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Die Räumungsvollstreckung nach dem Berliner Modell.

AutorMarvin Knapp
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Prozessrecht 210
Seitenanzahl233 Seiten
ISBN9783428528714
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis84,90 EUR
Marvin Knapp untersucht in der vorliegenden Arbeit, ob der Vermieter berechtigt ist, die Kosten der Räumungsvollstreckung durch die umfassende Berufung auf das Vermieterpfandrecht an der sich in der Wohnung befindlichen Habe des Mieters zu reduzieren ('Berliner Modell'). Durch diese Modifizierung des an den Gerichtsvollzieher gerichteten Räumungsantrages will der Vermieter erreichen, dass ein Abtransport der Mieterhabe entgegen § 885 Abs. 2 Satz 1 ZPO unterbleibt und ein entsprechender Kostenvorschuss nicht anfällt. Problematisch ist in diesem Zusammenhang unter anderem, dass die Habe des Mieters in seltenen Fällen überhaupt der Pfändung unterliegt und folglich ein Vermieterpfandrecht an den Gegenständen in der Wohnung gar nicht entsteht. Knapp führt diese Problematik einer dogmatischen Untersuchung zu und analysiert dabei die Schnittstelle zwischen den prozessrechtlichen Vorschriften der Räumungsvollstreckung und den materiellrechtlichen Vorschriften des Vermieterpfandrechtes. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die zwangsvollstreckungsrechtlichen Vorschriften durch das Vermieterpfandrecht überlagert werden und die Sachen daher von dem Gerichtsvollzieher in der Wohnung zurückgelassen werden müssen. Auf die dogmatische Analyse folgt eine praktische Rentabilitätsuntersuchung aus der Sicht des die Vollstreckung betreibenden Vermieters unter Berücksichtigung möglicher Rechtsbehelfe des Mieters. Abschließend spricht der Verfasser praxisrelevante Folgeprobleme an, wie u. a. Möglichkeiten des Vermieters sich der zurückgebliebenen Gegenstände des Mieters kostengünstig zu entledigen, ohne sich seinerseits Schadensersatzansprüchen des Mieters auszusetzen.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
§ 1 Einleitung12
A. Darstellung des Berliner Modells12
I. Überblick über die „klassische“ Räumungsvollstreckung14
II. Modifikation des Vollstreckungsverfahrens nach dem Berliner Modell17
1. Die aktuellen Entscheidungen des BGH vom 17.11.2005 (BGH I ZB 45/05) und 10.08.2006 (BGH I ZB 135/05)18
a) Zweck des Berliner Modells21
b) Mögliche Szenarien der Geltendmachung des Vermieterpfandrechtes22
2. Einflussmöglichkeiten des Vermieters auf das Verfahren bei anderen Kostensenkungsmodellen24
a) Das Hamburger Modell24
b) Das Frankfurter Modell28
B. Der Vertrag zwischen Gerichtsvollzieher und Räumungsunternehmen als Ausgangspunkt der Problematik31
C. Die Problematik des Berliner Modells und Ablauf der Untersuchung34
§ 2 Das Vermieterpfandrecht in der Räumungsvollstreckung als Schnittstelle zwischen materiellem Recht und formellem Vollstreckungsrecht37
A. Das Vermieterpfandrecht als Sicherungsmittel für Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis37
I. Überblick über die historischen Hintergründe des Vermieterpfandrechtes37
II. Die gesetzliche Regelung des Vermieterpfandrechtes und dessen Voraussetzungen40
III. Die Realisierung des Vermieterpfandrechtes44
B. Geltendmachung des Vermieterpfandrechtes in der Räumungsvollstreckung46
I. Beschränkung des Räumungsantrages zur Bewirkung einer isolierten Herausgabevollstreckung47
1. Zulässigkeit der Beschränkung des Räumungsantrages unter Berücksichtigung der Dispositionsmaxime48
a) Die Geltung der Dispositionsmaxime im Zwangsvollstreckungsrecht48
b) Echte Antragsbeschränkung im Rahmen des titulierten Räumungsanspruches53
2. Rechtfertigung der Antragsmodifikation auf der Grundlage eines Weisungsrechtes57
a) Existenz und Umfang eines Weisungsrechtes gegenüber dem Gerichtsvollzieher57
b) Weisungsrecht auf der Grundlage des Vermieterpfandrechtes61
aa) Beachtungspflicht wegen § 180 Nr. 4 Abs. 1 GVGA61
bb) Beachtungspflicht auf Grund einer materiell-rechtlichen Überlagerung des § 885 Abs. 2 ZPO63
3. Fazit und weiterer Gang der Untersuchung65
C. Umfassende Berufung auf das Vermieterpfandrecht68
I. Das Prüfungsrecht des Gerichtsvollziehers im Hinblick auf das Bestehen des Pfandrechtes69
