Die Sanktion im Recht der Europäischen Union | 3 |
Vorwort | 7 |
Inhaltsverzeichnis | 9 |
Einleitung | 17 |
A. Problemstellung | 17 |
B. Gang der Untersuchung | 23 |
1. Kapitel Theoretische Grundlagen | 25 |
A. Etymologisches: Sanktion als autonomer Akt zur Verleihung der Geltungskraft eines Gesetzes | 27 |
B. Soziologisches, Philosophisches und Theoretisches: Die Sanktion und ihre Bedeutung für das Recht | 29 |
I. Die Begriffe Zwang und Sanktion in den Grundlagenwissenschaften | 29 |
1. Die Sanktion als Wirksamkeitsbedingung des Rechts: Rechtssoziologie | 30 |
2. Die Sanktion als Geltungsbedingung des Rechts | 34 |
a) Die Sanktion als ontologische oder phänomenologische Bedingung des Rechts: Rechtsphilosophie | 34 |
(i) Thomas Hobbes | 34 |
(ii) Immanuel Kant | 34 |
(iii) Georg Wilhelm Friedrich Hegel | 41 |
(iv) Als Zwischenergebnis: Arthur Schopenhauer | 43 |
b) Die Sanktion als analytisch-logischer Bestandteil des Rechtsbegriffs: Rechtstheorie | 44 |
II. Weitere Unterscheidungen | 47 |
1. Positive und negative Sanktionen | 47 |
2. Sanktionszwecke | 49 |
C. Zwischenergebnis: Der Begriff der Sanktion im Diskurs über das Recht | 51 |
2. Kapitel Die rechtsschutzspezifische Funktion des unionsrechtlichen Sanktionsbegriff | 53 |
A. Der Zusammenhang zwischen den Verteidigungsrechten und der Sanktion | 53 |
I. Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu Sanktionen führen können: Die Rechtsprechung seit der Rechtssache Hoffmann-La Roche | 54 |
II. Verteidigungsrechte nur aufgrund abgeleiteten Rechts, wenn keine Sanktion | 59 |
III. Verteidigungsrechte schon dann, wenn „ beschwerende Maßnahme“? | 63 |
1. Verteidigungsrechte, wenn „nachteilige Auswirkungen“: Die Rechtssache Al-Jubail Fertilizer Company | 63 |
2. Verteidigungsrechte der Mitgliedstaaten, wenn „beschwerende Maßnahme“ und die Anwendung des Grundsatzes auf Individuen | 65 |
3. „Sanktion“ und „beschwerende Maßnahme“ als gleichzeitige Kategorien mit rechtsschutzeröffnender Funktion: Die Rechtssache Fiskano | 70 |
4. Die „beschwerende Maßnahme“ als zentrale Kategorie des Rechtsschutzes seit der Rechtssache Lisrestal | 74 |
IV. Synthese: Die Sanktion als besondere „beschwerende Maßnahme“ | 78 |
V. Zusammenfassung: Die Verhängung einer Sanktion führt in den „sicheren Bereich“ der Verteidigungsrechte | 87 |
B. Abgrenzungen I: Die beschwerende Maßnahme im Beamtenstatut und die Klagebefugnis nach Art. 230 Abs. 4 EG | 89 |
I. Das Vorliegen einer beschwerenden Maßnahme als Sachurteilsvoraussetzung nach dem Beamtenstatut | 89 |
II. Beschwerende Maßnahme und Klagebefugnis nach Art. 230 Abs. 4 EG | 93 |
C. Abgrenzungen II: Die Sanktion als Frage der Kompetenz | 97 |
D. Zusammenfassung: Die Funktion des Begriffs der Sanktion im unionalen Rechtsschutzgefüge | 103 |
3. Kapitel Der Begriff der Sanktion: Die Vorgehensweise in der europarechtlichen Literatur | 106 |
A. Der Sanktionsbegriff bei Heitzer | 107 |
I. Rechtstheoretischer Sanktionsbegriff und „punitive Sanktionen“ | 107 |
II. Begriff im Unionsrecht nur „vereinzelt“? | 112 |
1. Seltene Verwendung des Begriffs? | 112 |
2. Systematisch isolierte Verwendung des Begriffs? | 115 |
3. Zwischenergebnis: Weder seltene noch systematisch vollkommen isolierte Verwendung des Begriffs | 116 |
B. Der Sanktionsbegriff bei Böse | 118 |
C. Der Sanktionsbegriff bei Hækkerup | 119 |
