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Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter gemäß § 284 StGB.

Zugleich eine Untersuchung zu den Grenzen der Verwaltungsakzessorietät.

AutorMoritz Feldmann
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheStrafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 214
Seitenanzahl249 Seiten
ISBN9783428532148
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis74,90 EUR
Wenige Rechtsgebiete werden derzeit so intensiv diskutiert wie dasjenige rund um die Sportwette. Moritz Feldmann beschäftigt sich in der vorliegenden Publikation mit der möglichen Strafbarkeit der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten gemäß § 284 StGB. Dabei ist die Bestimmung des geschützten Rechtsguts und die Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 284 StGB im Hinblick auf Sportwetten keinesfalls eindeutig. Ist die Sportwette tatsächlich ein Glücksspiel iSd. § 284? Auch die Erfassung der Veranstaltung und Vermittlung insbesondere bei ausländischen Anbietern ist aktuell umstritten. Der Autor stellt diese Unklarheiten dar und stellt entsprechende Lösungen vor. Den Schwerpunkt der Untersuchung bilden die Probleme, die im Zusammenhang mit der - in erster Linie aus dem Umweltstrafrecht bekannten - Verwaltungsakzessorietät des § 284 StGB auftauchen: Erfasst sind nur öffentliche Glücksspiele 'ohne behördliche Erlaubnis'. Dabei stellen sich nach der Kassation des alten Sportwettenmonopols der Bundesländer durch das BVerfG und der Unterzeichnung des neuen Glücksspielstaatsvertrags nicht nur verfassungsrechtliche, sondern aufgrund der Urteile des EuGH in den Rechtssachen 'Gambelli', 'Placanica' und 'Liga Portuguesa' im Rahmen des grenzüberschreitenden Angebots von Sportwetten auch europarechtliche Fragen. Die Kernfrage lautet: Wie verhält es sich mit der Anwendbarkeit und Bestrafung gemäß einer verwaltungsakzessorischen Strafnorm für den Fall, dass die in Bezug genommenen verwaltungsrechtlichen Regularien verfassungs- bzw. europarechtswidrig sind? Die hier gewonnenen Erkenntnisse können über den Fall des § 284 StGB hinaus allgemeine Gültigkeit beanspruchen. Ungeklärt ist ferner die heutige Gültigkeit der sog. DDR-Lizenzen, die noch vor Abschluss der Wiedervereinigung im Jahre 1990 von DDR-Behörden einigen privaten Anbietern erteilt wurden.

Dr. Moritz Feldmann, geboren 1982 in Heidelberg. 2001 bis 2006 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Singapur und Freiburg. 2007 bis 2009 Mitarbeit und Promotion am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht, Prof. Dr. Roland Hefendehl, in Freiburg. 2009 bis 2011 Rechtsreferendariat in Berlin mit Stationen bei lindenpartners, im Bundesministerium der Justiz und bei Sonderhoff & Einsel in Tokyo. Seit 2011 Rechtsanwalt bei Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten, in Berlin.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis17
1. Teil: Einleitung: Problemstellung, Ziele und Aufbau der Untersuchung22
2. Teil: Die Anwendung des § 284 StG B auf die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten28
§ 1 Kriminalgeschichtlicher Überblick und Erscheinungsformen der Sportwette heute28
I. Kriminalgeschichtlicher Überblick28
1. Geschichtliche Entwicklung der Sportwette im Glücksspielstrafrecht bis zum Jahre 187128
a) Römisches Recht28
b) Deutsches Recht29
2. Entwicklung des Sportwettenstrafrechts seit 1871 und Entstehung des heutigen § 284 StGB30
