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Einführung in die Kriminalistik für die Strafrechtspraxis

AutorHinrich de Vries
VerlagKohlhammer Verlag
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl268 Seiten
ISBN9783170288119
FormatePUB/PDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis40,99 EUR
Mit dieser 'Einführung in die Kriminalistik' erhält der Leser eine Übersicht zu den zahlreichen Facetten der Sachverhaltserforschung im Strafrecht. Es beginnt mit der Spurensuche, also der Tatortarbeit, der Suche nach Ermittlungsansätzen und der Ausschöpfung der polizeilichen Informationsquellen. Anschließend stellt der Autor die wissenschaftliche Untersuchung verschiedener Spurenkomplexe anschaulich dar. Zu diesen Themenfeldern gehören die Spuren bei den Brand- und Straßenverkehrsdelikten ebenso wie die kriminalistischen Methoden der Obduktion, Daktyloskopie, DNA-Analyse, Urkundenprüfung und der psychiatrischen Exploration. In einem weiteren Themenblock wird die Spurenbewertung anhand der verschiedenen Beweissituationen (Einlassungen und Geständnisse) sowie der Beweismethoden (Indizien- und Sachbeweise) einschließlich der Kriterien für die Aufdeckung von Lügen und Irrtümern erörtert. Zuletzt wird die Überzeugungsbildung bei der Abfassung eines Strafurteils beleuchtet und ein Programm für die Erforschung der Ursachen für fehlerhafte Urteile entworfen. Die Zusammenstellung der Themen und Erkenntnisse erfolgt aus der Sicht eines Praktikers. Der Autor ist seit 2000 Vorsitzender einer Strafkammer und erfüllt seit 2009 einen Lehrauftrag an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften.

Hinrich de Vries ist Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn und erfüllt seit 2009 einen Lehrauftrag an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

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Leseprobe

A.Einführung in die Kriminalistik


1Die Kriminalistik beschäftigt sich mit der Erforschung des Sachverhalts im Strafrecht. Das vorliegende Buch will eine Übersicht geben über die Themen und Erkenntnisse dieser Wissenschaft.

I.Einordnung in das System der Kriminalwissenschaften


2Zu den Kriminalwissenschaften gehören grob unterteilt vier Bereiche: Das Strafrecht umschreibt die Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen einer Straftat. Das Strafprozessrecht regelt, wie ein Sachverhalt justizförmig festgestellt wird, die daraus resultierenden Rechtsfolgen rechtskräftig bestimmt und gegen den Verurteilten vollstreckt werden. Die Kriminologie erforscht die Erscheinungsformen des Verbrechens, ihre Ursachen und die gesellschaftlichen Reaktionsmöglichkeiten. Die Kriminalistik lehrt uns, wie ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt mit wissenschaftlichen Mitteln beweiskräftig erforscht wird; sie ist die Lehre von der Sachverhaltserforschung im Strafrecht.

Die Kriminalistik ist mit der Strafprozesslehre nicht identisch. Denn die Strafprozessordnung regelt nicht, wie ein Verbrechen aufgeklärt wird. Sie gibt nur die rechtlichen Regeln vor, die bei der Erforschung eines Rechtsfalls zu beachten sind. Erst die Kriminalistik sucht systematisch nach Methoden, die bei der Sachverhaltsaufklärung erfolgversprechend sind. Aus der forensischen Perspektive hat sie daher die Aufgabe, ein möglichst breites Methodenspektrum für die strafrechtlichen Ermittlungsaufgaben zur Verfügung zu stellen.

Die Kriminalistik wird gelegentlich der Kriminologie zugeordnet. Die beiden Wissenschaften unterscheiden sich aber zu sehr, als dass eine Zusammenfassung gerechtfertigt wäre. Die Kriminologie ist soziologisch orientiert; sie abstrahiert vom Einzelfall und versucht allgemeine Erkenntnisse über die Lebenswirklichkeit des Verbrechens zu gewinnen. Die Kriminalistik konzentriert sich dagegen auf den Einzelfall; sie wird angetrieben von der beunruhigenden Erkenntnis, dass die Strafprozessordnung keine Sicherheit gegen Fehlurteile bietet. Kriminalisten sind davon überzeugt, dass der Unschuldige nur sicher ist, wenn der wahre Sachverhalt aufgeklärt wird.