D. Der Sanktionsbegriff in der weiteren europarechtlichen Literatur | 120 |
E. Zusammenfassung: Kein gesicherter Sanktionsbegriff in der Europarechtswissenschaft | 128 |
4. Kapitel Ein unionsrechtlicher Begriff der Sanktion? | 129 |
A. Vorfragen und Methodik | 129 |
B. Die Sanktion in den Normtexten des primären und des abgeleiteten Rechts | 135 |
I. Europäisches Primärrecht: Keine inhaltliche Bestimmung eines europäischen Sanktionsbegriffs | 135 |
1. Sanktionen und Zwangsmaßnahmen im EG-Vertrag | 135 |
2. Geldbußen und Zwangsgelder im EGKS-Vertrag | 138 |
3. Die Zwangsmaßnahmen der Kommission nach dem Euratom-Vertrag | 141 |
4. Sanktionen nach der Satzung der Europäischen Zentralbank | 141 |
5. Maßnahmen nach sonstigem Primärrecht | 142 |
6. Ein neues Sanktionsverständnis nach dem Reformvertrag? | 143 |
7. Zwischenergebnis: Kein einheitlicher Begriff aus dem Primärrecht | 144 |
II. Das abgeleitete Recht der Union: Gesetzgeberische Hinweise auf Bestandteile eines europäischen Sanktionsbegriffs | 144 |
1. Sanktion in der Verordnung über den Schutz der finanziellen Interessen der EG: Ein Ausgangspunkt | 145 |
2. Die Sanktion im Recht der Landwirtschaft | 152 |
a) Das europäische Agrarrecht als Labor des europäischen Verwaltungsrechts | 152 |
b) (Strafe und) Sanktion im integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen | 154 |
c) Kein klarer Sanktionsbegriff durch die Verordnung über gemeinsame Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik | 161 |
d) Der typische Fall: Sanktionen im Abgabenrecht des Milchsektors | 163 |
(i) Das System der Milchabgabe: Informationspflichten von Erzeugern und Käufern | 163 |
(ii) Sanktionen gegen die Käufer bei Lieferungen von Milch | 165 |
(iii) Sanktionen gegen die Erzeuger bei Direktverkäufen von Milch und Milcherzeugnissen | 167 |
(iv) Entzug der Zulassung der Käufer und Geldbuße als allgemeine Sanktionen im Milchabgaberecht | 168 |
(v) Die Sanktion im Milchabgaberecht: Geldbuße, Zwangsgeld und Entzug der Zulassung | 168 |
e) Abweichungen? Sanktion und Ausfuhrerstattungen im Agrarrecht | 169 |
(i) Sanktionen im Ausfuhrerstattungsrecht | 169 |
(ii) Verhältnis der Vorschriften des Ausfuhrerstattungsrechts zur Sanktionsverordnung | 172 |
(iii) Zwischenergebnis: Sanktionsbegriff der Sanktionsverordnung auch im Ausfuhrerstattungsrecht | 176 |
f) Strafe in den Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik | 177 |
g) Zwischenergebnis: Die Sanktion im europäischen Landwirtschaftsrecht | 186 |
3. Die Sanktion im europäischen Finanzverfassungsrecht | 186 |
a) Geldbußen und Zwangsgelder als Sanktionen im Sinne des Finanzverfassungsrechts | 187 |
b) Sanktionen im Vergaberecht | 188 |
4. Geldbußen und Zwangsgelder im Kartell- und Fusionskontrollrecht | 189 |
a) Geldbußen und Zwangsgelder als Sanktionen | 189 |
b) Die Sanktionen im Wettbewerbsrecht und die „Maßnahmen zur Abstellung einer Zuwiderhandlung“ | 194 |
5. Die Sanktion im europäischen Verkehrsrecht: Geldbuße gleich Sanktion | 195 |
6. Als Zwischenergebnis: Die Sanktion nach der Verordnung über die Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung im Verkehrs- und Wettbewerbsrecht | 197 |
7. Die Sanktion im europäischen Umweltrecht | 200 |