II. Erscheinungsformen der Sportwette heute34
1. Der sog. Toto34
2. Die sog. Oddset-Wette35
3. Konzentration auf die Oddset-Wette36
III. Die Sportwette und § 284 StGB – neue Herausforderungen im Wandel der Zeit37
§ 2 Rechtsgut und Tatbestandsmerkmale des § 284 StGB im Hinblick auf die Sportwette38
I. Bestimmung des Rechtsguts des § 284 StGB38
1. Öffentliche Sittlichkeit und Wirtschaftsmoral39
2. Öffentliche Sicherheit und Ordnung40
3. Vermögen des Spielteilnehmers41
4. Staatliche Kontrolle des Glücksspiels41
5. Stellungnahme43
II. Tatobjekt: die Sportwette als Glücksspiel i. S. d. § 284 Abs. 1 StGB47
1. Abgrenzung zwischen Spiel und Wette48
2. Abgrenzung zwischen Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel48
a) Sportwette als Geschicklichkeitsspiel49
b) Sportwette als Glücksspiel49
c) Eigener Lösungsvorschlag51
aa) Maßstab des Durchschnittsspielers51
bb) Bestimmung der „überwiegenden“ Zufallsabhängigkeit53
(1) Abzugsmethode55
(2) Methode der Trefferverdopplung56
(3) 50%-Methode56
cc) Zusammenfassung57
3. Abgrenzung zwischen Glücksspiel und Unterhaltungsspiel58
a) Vermögenswerter Einsatz58
b) Vermögenswerter Gewinn60
c) Ergebnis60
4. Abgrenzung zwischen Glücksspiel und Lotterie i. S. d. § 287 StGB61
III. Tathandlungen des § 284 StGB61
1. Veranstalten eines Glücksspiels gemäß § 284 Abs. 1 Alt. 1 StGB62
a) Unselbstständiges Vermitteln durch den Veranstalter63
b) Selbstständiges Vermitteln63
c) Ergebnis65
2. Halten eines Glücksspiels gemäß § 284 Abs. 1 Alt. 2 StGB65
3. Bereitstellen von Einrichtungen für das Veranstalten eines Glücksspiels gemäß § 284 Abs. 1 Alt. 3 StGB66
4. Werbung für ein Glücksspiel gemäß § 284 Abs. 4 StGB67
5. Öffentlichkeit gemäß § 284 Abs. 1 StGB und gewerbsmäßige Begehung gemäß § 284 Abs. 3 Nr. 1 StGB69
IV. Behördliche Erlaubnis i. S.v. § 284 Abs. 1 StGB69
1. Grundstrukturen der Verwaltungsakzessorietät70
2. Prinzipielle Ausrichtung des derzeitigen Verwaltungsrechts zur Genehmigung von Sportwetten70
3. Teil: Anwendbarkeit des StGB bei Auslandsbezug des Sportwettenangebots72
§ 3 Inländischer Handlungsort73
I. Angebot von Sportwetten im terrestrischen Vertrieb73
II. Angebot von Sportwetten im Internet74
1. Erweiternde Auslegung des Tathandlungsbegriffs durch das KG75
2. Erweiternde Auslegung des Tathandlungsbegriffs durch Cornils75
3. Annahme eines inländischen Handlungsortes in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung76
4. Kritik77
a) Die kammergerichtliche Rechtsprechung78
b) Der Ansatz von Cornils79
aa) Technische Seite80
bb) Dogmatische Seite80
c) Die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung81
d) Ergebnis83
§ 4 Inländischer Erfolgsort84
I. Deliktsnatur des § 284 StGB84
1. Verletzungs - und Gefährdungsdelikte84
2. Erfolgsdelikte und schlichte Tätigkeitsdelikte85
3. Einordnung des § 284 StGB85
II. Auslegung des „zum Tatbestand gehörenden Erfolgs“ i. S. d. § 9 Abs. 1 Alt. 3 StGB86
1. Restriktive Auffassung86
2. Extensive Auslegung des „zum Tatbestand gehörenden Erfolgs“ i. S. d. § 9 Abs. 1 Alt. 3 StGB87
a) Einschränkung der extensiven Auslegung88
b) Die Konzeption von Sieber90
c) Das Urteil des BGH zur Volksverhetzung im Internet (sog. Töben-Urteil)93
3. Lösung95
a) Ungeeignetheit der Orientierung an den Deliktskategorien i. S. d. allgemeinen Tatbestandslehre95
b) Eigenständige Bestimmung des zum Tatbestand gehörenden Erfolgs i. S. d. § 9 Abs. 1 Alt. 3 StGB97
aa) Gegenargument der teleologischen Reduktion bei § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB100
