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Ein Überblick über das spanische Planungssystem

AutorArend Bewernitz
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2004
Seitenanzahl19 Seiten
ISBN9783638313360
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis10,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2,3, Technische Universität Berlin (Institut für Stadt- und Regionalplanung), 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der spanische Staat ist eine parlamentarische Monarchie, die sich mit der Constitución Española (der spanischen Verfassung) von 1978 eine demokratische Struktur gegeben hat. In der Verfassung ist - im Gegensatz zur bis dahin existierenden zentralisierten territorialen Staatsgliederung - eine Verteilung von Zuständigkeiten und Verantwortung auf verschiedene Ebenen vorgesehen. Das Staatsgebiet gliedert sich in 17 Comunidades Autónomas (Autonome Gemeinschaften) und die nordafrikanischen Exklaven Ceuta und Melilla, die seit 1994 den Status Autonomer Städte mit den gleichen Rechten der Autonomen Gemeinschaften besitzen. Außerdem gibt es noch die Zwischenebene der 52 Provinzen und schließlich über 8.000 Kommunen. Mit der anhaltenden und umfangreichen Übertragung von Zuständigkeiten der Staatsverwaltung an die Autonomen Gemeinschaften ist Spanien zu einem der am meisten dezentralisierten Länder Europas geworden. Die Grundprinzipien, auf denen diese Form der territorialen Gliederung basiert, sind folgende: Gleichheit unter den Bürgern, unabhängig davon, in welchem Gebiet sie wohnen, > Einheit der spanischen Nation, > Solidarität zwischen den Autonomen Gemeinschaften und > Autonomie, d.h. die Fähigkeit der verschiedenen Nationalitäten und Regionen zur Ausübung ihrer eigenen Zuständigkeiten. Alle diese Prinzipien unterliegen dem Grundsatz der Loyalität gegenüber der Verfassung. Die Zuständigkeiten werden zwischen dem Staat und den 19 Autonomen Gemeinschaften verteilt. Sie sind in drei Kategorien aufgeteilt: a) ausschließliche Zuständigkeit: Staat bzw. Autonome Gemeinschaften besitzen in bestimmten Bereichen eine eigene gesetzgebende und ausführende Gewalt; b) geteilte Zuständigkeit: Staat und Autonome Gemeinschaften üben in bestimmten Bereichen gemeinsam die gesetzgebende und ausführende Gewalt aus; c) konkurrierende Zuständigkeit: Staat wie auch Autonome Gemeinschaften können in bestimmten Bereichen die Verantwortung an sich ziehen.

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