Aufgrund ihrer naturwissenschaftlichen Basis ist die Kriminalistik international anerkannt. Das nationale Strafrecht bestimmt zwar das jeweilige Erkenntnisinteresse, aber das methodische Werkzeug ist entweder allgemeingültig oder unbrauchbar. Als Wissenschaft ist die Kriminalistik bestrebt, ihre Erkenntnisse rational zu begründen. Sie kann daher nicht als Geheimwissenschaft betrieben werden, selbst wenn Kriminelle neue Ermittlungsmethoden bei ihren Planungen berücksichtigen. Dieser negative Effekt ist unvermeidbar, weil die Forschungsergebnisse der beteiligten Einzelwissenschaften sich in der öffentlichen Hauptverhandlung bewähren müssen.

Die Sachverhaltserforschung kann grob unterteilt werden in die Sammlung, Prüfung und Bewertung von Tatsachen. In der Terminologie des Kriminalisten handelt es sich um die Bereiche Spurensicherung, Spurenuntersuchung und Spurenbewertung. Die Spurenbewertung überschneidet sich mit der strafprozessualen Beweislehre.

II.Bedeutung der Kriminalistik für den Strafprozess


3Für den forensisch tätigen Strafjuristen ist die Bedeutung der Kriminalistik offensichtlich. Der Praktiker hat es nicht nur mit Normen zu tun, denen er Geltung verschaffen soll, sondern in fast allen Fällen muss er sich zunächst den Sachverhalt erarbeiten. Prozesse, in denen nur die Rechtslage zu klären ist, sind selten. In vielen Fällen bereiten die rechtlichen Überlegungen keine Schwierigkeiten und nur hinsichtlich der Tatsachen bestehen unterschiedliche Auffassungen bei den Verfahrensbeteiligten.

Für die Akzeptanz eines Strafurteils hat die Feststellung des wahren Sachverhalts eine überragende Bedeutung. Die Verfahrensbeteiligten nehmen eine fehlerhafte rechtliche Beurteilung eher hin als eine falsche Tatsachenfeststellung. Rechtsfehler sind selten völlig unvertretbar, da das Rechtsgefühl als Korrektiv wirkt. Dagegen ist die Schuldfeststellung einmalig; bei ihr gibt es keinen Zwischenraum zwischen richtig und falsch. Die Öffentlichkeit ist empört, wenn ein Gericht sich geirrt und einen Unschuldigen verurteilt hat. Der Vorwurf eines „Justizirrtums“ wird bei der falschen Sachverhaltsfeststellung erhoben und nicht bei der fehlerhaften Anwendung von Rechtsregeln.

Auch wenn der Grundsatz „in dubio pro reo“ hilft, Fehlurteile zu vermeiden, darf sich der Unschuldige nicht sicher fühlen. Die Erforschung der Wahrheit ist eine persönliche Leistung des Tatrichters. Schon immer wurde gelobt, wer mit klugen Methoden die Wahrheit herausfand. Beispielsweise der Richter, der vor mehr als zweitausend Jahren zwei Zeugen, die eine Frau des Ehebruchs mit einem jungen Mann beschuldigten, der Falschaussage überführte, indem er die beiden getrennt vernahm und den angeblich beobachteten Vorfall detailliert schildern ließ, wobei sich Widersprüche auftaten (nachzulesen im Buch Daniel, Altes Testament, Kap. 13).

III.Die Rolle der Polizei bei der Sachverhaltsaufklärung


4Juristen werden für die wichtige Aufgabe der Tatsachenfeststellung nur unzureichend ausgebildet. Im Strafrecht wird die Sachverhaltserforschung weitgehend von der Polizei betrieben, die ihre Ergebnisse der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung über den Abschluss der Ermittlungen vorlegt. Diese Aufgabenverteilung widerspricht der Strafprozessordnung, die der Staatsanwaltschaft das Aufklärungsmonopol einräumen wollte; sie sollte als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ ihre „Hilfsbeamten“ anleiten. In der Praxis hat sich dieses Leitbild verschoben; aus der Hilfskompetenz der Polizei ist eine Regelkompetenz geworden.