1. Die Formalisierung des Vollstreckungsverfahrens70
2. Nichtbestehen des Vermieterpfandrechtes auf Grund Unpfändbarkeit (§ 562 Abs. 1 Satz 2 BGB)73
a) Entgegenstehen des Formalisierungsgedankens75
b) Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur76
aa) Der Beschluss des BGH vom 14.02.200377
bb) Analoge Anwendung der §§ 811 f. ZPO77
cc) Prüfung auf erste Sicht79
dd) Gesamtgeltung des § 562 Abs. 1 BGB80
ee) Ablehnung eines Prüfungsrechtes des Gerichtsvollziehers80
ff) Prüfungsrecht unmittelbar aus § 885 Abs. 3 Satz 2 ZPO82
c) Stellungnahme83
aa) Untersuchung der vertretenen Auffassungen83
(1) Zur analogen Anwendung der §§ 811 f. ZPO84
(2) Zur Prüfung „auf erste Sicht“90
(3) Zur Gesamtgeltung des § 562 Abs. 1 BGB91
(4) Zum Prüfungsrecht unmittelbar aus § 885 Abs. 3 Satz 2 ZPO92
bb) Eigene Lösung95
d) Ergebnis97
3. Nichtbestehen des Vermieterpfandrechtes auf Grund sonstiger materiell-rechtlicher Gründe98
a) Prüfungsrecht hinsichtlich sonstiger materiell-rechtlicher Unwirksamkeitsgründe unter Berücksichtigung des Formalisierungsgedankens98
b) Ergebnis103
II. Verfahren bei Ablehnung eines Prüfungsrechtes103
1. Meinungsstand104
2. Historische Analyse106
3. Vermittelnde Lösung über § 815 Abs. 2 ZPO108
a) Anwendungsbereich und Regelungszweck des § 815 Abs. 2 ZPO109
b) Problematik der Hinterlegungsfähigkeit110
c) Schutz von Drittrechten bei der Herausgabevollstreckung111
d) Übertragung der Grundsätze auf die „Berliner Räumungssituation“115
e) Fazit119
4. Einwand der unzulässigen Rechtsausübung120
a) Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben in der Zwangsvollstreckung121
b) Ansatzpunkte für einen Rechtsmissbrauch124
aa) Beschränkung der Mieterrechte durch Inanspruchnahme des staatlichen Vollstreckungsverfahrens125
bb) Rechtsmissbräuchliches Ausnutzen einer formellen Rechtsposition128
cc) Vorgeschobene Geltendmachung des Vermieterpfandrechtes131
c) Auswirkungen eines Missbrauchsvorwurfs auf den Verfahrensablauf und die Wahrnehmungskompetez des Gerichtsvollziehers135
aa) Spezialität des Rechtsschutzes nach § 765a ZPO136
bb) Entgegenstehen des Formalisierungsgrundsatzes146
cc) Prüfungsrecht zur Durchsetzung rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung150
dd) Fazit152
5. Folgen für die Vorgehensweise des Gerichtsvollziehers153
III. Fazit und rechtspolitische Erwägungen158
§ 3 Betrachtung der Rentabilität des Berliner Modells unter Berücksichtigung der Rechtsschutzmöglichkeiten des Mieters166
A. Rechtsschutzmöglichkeiten des Mieters gegen die isolierte Besitzausweisung166
I. Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO167
II. Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO169
III. Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO173
IV. Erlass einer einstweiligen Verfügung über die Pfandgegenstände178
1. Vorbeugender Rechtsschutz178
2. Einstweilige Verfügung gerichtet auf die Herausgabe des Mobiliars im Anschluss an die Vollstreckung182
V. Fazit185
B. Vorgehensweise und Kostenfragen bei zurückgelassenem Mobiliar des Mieters186
I. Verwahrungspflicht des Vermieters187
1. Entfallen der Räumungspflicht des Mieters188
2. Nichtentstehen des Entschädigungsanspruchs nach § 546a Abs. 1 BGB190
3. Fazit192
II. Möglichkeiten der Beendigung der Verwahrungslage192
1. Entsorgung von Müll und Unrat194
2. Eigentumserwerb des Vermieters195
a) Erwerb des Eigentums im Wege der Aneignung durch den Vermieter195
b) Eigentumserwerb analog § 973 Abs. 1 Satz 1 BGB197
3. Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeit analog § 885 Abs. 4 ZPO198
4. Verwertung der Sachen nach §§ 383 Abs. 1, Abs. 3, 372 BGB199
III. Ersatzansprüche des Vermieters wegen der Aufbewahrung und Entsorgung der Schuldnerhabe206
1. Ersatz für die Aufbewahrung der Schuldnerhabe207
a) Kündigungsfolgeschaden207
b) Ersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag209
2. Ersatzanspruch für die Entsorgung der Schuldnersachen212
IV. Fazit212
§ 4 Hinweise für die praktische Anwendung214
§ 5 Ergebnisse und Ausblick217
A. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse217
B. Ausblick220
I. Gesetzesänderung220
II. Ausschreibungspflicht220
Literaturverzeichnis222
Sachverzeichnis233

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