Sie sind hier
E-Book

Die rechtliche Behandlung des Büchernachdrucks im Nürnberg des 17. Jahrhunderts.

Ein Beitrag zur Frühgeschichte des Urheberrechts in Deutschland.

AutorThomas Eichacker
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2013
ReiheSchriften zur Rechtsgeschichte 162
Seitenanzahl489 Seiten
ISBN9783428538546
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Nach der bisherigen Meinung beginnt die Geschichte des modernen deutschen Urheberrechts frühestens im 18. Jahrhundert, als Rechtsgelehrte die Idee des geistigen Eigentums entwickelten. Vorher habe es kein Bewusstsein für den wirtschaftlichen Wert geistiger Leistung gegeben. Die schon früher existenten Schutzmittel gegen den Büchernachdruck, wie Druckprivilegien und Nachdruckverbote, werden überwiegend als gewerbliche Regelungen ohne urheberrechtlichen Gehalt verstanden. Für die vorliegende Arbeit hat der Autor zahlreiche neu aufgefundene Quellen ausgewertet, die nahe legen, dass diese Meinung teilweise revidiert werden muss. Er zeigt, dass das real praktizierte Autoren- und Verlegerrecht schon im 17. Jahrhundert von einem deutlichen Urheberrechtsbewusstsein geprägt war und erstaunliche Parallelen zur Idee des geistigen Eigentums aufwies. Die Arbeit kommt am Beispiel Nürnbergs zu dem Schluss, dass die wahren Schöpfer der Idee des geistigen Eigentums nicht Rechtstheoretiker des 18., sondern Autoren, Verleger und praktisch arbeitende Juristen des 17. Jahrhunderts waren.

Thomas Eichacker, Jahrgang 1977, studierte Rechtswissenschaften in Passau und Dublin. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Passauer Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte von Professorin Ulrike Müßig, wo er unter anderem den 37. Deutschen Rechtshistorikertag 2008 mit organisierte. Seine Dissertation, für die er ein Promotionsstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung erhielt, schrieb er über das Urheberrecht in der Frühen Neuzeit. Seit 2010 arbeitet Thomas Eichacker für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. 2012 und 2013 erhielt er einen Lehrauftrag für Strafrechtsgeschichte an der Universität Passau.

Kaufen Sie hier:

Horizontale Tabs

Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abbildungsverzeichnis21
Abkürzungsverzeichnis22
Einleitung26
I. Aufgabenstellung26
II. Die wichtigste Literatur zum Büchernachdruck im 17. Jahrhundert im Überblick29
III. Quellenlage33
IV. Aufbau36
V. Zur Wiedergabe von Quellen38
VI. Zu den Begriffen "Autor", "Verleger", "Drucker", "Buchhändler" und "Buchunternehmer"39
VII. Das Problem des hermeneutischen Zirkels im Hinblick auf die Begriffe "Privileg", "Gesetz" und "Gewohnheitsrecht"40
1. Teil: Grundlagen des Schutzes gegen den Büchernachdruck48
A. Autoren- und Verlegerrechte in der Frühen Neuzeit48
I. Der Schutz ideeller Autoreninteressen in der Frühen Neuzeit48
II. Der Schutz vor unautorisiertem Nachdruck in der Frühen Neuzeit50
1. Das Problem des Nachdrucks50
2. Schutzmittel gegen den Nachdruck52
a) Druckprivilegien52
aa) Die kaiserlichen Druckprivilegien55
(1) Die Rechtsgrundlage kaiserlicher Druckprivilegien55
(2 Der Geltungsbereich kaiserlicher Druckprivilegien56
(3) Die wichtigsten für Druckprivilegien verantwortlichen
57
(4) Der Bedeutungsverlust kaiserlicher Druckprivilegien im 17. und 18. Jahrhundert60
bb) Die kursächsischen Druckprivilegien61
(1) Die Rechtsgrundlage kursächsischer Druckprivilegien61
(2) Der Geltungsbereich kursächsischer Druckprivilegien62
(3) Die wichtigsten für Druckprivilegien verantwortlichen kursächsischen Behörden63
cc) Die schwedischen Druckprivilegien während des Dreißigjährigen Krieges64
dd) Sonstige Druckprivilegien66
b) Allgemeine schriftliche Nachdruckverbote auf Territorialebene66
c) Allgemeine schriftliche Nachdruckverbote auf Reichsebene68
d) Mögliche ungeschriebene allgemeine Schutzrechte gegen den Nachdruck70
e) Wirtschaftliche Schutzmöglichkeiten71
B. Die Reichsstadt Nürnberg im 17. Jahrhundert72
I. Nürnberg im 17. Jahrhundert72
II. Die mit dem Buchhandel befassten reichsstädtischen Behörden75
1. Der Rat75
2. Die für den Buchhandel und Nachdruckfragen relevanten Unterbehörden und Gerichte78
a) Das Rugamt78
b) Das Vormundamt79
c) Das Fünfergericht und sonstige Behörden und Gerichte80
III. Die Stellung der Buchdrucker und Buchführer innerhalb des Nürnberger Handwerks81
2. Teil: Die Praxis des Nachdruckschutzes im Nürnberg des 17. Jahrhunderts84
A. Der Schutz ideeller Autoreninteressen im Nürnberg des 17. Jahrhunderts84
I. Der Forschungsstand zum Schutz ideeller Autoreninteressen in der Frühen Neuzeit84
II. Schutz ideeller Autoreninteressen im Nürnberg des 17. Jahrhunderts89
1. Die Erstveröffentlichung wider Wissen und Willen des als Autor Genannten: J. Rephun gegen C. Lochner (1656)89
a) Der Fall89
b) Auswertung92
2. Die Erstveröffentlichung wider Wissen und Willen des als Herausgeber Genannten: J. Gerhard und C. Facy gegen S. Halbmaier (1630)94
a) Der Fall94
b) Auswertung95
3. Die Veränderung des Textes wider Wissen und Willen des Autors97
a) Die Fälle97
aa) S. Halbmaiers Erben/J. Dümler gegen J. F. Sartorius (1634), I. Teil97
bb) Fürstlich öttingische Regierung gegen L. Loschge (1682)98
cc) A. Otto gegen J. Hoffmann (1692), I. Teil100
b) Auswertung101
4. Die Verwendung berühmter Autorennamen für Texte anderer Autoren: C. Lochner gegen W. Endter d.Ä. (1641)103
a) Der Fall104
b) Auswertung105
5. Der Rechtscharakter der ungeschriebenen Normen zum Schutz ideeller Autorenrechte in der Reichsstadt Nürnberg107
a) Der Rechtscharakter einer Norm108
b) Der Rechtscharakter der Normen zum Schutz ideeller Autorenrechte im Nürnberg des 17. Jahrhunderts109
6. Zuständigkeit und Verfahren bei der Durchsetzung des Schutzes ideeller Autorenrechte110
III. Zusammenfassung111
B. Die Vorstellungen von ungeschriebenen Schutzrechten gegen den Nachdruck im Nürnberg des 17. Jahrhunderts114