bb) Gegenargument der Parallelität der materiellen Vorverlagerung und der räumlichen Anwendung101
cc) Objektive Bedingung der Strafbarkeit als Erfolg i. S. d. § 9 Abs. 1 Alt. 3 StGB – Entwicklung der Rechtsprechung des BGH101
dd) Kritik an dem „Tathandlungserfolg“ Siebers102
c) Ergebnis103
4. Teil: Die Verknüpfung des § 284 StGB mit dem öffentlichen Sportwettenrecht105
§ 5 Darstellung des öffentlichen Sportwettenrechts105
I. Bundesrecht106
1. Rennwett- und Lotteriegesetz106
2. Gewerberecht (§§ 33c–33i GewO)106
II. Landesrecht107
1. Rechtslage zum Zeitpunkt der Einführung der staatlichen Sportwette ODDSET im Jahre 1999107
a) Genehmigungsvorbehalt nur für staatliche Anbieter108
b) Genehmigungsvorbehalt auch für Private108
c) Fehlen expliziter landesrechtlicher Regelungen109
2. Inkrafttreten des Lotteriestaatsvertrages der Länder am 1.7.2004109
3. Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages der Länder am 1.1.2008 – Aktuelle Rechtslage111
III. EU-Lizenzen113
IV. Sonderproblem: Die sog. DDR - Lizenzen114
1. Rechtsgrundlage für die Erteilung und Wirksamkeit der Erlaubnisse nach DDR-Recht115
a) GewG DDR i.V.m. DVO-GewG DDR115
b) Zusätzliches Genehmigungserfordernis nach der SlgLottVO DDR?115
c) Wirksamkeit für Sportwetten mit festen Gewinnquoten117
d) Ergebnis118
2. Fortgeltung nach der Wiedervereinigung118
3. Räumlicher Geltungsbereich120
a) Allgemeine Regelungswirkung gemäß Art. 19 S. 1 EV120
aa) Ausgangspunkt: Grundsatzurteil des Siebten Senats des BVerwG vom 15.10.1997121
bb) Fortgeltungsanordnung nur nach Maßgabe bundesstaatlicher Ordnung – die Auffassung Dietleins122
cc) Beschluss des Sechsten Senats des BVerwG vom 20.10.2005123
dd) Urteil des Sechsten Senats des BVerwG vom 21.6.2006123
ee) Kritik124
ff) Zwischenergebnis127
b) Gegenständliche Erstreckung der Sportwettengenehmigungen128
4. Ergebnis131
V. Zusammenfassung131
§ 6 Verfassungs - und europarechtliche Würdigung132
I. Manipulations - und Suchtanfälligkeit von Sportwetten132
1. Manipulationsanfälligkeit132
2. Suchtanfälligkeit134
a) Diagnose (Glücks-) Spielsucht134
b) Gefährdungspotenzial135
aa) Prävalenzschätzungen aufgrund epidemiologischer Studien und Therapienachfrage135
bb) Analyse der strukturellen und situationalen Merkmale139
(1) Ereignisfrequenz139
(2) Ausmaß der persönlichen Beteiligung140
(3) Flexible Einsatzhöhe und Gewinnmöglichkeit140
(4) Psychologie der Fast-Gewinne141
(5) Verfügbarkeit und Griffnähe141
c) Ergebnis142
3. Zusammenfassung142
II. Verfassungsmäßigkeit eines Sportwettenmonopols der Länder143
1. Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer143
2. Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG145
a) Eröffnung des Schutzbereichs und Eingriff145
b) Rechtfertigung des Eingriffs146
aa) Dogmatische Ausgangslage146
bb) Das staatliche Sportwettenmonopol als objektive Berufszulassungsbeschränkung147
(1) Absenkung der Rechtfertigungsanforderungen aufgrund „atypischer Besonderheiten“ des Buchmacherberufs?147
(2) Anhebung der Rechtfertigungsanforderungen aufgrund einer Zulassungssperre durch das staatliche Monopol?149
cc) Verhältnismäßigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols150
(1) Verfassungslegitimer Zweck nach Maßgabe der Drei-Stufen-Lehre150
(a) Überragend wichtiges Gemeinschaftsgut150
(b) Nachweisbare bzw. höchstwahrscheinliche schwere Gefahr152
(2) Geeignetheit155
(3) Erforderlichkeit157
(4) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne161
c) Ergebnis166
