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Die zivilrechtliche Ersetzungsbefugnis.

AutorErik Hahn
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2011
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 410
Seitenanzahl286 Seiten
ISBN9783428534449
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Gleichsam wie sich der Organismus im biologischen Sinne wandelt und wie eine Gestalt stetig ihr Wesen verändert, unterliegt auch das Schuldverhältnis der ständigen Veränderung. Eine der Veränderungsmöglichkeiten ist die Beeinflussung durch die Parteien selbst. Sie können die ihnen zustehenden Rechtspositionen nutzen, um in ihrem Sinne gestaltend einzuwirken. In seiner Abhandlung setzt sich Erik Hahn mit einer solchen Rechtsposition, der im BGB nicht ausdrücklich geregelten zivilrechtlichen Ersetzungsbefugnis, auseinander. Er widmet sich insbesondere der These von der rechtlichen Unterschiedlichkeit von Schuldner- und Gläubigerersetzungsbefugnis, die als tradiertes Dogma tief in der zivilrechtlichen Literatur verankert ist. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass diese nicht existiert. Die Ersetzungsbefugnis des Schuldners ist danach vom weithin synonym genutzten Begriff facultas alternativa zu unterscheiden. Im Zusammenhang mit der Begriffsbestimmung wird die Ersetzungsbefugnis in vielfältiger Hinsicht rechtlich charakterisiert, als Gestaltungsrecht eingeordnet und von verwandten Rechtsfiguren abgegrenzt. Der zweite Teil der Arbeit widmet sich der Wirkungsweise der Ersetzungsbefugnis im System des BGB. Dabei werden in einem ersten Schritt Entstehung, Ausübung, Übertragung und Verzicht beleuchtet. Im Anschluss daran setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, inwieweit sich Störungen wie Verjährung, Verzug, Willensmängel und Unmöglichkeit auf die Ersetzungsbefugnis selbst und die Entscheidung des Berechtigten auswirken. Den Abschluss der Arbeit bildet eine umfassende Darstellung der im BGB gesetzlich verankerten Fälle dieses Gestaltungsrechts.

Erik Hahn, geb. 1983 in Halle/S., nahm im Jahr 2003 nach dem Abitur das Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg auf. Nach dem Wechsel an die Universität Leipzig war er als Studentische Hilfskraft tätig. In den Jahren 2005 und 2006 übte er das Amt des Präsidenten der European Law Students' Association - Leipzig e.V. aus. Seit dem Ablegen der Ersten Juristischen Staatsprüfung im Jahr 2008 arbeitet Erik Hahn als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Arztrecht (Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern). Seit 2009 ist er zudem Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Leipzig.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
A. Einleitung20
B. Rechtsnatur der Ersetzungsbefugnis30
I. Chronologische Darstellung der Entwicklung der Ersetzungsbefugnis von der Bedingungstheorie hin zur Lehre vom Gestaltungsrecht30
1. Konstruktion in Form zweier bedingter Ansprüche31
a) Darstellung31
b) Stellungnahme33
2. Gleichstellung mit der Wahlschuld35
a) Darstellung35
b) Stellungnahme36
3. Die Ersetzungsbefugnis als Gestaltungsrecht41
4. Zwischenergebnis44
II. Abgrenzung zu weiteren ähnlichen Rechtsinstituten45
1. Elektive Konkurrenz45
2. Verhaltene Ansprüche46
III. Recht zur Veränderung oder Recht zum Austausch zugleich Abgrenzung zu Novation und Änderungsvertrag47
1. Problemdarstellung47
2. Exkurs: Änderungsvertrag und Novation48
3. Folgen für die Reichweite der Ersetzungsbefugnis50
IV. Inhaltliche Begrenzung der Ersetzungsbefugnis auf bestimmte Forderungsmerkmale und das Erreichen einer Erheblichkeitsschwelle52
V. Ersetzungsbefugnis des Schuldners als ein zur Ersetzungsbefugnis des Gläubigers analoges Recht56
1. Notwendige Anerkennung der einseitigen Austauschberechtigung des Schuldners56
2. Rechtsnatur der gesetzlich geregelten Leistung an Erfüllungs statt und ihr Verhältnis zur vermeintlichen Ersetzungsbefugnis des Schuldners58
3. Bestehen hinreichender Gemeinsamkeiten zwischen der Befugnis zur Schuldersetzung und dem Recht zur Leistung an Erfüllungs statt64