I. Der Forschungsstand zu Vorstellungen von ungeschriebenen Schutzrechten gegen den Nachdruck in der Frühen Neuzeit114
1. Das "Verlagseigentum kraft Verlagsunternehmung" als originäres Recht des Verlegers115
2. Das "Verlagseigentum kraft Sacheigentum" als originäres Autoren- und derivatives Verlegerrecht118
3. Andere Ansicht: Das alleinige Druck- und Vermarktungsrecht kraft Schöpfungsakt119
4. Hatten die Vorstellungen von ungeschriebenen Schutzrechten Rechtscharakter?120
II. Die Vorstellungen von ungeschriebenen Schutzrechten gegen den Nachdruck im Nürnberg des 17. Jahrhunderts120
1. Die Vorstellungen von ungeschriebenen Schutzrechten gegen den Nachdruck anhand konkreter Fälle121
a) Vorgehensweise121
b) Die Vorstellungen in Bezug auf Werke zeitgenössischer Autoren ("auctores", "neue Bücher")123
aa) S. Halbmaiers Erben und J. Dümler gegen J. F. Sartorius (1634), II. Teil123
(1) Der Fall123
(2) Auswertung126
bb) W. Endter d.Ä. gegen Erfurter Drucker (1647)129
(1) Der Fall129
(2) Auswertung131
cc) F. Nádasdy und die Gebrüder Endter gegen P. Fürst (1665)137
(1) Der Fall137
(2) Auswertung139
dd) J. Hoffmann und die Gebrüder Endter: Neubearbeitung eines Buches durch G. Neumark (1667)141
(1) Der Fall141
(2) Auswertung143
ee) W. E. Felsecker gegen G. A. Dolhopff (1672)146
(1) Der Fall146
(2) Auswertung147
ff) P. P. Bleul gegen D. Walder (1713)147
(1) Der Fall147
(2) Auswertung151
c) Die Vorstellungen in Bezug auf Werke verstorbener Autoren ("Bücher", "alte Bücher")157
aa) Gebrüder Stern gegen Nürnberger Drucker (1629)157
(1) Der Fall157
(2) Auswertung159
bb) J. D. Zunner gegen J. Hoffmann (1691)161
(1) Der Fall161
(2) Auswertung164
d) Der Rechtscharakter der Vorstellungen von ungeschriebenen Schutzrechten gegen den Nachdruck169
2. Verträge zwischen Autor und Verleger als Grundlage des ausschließlichen Druck- und Vermarktungsrechts an Werken zeitgenössischer Autoren171
a) Die Verträge171
aa) Vertrag zwischen G. Neumark und J. H. Schmidt (1671)171
bb) Verträge zwischen K. Stieler und J. Hoffmann sowie J. Strauch und J. Nisius (vor 1678)175
cc) Vertrag zwischen S. von Birken und C. Riegel (1679)175
dd) Vertrag zwischen C. Knorr von Rosenroth sowie W. M. Endter und G. A. Endter (1680)179
ee) Vertrag zwischen C. Neumann und A. Otto (1692)180
ff) Vertrag zwischen J. C. Wagenseil und J. W. Kohles (1695)181
b) Auswertung182
aa) Die Leistungspflichten des Autors182
(1) Übertragung des "Eigentums" am Werk182
(2) Das Bezugsobjekt der Eigentumsübertragung183
(3) Der Inhalt des übertragenen "Eigentums" am Werk186
bb) Die Leistungspflichten des Verlegers190
(1) Das Autorenhonorar im Allgemeinen190
(2) Das Autorenhonorar als Gegenleistung für das Druck- und Vermarktungsrecht191
(3) Exkurs: Ehrgeld für Dedikationen als weitere Einnahmequelle für Schriftsteller195
(4) Die Höhe des Autorenhonorars197
III. Die Durchsetzung ungeschriebener Schutzrechte gegen den Nachdruck in Nürnberg205
IV. Zusammenfassung zu den ungeschriebenen Schutzrechten gegen den Nachdruck im Nürnberg des 17. Jahrhunderts205
C. Allgemeine schriftliche Nachdruckverbote im Nürnberg des 17. Jahrhunderts209
I. Allgemeine schriftliche Nachdruckverbote in der bisherigen Forschung210
II. Die allgemeinen schriftlichen Nachdruckverbote der Reichsstadt Nürnberg212
1. Einzelverbote als Vorgänger allgemeiner schriftlicher Nachdruckverbote212
2. Das allgemeine schriftliche Nachdruckverbot von 1559214
a) Die Regelung214
b) Auswertung219
3. Die Übernahme des Nachdruckverbots in die Handwerksordnung von 1629 im Jahre 1633220
a) Die Handwerksordnung von 1629 und das in ihr enthaltene Nachdruckverbot220
b) Die Initiative der Nürnberger Buchhändler von 1632222
c) Das Vorbild der Frankfurter Druckerordnung223
aa) Die Regelung223
bb) Auswertung224