8. Die Sanktion in den sonstigen Politikbereichen der Union: Effektive, verhältnismäßige und abschreckende Durchsetzung des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten | 202 |
III. Ergebnis: Mögliche Inhalte eines Sanktionsbegriffs, hergeleitet aus dem europäischen Primär- und Sekundärrecht | 204 |
C. Die Sanktion in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz | 205 |
I. Sanktionen des Agrarrechts in der Rechtsprechung der europäischen Gerichte | 206 |
1. Die Streichung und Kürzung von Zuschüssen zu gemeinschaftsrechtlich geförderten Vorhaben | 208 |
a) Die Streichung von Zuschüssen aus dem ehemaligen Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft: Die Rechtssache Conserve Italia | 211 |
b) Die Kürzung und Aussetzung von Zuschüssen für die Verbesserungder Strukturen in der Fischerei | 217 |
(i) Die Rechtssache Industrias Pesqueras Campos | 217 |
(ii) Die Rechtssache Peix | 219 |
c) Sanktion oder verwaltungsrechtliche Maßnahme: Die unterschiedliche Vorgehensweise der Kommission in den Fällen Conserve Italia und Industrias Pesqueras Campos auf der einen, sowie Peix auf der anderen Seite | 221 |
2. InVeKoS und die Kürzung oder Streichung einer Beihilfe als Sanktion | 226 |
a) Der normative Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems | 226 |
b) Die Rechtssache National Farmers’ Union: Sanktion als „Strafe“ | 227 |
3. Der Verfall einer Kaution als „verdecktes Strafrecht“?704 | 232 |
a) Der Verfall einer Wohlverhaltenssicherheit als Sanktion | 233 |
b) Abgrenzung: Der Verfall einer Erstattungssicherheit | 239 |
c) Zwischenergebnis: Sanktion oder bloße Abschöpfung | 243 |
4. Zusammenfassung: Sanktionen im Agrarrecht | 244 |
II. Die Rechtsprechung zu Zwangsgeld und Pauschalbetrag nach Art. 228 Abs. 2 EG | 245 |
III. Die Rechtsprechung zur Sanktionierungspflicht der Mitgliedstaaten | 251 |
IV. Zwischenergebnis: Die Sanktion in der Rechtsprechung | 256 |
D. Ergebnis | 257 |
5. Kapitel Anwendungen des unionalen Sanktionsbegriffs | 259 |
A. Staatshaftung und unmittelbare Anwendbarkeit: Sanktion oder Individualberechtigung? | 260 |
I. Staatshaftung als Sanktion? | 260 |
II. Unmittelbare Anwendbarkeit als Sanktion? | 264 |
1. Die gleichartige deontische Struktur von Sanktion und unmittelbarer Anwendbarkeit | 266 |
2. Die unterschiedliche Zwecksetzung von Sanktion und unmittelbarer Anwendbarkeit | 270 |
a) Ablehnung der individualverpflichtenden Wirkung von Richtlinien | 270 |
b) Unmittelbare Anwendbarkeit als Ausgangspunkt des europäischen Konstitutionalisierungsnarrativs | 271 |
(i) Unmittelbare Anwendbarkeit und europäische Konstitutionalisierung | 271 |
(ii) Das Individuum im Zentrum der Konstitutionalisierung als rechtlicher Einhegung der Globalisierung | 272 |
(iii) Rechtsschutzorientierte Begründung der unmittelbarenAnwendbarkeit: Das Gegenbeispiel der innerunionalen Wirkung von DSB-Beschlüssen? | 276 |
3. Zwischenergebnis | 278 |
B. Ergebnis: Staatshaftung und unmittelbare Anwendbarkeit sind keine Sanktionen | 278 |
Zusammenfassung und Ausblick | 279 |
A. Zusammenfassung | 279 |
B. Ausblick | 284 |
Summary | 289 |
“Sanction” as a Legal Term in the Law of the European Union. The Term and Its Function within the System of Remedies Foreseen by European Union Law | 289 |
Verzeichnis der Akte abgeleiteten Rechts | 295 |
Rechtssachenverzeichnis | 310 |
Literaturverzeichnis | 322 |
Sachregister | 362 |