Diese Verlagerung der Ermittlungsaufgaben auf die Polizei ist ein schleichender Prozess. Bei der Schaffung der StPO im Jahre 1877 gab es noch keine Kriminalpolizei. Ein ausschließlich für die Bekämpfung der Kriminalität zuständiger Zweig der Polizei entstand erst, als in den Großstädten des 20. Jh. die Zahl der Verbrechen stark anstieg und ihnen mit den herkömmlichen Methoden nicht mehr beizukommen war. Die Verbrechensbekämpfung wurde zu einer zentralen Aufgabe des Staates. Die Wissenschaft der Kriminalistik wurde aus der polizeilichen Praxis heraus entwickelt, ein Zustand, der bis heute andauert.

Es muss für den Rechtsstaat kein Nachteil sein, wenn die Anklagebehörde von der Ermittlungsarbeit entlastet wird. Der Staatsanwalt kann dadurch mit der gebotenen Distanz prüfen, welche rechtlichen Schlüsse aus dem Beweismaterial zu ziehen sind. Eine solche Abschlusskontrolle kann aber nur gelingen, wenn das Informationsgefälle zur Polizei nicht zu groß wird.

IV.Die Kriminalistik als strafrechtliche Hilfswissenschaft


5Diese Rollenverteilung zwischen Polizei und Justiz prägt auch das Verständnis für die Kriminalistik. Für den Polizeibeamten bezeichnet sie den Sachkundeunterricht in den Polizeischulen, wobei auch die Führungslehre und die Kriminalitätsverhütung hinzugerechnet werden. Aus der Perspektive des Strafjuristen wird sie dagegen als Hilfswissenschaft wahrgenommen: Sie hilft den forensisch tätigen Juristen, den ihm zur Entscheidung vorgelegten Rechtsfall auf seine Beweismöglichkeiten zu überprüfen.

Wenn von Hilfswissenschaften die Rede ist, dann ist damit keine Abqualifizierung verbunden. Der Begriff soll lediglich die Hilfestellung der beteiligten Grundlagenwissenschaften für ein wahres Urteil betonen. In diesem Sinne wird der Begriff auch sonst benutzt. Die Psychologie z. B. spricht von ihren „biologischen Hilfswissenschaften“ und auch der Historiker bedient sich benachbarter Wissenschaften. Zu seinen Werkzeugen gehören nicht nur die Münz- und Wappenkunde, sondern auch die DNA-Analyse und die Urkundenprüfung.

Weiterführende Literatur:

Lehrbücher: Döhring, E., Die Erforschung des Sachverhalts im Prozess, Berlin 1964; Kässer, W., Wahrheitserforschung im Strafprozess, Berlin 1974; Schwind, H., Kriminologie, 22. Aufl., Heidelberg 2013; Walder/Hansjakob, Kriminalistisches Denken, 9. Aufl., Heidelberg 2012; Weihmann/de Vries, Kriminalistik, 13. Aufl., Hilden 2014.

Handbücher und Lexika: Burhoff, D., Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 6. Aufl., Münster 2013; Eisenberg, U., Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., München 2013; Geipel, H., Handbuch der Beweiswürdigung, 2. Aufl., Münster 2013; Jaeger (Hrsg.), Kriminalistische Kompetenz, Lübeck, Loseblatt 2000 ff.; Kube/Störzer/Timm (Hrsg.), Kriminalistik, 2 Bände Stuttgart 1992; Kube/Störzer/Brugger (Hrsg.), Wissenschaftliche Kriminalistik, Grundlagen und Perspektiven, 2 Bände, Wiesbaden 1984; Wirth, I., Kriminalistik-Lexikon, 4. Aufl., Heidelberg 2011.

Lehr- und Studienbriefe (Hilden): Band 4: Identifizierung von Personen; Band 5: Die Beschuldigtenvernehmung; Band 6: Grundlagen der Rechtsmedizin; Band 7: Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht; Band 8: Tatortarbeit; Band 9: Beschreibung und Identifizierung von Kleidung; Band 10: Brandermittlung; Band 11:...

Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Deckblatt1
Titelseite4
Vorwort6
Abkürzungsverzeichnis20
A. Einführung in die Kriminalistik22
I. Einordnung in das System der Kriminalwissenschaften22
II. Bedeutung der Kriminalistik für den Strafprozess23
III. Die Rolle der Polizei bei der Sachverhaltsaufklärung23
IV. Die Kriminalistik als strafrechtliche Hilfswissenschaft24
B. Spurensicherung26
§ 1 Tatortarbeit26
I. Der Tatortbegriff26
II. Die Tatortsicherung26
III. Organisation der Tatortarbeit26
IV. Der Tatortbefundbericht27
V. Der Spurenbegriff27
VI. Die "klassische" Fußspur28
VII. Einteilung der Spuren28
VIII. Spurensicherung und Spurensicherungsbericht29
§ 2 Ermittlungsansätze31
I. Die Systematik der Ermittlungsansätze31
II. Ermittlungsansätze aus der Nähe zum Tatort31
III. Ermittlungsansätze aus Zeugenangaben31
IV. Ermittlungsansätze aus Tatortfotos und Tonaufnahmen32
V. Ermittlungsansätze aus den Körperspuren des Täters32
VI. Ermittlungsansätze aus den Tatwerkzeugen32
VII. Ermittlungsansätze aus der Beute33
VIII. Ermittlungsansätze aus dem Opferumfeld33
IX. Ermittlungsansätze aus dem Tatmodus33
X. Kreative Suche nach Ermittlungsansätzen34
XI. Ermittlungsansätze durch Fallanalyse und Täterprofil34
XII. Ermittlungsansätze durch Fallenstellen35
XIII. Pragmatische Suche nach Ermittlungsansätzen36
§ 3 Informationsquellen38
I. Die Ermittlungstaktik38
II. Informationen aus polizeieigenen Dateien38
III. Informationen aus der internationalen Zusammenarbeit39
IV. Informationen aus polizeifremden Dateien40
V. Informationen aus dem Internet40
VI. Informationen durch Auskünfte41
VII. Informationen aus polizeifremden Akten41
VIII. Informationen durch Beobachtung42
IX. Informationen durch Abhörmaßnahmen42
X. Informationen durch Verbindungsleute44
XI. Informationen durch verdeckte Mitwirkungen45
XII. Informationen durch Beschlagnahme und Durchsuchung45
XIII. Informationen bei der Verhaftung46
XIV. Informationen durch "Überläufer"46
XV. Ermittlungen zu den Rechtsfolgen einer Straftat47
§ 4 Identifizierung49
I. Die Bedeutung der Leichenidentifizierung49
II. Die Leichenidentifizierung durch Röntgenaufnahmen49
III. Die Leichenidentifizierung durch das Zahnschema49
IV. Die Bedeutung der Identifizierung von Tatverdächtigen50
V. Die Überprüfung und Feststellung der Personalien50
VI. Die Überprüfung von Altersangaben51
VII. Identifizierung durch Personenbeschreibung51
VIII. Identifizierung durch Gegenüberstellung52
IX. Die Besonderheiten der Wahlgegenüberstellung52
X. Die Identifizierung durch Lichtbildvorlage53
XI. Die Identifizierung anhand der Stimme54
XII. Die Identifizierung von Gegenständen55
§ 5 Vernehmung57
I. Wesen und Ziele der Vernehmung57
II. Die Vorbereitung der Vernehmung57
III. Die Kontaktaufnahme und Belehrung57
IV. Beschuldigtenbelehrung und Erhebung der Personalien58
V. Die Notwendigkeit eines Vorgespräches58
VI. Fragetypen und Fragetechnik59
VII. Die inhaltliche Gestaltung der Zeugenvernehmung59
VIII. Die inhaltliche Gestaltung der Beschuldigtenvernehmung60
IX. Die Vernehmungshilfen61
X. Die Protokollierung61
XI. Vermerke zur Glaubwürdigkeit und Vernehmungsfähigkeit62
XII. Die Nachvernehmung63
XIII. Die Tätigkeit des Dolmetschers63
C. Spurenuntersuchung66
§ 6 Spurenuntersuchung und Sachbeweis66
I. Die Bedeutung des Sachbeweises66
II. Die Themen bei der Beauftragung des Gutachters66
III. Die Einteilung der beteiligten Hilfswissenschaften68
IV. Sachkunde von Handwerkern, Kaufleuten und Hundeführern68
V. Die polizeiinternen Untersuchungsstellen68