d) Das Vorbild der Straßburger Druckerordnung227
e) Das Ergebnis der Initiative von 1632228
4. Das allgemeine schriftliche Nachdruckverbot von 1673229
a) Die Regelung229
b) Auswertung230
III. Der Zusammenhang zwischen ungeschriebenem Nachdruckrecht und allgemeinen schriftlichen Nachdruckverboten in Nürnberg235
IV. Der Buchdruckereid als Wirksamkeitsvoraussetzung der allgemeinen schriftlichen Nachdruckverbote Nürnbergs236
V. Nachdruckstreitigkeiten auf Grundlage der allgemeinen schriftlichen Nachdruckverbote Nürnbergs240
1. M. Külßner/H. Lieb gegen S. Halbmaier/C. Haas (1618)240
a) Der Fall240
b) Auswertung242
2. M. Endter gegen W. E. Felsecker (1679)243
a) Der Fall243
b) Auswertung244
3. A. Otto gegen J. Hoffmann (1692), II. Teil245
a) Der Fall245
aa) Vorgeschichte und Entscheidung des Vormundamtes245
bb) Hoffmanns Beschwerde und die Entscheidung des Rates246
cc) Ottos Klage beim Reichshofrat249
dd) Hoffmanns Gegenremonstration253
(1) Legitimation durch stillschweigenden Autorenkonsens und kaiserliches Druckprivileg253
(2) Nichtberechtigung Neumanns zur Überlassung des Buches an Otto254
(3) Vorrang des kaiserlichen Privilegs vor der Nürnberger Druckerordnung257
ee) Die weitere Entwicklung257
b) Auswertung258
aa) Durchsetzung des Nürnberger Nachdruckverbots von 1673258
bb) Nürnberger Nachdruckverbot und kaiserliches Privileg als Teil einer Gesamtrechtsordnung259
cc) Der Erwerb vom Autor als Quelle des alleinigen Druck- und Vermarktungsrechts262
dd) Weitere Hinweise auf die mögliche Bedeutung des Erwerbs "titulo oneroso"263
ee) Bestätigung des Autorenhonorars als Gegenleistung für das "Eigentum" am Buch265
ff) Keine genaue Aussage zum Bezugsobjekt des "Eigentums"266
VI. Zuständigkeit und Verfahren bei der Durchsetzung der allgemeinen schriftlichen Nachdruckverbote Nürnbergs268
VII. Die schriftlichen Nachdruckverbote – wirkungslos und unbeachtet?270
VIII. Zusammenfassung272
D. Druckprivilegien im Nürnberg des 17. Jahrhunderts276
I. Druckprivilegien in der bisherigen Forschung276
II. Privilegienurkunden und Privilegienvermerke282
III. Statistische Untersuchungen zur Beantragung von Druckprivilegien durch Nürnberger Buchunternehmen287
1. Vorgehensweise287
2. Neuerscheinung, Werk, Ausgabe oder Druckexemplar als Bezugseinheit der Statistik288
3. Die untersuchten Buchunternehmen290
a) Das Unternehmen "Abraham Wagenmann" (1593–1632)290
b) Das Unternehmen "Georg Leopold Fuhrmann" (1608–1617)291
c) Das Unternehmen "Wolfgang Endter der Ältere" (1612–1659)291
d) Das Unternehmen "Wolfgang der Jüngere und Johann Andreas Endter" sowie "Johann Andreas und Wolfgang Endter des Jüngeren seel(ig) Erben" (1651–1670)295
e) Das Unternehmen "Wolfgang Moritz Endter und Johann Andreae Endters seel(ig) Erben" (1670–1682)296
f) Das Unternehmen "Johann Andreae Endters seel(ig) Söhne" (ab 1683)297
4. Art und Inhalt der mit Privilegienvermerk erschienenen Druckausgaben297
5. Anteil der mit Privilegienvermerk erschienenen Druckausgaben am Gesamtsortiment300
6. Kaiserliche, kursächsische, kaiserlich/kursächsische und sonstige Privilegienvermerke302
a) Überwiegende Bedeutung kaiserlicher und kursächsischer Privilegien302
b) Zusammenhang zwischen Inhalt eines Drucks und der Art seiner Privilegierung306
c) Entwicklungen in der Verbreitung kaiserlicher und kursächsischer Privilegien311
IV. Voraussetzungen für die Auswirkung eines Privilegs313
1. Überlegungen des Antragstellers313
2. Antragseinreichung, Urkundenausgabe, Entrichtung von Taxe und Belegexemplaren314
3. Anforderung an den Inhalt des zu privilegierenden Werks317
4. Entgegenstehende Rechte Dritter321
a) Entgegenstehende Privilegien Dritter322
b) Das entgegenstehende Verlagsrecht Dritter bei "alten Büchern"323
