Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, Hochschule Darmstadt, 80 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion um die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ist auch nach der Ablehnung des Richtlinienentwurfes durch das Europäische Parlament am 06. Juli 2005 nicht beendet, sondern nach wie vor aktuell, da sich an der Rechtsprechungs- und Patentierungsspraxis in Europa nichts geändert hat. Im Laufe der Kontroverse um die Richtlinie hat sich gezeigt, dass es zwischen Patentierungsbefürwortern und Gegnern eine klare Front gibt.
Beide Seiten versuchten mit Lobbyarbeit und Aktionen das Europäische Parlament und die Öffentlichkeit von ihrer Meinung zu überzeugen. Patentierungsgegner schickten zahlreiche Briefe an Politiker, unterzeichneten Online-Petitionen und schickten sogar aus Protest Bananen an das Bundesjustizministerium. Letztlich erreichten die Richtliniengegner damit ihr Ziel und die Richtlinie wurde nicht verabschiedet.
Im Rahmen dieser Arbeit soll erörtert werden, ob und in welcher Form die Softwareindustrie auf diese Ablehnung reagiert hat. Nachdem die einzelnen Entwürfe der Richtlinie erörtert worden sind, wird dazu die Anzahl von Patentanmeldungen ausgesuchter Softwarefirmen vor und nach dem Scheitern der Richtlinie kritisch beleuchtet werden.
Weiterhin wird auf Alternativen zum bestehenden Patentsystem eingegangen, um anschließend sinnvolle Regelungen im Hinblick auf einen Interessenausgleich zwischen den widerstreitenden Gruppen zu präsentieren.
1.2.Gang der Untersuchung
Nach allgemeinen Überlegungen zum Patentschutz in Kapitel zwei, werden im dritten Kapitel die patentrechtlichen Schutzmöglichkeiten für computerimplementierte Erfindungen dargestellt. Dazu wird auf die einzelnen Patentierungsvoraussetzungen nach deutschem Recht eingegangen, gefolgt von der Darstellung der einschlägigen Rechtsprechung von BGH und BPatG. Dem schließt sich ein Blick auf den Patentschutz nach internationalen Abkommen an. Dabei wird das TRIPS-Abkommen vorgestellt sowie sich mit den Patentierungsvoraussetzungen nach dem Europäischen Patentübereinkommen und der dazugehörigen Rechtsprechung der Technischen Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts auseinandergesetzt.
Kapitel vier befasst sich zunächst mit der Geschichte des Richtlinienentwurfs, begonnen mit ersten Sondierungen anhand des Grünbuchs bis hin zur abschließenden Ablehnung des Gemeinsamen Standpunkts durch das Europäische Parlament. Anschließend werden die unterschiedlichen Richtlinienentwürfe von Kommission, Parlament und der Gemeinsame Standpunkt mitsamt den jeweiligen Regelungen gegenübergestellt und bewertet.
In Kapitel fünf werden die wichtigsten Einwände gegen die Richtlinie kritisch hinterfragt. Das darauffolgende Kapitel sechs wird der besonderen Problematik der Patentierung von Geschäftsmethoden und den Trivialpatenten gewidmet.
Im siebten Kapitel werden verschiedene Ansätze für eine Verbesserung des aktuellen Patentsystems vorgestellt und beurteilt. Zum Ende des Kapitels erfolgt ein eigener Vorschlag.
Kapitel acht beschäftigt sich mit den Anmeldezahlen ausgewählter Softwareunternehmen. Es werden die Anmeldzahlen vor dem Europäischen Patentamt in den Jahren 2000 bis 2006 dargestellt. Anschließend werden die Anmeldungen der einzelnen Firmen einer genaueren Analyse unterzogen. Das Kapitel schließt mit einer Stellungnahme und Bewertung der Anmeldzahlen.
In Kapitel neun folgt die Abbildung eines Interviews mit Dr. Bernhard Fischer der SAP Global IP Group zum Thema computerimplementierte Erfindungen.
Das Fazit mitsamt einer kurzen Zusammenfassung beschließt schließlich in Kapitel 10 diese Arbeit.
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