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Direkte Nachfolge in eine offene Handelsgesellschaft im Vermächtniswege.

Ein Beitrag zum Recht der Anteilsübertragung durch Vermächtnis.

AutorGötz Gallenkamp
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 404
Seitenanzahl184 Seiten
ISBN9783428526505
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis69,90 EUR
Die Nachfolge in unternehmerisches Vermögen ist integraler Bestandteil der strategischen Unternehmensplanung. Die frühzeitige Nachfolgeplanung ist unerlässlich, um das Unternehmen am Markt zu erhalten. Vermächtnislösungen zur Unternehmensnachfolge sind aufgrund ihrer großen Flexibilität durch den 'schuldrechtlichen' Charakter des Vermächtnisrechts 'populär'. Andererseits ist die Rechtsprechung bereit, den praktischen Bedürfnissen des 'Geschäftslebens', entgegen der Grundentscheidungen des historischen Gesetzgebers, im Recht der Erbfolge durch Sonderentwicklung bei der Nachfolge in Personengesellschaftsanteile entgegenzukommen. Götz Gallenkamp arbeitet in diesem Zusammenhang das Bedürfnis für eine unmittelbare Übertragung von OHG-Gesellschaftsanteilen auf einen (Unternehmens-)Nachfolger und die mögliche Umsetzung einer solchen Singularsukzession mittels eines Vindikationslegates heraus.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung16
A. Grundlagen18
I. Erbrechtliche Grundlagen und Prinzipien18
1. Vonselbsterwerb und Universalsukzession als erbrechtliche Grundprinzipien18
2. Das Gesamthandsprinzip und die Erbengemeinschaft19
3. Keine unmittelbare Zuordnung einzelner Vermögensgegenstände20
4. Mittelbare Zuordnung von einzelnen Vermögensgegenständen durch letztwillige Verfügung20
a) Auflage § 1940 BGB21
b) Teilungsanordnung § 2048 BGB21
c) Vermächtnis § 1939 BGB22
II. Die gesetzlichen Regeln zur Erbfolge in Gesellschaftsanteile von Personengesellschaften23
1. Gesellschaftsrechtliche Ebene23
2. Erbrechtliche Ebene24
3. Vereinbarkeit der Regelungen mit den genannten erbrechtlichen Grundsätzen25
III. Möglichkeiten, die Nachfolge zu gestalten25
1. Erbrechtliche Nachfolgeklauseln26
a) Einfache Nachfolgeklausel26
b) Qualifizierte Nachfolgeklausel27
2. Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln28
3. Eintrittsklauseln29
B. Das Vermächtnis und Nachfolgegestaltung31
I. Grundsätzliches zum Vermächtnis31
1. Entstehungsgrund31
2. Beschwerter und Haftung des Beschwerten32
a) Beschwerter Erbe und Haftung33
b) Beschwerter Vermächtnisnehmer und Haftung34
c) Mehrere Beschwerte35
aa) Haftung im Außenverhältnis35
(1) Gesamtschuld bei Belastung mehrerer Erben nach allgemeinen Regeln36
(2) Übertragung auf die Haftung mehrerer Vermächtnisnehmer bzw. Miterben und Vermächtnisnehmer im Außenverhältnis37
bb) Haftung im Innenverhältnis38
d) Nicht beschwerbare Personen38
e) Wegfall des Beschwerten38
3. Vermächtnisnehmer39
4. Vermächtnisforderung und Erwerb des Vermächtnisgegenstandes40
II. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen42
1. „Umgehung“ von § 2065 Abs. 2 BGB42
a) Bestimmung eines Erben durch einen Dritten gemäß § 2065 Abs. 2 BGB43
b) Bestimmung eines Vermächtnisnehmers durch einen Dritten gemäß § 2151 Abs. 1 BGB44
2. Vorausvermächtnis gemäß § 2150 BGB46
a) Erbe als Begünstigter46
b) Der Miterbe als Begünstigter47
c) Vorerbe als Begünstigter49
3. Vorausvermächtnis in Verbindung mit einer Einfachen Nachfolgeklausel50
4. Anwendbarkeit des § 2157 BGB auf Übertragung von Gesellschaftsanteilen durch Vermächtnis50
a) Mehrere Vermächtnisnehmer als Inhaber eines Gesellschaftsanteils51
aa) Gesellschaftsanteil als „Bruchteilseigentum“ der Vermächtnisnehmer53
