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Die Sonderbeiträge von Abgeordneten an Partei und Fraktion.

AutorChristoph Lontzek
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2012
ReiheBeiträge zum Parlamentsrecht 72
Seitenanzahl284 Seiten
ISBN9783428539215
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Die Sonderbeiträge von Abgeordneten haben einen beachtlichen Anteil an der Politikfinanzierung. Historisch betrachtet wurden solche Beiträge in Deutschland zuerst von den Parlamentsfraktionen erhoben. Mittlerweile sind es vornehmlich die Parteien, die erhebliche Beitragsleistungen von ihren Abgeordneten und kommunalen Mandatsträgern einfordern. Die Fraktionen finanzieren sich fast ausschließlich aus staatlichen Mitteln. Christoph Lontzek beschreibt die Entwicklung der Sonderbeiträge und stellt deren rechtliche Grundlagen dar. Anschließend untersucht er die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Sonderbeiträge von Abgeordneten anhand der Normen des Grundgesetzes und geht auf unionsrechtliche und landesrechtliche Abweichungen gesondert ein. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Beitragsleistungen verfassungsgemäß sind, soweit sie nicht eine bestimmte Höhe überschreiten und soweit sie mit vorheriger Zustimmung des Abgeordneten an Partei oder Fraktion abgeführt werden. Die Berücksichtigung der Mandatsträgerbeiträge bei der staatlichen Parteienfinanzierung und deren steuerliche Begünstigung sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Unabhängig von den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen regt Lontzek an, die Parteienfinanzierung durch Abgeordnete gesetzlich zu begrenzen und die private Fraktionsfinanzierung insgesamt zu verbieten.

Christoph Lontzek studierte von 2002 bis 2008 Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Von 2003 bis 2007 war er als studentische Hilfskraft, von 2008 bis 2011 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und von 2011 bis 2012 als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht von Prof. Dr. Hermann Butzer tätig, bei dem er von 2008 bis 2011 auch promovierte. Seit März 2011 ist er Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Celle.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
§ 1 Einleitung16
A. Problemaufriss18
B. Überblick zum Meinungsstand18
I. Relevante Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts19
II. Diskussionsstand in der Literatur20
C. Eingrenzung der Untersuchung auf Sonderbeiträge von Abgeordneten24
I. Der Unterschied zwischen den rechtlichen Status der Abgeordneten und der kommunalen Mandatsträger24
II. Folgen des Unterschieds für die Bedeutung der rechtlichen Probleme27
III. Übertragbarkeit einzelner Ergebnisse auf die Kommunalebene28
D. Partielle Einbeziehung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments29
E. Gang der Untersuchung29
§ 2 Die Mandatsträgerbeiträge von Abgeordneten32
A. Historische, empirische und rechtliche Grundlagen der Mandatsträgerbeiträge32
I. Historische Tradition der Mandatsträgerbeiträge32
1. Regelungen aus der Zeit von 1871 bis 194932
2. Regelungen ab 194935
II. Umfang der Mandatsträgerbeiträge39
1. Anteil der Mandatsträgerbeiträge an den Parteienhaushalten40
2. Höhe der Mandatsträgerbeiträge von Bundestagsabgeordneten44
3. Höhe der Mandatsträgerbeiträge von Abgeordneten des Europäischen Parlaments48
4. Höhe der Mandatsträgerbeiträge von Landtagsabgeordneten49
5. Exkurs: Sonderregelungen der Grünen bis zum Jahre 200050
III. Mandatsträgerbeiträge im Ausland52
1. Österreich52
2. Frankreich56
3. Luxemburg58
4. Schweiz59
5. Niederlande59
6. Bilanz60
IV. Einfachrechtliche Grundlagen der Mandatsträgerbeiträge60
1. Verhältnis zwischen Partei und Parteimitglied60
2. Rechtliche Verpflichtung zur Beitragszahlung62
a) Einschlägige Vorschriften des Parteiengesetzes62
b) Satzungen und Finanzordnungen der Parteien64
aa) CDU64
bb) CSU65
cc) SPD66
dd) Bündnis 90/Die Grünen67
ee) Die Linke67
ff) FDP67
c) Resümee68
3. Einfachrechtliche Verbote der Beitragszahlung?69