VI. Die polizeifremden Untersuchungsstellen69
VII. Die Auswahl des Gutachters69
VIII. Der Untersuchungsauftrag69
IX. Die formalen Anforderungen an das Gutachten70
X. Methodenfreiheit und Experiment71
§ 7 Brandspuren73
I. Der Brandort ist ein besonderer Tatort73
II. Die Wirkungen von Hitze und Explosion73
III. Die natürlichen und biologisch-chemischen Brandursachen73
IV. Die elektrischen Brandursachen74
V. Sonstige technische Ursachen74
VI. Ermittlung der Brandausbruchstelle74
VII. Spurenbewertung zur Ermittlung der Brandursache75
VIII. Einsatz von Brandbeschleunigern76
IX. Werkzeugspuren bei der Fremdverursachung76
X. Fahrlässige Brandverursachung77
XI. Aufklärung rationaler Eigenbrandstiftungen77
XII. Aufklärung irrationaler Brandstiftungen78
§ 8 Digitale Bild-, Text- und Tonspuren80
I. Analoge und digitale Bilder und Töne80
II. Das herkömmliche Lichtbild als Spurenträger80
III. Die technische Bildverbesserung80
IV. Grundlagen des morphologischen Merkmalsvergleichs81
V. Die morphologischen Merkmale des Kopfes81
VI. Die morphologischen Merkmale beim Handvergleich82
VII. Beweiswert des morphologischen Identitätsgutachtens82
VIII. Tonspuren als Beweismittel84
IX. Tonverbesserung und Nebengeräusche84
X. Stimmenanalyse84
XI. Die technische Stimmenidentifizierung85
XII. Die Stimmenidentifizierung durch den Sprachexperten85
§ 9 Kontaktspuren: DNA88
I. Die Sicherung und Dokumentation von Blutspuren88
II. Die Tatrekonstruktion anhand von Blutspuren88
III. Körperteile und Ausscheidungen als Spurenträger89
IV. Von den Blutgruppenuntersuchungen zur DNA-Analyse90
V. Die PCR-Technik zur Vermehrung des Spurenmaterials90
VI. STR-Methode91
VII. Beweiswert der STR-Analyse für den Identitätsnachweis93
VIII. Einmaligkeit auch bei Sonderpopulationen?94
IX. Die Tatrelevanz von DNA-Spuren95
X. Mischspuren, Amelogenin- und Y-STR-Analyse97
XI. Analyse von Mitochondrien-DNA98
§ 10 Kontaktspuren: Daktyloskopie100
I. Die Grundlagen der Daktyloskopie100
II. Das Registrierungsverfahren100
III. Die Formen daktyloskopischer Tatortspuren101
IV. Die Sicherung von daktyloskopischen Tatortspuren101
V. Die Grundlagen des Spurenvergleichs102
VI. Die Kriterien für die Identität des Fragmentes102
VII. Der Beweiswert der Tatortdaktyloskopie103
§ 11 Kontaktspuren: Fasern105
I. Faserspur als Sonderfall der Materialspuren105
II. Individualität von Materialspuren105
III. Die Spurensicherung am Tatort und beim Tatverdächtigen106
IV. Fasern als Beweismittel106
V. Die Auswertung von Faserspuren107
VI. Ununterscheidbarkeit, Gruppenzuordnung, Materialidentität107
VII. Der Beweiswert bei übereinstimmenden Faserspuren108
VIII. Beispiel: Pkw als Tatwerkzeug108
IX. Beispiel: Kontakt Mensch zu Mensch (Fall Weimar)109
§ 12 Psychische Spuren Exploration110
I. Grundlagen der Schuldfähigkeitsbeurteilung110
II. Rechtsfolgen der Schuldunfähigkeit111
III. Die Auswahl zwischen Psychiater und Psychologen112
IV. Rollenkonflikte des psychiatrischen Sachverständigen112
V. Die allgemeinen Aspekte der Exploration113
VI. Der Kriterienkatalog für psychische Auffälligkeiten114
VII. Die psychologischen Testverfahren115
VIII. Intelligenztests und Schwachsinn115
IX. Leistungstests und psychische Erkrankungen116
X. Persönlichkeitstests und Persönlichkeitsstörungen116
XI. Einordnung der explorierten Ergebnisse117
XII. Die Affekttat als Beispiel für eine Tatanalyse119
XIII. ABC der typischen Fallkonstellationen in der Praxis120
XIV. Die Mitwirkung des Gutachters bei der Prognosebeurteilung125
