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Die schönsten nordischen Vornamen

- Für Mädchen und Jungen - - Mit Herkunft und Bedeutung

AutorBirgit Adam
VerlagHeyne
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl176 Seiten
ISBN9783641018160
FormatePUB/PDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis7,99 EUR
Von Anikka bis Øystein
Ob Finn oder Kjell, Madita oder Lina - Namen aus Norwegen, Schweden, Finnland und Dänemark werden immer beliebter. Für alle Eltern, die ihrem Kind einen etwas ausgefalleneren Namen geben wollen, versammelt Birgit Adam in ihrem Buch die schönsten nordischen Vornamen für Jungen und Mädchen und informiert über deren Herkunft und Bedeutung.
Ein umfassendes und praktisches Handbuch für werdende Eltern auf Namenssuche.

Birgit Adam hat Englische Literaturwissenschaft und Kommunikationswissenschaft studiert und arbeitet seit mehreren Jahren als Sachbuch-Autorin und Übersetzerin. Bei Heyne sind im Bereich 'Feste feiern' bisher die folgenden Titel erschienen: 'Reden, Glückwünsche und Verse zur Hochzeit', 'Die schönsten Spiele und Einlagen für die Hochzeitsfeier', 'So gelingt die Hochzeitsfeier', 'Wir feiern Kindergeburtstag', 'Die gelungene Hochzeitszeitung' sowie 'Hochzeitsbräuche'. Birgit Adam ist 36 Jahre alt und lebt in Augsburg.

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Leseprobe
Der Weg zum passenden Vornamen (S. 11-13)

In Deutschland, Österreich und der Schweiz haben Eltern das Recht und die Pflicht, den Vornamen ihres Kindes zu bestimmen. Doch welche Vornamen sind überhaupt zulässig? Darf ein Kind beliebig viele Namen tragen? Und für welche Schreibweise sollten Sie sich entscheiden? Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, was es bei der Wahl des Vornamens zu beachten gilt, und erhalten Tipps und Hinweise zur Schreibweise der Namen.

Kriterien bei der Wahl des Vornamens

Zu früheren Zeiten waren junge Eltern bei der Wahl des Vornamens noch viel eingeschränkter als heute. Zum einen war die Auswahl an Namen noch nicht so groß, zum anderen bestimmte meist der Vater patriarchalisch, wie der neue Erdenbürger zu heißen hatte, und griff dabei oft auf Vornamen zurück, die es in der Familie bereits gab. Heute wählen Eltern in der Regel den Namen des Kindes gemeinsam aus – und zwar oft schon Wochen oder Monate vor der Geburt, zumal wenn das Geschlecht des Babys schon früh bekannt ist. Dabei gibt es eine Vielzahl von Kriterien, die beachtet werden können:

• die Familientradition: Das Kind wird nach dem Vater oder Großvater (natürlich auch nach der Mutter oder Großmutter) benannt. Im dänischen Königshaus heißen die männlichen Thronfolger zum Beispiel auch heute noch abwechselnd Frederik oder Christian.
• ein Name, der (in Kombination mit dem Familiennamen) besonders gut klingt
• ein bewusst schlichter Name, der nie unmodern wird
• ein origineller oder exotischer Name, der Aufsehen erregen soll
• ein Name aus dem persönlichen Umfeld
• der kirchlich gebundene Tauf- oder Patenname
• ein beliebter Modename, wie er auf Namens-Hitlisten und in den Medien auftaucht
• ein Name, den auch ein Prominenter trägt – dies kann ein verehrter Schriftsteller oder Künstler, ein politisches Vorbild oder auch ein Pop-, Film- oder Sport-Idol der Gegenwart sein.
• der Name einer literarischen oder Filmfigur. Ein Beispiel hierfür ist der Mädchenname Ronja, der durch Astrid Lindgrens Kinderbuch »Ronja Räubertochter« bekannt und beliebt wurde. • ein Name, der wegen seiner geographischen Herkunft gewählt wurde, z.B. weil die Eltern Schweden-Fans sind
• ein Name, der einen Wunsch ausdrückt
• ein nostalgischer Name, der an die Heimat, liebe Freunde oder an den letzten Urlaub erinnert

Namensrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik

Deutschland Erste Anlaufstelle nach der Geburt eines Kindes ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Binnen einer Woche muss die Geburt dem zuständigen Standesbeamten angezeigt werden. Falls sich zu diesem Zeitpunkt die Eltern noch nicht über den oder die Vornamen des Kindes einig sind, haben sie einen Monat Zeit, um diesen nachzumelden. Wer darf dies tun? § 255 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden legt dies genau fest. Hier heißt es: Zur Anzeige der Geburt sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet

1. der Vater des Kindes, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist,
2. die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
3. der Arzt, der dabei zugegen war,
4. jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
5. die Mutter, sobald sie zu der Anzeige imstande ist. Die Anzeige ist mündlich zu erstatten.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhalt6
Vorwort8
Der Weg zum passenden Vornamen12
Kriterien bei der Wahl des Vornamens12
Namensrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland14
Namensrechtliche Bestimmungen in Österreich18
Namensrechtliche Bestimmungen in der Schweiz20
Regeln der Vornamenschreibung22
Einige Tipps und Hinweise zur Namenswahl24
Die schönsten nordischen Vornamen von A bis Z28
Vornamen für Mädchen28
Vornamen für Jungen93
Die beliebtesten Vornamen in Skandinavien168
Dänemark168
Norwegen169
Schweden170
Finnland171
Island172
Anhang174
Literaturtipps174
Informationen aus dem Internet175

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