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Die Tathandlung der reinen Erfolgsdelikte und das Tatbestandsmodell der »actio libera in causa« im Lichte verfassungsrechtlicher Schranken.

AutorHenning Leupold
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2011
ReiheSchriften zum Strafrecht 169
Seitenanzahl222 Seiten
ISBN9783428519149
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Obwohl der BGH in seinem berühmten Urteil BGHSt 42, 235 die Anwendbarkeit der 'actio libera in causa' auf verhaltensgebundene Delikte ablehnte, hielt er in der Folgezeit zumindest für vorsätzliche reine Erfolgsdelikte daran fest, dass das Tatbestandsmodell der 'alic' eine tragfähige Grundlage der Strafbarkeit eines Rauschtäters sein könne. Bei der Untersuchung, ob das Tatbestandsmodell der Rechtsprechung im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes und des StGB steht, stellt Henning Leupold fest, dass das Tatbestandsmodell regelmäßig der herkömmlichen Methodik der Rechtsprechung zur Tathandlungsbestimmung - der Äquivalenztheorie - entspricht. Er widmet sich daher der Frage, ob die Bestimmung der Tathandlung der reinen Erfolgsdelikte in verfassungskonformer Weise allein an Hand dieser Theorie erfolgen könnte. Da die Antwort hierzu ein klares 'Nein' ist, wird nach Alternativlösungen zur Bestimmung der Tathandlung der reinen Erfolgsdelikte gesucht. Bei der verfassungsrechtlich geprägten Prüfung der dazu in der Literatur vertretenen Auffassungen wie der Theorie der gesetzmäßigen Bedingung, der Adäquanztheorie, der Relevanztheorie, der Lehre von der objektiven Zurechnung oder dem Regressverbot wird deutlich, dass keiner dieser Ansätze für sich genommen mit dem Grundgesetz und dem StGB zu vereinbaren ist. Der Autor begründet für die Tathandlungsbestimmung bei vorsätzlichen wie bei fahrlässigen reinen Erfolgsdelikten ein normativ eingeschränktes Regressverbot, das einen stärkeren Ursachenbegriff als den der Äquivalenztheorie heranzieht. Das Tatbestandsmodell weicht hiervon unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG ab und kann daher keine Strafbarkeit des Rauschtäters begründen.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Einleitung16
§ 1 Einführung in den Untersuchungsgegenstand16
§ 2 Gang der Untersuchung23
1. Teil:
25
§ 3 Tathandlungsbestimmung und alic in der Rechtsprechung25
I. Die Bestimmung der Tathandlung reiner Erfolgsdelikte25
II. Das Tatbestandsmodell der Rechtsprechung27
1. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts27
2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs29
3. Zusammenfassung32
III. Vergleich von Tathandlungsbestimmung und Tatbestandsmodell33
1. Das Sichbetrinken als Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit33
2. Der Entschluss zum Weitertrinken39
3. Die Planung der Tat im schuldfähigen Zustand40
4. Zusammenfassung40
§ 4 Kritik an der Methodik der Rechtsprechung40
I. "Alic-spezifische" Kritik41
1. Sichbetrinken ist straflose Vorbereitungshandlung41
2. Sichbetrinken ist noch keine Versuchshandlung42
II. Kritik an der Äquivalenztheorie45
1. Unkenntnis entsprechender Kausalgesetze45
2. Enge der Äquivalenztheorie46
3. Weite der Äquivalenztheorie47
4. Unmöglichkeit der Verantwortungszuschreibung48
5. Undifferenzierte Verantwortungszuschreibung und verfassungsrechtliche Vorgaben50
a) Undifferenzierte Verantwortungszuschreibung50
b) Möglichkeit einer differenzierten Verantwortungszuschreibung51
c) Verfassungsrechtliche Vorgaben für eine differenzierte Verantwortungszuschreibung53