a) Überblick über den Stand der Diskussion64
b) Ersetzungsbefugnis nach Medicus65
c) Ersetzungsbefugnis nach Fikentscher/Heinemann66
d) Ersetzungsbefugnis nach Scholz68
e) Verbindung von Schuldänderung und Leistung an Erfüllungs statt69
f) Folgen aus der Einstufung der Ersetzungsbefugnis als Gestaltungsrecht70
g) Gleichklang des Zwangs zur Annahme und Hingabe einer zunächst nicht geschuldeten Leistung70
h) Ersetzungsbefugnis nach Erler und C. Wagner73
i) Ersetzungsbefugnis nach Dechamps74
4. Zwischenergebnis76
VI. Verifizierung der Entscheidung für den Begriff „Ersetzungsbefugnis“77
C. Die Ersetzungsbefugnis in der Anwendung81
I. Entstehung, Übertragung81
1. Entstehung der Ersetzungsbefugnis81
a) Entstehung der Ersetzungsbefugnis in zeitlicher Hinsicht81
b) Akt zur Begründung der Ersetzungsbefugnis82
aa) Begründung durch Vertrag oder Gesetz82
bb) Möglichkeit der einseitigen Begründung83
(1) Grundlagen83
(2) Vermeintliche Sperrwirkung des § 311 Abs. 1 BGB85
(3) Zulässigkeit einer Analogiebildung unter vergleichender Einbeziehung des Kleinschmidtschen Vorschlags zum einseitigen Verzicht87
(4) Vergleich mit dem Vorkaufsrecht90
(5) Orientierung am Zweck des Vertragsprinzips unter Berücksichtigung von § 145 BGB93
(6) Zwischenergebnis100
c) Begründung einer Ersetzungsbefugnis und beschränkte Geschäftsfähigkeit100
aa) Ersetzungsbefugnis des beschränkt Geschäftsfähigen101
bb) Ersetzungsbefugnis des anderen Teils102
2. Übertragung105
a) Übertragung im Verbund mit Forderung oder Vertragsstellung105
aa) Übergang durch Vertragsübernahme105
bb) Übergang durch Zession der gestaltbaren Forderung106
cc) Übergang durch Schuldübernahme107
b) Isolierte Abtretung der Ersetzungsbefugnis108
aa) Ausübungsermächtigung statt Abtretung109
bb) Bedenken in der Literatur gegen eine selbständige Abtretung – Zession zwischen den Parteien und an Dritte110
II. Ausübung und Bindung115
1. Ausübungsakt115
2. Entscheidung zugunsten der Primärleistung119
3. Bestehen eines ius variandi120
4. Bedingte oder befristete Ausübung der Befugnis124
a) Zulässigkeit der bedingten Ausübung124
aa) Grundsatz der Unzulässigkeit124
bb) Ausnahmen126
(1) Einverständnis des Gestaltungsgegners126
(2) Die vom Gestaltungsgegner selbst zu beeinflussende Sach- und Rechtslage127
(3) Die bereits eingetretene Bedingung und die Rechtsbedingung129
b) Zulässigkeit der befristeten Ausübung130
c) Betagte Forderung131
5. Ausübung und beschränkte Geschäftsfähigkeit132
a) Grundsatz der Zustimmungsbedürftigkeit132
b) Ausnahmen133
c) Einwilligungsbedürftigkeit der Ausübungserklärung im Fall gesetzlicher Stellvertretung bei Begründung der Ersetzungsbefugnis135
III. Untergang durch Vertrag und Verzicht138
1. Vertrag139
2. Einseitiger Verzicht140
a) Zulässigkeit des einseitigen Verzichts auf die Ersetzungsbefugnis140
aa) Grundlagen140
bb) Zulässigkeit der Analogiebildung im Fall der Ersetzungsbefugnis unter Berücksichtigung von § 397 Abs. 1 BGB145
cc) Einseitiger Verzicht auf die Ersetzungsbefugnis und das argumentum a majore ad minus147
dd) Lückenhaftigkeit der Regelung zum einseitigen Verzicht im Lichte des actus-contrarius-Gedankens147
ee) Vertragsauslegung als alternative Grundlage der einseitigen Verzichtbarkeit149
ff) Zwischenergebnis150
b) Auswirkung auf die Debatte um die Vorteilsaufdrängung durch einseitige Begründung einer Ersetzungsbefugnis150
c) Ausübung des einseitigen Verzichts auf die Ersetzungsbefugnis151
IV. Verjährung und Verwirkung153
1. Auswirkung des Verjährungseintritts153
a) Allgemeine Grundlagen und Problemdarstellung153
b) Lösung auf der Grundlage des festgestellten Wesens der Ersetzungsbefugnis im Fall einer Berechtigung zur vollständigen Anspruchssubstitution156
aa) Ausschluss der Ersetzungsbefugnis durch Analogie zu § 218 Abs. 1 S. 1 BGB156
bb) Erhebung der forderungsbezogenen Verjährungseinrede gegen die Ersetzungsbefugnis159
cc) Einrede der Verjährung gegen die Ersatzforderung160
(1) Eigene Einrede gegen die Ersatzforderung und möglicher Ausweg über eine Anlehnung an die bloße Ersetzung der geschuldeten Leistung160
(2) Übertragung der Verjährungseinrede162
