.). Diese werden im weiteren Verlauf des Kapitels beschrieben und zusammen mit den didaktischen Leitgedanken der beruflichen Bildung und den Inhalten des Ausbildungsberufs Kauffrau/ Kaufmann für Büromanagement vorgestellt und erläutert.

 

3.1 Ausbildungsverordnung


 

Für den Ausbildungsberuf Kauffrau/ Kaufmann für Büromanagement hat die Bundesregierung am 11. Dezember 2013 eine Ausbildungsverordnung erlassen. Vorgeschrieben wird dieses von § 4 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes sowie den §§ 25, 26 der Handwerksordnung. Der Ausbildungsberuf wird staatlich anerkannt, beschrieben und die hierfür zu erwerbenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zum Erwerb der vollen beruflichen Handlungsfähigkeit verbindlich festlegt (Vgl. BMBF (2013): 3).

 

Die Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung (BüroMKfAusbV) gibt die Bezeichnung des Ausbildungsberufs als Kauffrau für Büromanagement und Kaufmann für Büromanagement an und legt die Dauer der Berufsausbildung auf drei Jahre fest (Vgl. BüroMKfAusbV (2013): § 2). Die Ausbildungsverordnung nimmt Bezug auf den anliegenden Ausbildungsrahmenplan und macht die dort aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und beruflichen Handlungsfähigkeiten zum Gegenstand der Berufsausbildung. Gleichzeitig wird auf die Einhaltung der Verwendung von fachspezifischen Begrifflichkeiten verwiesen, sollte die Ausbildung im Öffentlichen Dienst stattfinden. Eine abweichende Anpassung der zeitlichen Gliederung der Ausbildung ist erlaubt, wenn die betriebliche Praxis dies erfordert (Vgl. ebd.: § 3).

 

Drei Qualifikationsgruppen gliedern das Ausbildungsberufsbild: integrative Qualifikationen, Kernqualifikationen und Wahlqualifikationen. Die integrativen Qualifikationen bestehen aus den Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse, die die Standardberufsbildpositionen abbilden, wie z.B. die Organisationstruktur des Ausbildungsberufs, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen. Daneben sind auch Arbeitsorganisation, Information, Kommunikation und Kooperation relevante Themen, welche die gesamte Ausbildungsdauer behandelt werden (Vgl. BüroMKfAusbV (2013): § 4). Kernqualifikationen umfassen die gemeinsamen berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Büroprozesse (z.B. Terminplanung, bürowirtschaftliche Abläufe, Textverarbeitung und Datensicherung) und Geschäftsprozesse (z.B. Auftragsbearbeitung und – nachbereitung, kaufmännische Steuerung, Kundenservice, Materialplanung und Personalaufgaben). Innerhalb der Wahlqualifikationen werden die integrativen und berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erweitert, vertieft und ergänzt. Der Ausbildungsbetrieb wählt für seine Auszubildenden aus dem Portfolio der Wahlqualifikationen zwei Bereiche á fünf Monate aus. Diese finden zumeist im dritten Ausbildungsjahr statt. Die Inhalte können jeweils individuell und über die Kernqualifikationen hinausgehend vom Betrieb formuliert werden, was die Wahlqualifikationen von dem Strukturelement „Einsatzgebiete“ unterscheidet (Vgl. Grupe (2012): 20 f).

 

Die Ausbildungsverordnung gibt in § 5 eine Anleitung zur Durchführung der Berufsausbildung, die durch die sachliche und zeitliche Gliederung der zu lernenden Qualifikationen im anliegenden Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement ergänzt wird (Vgl. BüroMKfAusbV (2013): Anlage 1, Anlage 2). In den letzten Paragrafen werden die Anforderungen an die Zwischen- und Abschlussprüfung ausführlich angeführt sowie die Gewichtung der Prüfungsbereiche und das Bestehen der Abschlussprüfung festgelegt (Vgl. ebd.: § 6-9). Die Abschlussprüfung wird zukünftig in zwei Teilen als gestreckte Abschlussprüfung erfolgen, dadurch entfällt die klassische Zwischenprüfung. Der erste Teil der Abschlussprüfung findet in der Mitte der Ausbildung statt und umfasst Prüfungsstoff von 15 Monaten Ausbildungszeit. Neu ist die mündliche Prüfungsgestaltung im zweiten Teil der Abschlussprüfung. Ein Report, der vom Auszubildenden in den Wahlqualifikationen selbst erarbeitetet wurde, kann zum Ausgangspunkt eines Fachgesprächs gemacht werden, um einen besonderen Praxisbezug in der Prüfung sicherzustellen. Aber auch die gängige Stellung von praxisbezogenen Fachaufgaben durch den Prüfungsausschuss ist möglich (Vgl. Handelskammer Hamburg (2014): o. S.).

 

In der Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung wird in § 6 zusätzlich die Möglichkeit der Belegung und Prüfung einer Zusatzqualifikation festgelegt. Ausschlaggebend ist, dass dies vor der Abschlussprüfung angemeldet wird und glaubhaft gemacht werden kann, dass die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben wurden (Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung (2013): § 6). Der letzte Paragraf regelt das Inkrafttreten dieser Ausbildungsverordnung und die Aufhebung der Ausbildungsverordnungen der alten Büroberufe (Vgl. BüroMKfAusbV (2013): § 9).

 

3.2 Rahmenlehrplan


 

Ein Rahmenlehrplan ist eine relativ offen gehaltene Vereinbarung, die die Ziele und Inhalte des berufsbezogenen Unterrichtes an der Berufsschule organisiert. Auf der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder wird der Rahmenlehrplan für jeden Ausbildungsberuf beschlossen und mit der entsprechenden Ausbildungsverordnung abgestimmt. Der Rahmenlehrplan ist nicht darauf ausgelegt, den gesamten Unterricht vorzugeben, sondern ist aufgrund der unterschiedlichen Erfahrungen und Ausbildungsniveaus, die die Auszubildenden mitbringen, bewusst allgemein und offen gehalten. Er beschreibt berufsbezogende Mindestanforderungen, die notwendig sind, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Grundsätzlich baut der Rahmenlehrplan auf dem Niveau der Hauptschule oder eines vergleichbaren Abschlusses auf. Die Länder können den Rahmenlehrplan unmittelbar übernehmen oder in eigene Lehrpläne umsetzen (Vgl. KMK (2013): 2). Der Rahmenlehrplan ist in sechs Teile gegliedert. Die ersten drei Teile sind verbindliche Texte zum Bildungsauftrag und der Unterrichtsgestaltung, die von der Kultusministerkonferenz vorgegeben werden. Ausbildungsberufsspezifisch folgt nach den Vorbemerkungen zum berufsbezogenen Lernbereich eine Beschreibung aller im Bildungsgang zu vermittelnden Lernfelder (Zielformulierung, Inhalte und...

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