XV. Sonstige Aufgaben des Psychiaters in der Praxis126
§ 13 Misshandlungsspuren129
I. Die Schwäche des Zeugenbeweises in Misshandlungsfällen129
II. Körperliche und psychische Spuren als Hilfsmittel129
III. Die Misshandlungsspuren bei Körperverletzungen130
IV. Die körperlichen Spuren bei der Vergewaltigung130
V. Die psychischen Spuren bei der Vergewaltigung131
VI. Tätertypologie bei der Vergewaltigung als Beweisanzeichen131
VII. Die körperlichen Spuren bei der Kindesmisshandlung132
VIII. Die psychischen Spuren der Kindesmisshandlung133
IX. Psychische und physische Vernachlässigungen133
X. Körperliche und psychische Spuren beim sexuellen Missbrauch134
XI. Die täterbezogenen Spuren beim sexuellen Missbrauch134
XII. Tätertypologie beim sexuellen Missbrauch134
XIII. Notwendigkeit eines Glaubhaftigkeitsgutachtens135
XIV. "Professionelle" Missbrauchsforscher136
XV. Inhaltliche Anforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten137
§ 14 Medizinische Spuren: Obduktion140
I. Leichenschau, Obduktion und Exhumierung140
II. Die Ziele der Sektion140
III. Die Sektionsmethoden141
IV. Die vitalen und postmortalen Reaktionen141
V. Hautabschürfungen141
VI. Blutunterlaufung und Wundalterbestimmung142
VII. Tatzeit, Todeszeit, Auffindezeitpunkt142
VIII. Todeszeitschätzung durch Temperaturmessung143
IX. Totenflecken, Todesstarre, Fäulnis und elektr. Muskelreizung143
X. Alternative Methoden: Madenfraß und Verdauung144
XI. Der Tod durch Erwürgen145
XII. Der Tod durch Erdrosseln145
XIII. Der Tod durch Erhängen146
XIV. Der Tod durch Ersticken146
XV. Der Tod durch Erschlagen (stumpfe Gewalt)147
XVI. Der Tod durch Erstechen (scharfe Gewalt)147
XVII. Der Tod durch Verbrennen148
XVIII. Der Tod durch elektrischen Strom149
§ 15 Schussspuren151
I. Tatortarbeit151
II. Kriminaltechnische Behandlung eines Waffenfunds151
III. Waffensystembestimmung anhand der Munitionsreste151
IV. Tatrelevanz aufgefundener Waffen (Verfeuerungsnachweis)152
V. Schmauchspuren zum Nachweis der Täterschaft152
VI. Bestimmung der Schussentfernung153
VII. Tatortspuren zur Bestimmung der Schussrichtung153
VIII. Obduktionsergebnisse zur Bestimmung der Schussrichtung154
IX. Abgrenzung Suizid-Fremdtötung154
§ 16 Chemische Spuren: Toxikologie156
I. Erfolge und Misserfolge der forensischen Toxikologie156
II. Medikamentenmissbrauch156
III. Spurensicherung beim Vergiftungsverdacht156
IV. Die Spurensicherung bei Drogenfunden157
V. Die Ziele der Spurenuntersuchung bei der Drogenanalyse157
VI. Die Probengewinnung für die toxikologische Untersuchung159
VII. Immunchemische Analysemethoden159
VIII. Chromatographische Trennungsmethoden160
IX. Spektrometrische Analysemethoden161
X. Massenspektrometrie als Detektor bei Gaschromatographen161
XI. Die Qualitätskontrolle161
XII. Die Problematik bei der Untersuchung von Menschen162
XIII. Wissenschaftliche und normative Grenzwerte163
§ 17 Textspuren: Urkundenprüfung166
I. Zur Geschichte der forensischen Urkundenprüfung166
II. Die Spurenarten und ihre Beweisbedeutung bei der Urkunde166
III. Grundlagen des Handschriftenvergleichs166
IV. Die Zielrichtung des Handschriftenvergleichs167
V. Beweiswert der Handschriftenuntersuchung168
VI. Die forensische Textlinguistik169
VII. Die forensische Textkritik169
VIII. Altersbestimmung bei den Schreibmitteln170
IX. Die technische Untersuchung von Schriftträgern170
X. Die Dokumenten- und Wertpapierprüfung171
§ 18 Straßenverkehrsspuren173
I. Die Spuren am Unfallort173
II. Geschwindigkeitsberechnungen anhand der Bremsspuren173