c) Das entgegenstehende Verlagsrecht Dritter bei "neuen Büchern"324
d) Rechtsfolge einer Nichtbeachtung entgegenstehender Rechte Dritter329
V. Geltungsdauer von Druckprivilegien333
1. Beginn der Wirksamkeit333
2. Ende der Wirksamkeit338
a) Reguläres Ende338
aa) Fristablauf und Verlängerung338
bb) Tod des Privilegiengebers339
cc) Tod des Privilegieninhabers339
b) Irreguläres Ende341
VI. Das Verfahren bei der Durchsetzung von Privilegien in Nürnberg343
1. Kaiserliche Privilegien344
a) Zuständigkeit344
b) Direkte Eingabe beim Rat344
c) Eingabe bei einer auswärtigen Stelle347
aa) Eingabe bei der Obrigkeit eines auswärtigen Territoriums347
bb) Eingabe beim Reichshofrat in Wien348
cc) Eingabe bei der kaiserlichen Bücherkommission in Frankfurt am Main350
2. Kursächsische Privilegien351
VII. Zum urheberrechtlichen Gehalt von Druckprivilegien354
VIII. Zusammenfassung359
1. Statistische Ergebnisse359
2. Ergebnisse zu den Erteilungsvoraussetzungen und zur Geltungsdauer361
3. Ergebnisse zur Durchsetzung von Druckprivilegien in Nürnberg362
4. Ergebnisse zum urheberrechtlichen Charakter von Druckprivilegien363
3. Teil: Ergänzende Fragestellungen im Hinblick auf die bisher herrschende Meinung365
A. Die ergänzenden Fragestellungen im Überblick365
B. Das frühe Autoren- und Verlegerrecht als reichsweit geltendes ungeschriebenes Recht?366
C. Die Verlegerzentriertheit des Nachdruckschutzes als Indiz für fehlende wirtschaftliche Autorenrechte?370
I. Das Problem370
II. Wirtschaftliche Rechte beim Nachdruck als Recht auf Schadensersatz372
III. Mögliche Konstellationen, die bei einem Nachdruck zu einem Schaden des Autors führen372
IV. Schlussfolgerung375
D. Die Unterstellung des Fehlens eines literarischen Marktes als Beleg für die Unmöglichkeit wirtschaftlicher Autorenrechte376
I. Das Bild des nur die Ehre suchenden Autors und der Nichtexistenz eines literarischen Marktes376
II. Zweifel am Bild des nur die Ehre suchenden Autors und der Nichtexistenz eines literarischen Marktes378
E. Die Nachteile des ungeschriebenen Nachdruckrechts und die Vorteile der Druckprivilegien382
I. Die Nachteile des ungeschriebenen Nachdruckrechts383
II. Die Vorteile der Druckprivilegien384
F. Die ungeschriebenen Schutzrechte gegen den Nachdruck, die Lehre vom Verlagseigentum und die Idee des geistigen Eigentums385
I. Die ungeschriebenen Schutzrechte als Recht der Praktiker385
II. Das "Verlagseigentum kraft Sacheigentum" und die Lehre vom geistigen Eigentum als Erklärungsversuche der Rechtswissenschaft388
III. Zweifel an der Verbreitung eines "Verlagseigentums kraft Verlagsunternehmung" im 17. und 18. Jahrhundert392
Gesamtzusammenfassung und Schlussbetrachtung396
Anhang 1: Statistik für "Abraham Wagenmann"402
Anhang 2: Statistik für "Georg Leopold Fuhrmann"403
Anhang 3: Liste der privilegierten Drucke von "Wolfgang Endter dem Älteren"404
Anhang 4: Liste der privilegierten Drucke von "Wolfgang der Jüngere und Johann Andreas Endter"428
Anhang 5: Liste der privilegierten Drucke von "Wolfgang Moritz Endter und Johann Andreae Endters seel. Erben"436
Anhang 6: Liste der privilegierten Drucke von "Johann Andreae Endters seel(ig) Söhne" im 17. Jahrhundert440
Anhang 7: Zusammenhang zwischen Privilegien, Privilegienvermerken und dem Abdruck der Privilegienurkunden450
Anhang 8: Angaben zur Rechtmäßigkeit des Verlags in kaiserlichen Druckprivilegien und Druckprivilegiengesuchen für Werke lebender Autoren456
Quellen- und Literaturverzeichnis469
I. Quellen469
1. Ungedruckte Quellen469
2. Gedruckte Quellen und Quellensammlungen470
3. Internetdatenbanken471
II. Sekundärliteratur472
Verzeichnis der Fälle und Verträge484
I. Fälle in chronologischer Reihenfolge484
II. Verträge in chronologischer Reihenfolge484
Personen- und Sachverzeichnis485

