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Die Normgeprägtheit des Art. 14 GG.

Konsequenzen für die Eigentumsdogmatik.

AutorAnsgar Grochtmann
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1153
Seitenanzahl433 Seiten
ISBN9783428532230
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Das BVerfG hat dem Grunde nach geklärt, dass Eigentum i. S. d. Art. 14 GG normgeprägt ist. Welche Folgerungen daraus für die Praxis zu ziehen sind, ist jedoch nach wie vor Gegenstand ausufernder Kontroversen. Um hier tragfähige Lösungen zu erarbeiten, ist es wesentlich, die dogmatischen Grundlagen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu verdeutlichen. Dabei zeigt sich, dass die gesetzlichen Inhaltsbestimmungen höchst wirksam anhand verfassungsrechtlicher Vorgaben zu überprüfen sind. Der Institutsgarantie dagegen bedarf es nicht mehr. Ferner sind beispielsweise die überkommenen Baufreiheitslehren mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht in Einklang zu bringen. Hinsichtlich der Behandlung des sog. Schwarzbaus bedarf es neuer Antworten. Bei der umfassenden Beantwortung zahlreicher weiterer Detailfragen wird eines deutlich werden: Die Normgeprägtheit führt keineswegs zu einer freiheitsgefährdenden Abhängigkeit vom Gesetzgeber.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis19
Einleitung22
1. Teil: Grundzüge der Eigentumsdogmatik24
A. Wirkungsweise des Grundrechtsschutzes24
I. Zur Begründung der Normgeprägtheit25
1. Herleitung25
2. Zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur28
a) Rechtsprechung28
b) Literatur31
3. Angemessenheit dieser Gesetzesabhängigkeit35
II. Grundrechtsschutz in Abhängigkeit vom einfachen Gesetz38
1. Subjektive Rechtsstellungsgarantie gegenüber Exekutive und Judikative38
2. Gegenüber der Legislative39
III. Steuerung des Gesetzgebers durch Art. 14 GG41
1. Verhältnismäßigkeitsprüfung / Institutsgarantie43
2. Verfassungsrechtlicher Eigentumsbegriff44
a) Problemaufriss44
b) Erläuterung der Funktion des Eigentumsbegriffs47
aa) Bestimmung des Umfangs der subjektiven Rechtsstellungsgarantie durch den Eigentumsbegriff48
(1) „Begriffsbestimmung“ bei anderen Grundrechten48
(2) Art. 14 I 2 GG als bloße Teilvorgabe für den Eigentumsbegriff49
(3) Grundrechtliche Normalität: Interpretation des Eigentumsbegriffs50
bb) Verfassungsautonome Qualifizierung eines Gesetzes als Inhalts- bzw. Schrankenbestimmung53
(1) Im Normalfall54
(2) Der Sonderfall: Notwendigkeit der rückwärts gewandten Qualifizierung der Inhalts- bzw. Schrankenbestimmungen54
(3) Prinzipielle Unterscheidbarkeit dieser Qualifizierung von der Frage nach dem Eigentumsbegriff62
cc) Bewertungen63
(1) Eigentumsbegriff als (indirekte) Vorbedingung für lückenlosen Grundrechtsschutz auch gegenüber dem inhaltsbestimmenden Gesetzgeber64
(2) Eigentumsbegriff und dogmatische Gesamtkonzeption des Art. 14 GG65
c) Zum Verständnis des Eigentumsbegriffs in der Rechtsprechung des BVerfG67
aa) Zum Eigentumsbegriff selbst67
(1) Zur Funktion des Eigentumsbegriffs67
(2) Vom BVerfG zurückgewiesene Vorstellungen70
(3) Kritik71
bb) Zur auch rückwärts gewandten Qualifizierung der Inhalts- bzw. Schrankenbestimmungen73
d) Zum Verständnis des Eigentumsbegriffs im Schrifttum74
aa) Wandelbarkeit des Eigentumsbegriffs74
bb) Sonstige Unstimmigkeiten80
cc) Verfehlter Rückgriff auf die Institutsgarantie zur Auflösung des „Zirkels“82
dd) Zurückweisung unberechtigter Kritik85
ee) Zur Gegenkonzeption Depenheuers88
(1) Darstellung88
(2) Stellungnahme94
e) Weitere Fragestellungen97
aa) Verfassungsrechtliche Anforderungen als Bestandteil des Eigentumsbegriffs97
bb) Eigentumsbegriff und Enteignungsbegriff98
cc) Konkrete Definitionsansätze für den verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff99
f) Resümee100
B. Zur Struktur der Verhältnismäßigkeitsprüfung101
I. Spezifischer eigentumsgrundrechtlicher Gehalt101