III. Andere Methoden der Geschwindigkeitsbestimmung174
IV. Unfallrekonstruktion174
V. Ermittlungen zur Fahruntüchtigkeit bei Alkohol175
VI. Die Alkoholwirkungen und die Atemalkoholtests176
VII. Belastende und begünstigende Alkoholberechnung bei Blutproben176
VIII. Alkoholberechnung nach Widmark bei Trinkmengenangaben178
IX. Beweisprobleme bei der Nachtrunkbehauptung179
X. Fahruntüchtigkeit bei Drogen und Medikamenten180
XI. Unfallfluchtermittlungen ohne Kennzeichenhinweise182
XII. Vorgetäuschter Pkw-Diebstahl182
XIII. Vorgetäuschter Unfall183
XIV. Die Schadenszuordnung und die Schadensberechnung184
XV. Die Wahrnehmbarkeit des Unfalls184
D. Spurenbewertung188
§ 19 Polizeiliche Spurenbewertung188
I. Spurenbewertung und Beweiswürdigung188
II. Die Notwendigkeit polizeilicher Spurenbewertung188
III. Der Abschluss der Ermittlungen189
IV. Die staatsanwaltschaftliche Aktenführung189
V. Die Bedeutung der Spurenakten bei Indizienprozessen190
VI. Die Erfolgskriterien für die polizeiliche Arbeit190
VII. Die vorgetäuschten Verbrechen190
VIII. Die Spurenablenkung191
IX. Die Trugspuren191
X. Die Veränderungen der Beweislage bis zum Urteil192
§ 20 Beweissituation Geständnis193
I. Die Abgrenzung von Einlassung – Geständnis – Schweigen193
II. Die beweisrechtliche Bedeutung des Geständnisses193
III. Das falsche Geständnis als Ursache für Fehlurteile194
IV. Die psychische Belastung als Ursache für Falschgeständnisse194
V. Der Irrtum als Ursache für falsche Geständnisse195
VI. Die taktischen Erwägungen als Ursache für Falschgeständnisse195
VII. Das Falschgeständnis infolge von Geltungssucht195
VIII. Die psychopathologischen Faktoren196
IX. Verbotene Vernehmungsmethoden als Ursache196
X. Die Anzeichen für die Richtigkeit des Geständnisses196
XI. Der Widerruf des Geständnisses197
§ 21 Beweissituation Einlassung198
I. Das Recht zu Schweigen198
II. Schweigerecht und Verteidigungsstrategien199
III. Das qualifizierte Leugnen durch die Alibi-Behauptung199
IV. Bewertung von Alibi-Zeugen200
V. Die Bewertung der gescheiterten Alibibehauptung200
VI. Teilgeständnis und teilweises Schweigen200
VII. Die irrtümliche Einlassung und die Schutzbehauptung201
VIII. Bewertung von Standardeinlassungen202
IX. Die Bewertung von "abenteuerlichen" Einlassungen202
X. Einzelaspekte für die Überprüfung der Einlassung203
XI. Besondere Einlassungsformen203
XII. Einlassung des Mitbeschuldigten205
§ 22 Beweismethoden207
I. Beweismittel, Beweissituation und Beweismethode207
II. Die relationsmäßige Bearbeitung des Tatsachenmaterials207
III. Sortierung der Beweisfragen208
IV. Sortierung der Beweismittel209
V. Der Begriff des Indizienbeweises209
VI. Die Sicherheit des Indizienschlusses210
VII. Gesamtschau aller Indizien211
VIII. Bildung und Überprüfung von Erfahrungssätzen212
IX. Der indirekte Täternachweis als Beweismethode213
X. Der indirekte Tatnachweis als Beweismethode213
XI. Die Indizienkette als Beweismethode214
XII. Der Seriennachweis215
XIII. Nachweis einer Serie durch Schätzung215
XIV. Schätzungen zur Schadenshöhe und zu den Rechtsfolgen216
§ 23 Bewertung von Sachbeweisen218
I. Wesen der Augenscheineinnahme218
II. Beweiswert der Augenscheineinnahme218
III. Strafregisterauszüge219
IV. Verwertung früherer Urteile219
V. Beweiskraft des Sachverhalts in früheren Strafurteilen220
VI. Bewertung von Aufzeichnungen, Briefen und Notizen221
VII. Ausländische Urkunden und Übersetzungen von Tondokumenten221
VIII. Protokollierte Zeugenaussagen222
IX. Behördengutachten, Arzt- und Ermittlungsberichte222