Weitere E-Books zum Thema: Rechtsgeschichte - Rechtsphilosophie - Rechtssoziologie

Kaufen nach Römischem Recht

E-Book Kaufen nach Römischem Recht
Antikes Erbe in den europäischen Kaufrechtsordnungen Format: PDF

Das Kaufrecht der kontinentalen Rechtsordnungen beruht auf dem Recht des römischen Vertrages 'emptio venditio'. Die antiken römischen Vorschriften sind seit dem Mittelalter Grundlagen der…

Kaufen nach Römischem Recht

E-Book Kaufen nach Römischem Recht
Antikes Erbe in den europäischen Kaufrechtsordnungen Format: PDF

Das Kaufrecht der kontinentalen Rechtsordnungen beruht auf dem Recht des römischen Vertrages 'emptio venditio'. Die antiken römischen Vorschriften sind seit dem Mittelalter Grundlagen der…

Kaufen nach Römischem Recht

E-Book Kaufen nach Römischem Recht
Antikes Erbe in den europäischen Kaufrechtsordnungen Format: PDF

Das Kaufrecht der kontinentalen Rechtsordnungen beruht auf dem Recht des römischen Vertrages 'emptio venditio'. Die antiken römischen Vorschriften sind seit dem Mittelalter Grundlagen der…

Kaufen nach Römischem Recht

E-Book Kaufen nach Römischem Recht
Antikes Erbe in den europäischen Kaufrechtsordnungen Format: PDF

Das Kaufrecht der kontinentalen Rechtsordnungen beruht auf dem Recht des römischen Vertrages 'emptio venditio'. Die antiken römischen Vorschriften sind seit dem Mittelalter Grundlagen der…

Recht und Landschaft

E-Book Recht und Landschaft
Der Beitrag der Landschaftsrechte zum Verständnis der Landwirtschafts- und Landschaftsentwicklung in Dänemark ca. 900-1250 - Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen AltertumskundeISSN 54 Format: PDF

Annette Hoff examines agricultural information contained in the oldest Danish, Swedish, English, Irish and Frankish law books to present an important study of the development of cultivation…

Weitere Zeitschriften

FREIE WERKSTATT

FREIE WERKSTATT

Die Fachzeitschrift FREIE WERKSTATT berichtet seit der ersten Ausgaben 1994 über die Entwicklungen des Independent Aftermarkets (IAM). Hauptzielgruppe sind Inhaberinnen und Inhaber, Kfz-Meisterinnen ...

Berufsstart Bewerbung

Berufsstart Bewerbung

»Berufsstart Bewerbung« erscheint jährlich zum Wintersemester im November mit einer Auflage von 50.000 Exemplaren und ermöglicht Unternehmen sich bei Studenten und Absolventen mit einer ...

care konkret

care konkret

care konkret ist die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege. Ambulant wie stationär. Sie fasst topaktuelle Informationen und Hintergründe aus der Pflegebranche kompakt und kompetent für Sie ...

crescendo

crescendo

Die Zeitschrift für Blas- und Spielleutemusik in NRW - Informationen aus dem Volksmusikerbund NRW - Berichte aus 23 Kreisverbänden mit über 1000 Blasorchestern, Spielmanns- und Fanfarenzügen - ...

Das Grundeigentum

Das Grundeigentum

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft. Für jeden, der sich gründlich und aktuell informieren will. Zu allen Fragen rund um die Immobilie. Mit ...

Die Versicherungspraxis

Die Versicherungspraxis

Behandlung versicherungsrelevanter Themen. Erfahren Sie mehr über den DVS. Der DVS Deutscher Versicherungs-Schutzverband e.V, Bonn, ist der Interessenvertreter der versicherungsnehmenden Wirtschaft. ...

building & automation

building & automation

Das Fachmagazin building & automation bietet dem Elektrohandwerker und Elektroplaner eine umfassende Übersicht über alle Produktneuheiten aus der Gebäudeautomation, der Installationstechnik, dem ...

Euphorion

Euphorion

EUPHORION wurde 1894 gegründet und widmet sich als „Zeitschrift für Literaturgeschichte“ dem gesamten Fachgebiet der deutschen Philologie. Mindestens ein Heft pro Jahrgang ist für die ...