aa) Art. 103 Abs. 2 GG53
bb) Verhältnismäßigkeitsprinzip59
(1) Eingeschränkte Handlungsverbote59
(2) Differenzierte Handlungsverbote für verschiedene Beteiligungsformen61
cc) Art. 3 Abs. 1 GG62
d) Verfassungskonforme Auslegung des StGB67
aa) Auslegung der Tatbestände des Besonderen Teils67
bb) Auslegung der §§ 25 ff.71
6. Zusammenfassung72
§ 5 Die Korrektur der Ergebnisse der Äquivalenztheorie durch die Rechtsprechung73
§ 6
75
I. Theorie der gesetzmäßigen Bedingung76
II. Adäquanztheorie79
III. Relevanztheorie81
IV. Lehre von der objektiven Zurechnung82
1. Die Lehre von der objektiven Zurechnung als "allgemeine Zurechnungslehre"82
2. Inhalt der objektiven Zurechnungslehre82
3. Allgemeine Kritik an der objektiven Zurechnungslehre84
a) Überblick über kritische Ansatzpunkte84
b) Unzulässiger Vorgriff auf die Rechtswidrigkeitsebene86
c) Vermischung subjektiver und objektiver Kriterien86
d) Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG88
e) Die methodische Kritik von Frisch90
4. Kritik an den einzelnen Fallgruppen99
a) Schutzzweck der Norm99
aa) Schutzzweck der Sorgfaltsnorm99
bb) Schutzzweck der Strafnorm103
b) Weit vom Erfolg entfernt liegende Bedingungen, allgemeines Lebensrisiko, erlaubtes Risiko und unbeherrschbare Kausalverläufe105
c) Prinzip der Eigenverantwortlichkeit109
aa) Beteiligung an einer frei verantwortlichen Selbstschädigung oder Selbstgefährdung110
bb) Einverständliche Fremdgefährdung121
d) Risikoverringerung und Risikoneutralität125
e) Risikozusammenhang und atypische Kausalverläufe128
f) Pflichtwidrigkeitszusammenhang und Risikoerhöhungslehre132
g) Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch Dazwischentreten eines Dritten oder des Opfers134
aa) Abgrenzung von Verantwortungsbereichen136
(1) Allgemeines136
(2) Konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Vorsatztat (Rudolphi)137
(3) Rein deliktischer Sinn der Ersthandlung (Jakobs)137
(4) Förderung erkennbarer Tatgeneigtheit (Roxin)138
(5) Kritik am Einheitstäterbegriff bzw. extensiven Täterbegriff bei Fahrlässigkeitsdelikten138
(6) Steuerbarkeit des Geschehens (Otto)143
(7) Fahrlässige mittelbare Täterschaft146
(8) Generelle Einwände gegen das Verantwortungsprinzip als maßgebliches Kriterium der Tathandlungsbestimmung147
bb) Normatives Regressverbot148
(1) Zum Begriff148
(2) Naucke149
(3) Renzikowski152
5. Fazit155
V. Regressverbot und "starker Ursachenbegriff"159
1. Allgemeines159
2. Die Auffassung von Hruschka159
a) Kurzdarstellung159
b) Freiheitsperspektive und naturalistische Sichtweise161
c) Der zu Grunde liegende Ursachenbegriff163
d) Der verwendete Begriff der Freiheit und die Auswirkungen auf die Bestimmung der Tathandlung168
aa) Darstellung von Hruschkas Freiheitsbegriff168
bb) Auswirkungen auf die Bestimmung der Tathandlung171
cc) Kritik173
(1) Alleinige Maßgeblichkeit der Handlungsfähigkeit174
(2) Keine außerordentliche Zurechnung auf Handlungsebene177
(3) Unmittelbare Täterschaft bei Handlungsunfähigkeit des Vordermanns180
(4) Unterschiedliche Strukturen von unmittelbarer und mittelbarer Täterschaft181
(5) Exklusionsverhältnis zwischen unmittelbarer und mittelbarer Täterschaft sowie der Anstiftung184
3. Fazit185
VI. Schlussfolgerungen zur Tathandlungsbestimmung bei den reinen Erfolgsdelikten188
§ 7
195
2. Teil:
197
§ 8
197
Schlussbetrachtung201
§ 9
201
§ 10
204
Literaturverzeichnis208
Sachwortverzeichnis220

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