X. Umgang mit Messinstrumenten223
XI. Eigenschaften der Normalverteilung224
XII. Beispiele zur Messgenauigkeit bei der Blutalkoholbestimmung226
§ 24 Bewertung mündlicher Gutachten228
I. Eigene Sachkunde des Gerichts228
II. Mitteilung von Erfahrungssätzen und Wahrscheinlichkeiten228
III. Bewertung von Identitätsaussagen229
IV. Bewertung mehrerer Indizien nach der Bayes-Statistik230
V. Kritik an der Verwendung der Bayes-Statistik232
VI. Deterministische und statistische Erfahrungsregeln233
VII. Bewertung deterministischer Erfahrungsregeln233
VIII. Bewertung statistischer Erfahrungssätze234
IX. Bewertung neuer wissenschaftlicher Methoden235
X. Anhörung des Sachverständigen235
XI. Würdigung des Gutachtens236
XII. Voreingenommenheit des Sachverständigen236
XIII. Privatgutachten, Zweitgutachten und Obergutachten237
§ 25 Irrtümer beim Zeugenbeweis239
I. Die Ergiebigkeit, Glaubhaftigkeit, Glaubwürdigkeit239
II. Tatsachen, Schlussfolgerungen, hypothetische Äußerungen239
III. Würdigung der Zeugenaussage im Überblick240
IV. Wahrnehmungsmöglichkeiten eines idealen Zeugen240
V. Wahrnehmungsfähigkeiten des realen Zeugen241
VI. Wahrnehmungsbereitschaft als Glaubhaftigkeitskriterium242
VII. Wahrnehmungsmuster und Interpretationskonstrukte242
VIII. Erinnerungsfähigkeit des Zeugen243
IX. Irrtümer durch Verdrängen, Ausfüllen und Autosuggestion244
X. Beweiswürdigung bei starker und schwacher Erinnerung245
XI. Fremdindizierte Irrtümer245
XII. Vernehmungsfehler und suggestive Beeinflussung246
XIII. Mögliche Befangenheit des Zeugen246
XIV. Bewertung von irrtümlichen Zeugenaussagen247
§ 26 Fälschungen beim Zeugenbeweis249
I. Die Aussageanalyse und das Lügendilemma249
II. Aussageanalyse und Beweiswürdigung im Überblick249
III. Detailreichtum der Aussage als Realitätskriterium250
IV. Individualität der Aussagedetails als Realitätskriterium251
V. Relative Konstanz der Aussage(n) als Realitätskriterium251
VI. Plausibilität des Aussageinhalts als Realitätskriterium252
VII. Redefluss und Gefühlsausdruck als Realitätskriterien253
VIII. Körpersprache und Redewendungen als Lügensignale254
IX. Zusammenfassung: Die 19 Realkennzeichen nach Steller/Köhnken254
X. Sonderprobleme bei der Detaillüge255
XI. Beweiswürdigung bei interessierten Zeugen256
XII. Zeugen vom Hörensagen257
XIII. Zeugen mit besonderen Rechten258
XIV. Bewertung einzelner Lügen259
XV. Beweiswürdigung durch den Vergleich mehrerer Aussagen260
§ 27 Überzeugungsbildung262
I. Rechtliche Maßstäbe richterlicher Überzeugungsbildung262
II. Erzählprobleme bei der Rekonstruktion der Vergangenheit262
III. Formale Anforderungen an das Strafurteil263
IV. Tatsachenfeststellung und rechtliche Beurteilung264
V. Feststellungen zur Person265
VI. Suche nach Negativbeweisen zur Täterschaft265
VII. Der Urteilsentwurf266
VIII. In dubio pro reo und Wahlfeststellung266
IX. Die Rekonstruktion des subjektiven Tatbestands267
X. Lückenhafte Feststellungen und Stimmigkeit der Geschichte269
XI. Die Kontrolle auf Denkfehler und Beweiswürdigungslücken270
XII. Abgleichung mit den Plädoyers und dem letzten Wort271
E. Fehlerforschung274
I. Fehlertypen und Fehlerforschung274
II. Wissenschaftliche Fehlerforschung274
III. Justizkritik durch Gerichtsreportagen275
IV. Die interne Fehlerforschung275
V. Kriminalistik in der höchstrichterlichen Rechtsprechung276
VI. Systemfehler im Prozessrecht277
VII. Die persönliche Verantwortung für Fehler277
Stichwortverzeichnis280

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