a) § 27 Abs. 2 NdsAbgG als Verbot von Mandatsträgerbeiträgen?69
aa) „Zuwendungen“ im Sinne des § 27 Abs. 2 NdsAbgG70
bb) Zuwendungen „mit Rücksicht auf ihr Mandat“71
cc) Der Wille des Gesetzgebers76
b) Ungeeignetheit der Vorschrift als eindeutiges Verbot77
B. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Mandatsträgerbeiträge von Abgeordneten78
I. Stand der Diskussion78
1. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts78
a) Urteil vom 5. November 1975 („Diätenurteil“)78
b) Beschluss vom 19. Mai 198280
c) Urteil vom 14. Juli 198681
d) Urteil vom 9. April 199282
e) Zusammenfassung83
2. Streitstand in der Literatur84
3. Beurteilungen der Sachverständigenkommissionen88
a) Die Fürst-Kommission von 198388
b) Die Sendler-Kommission von 199390
c) Die v. Wedel-Kommission von 200191
II. Verfassungsrechtliche Maßstäbe94
1. Maßstab auf Bundesebene94
2. Maßstäbe auf Landesebene94
a) Das freie Mandat des Abgeordneten94
b) Gebot der angemessenen Entschädigung96
c) Rechte und Pflichten der Parteien99
d) Fazit100
3. Maßstab auf unionaler Ebene100
4. Auswirkungen einer möglichen Verfassungswidrigkeit103
III. Vereinbarkeit der Mandatsträgerbeiträge mit dem Grundgesetz105
1. Vereinbarkeit mit dem freien Mandat des Abgeordneten105
a) Schutzbereich des freien Mandats105
b) Sachliche Grenzen des Schutzbereichs107
c) Zeitliche Grenzen der Gewährleistung109
d) Vereinbarkeit mit dem Abgeordnetenbild110
aa) Das Abgeordnetenbild in der Literatur111
bb) Das Abgeordnetenbild in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts113
cc) Konsequenzen für die Zahlung der Mandatsträgerbeiträge116
2. Vereinbarkeit mit dem Gebot der angemessenen Entschädigung117
a) Primäre Gewährleistungen des Art. 48 Abs. 3 S. 1 GG117
aa) Das Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts117
bb) Anspruch auf eine angemessene Entschädigung118
cc) Verbot der Einrechnung in die Diäten120
(1) Bemessung der Diäten auf Bundesebene121
(2) Bemessung der Diäten auf Landesebene124
(3) Keine Anhaltspunkte für eine Berücksichtigung der Sonderbeiträge125
(4) Konsequenzen im Falle des Nachweises der Einrechnung127
b) Erweiterung des Schutzbereichs128
aa) Sinn und Zweck des Entschädigungsanspruchs128
bb) Auswirkungen des Telos auf den Schutzbereich129
(1) Allgemeiner Schutz des Einkommens des Abgeordneten130
(2) Schutz des Abgeordnetenvermögens vor Forderungen der Partei133
(a) Verbot der Mandatsträgerbeiträge durch Art. 48 GG nicht geboten134
(b) Begrenzung der Mandatsträgerbeiträge als angemessener Ausgleich137
c) Erste Ausnahme: Landtagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein141
d) Zweite Ausnahme: Deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlaments142
3. Vereinbarkeit mit dem Gebot der Staatsfreiheit der Parteien und dem Gebot der Chancengleichheit der Parteien143
a) Verfassungsrechtliche Grundlagen und Gewährleistungen der Gebote143
b) Konsequenzen für die Erhebung und Zahlung der Mandatsträgerbeiträge145
aa) Verbot der Beitragserhebung für die Parteien146
bb) Verbot der Abführung von Diäten an die Parteien146
cc) Verbot der Einrechnung in die Diäten149
c) Exkurs: Konsequenzen für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien150
aa) Berücksichtigung der Mandatsträgerbeiträge bei der staatlichen Teilfinanzierung151
(1) Unmittelbare staatliche Parteienfinanzierung nach § 18 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 PartG151
(2) Mittelbare staatliche Parteienfinanzierung nach §§ 10b Abs. 2, 34g EStG151
bb) Zulässige staatliche Parteienfinanzierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1992152
(1) Verteilungskriterien für die verfügbaren staatlichen Mittel153
(2) Mittelbare Parteienfinanzierung durch staatlichen Steuerverzicht154
cc) Verfassungsrechtliche Bedenken156
(1) Verfassungswidrigkeit der Berücksichtigung der Mandatsträgerbeiträge im Rahmen des § 18 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 PartG157
(2) Verfassungswidrigkeit der Begünstigungsgrenzen der §§ 10b Abs. 2, 34g EStG158