bb) Gesellschaftsanteil als Gesamthandseigentum der Vermächtnisnehmer54
b) Lösungsversuch für die erbrechtliche Anordnung eines gemeinschaftlichen Erwerbs des Gesellschaftsanteils durch mehrere Vermächtnisnehmer55
c) Zwischenergebnis zu Punkt B.II.456
III. Von §§ 2147, 2174 BGB abweichender Erwerb des Vermächtnisgegenstandes56
1. Vorausvermächtnis zu Gunsten des nicht belasteten Miterben57
2. Vorausvermächtnis zu Gunsten des auch selbst belasteten Miterben58
3. Vorausvermächtnis zu Gunsten des alleinigen Erben59
4. Vorausvermächtnis zu Gunsten eines Mitvorerben59
5. Zwischenergebnis zu B.III.1. bis B.III.4.61
6. Vorausvermächtnis zu Gunsten des alleinigen Vorerben61
7. Zwischenergebnis zu B.III.63
C. Bedürfnis für ein Vindikationslegat64
I. Bedürfnis, bei der Nachfolge mit Vermächtnissen zu arbeiten64
1. Vermächtnisse gemäß § 2150 und § 2151 Abs. 1 BGB64
2. Generelles Bedürfnis, den Gesellschaftsanteil mittels eines Vermächtnisses zu übertragen65
II. Hindernisse bei der Übertragung mittels eines Damnationslegates66
1. Übergang auf Erbenebene66
2. Zeitraum bis Übergang auf den Vermächtnisnehmer68
3. Übergang auf Vermächtnisnehmerebene69
a) Ein Vermächtnisnehmer69
b) Mehrere Vermächtnisnehmer70
4. Vorzeitiges Versterben des Vermächtnisnehmers70
III. Gegenüberstellung mit Erwerb durch Vindikationslegat70
IV. Zwischenergebnis71
D. Die Mitgliedschaft und die Entwicklung ihrer Übertragbarkeit im Erbgang oder im Vermächtniswege
72
I. Gegenstand der Übertragung: die Mitgliedschaft als Rechtsverhältnis und subjektives Recht72
1. Die Mitgliedschaft als Rechtsverhältnis und subjektives Recht73
2. Die Mitgliedschaft als einheitlicher Rechtsgegenstand74
II. Entwicklung der Übertragung der Mitgliedschaft74
III. Übergang unter Lebenden75
IV. Übergang im Todesfall77
1. Der gesellschaftsrechtliche Übergang78
a) Die reichsgerichtliche Lösung78
b) Das Tatbestandsmerkmal der Erbeneigenschaft81
c) Die Entwicklung der Rechtsprechung des Reichsgerichts82
d) Verfügender Vertrag zu Gunsten Dritter84
2. Der erbrechtliche Übergang86
a) BGHZ 22, 18686
b) BGHZ 68, 22588
3. „Vererblichstellung“ des Gesellschaftsanteils89
a) Notwendigkeit der „Vererblichstellung“90
b) Notwendigkeit der „Übertragbarstellung“91
V. Zwischenergebnis92
E. Analyse von Einzel- und Sondernachfolge93
I. Das Problem: der Konflikt Erbrecht versus Gesellschaftsrecht93
II. Die Einzelnachfolge als Lösung des Konfliktes94
1. Ansicht des Reichsgerichts94
2. Ansicht des Bundesgerichtshofes96
3. Die einzelnen Argumente97
a) Persönlichkeitsbezogene Arbeitsgemeinschaft97
aa) Das Merkmal der „Persönlichkeitsbezogenheit“97
bb) Veräußerlichkeit des Miterbenanteils gemäß § 2033 Abs. 1 BGB98
(1) Die Veräußerung eines Miterbenanteils99
(2) Die Veräußerung aller Miterbenanteile100
(3) Betrachtung unter Berücksichtigung des Willens der Gesellschafter101
cc) Jederzeitiges Auseinandersetzungsverlangen gemäß § 2042 BGB kontra grundsätzlich auf Dauer angelegte Gesellschaft
102
dd) Einstimmigkeit gemäß § 2038 Abs. 1 BGB und gemeinsame Verfügung gemäß § 2040 BGB resultieren in Schwerfälligkeit und Unbeweglichkeit104
(1) Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft gemäß §§ 2038, 2040 BGB105
(a) Verwaltung gemäß § 2038 Abs. 1 BGB105
(b) Gemeinschaftliche Verfügungen gemäß § 2040 BGB105
(2) Einschränkung des Einstimmigkeitsgrundsatzes gemäß §§ 2038 Abs. 2 i.V.m. 745 Abs. 1 BGB durch Mehrheitsverwaltung105
(a) Außenwirkung der Verwaltungshandlung106
(b) Verfügungen als Verwaltungshandlungen – Einstimmigkeitserfordernis107
(c) Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte als Verwaltung des Nachlasses i. S. v. § 2038 BGB108