dd) Existenz einer befugnisimmanenten Ausschlussfrist164
2. Anrechnung der bereits partiell verstrichenen Verjährungsfrist der Primärschuld nach der Ersetzung166
3. Anwendung des § 213 BGB auf die Ersetzungsbefugnis169
4. Zwischenergebnis169
5. Verwirkung der Ersetzungsbefugnis infolge Zeitablaufs170
V. Auswirkung des Verzuges auf die Ersetzungsbefugnis172
1. Verzug durch unterlassene Ausübung der Befugnis172
2. Ausübung der Ersetzungsbefugnis im Schuldner- oder Annahmeverzug173
a) Vorbemerkungen173
b) Lösungsansätze176
aa) Ausschluss der Ersetzungsbefugnis bei Verzug des Gestaltungsberechtigten als Konsequenz einer Billigkeitserwägung176
bb) Ausschluss der Ersetzungsbefugnis im Verzug des Gestaltungsberechtigten durch analoge Anwendung von § 323 Abs. 6 Alt. 2 BGB181
cc) Verwirkung der Ersetzungsbefugnis infolge Zeitablaufs183
dd) Recht des anderen Teils zur Fristsetzung nach § 264 Abs. 2 BGB184
ee) Berücksichtigung des Risikos einer Rechtsumgehung durch den Leistungsaustausch während des eigenen Verzuges ohne Ausschluss der Ersetzbarkeit185
(1) Schuldnerverzug und Ersetzungsbefugnis des Schuldners187
(2) Gläubigerverzug und Ersetzungsbefugnis des Gläubigers189
(3) Erhaltung der Gläubigerverzugsfolgen als Konsequenz bestehender Kausalität193
3. Zwischenergebnis194
VI. Willensmängel und Anfechtbarkeit194
1. Verkennung der Existenz einer Ersetzungsbefugnis195
a) Forderung oder Anbieten der Primärleistung durch den Ersetzungsbefugten unter Verkennung der ihm zustehenden Befugnis195
b) Annahme oder Leistung des Primärgegenstandes durch den Ersetzungsbefugten unter Verkennung der ihm zustehenden Befugnis198
c) Forderung oder Annahme bzw. Angebot oder Erbringung der Ersatzleistung durch den Ersetzungsbefugten unter Verkennung der ihm zustehenden Befugnis199
2. Verwechslung von Primär- und Ersatzleistung in Kenntnis der Ersetzungsbefugnis201
a) Forderung oder Annahme bzw. Angebot oder Erbringung der Primärleistung durch den Ersetzungsbefugten, der diese für die Ersatzleistung hält201
b) Forderung oder Annahme bzw. Angebot oder Erbringung der Ersatzleistung durch den Ersetzungsbefugten, der diese für die Primärleistung hält203
3. Anfechtung aufgrund von Täuschung und Drohung204
VII. Ersetzungsbefugnis und Unmöglichkeit204
1. Eintritt des Leistungshindernisses vor Begründung der Primärschuld204
a) Leistungshindernis hinsichtlich der Primärleistung204
b) Leistungshindernis hinsichtlich der Ersatzleistung210
aa) Grundsatz der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Austauschs durch eine anfänglich unmögliche Ersatzschuld210
bb) Differenzierende Lösung unter Berücksichtigung des Verschuldens215
(1) Lösungsansatz über eine Analogie zu § 160 Abs. 1 BGB216
(2) Lösungsansatz über eine Analogie zu § 265 S. 2 BGB219
2. Eintritt des Leistungshindernisses nach Entstehung der Primärschuld und vor Ausübung der Ersetzungsbefugnis227
a) Leistungshindernis hinsichtlich der Primärleistung227
b) Leistungshindernis hinsichtlich der Ersatzleistung227
aa) Analogie zu § 160 Abs. 1 BGB229
bb) Haftung gemäß § 311 Abs. 2 BGB230
cc) Lösungsansatz über das Argument der Naturalrestitution hinsichtlich der zerstörten Ersatzleistung232
dd) Analoge Anwendung von § 265 S. 2 BGB unter teleologischer Reduktion von § 311a Abs. 2 BGB contra rechtsgeschäftliche Widerrufslösung233
(1) Unanwendbarkeit des Kenntniskriteriums des § 311a Abs. 2 BGB233
(2) Alternative Haftungsgrundlage235
(3) Kritik Tettingers und deren Auswirkung auf die untersuchte Unmöglichkeitskonstellation237
3. Eintritt des Leistungshindernisses nach Ausübung der Ersetzungsbefugnis241
a) Leistungshindernis hinsichtlich der Primärleistung241
b) Unmöglichkeitsauslösendes Leistungshindernis hinsichtlich der Ersatzleistung241
D. Darstellung der wichtigsten gesetzlich begründeten Fälle einer Schuld mit Ersetzungsbefugnis im BGB242
I. Schuld mit Ersetzungsbefugnis des Gläubigers243
II. Schuld mit Ersetzungsbefugnis des Verpflichteten251
E. Zusammenfassung260
Literaturverzeichnis265
Personenverzeichnis284
Sachverzeichnis285

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