(3) Verfassungswidrigkeit des Förderungshöchstbetrages in § 18 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 PartG164
4. Vereinbarkeit mit dem Gebot der innerparteilichen Demokratie165
a) Grundsatz der Gleichbehandlung aller Parteimitglieder165
aa) Ableitung aus den Grundrechten der Parteimitglieder165
(1) Unmittelbare Geltung politischer Grundrechte im innerparteilichen Bereich166
(2) Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auf den innerparteilichen Bereich169
bb) Ausstrahlungswirkung des Gebots innerparteilicher Demokratie auf den innerparteilichen Bereich170
b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung173
IV. Kritische Auseinandersetzung175
1. Grundsätzliche Verfassungskonformität der Mandatsträgerbeiträge176
2. Grenzen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit178
3. Verfassungswidrigkeit der Berücksichtigung bei der staatlichen Parteienfinanzierung181
4. Rechtspolitische Vorschläge183
a) Parteifinanzierungsverbot für Abgeordnete184
b) Deckelung aller Leistungen eines Abgeordneten an seine Partei186
c) Verbot der Normierung der Mandatsträgerbeiträge in den Parteisatzungen189
d) Erhöhung der Transparenz189
§ 3 Die Fraktionsbeiträge von Abgeordneten191
A. Historische, empirische und rechtliche Grundlagen der Fraktionsbeiträge191
I. Historische Tradition der Fraktionsbeiträge191
1. Regelungen aus der Zeit von 1848 bis 1949191
2. Regelungen ab 1949194
II. Umfang der Fraktionsbeiträge195
1. Mangelnde Transparenz der privaten Fraktionsfinanzierung197
2. Höhe der Fraktionsbeiträge von Bundestagsabgeordneten202
3. Höhe der Fraktionsbeiträge von Landtagsabgeordneten206
4. Zusammenfassung208
III. Einfachrechtliche Grundlagen der Fraktionsbeiträge209
1. Verhältnis zwischen Fraktionsmitglied und Fraktion209
2. Rechtliche Verpflichtung zur Beitragszahlung212
a) Einschlägige Vorschriften der Abgeordneten- und Fraktionsgesetze212
b) Geschäftsordnungen der Fraktionen214
3. Einfachrechtliche Verbote der Beitragszahlung217
a) § 27 Abs. 2 NdsAbgG als Verbot von Fraktionsbeiträgen218
aa) Fraktionsbeiträge als Leistungen „mit Rücksicht auf das Mandat“ erfasst218
bb) Gegenleistungen der Fraktionen nur im außerparlamentarischen Bereich denkbar219
(1) Das Problem der Zweckbindung der nicht-staatlichen Mittel der Fraktionen220
(2) Fraktionsbeiträge als gegenleistungslose Zuwendungen verboten224
b) § 3 Abs. 4 S. 3 NWFraktG als Verbot von Fraktionsbeiträgen225
aa) „Zuwendungen“ im Sinne des § 3 Abs. 4 S. 3 NWFraktG225
bb) Zuwendungen „Dritter“227
cc) Fraktionsbeiträge vom Annahmeverbot erfasst227
c) Fazit228
B. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Fraktionsbeiträge228
I. Stand der Diskussion229
1. Streitstand in der Literatur229
2. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts232
II. Verfassungsrechtliche Maßstäbe233
1. Maßstab auf Bundesebene233
2. Maßstäbe auf Landesebene234
III. Vereinbarkeit der Fraktionsbeiträge mit dem Grundgesetz235
1. Vereinbarkeit mit dem freien Mandat des Abgeordneten235
a) Schutzwirkungen des freien Mandats235
b) Fraktionsbinnenrecht als Grenze des freien Mandats237
aa) Unzulässiger Fraktionszwang und zulässige Fraktionsdisziplin237
bb) Rechtsqualität fraktionsinterner Regelungen240
cc) Konsequenzen für die Regelungen eines Fraktionsbeitrages241
2. Vereinbarkeit mit Gebot der angemessenen Entschädigung243
a) Gewährleistungen des Art. 48 Abs. 3 S. 1 GG243
b) Konsequenzen für die Erhebung eines Fraktionsbeitrages244
aa) Verbot der Einrechnung in die Diäten244
bb) Kein absoluter Schutz gegenüber Forderungen der Fraktion246
cc) Begrenzung der Fraktionsbeiträge249
IV. Kritische Auseinandersetzung251
1. Grundsätzliche Verfassungskonformität der Fraktionsbeiträge251
2. Grenzen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit252
3. Rechtspolitische Vorschläge253
a) Verbot der privaten Fraktionsfinanzierung253
b) Keine Normierung in den Geschäftsordnungen und kein Beschluss257
c) Erhöhung der Transparenz258
§ 4 Zusammenfassung und Ausblick260
Literaturverzeichnis266
Sachverzeichnis283

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