1. Abwägungsgebot als Zielvorgabe – verbleibender Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers102
2. Determinanten der Verhältnismäßigkeitsprüfung104
a) Zur Feststellung des allgemeinwohldienlichen und des freiheitssichernden Bezugs104
b) Beachtung der sachspezifischen Realfaktoren109
c) Zeitabhängigkeit der Verhältnismäßigkeitsbeurteilung111
d) Schutz des Vertrauens in den Fortbestand des zu Eigentum Erworbenen112
3. Ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung113
II. Objektive Verhältnismäßigkeitsprüfung auch ohne Eingriff in subjektive Rechte126
1. Zur Auffassung des BVerfG129
a) Zum sog. Abwägungsgebot129
b) Verhältnismäßigkeit und Vertrauensschutz139
aa) Eigentumsspezifische Rechtsprechungskonzeption139
bb) Rückbezug zum rechtsstaatlichen Vertrauensschutz – (unbemerkt gebliebener) Neuansatz durch BVerfGE 95, 64?141
c) Verhältnis von Abwägungsgebot und Vertrauens-Verhältnismäßigkeit151
d) Fazit152
2. Eingriffsbezogenes Verständnis im Schrifttum152
a) Implizite Befürwortung der Eingriffsbezogenheit: Prüfung einzig der Institutsgarantie, soweit kein Eingriff vorliegt153
b) Streng eingriffsbezogenes Verständnis der Verhältnismäßigkeitsprüfung157
3. Würdigung159
a) Fehlschlagen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei fehlendem Eingriff ?160
aa) Auswertung von Rechtsprechung und Literatur160
(1) Zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Allgemeinen160
(2) Zur Rechtsfigur der Grundrechtsausgestaltung165
(3) Zurückweisung der prinzipiell einen Eingriff fordernden Ansichten168
bb) Zur Möglichkeit einer eingriffsunabhängigen Abwägung168
b) Notwendigkeit der objektiven Prüfung des Abwägungsgebots für einen effektiven Eigentumsschutz172
c) Zusammenfassende Bemerkungen zum Schrifttum176
d) Zur Kritik von Appel am hier zugrunde gelegten Verständnis178
4. Zusammenfassung181
III. Art. 14 II GG: Unantastbarkeit des Eigentums außerhalb der darauf gestützten Beeinträchtigungen182
1. BVerfG: Das Wohl der Allgemeinheit als „Grenze für die dem Eigentum aufzuerlegenden Belastungen“ – Folgerungen182
2. Eingrenzung der von Art. 14 II GG erfassten Allgemeinwohlinteressen187
a) Sachbezug zum zu regelnden Zuordnungsverhältnis187
b) Keine Verfolgung bloß fiskalischer Interessen190
3. Systematische Einordnung196
IV. Konsequenzen198
1. Verzichtbarkeit der Institutsgarantie198
a) Nach traditionellem Verständnis198
b) Erweiternde Auslegung der Institutsgarantie?201
2. Unterscheidbarkeit von Inhaltsbestimmungen und Schrankenbestimmungen217
a) Zum Eingriffscharakter des vergangenheitsbezogenen Regelungsgehalts217
aa) Herleitung217
bb) Zur Gegenansicht220
b) Trennung von Inhaltsbestimmungen und Schrankenbestimmungen in zeitlicher Hinsicht224
2. Teil: Konsequenzen der Normgeprägtheit für den Nutzungs- und Bestandsschutz232
A. Kein spezifischer Schutz der Nutzungen232
I. Problemstellung232
II. Zutreffende dogmatische Verortung232
III. Zur Rechtsprechung des BVerfG239
IV. Abweichende Sichtweisen zum Nutzungsschutz247
1. Missverständliche Formulierungen im Schrifttum247
2. Explizit verfassungsunmittelbare Verortung des Nutzungsschutzes251
a) Darstellung251
b) Stellungnahme253
B. Insbesondere: Zur Nutzung des Grundeigentums durch Bebauung – Der Streit um die sog. Baufreiheit256
I. Einordnung dieser Nutzungsform unter Anerkennung der Normgeprägtheit des Art. 14 GG258
1. Einfachrechtliche Auslegung der Regelungen über die Bebaubarkeit eines Grundstücks262
2. Eigentumsgrundrechtlicher Schutz der baulichen Nutzung eines Grundstücks264
a) Gewährleistung der konkreten Rechtsposition264
b) Grundrechtliche Einwirkung auf den Gesetzgeber266
II. Demgegenüber noch immer vertreten: Die Lehren von der Baufreiheit268
1. Unmittelbare Ableitung der Baufreiheit aus Art. 14 I GG269
2. Baufreiheit im Rahmen der Gesetze277
a) Allgemeines277