III. Europarechtskonformität eines staatlichen Wettmonopols168
1. Vereinbarkeit mit der Niederlassungs - und Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 43 und 49 EG168
a) Beschränkung der Niederlassungs- und Dienstfreiheit169
b) Rechtfertigung171
aa) Ausdrücklich vorgesehene Ausnahmeregelungen in Art. 45 und 46 EG171
bb) Ungeschriebener Rechtfertigungsgrund: zwingende Gründe des Allgemeininteresses171
(1) Konkretisierende Rechtsprechung des EuGH zum Sportwettenrecht172
(a) Gambelli-Urteil vom 6.11.2003 und Placanica-Urteil vom 6.3.2007172
(b) Liga Portuguesa-Urteil vom 8.9.2009174
(2) Die Rechtslage in Deutschland gemessen an den Maßstäben des EuGH175
(a) Zwingende Gründe des Allgemeininteresses als Regelungsziel176
(b) Geeignetheit176
(c) Kohärente und systematische Begrenzung177
(d) Erforderlichkeit180
(e) Angemessenheit181
c) Ergebnis182
2. Vereinbarkeit mit Art. 86 Abs. 1 i.V.m. Art. 82 EG182
a) Wettbewerbsbeschränkung i. S. v. Art. 86 Abs. 1 i.V.m. Art. 82 EG durch das staatliche Sportwettenmonopol183
b) Ausnahme von der Anwendung der Wettbewerbsregeln nach Art. 86 Abs. 2 EG184
c) Ergebnis187
IV. Zusammenfassung187
§ 7 Auswirkungen von Defekten im Genehmigungsrecht auf die akzessorische Strafnorm188
I. Fehlen verwaltungsrechtlicher Regelungen189
1. Grundsätzlich erlaubtes oder verbotenes Verhalten190
2. Einordnung des § 284 StGB191
a) Glücksspiel als generell sozialschädliches Verhalten191
b) Glücksspiel als grundsätzlich sozialadäquates bzw. wertneutrales Verhalten192
3. Rechtsfolge193
II. Verfassungswidriges Verwaltungsrecht195
1. Verfassungswidrigkeit der Strafnorm selbst196
2. Verfassungsrechtliche Neutralität der verwaltungsakzessorischen Strafnorm197
3. Verfassungswidrigkeit der Anwendung der Strafnorm i.V.m. dem zugrunde liegenden Verwaltungsrecht198
a) Struktur und Funktion der Verwaltungsakzessorietät199
b) Rechtswidrige Erteilung und Versagung von Genehmigungen, etwa im Umweltstrafrecht200
c) Verfassungsrechtliche Gründe für die Straflosigkeit im Fall verfassungswidrigen Erlaubnisrechts202
aa) Rechtsstaatsprinzip und § 79 Abs. 1 BVerfGG203
bb) Intensivierung der ursprünglichen und Hervorrufen weiterer Grundrechtsverletzungen206
cc) Präventives Verbot207
d) Zwischenergebnis208
4. Besonderheiten durch Tenorierung des BVerfG208
a) Unvereinbarkeitserklärung mit Weitergeltungsanordnung allgemein und am Beispiel des Sportwettenurteils des BVerfG vom 28.3.2006208
b) Auswirkung auf die Anwendung akzessorischer Strafnormen210
aa) Parallele zum Steuerstrafrecht – Entscheidung des BGH zur Vermögensteuer (BGHSt 47, 138)211
bb) Divergenz zwischen BGHSt 47, 138 und BGH NJW 2007, 3078212
cc) Kritik an der Argumentation in BGHSt 47, 138213
dd) Straflosigkeit im Zeitraum vor der Entscheidung des BVerfG215
ee) Straflosigkeit während des Übergangszeitraums216
5. Ergebnis217
III. Europarechtswidriges Verwaltungsrecht218
1. Europarechtliche Neutralität des § 284 StGB – BGH (Z) „Schöner Wetten“219
2. Kollision des Straftatbestands mit Europarecht219
3. Rechtsfolge auf nationaler Ebene221
a) Suspendierung des Anwendungsvorrangs für die Übergangszeit?221
b) Europarechtskonforme Auslegung vor Nichtanwendung223
4. Ergebnis224
5. Teil: Resümee225
§ 8 Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen225
§ 9 Ausblick229
I. Staatliches Sportwettenmonopol229
II. Verwaltungsakzessorische Strafbarkeit230
Literaturverzeichnis231
Sachwortverzeichnis249

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