b) Persönlichkeitsbezogene Haftungsgemeinschaft im Gegensatz zur beschränkbaren Erbenhaftung gemäß § 2059 Abs. 1 BGB109
aa) Erbrechtliche Haftung109
(1) Haftung des Alleinerben gegenüber der Haftung der Miterben110
(2) Haftung der Erbengemeinschaft und Miterben gegenüber der Haftung des Alleinerben110
bb) Gesellschaftsrechtliche Haftung111
(1) Haftung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter111
(2) Haftung eines in eine Gesellschaft eintretenden Erben – § 130 HGB analog
111
cc) Unvereinbarkeit von § 2059 Abs. 1 BGB mit der gesellschaftsrechtlichen Haftung113
(1) Unbeschränkte Haftung des Alleinerben113
(2) Erbengemeinschaft auch als Nachfolgerin eines Einzelkaufmanns anerkannt114
(a) Grundsatz: Haftung bei Inhaberwechsel eines Handelsgeschäfts115
(b) Möglichkeiten der gesellschaftsrechtlichen Haftungsbeschränkung115
(c) Übertragbarkeit des haftungsrechtlichen Arguments auf die OHG116
dd) Zwischenergebnis zum Argument der persönlichkeitsbezogenen Haftungsgemeinschaft117
c) § 139 HGB – keine Erbengemeinschaft als Mitglied aufgrund positivrechtlicher Anordnung118
aa) Historische Auslegung118
bb) Auseinandersetzung120
4. Zwischenergebnis121
III. Die Sondernachfolge als Lösung der angeblichen Gesetzeskollision122
1. Die Sondernachfolge in der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des BGB und des HGB123
2. Die Sondernachfolge in der Rechtsprechung nach Inkrafttreten des BGB und HGB124
a) RG SeuffA 92 (1938) Nr. 96124
b) OLG Hamm OLGR 36 (1918), 270 KG OLGR 43 (1924), 289 Anm. 1 b)
125
c) KG JW 1933, 118126
d) KG DNotZ 1935, 988128
e) Zwischenergebnis129
f) BGHZ 22, 186129
g) BGHZ 68, 225131
3. Die Auseinandersetzung der Literatur mit der Sondernachfolge131
a) Gegner der Sondernachfolge132
b) Befürworter der Sondernachfolge132
aa) A. Hueck133
bb) Liebisch134
cc) Siebert136
dd) Wiedemann141
ee) Ulmer143
ff) Brox/Lange/Säcker144
gg) Siegmann144
4. Zwischenergebnis147
IV. Gegenüberstellung von Einzel- und Sondernachfolge147
1. Gründe für Einzel- und Sondernachfolge147
a) Gründe für die Einzelnachfolge147
b) Gründe für die Sondernachfolge148
2. Vereinbarkeit von Einzel- und Sondernachfolge mit erbrechtlichen Grundsätzen149
a) Vereinbarkeit der Einzelnachfolge mit erbrechtlichen Grundsätzen149
b) Vereinbarkeit der Sondernachfolge mit erbrechtlichen Grundsätzen151
3. Dogmatische Einordnung von Einzel- und Sondernachfolge151
a) Dogmatische Einordnung der Einzelnachfolge151
b) Dogmatische Einordnung der Sondernachfolge152
V. Zwischenergebnis zur Analyse von Einzel- und Sondernachfolge
152
F. Die Möglichkeit der Schaffung eines Vindikationslegats154
I. Vergleichbarkeit mit der Rechtsfortbildung der Einzel- und Sondernachfolge154
II. Vereinbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse mit Nachlasszugehörigkeit und Testamentsvollstreckung155
1. Der Begriff des „Nachlasses“156
2. Die Funktion des Nachlasses157
a) Der Nachlass als Haftungsobjekt157
b) Testamentsvollstreckerobjekt158
3. Die Anwendbarkeit der nachlassrechtlichen Vorschriften im Falle eines Vindikationslegats158
a) Die Anwendbarkeit der Vorschriften über die Testamentsvollstreckung158
b) Die Anwendbarkeit der haftungsrechtlichen Vorschriften159
4. Auswirkungen auf die Bildung eines Vindikationslegats161
a) Der Vermächtnisnehmer als Haftungssubjekt161
aa) Haftung des Vermächtnisnehmers analog § 1967 BGB162
bb) Haftungsumfang, Anwendbarkeit der Regeln zur Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz163
G. Zusammenfassung165
Literaturverzeichnis170
Sachwortverzeichnis179

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