b) Wiederherstellung der Baufreiheit durch die Baugenehmigung280
III. Auseinandersetzung mit den so genannten Verleihungslehren282
1. Zur Auffassung Breuers283
a) Darstellung283
b) Überprüfung der einfachrechtlichen Auslegung: Abspaltung der Bebauungsbefugnis vom Grundeigentum285
c) Ergänzend: Gebot der verfassungskonformen Auslegung297
d) Zusammenfassung303
2. Sonstige Stellungnahmen304
a) Vor dem Nassauskiesungsbeschluss304
b) Nach dem Nassauskiesungsbeschluss305
IV. Zusammenfassung312
C. Zum verfassungsunmittelbaren Bestandsschutz312
I. Unauflöslicher Widerspruch zwischen den Bestandsschutzlehren und der herrschenden Eigentumsdogmatik318
1. Allgemeine Erwägungen318
2. Zur teilweisen Aufrechterhaltung der Bestandsschutzlehren321
a) Subsidiärer Rückgriff auf die Bestandsschutzlehren321
b) Fortbestehen passiven Bestandsschutzes325
II. Reichweite des einfachrechtlich schon gewährten Bestandsschutzes327
III. Höheres Schutzniveau für den Eigentümer durch Abschaffung der Bestandsschutzlehren332
IV. Zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich formell rechtswidriger Bauvorhaben (sog. Schwarzbau)337
3. Teil: Konsequenzen der Normgeprägtheit für die Prüfungsstruktur: Zur Einordnung des Verwaltungshandelns357
A. Problembeschreibung357
I. Allgemeines357
II. Einführende Beispielsfälle359
B. Derzeitiger Stand der Eigentumsdogmatik in Bezug auf Vollzugs- und Konkretisierungsakte von Inhalts- bzw. Schrankenbestimmungen360
I. Schrifttum360
1. Umsetzen des Verwaltungshandeln als Eingriffsform, die von der gesetzlichen Inhalts- und Schrankenbestimmung zu unterscheiden ist („sonstiger Eingriff“)361
a) Eröffnung des Schutzbereichs361
b) Eingriff362
c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung364
2. Fehlende Zäsur zwischen Gesetz und Verwaltungsvollzug – „Berichtigende Auslegung“ des Art. 14 I 2 GG365
II. Rechtsprechung369
C. Notwendigkeit und Durchführung einer Neubestimmung der eigentumsrechtlichen Dogmatik zum umsetzenden Verwaltungshandeln372
I. Darstellung des eigenen Ansatzes373
1. Konsequenzen der Normgeprägtheit des Schutzbereichs des Art. 14 GG für die dogmatische Einordnung des Verwaltungshandelns373
a) Fehlende Eröffnung des Schutzbereichs bei einem durch eine Inhalts- bzw. Schrankenbestimmung gedeckten Verwaltungshandeln374
b) Verletzung des Art. 14 GG durch Verwaltungshandeln375
aa) Überschreiten des gesetzlichen Rahmens375
(1) Eröffnung des Schutzbereichs375
(2) Eingriff376
(3) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung377
bb) Verfassungswidrigkeit der dem Handeln zugrunde liegenden Inhalts- und Schrankenbestimmung379
c) Somit: Keine Veränderung im Ergebnis der verfassungsrechtlichen Überprüfung des Verwaltungshandelns380
2. Verdeutlichung am Beispiel382
3. Besonderheiten bei normativ eingeräumten Entscheidungsspielräumen383
a) Und wieder: Kein Unterschied im Ergebnis384
b) Eröffnung des Schutzbereichs nicht nach Intensität der Beeinträchtigung, sondern allein nach Beeinträchtigung der normativen Zuordnung384
c) Sicherung der eigentumsgrundrechtlichen Gewährleistungsgehalte386
aa) Besondere Bedeutung der verfassungsautonomen Bindungen hinsichtlich des Ermessen einräumenden Gesetzgebers386
bb) Implementierung der eigentumsgrundrechtlichen Wertungen in das einfache Recht aufgrund der Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie Kontrolle durch das Gebot verfassungskonformer Auslegung387
d) Verfristeter Rechtsschutz?389
e) Zum Ausgangsbeispiel (2)391
4. Vergleich zur Schutzbereichsbestimmung bei den anderen Grundrechten392
II. Stellungnahmen zu den anderen Auffassungen393
1. Zur Verwaltungshandlungen generell als sonstige Eingriffe verstehenden Auffassung393
2. Zur Annahme einer fehlenden Zäsur zwischen Gesetz und Vollzugsakt394
III. Zusammenfassung395
Zusammenfassung398
Literaturverzeichnis404
Sachwortverzeichnis433

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