Sie sind hier
E-Book

Die Korrekturvorschriften für Steuerbescheide

AutorKatja Bohnert
Verlagdiplom.de
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl63 Seiten
ISBN9783842806856
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis28,00 EUR
Inhaltsangabe:Einleitung: ‘Irren ist menschlich.’ Wie das Zitat von Cicero bereits vermuten lässt, unterlaufen Menschen Fehler. Auch bei der Erstellung von Steuerbescheiden ist der Mensch in seinem Handeln nicht fehlerfrei und die zunehmende Verkomplizierung des Steuerrechts sowie die Massenbearbeitung in den Finanzbehörden tun ihr Übriges, sodass Fehler passieren und mitunter korrigiert werden müssen. Jedoch gilt es gewisse Regeln einzuhalten, damit der Grundsatz der materiellen Rechtsrichtigkeit – die verlangt, dass jeder fehlerhafte Steuerverwaltungsakt aufzuheben oder zu korrigieren ist – den Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes – die verlangen, dass der von dem Steuerverwaltungsakt Betroffene in den Bestand einer einmal getroffenen Regelung vertrauen kann – nicht vollständig zurückdrängen kann. Im Folgenden werden die Vorschriften erläutert, die sich mit den Korrekturmöglichkeiten für Steuerbescheide befassen. Begriffsabgrenzung: Der Begriff ‘Korrektur’ kommt im Steuergesetz nicht vor. Er wird jedoch in der Literatur als Oberbegriff für die gesetzlichen Bezeichnungen Aufhebung, Änderung, Berichtigung, Rücknahme und Widerruf verwendet. Die Aufhebung ist der vollständige und endgültige Wegfall des aufgehobenen Steuerverwaltungsaktes. Dieser verliert mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Aufhebungsbescheides seine Rechtwirkungen. Im Zusammenhang mit dem aufgehobenen Steuerverwaltungsakt bereits geleistete Zahlungen sind nach § 37 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO zu erstatten, da der rechtliche Grund der Zahlung weggefallen ist. Die Änderung beschreibt den Fall, dass ein Steuerverwaltungsakt partiell inhaltlich umgestaltet wird unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung im Übrigen. Der ursprüngliche Bescheid entfaltet keinerlei Wirkung solange der Änderungsbescheid bestandskräftig ist, wird dieser jedoch aufgehoben, lebt der ursprüngliche Bescheid in vollem Umfang wieder auf. Sind auf den aufgehobenen Teil des Steuerverwaltungsaktes bereits Steuern gezahlt worden, dann sind diese nach § 37 Abs. 2 Satz 2 AO zu erstatten. Die Berichtigung bezeichnet die Korrektur einer offenbaren Unrichtigkeit und eines Rechtsfehlers. In diesen Vorschriften spricht das Gesetz nicht von einer Änderung, sondern von einer Berichtigung. Die Rücknahme bezeichnet die vollständige oder partielle Aufhebung eines rechtswidrigen sonstigen Steuerverwaltungsakts. Der Widerruf bezeichnet die vollständige oder partielle Aufhebung eines rechtmäßigen sonstigen [...]

Kaufen Sie hier:

Horizontale Tabs

Blick ins Buch

Weitere E-Books zum Thema: Steuerrecht - Steuerpolitik

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Eigentum

E-Book Eigentum
Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen Format: PDF

Band 2 der Bibliothek des Eigentums gibt einen umfassenden Überblick über die geistige Befindlichkeit Deutschlands in Ansehung des privaten Eigentums. Die Beiträge stellen den politischen Blick auf…

Weitere Zeitschriften

BIELEFELD GEHT AUS

BIELEFELD GEHT AUS

Freizeit- und Gastronomieführer mit umfangreichem Serviceteil, mehr als 700 Tipps und Adressen für Tag- und Nachtschwärmer Bielefeld genießen Westfälisch und weltoffen – das zeichnet nicht ...

BMW Magazin

BMW Magazin

Unter dem Motto „DRIVEN" steht das BMW Magazin für Antrieb, Leidenschaft und Energie − und die Haltung, im Leben niemals stehen zu bleiben.Das Kundenmagazin der BMW AG inszeniert die neuesten ...

Demeter-Gartenrundbrief

Demeter-Gartenrundbrief

Einzige Gartenzeitung mit Anleitungen und Erfahrungsberichten zum biologisch-dynamischen Anbau im Hausgarten (Demeter-Anbau). Mit regelmäßigem Arbeitskalender, Aussaat-/Pflanzzeiten, Neuigkeiten ...

DGIP-intern

DGIP-intern

Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Individualpsychologie e.V. (DGIP) für ihre Mitglieder Die Mitglieder der DGIP erhalten viermal jährlich das Mitteilungsblatt „DGIP-intern“ ...

IT-BUSINESS

IT-BUSINESS

IT-BUSINESS ist seit mehr als 25 Jahren die Fachzeitschrift für den IT-Markt Sie liefert 2-wöchentlich fundiert recherchierte Themen, praxisbezogene Fallstudien, aktuelle Hintergrundberichte aus ...

EineWelt

EineWelt

Lebendige Reportagen, spannende Interviews, interessante Meldungen, informative Hintergrundberichte. Lesen Sie in der Zeitschrift „EineWelt“, was Menschen in Mission und Kirche bewegt Man kann ...