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E-Book

Erbrecht für Steuerberater

AutorJörg Luxem, Stefan Arndt
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl211 Seiten
ISBN9783834982469
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis46,99 EUR
Die steuerrechtliche Beratung in Erbangelegenheiten erfordert ein umfassendes Wissen zu den betroffenen Rechtsgebieten und ihren Verknüpfungen, um alle Vorteile für den Mandanten herauszuarbeiten. Das Werk ist eine besonders praxisnahe Darstellung und Arbeitshilfe für die tägliche Beratertätigkeit.

Das neue Erbschaftsteuerrecht ist bereits berücksichtigt.

Stefan Arndt ist Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater. Zahlreiche Veröffentlichungen weisen ihn und Dr. Jörg Luxem, ebenfalls Fachanwalt für Steuerrecht und zugleich Steuerberater, als ausgewiesene Experten auf dem Gebiet aus.

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Leseprobe
H. Die Erteilung des Erbscheins (S. 184-185)

Der Testamentsvollstrecker hat ein eigenes Antragsrecht auf Erteilung des Erbscheins, §§ 2353, 2364 BGB. Ein solcher Antrag kann aus Sicht des Testamentsvollstreckers sinnvoll sein, weil er sich auf dieseWeise absichern kann, es mit den „richtigen" Erben zu tun zu haben, zumindest auf den guten Glauben des Erbscheins vertrauen darf (vgl. Kapitel § 12). Außerdem kann der Erbschein – z.B. zur Berichtigung des Grundbuchs oder Handelsregisters erforderlich sein. In diesen Fällen gibt dem Testamentsvollstrecker das eigene Antragsrecht die notwendige Unabhängigkeit von den Erben. Im Erbschein wird die Ernennung eines Testamentsvollstreckers aufgenommen. Hiermit wird auf die Beschränkung der Erben in der Verfügungsmacht über den Nachlass hingewiesen. Sofern der Testamentsvollstrecker keine umfassende Verfügungsmacht hat, so ist dies im Erbschein zu vermerken. In Betracht kommt hier etwa die Anordnung der Testamentsvollstreckung nur für einzelne Nachlassgegenstände.

I. Das Testamentsvollstreckerzeugnis

Zum Nachweis seines Amtes im Geschäftsverkehr hat der Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses durch das Nachlassgericht, § 2368 BGB. Die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses erfolgt auf Antrag. Beantragt der Testamentsvollstrecker ein Testamentsvollstreckerzeugnis, so prüft das Nachlassgericht in diesem Zusammenhang u. a., ob die letztwillige Verfügung des Erblassers überhaupt wirksam ist. Ferner wird geprüft, ob eine gültige Ernennung vorliegt oder Beschränkungen im Amt des Testamentsvollstreckers gegeben sind. Alle Abweichungen von den gesetzlich geregelten Befugnissen des Testamentsvollstreckers sind im Testamentsvollstreckerzeugnis zu vermerken. Ferner sind die Anordnung einer Dauervollstreckung nebst Angaben zur Dauer sowie ein besonderer Endzeitpunkt mit aufzunehmen.

! Beraterhinweis: Über die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses unterrichtet das Nachlassgericht das zuständige Finanzamt unter Beigabe einer Abschrift des Zeugnisses, § 12 Abs. 1 ErbStDV. Ebenfalls Inhalt dieser Mitteilung sind Angaben des Nachlassgerichts über Zusammensetzung und Höhe des Nachlasses. Das Testamentsvollstreckerzeugnis verliert seine Gültigkeit automatisch mit dem Ende der Testamentsvollstreckung, § 2368 Abs. 3 BGB.

J. Grundbuch und Handelsregister

Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist – soweit sie sich auf Grundstücke erstreckt – von Amts wegen in das Grundbuch einzutragen, sog. Testamentsvollstreckervermerk, § 52 GBO. Hierdurch wird die fehlende Verfügungsmacht der Erben nach außen dokumentiert und ein gutgläubiger Erwerb von den Erben verhindert. Eine Eintragung des Testamentsvollstreckers in das Handelsregister aufgrund der Vollstreckung über ein einzelkaufmännisches Unternehmen oder den Anteil an einer Personengesellschaft ist nicht möglich.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort5
Inhaltsübersicht6
Abkürzungsverzeichnis19
§ 1 Grundprinzipien des Erbrechts22
A. Prinzip der Testierfreiheit22
B. Prinzip des Blutsverwandtenerbrechts und der Erbfolge nach Stämmen22
C. Erbfähigkeit, Testierfähigkeit23
D. Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge24
E. Erbrechtlicher Typenzwang24
§ 2 Gesetzliche Erbfolge25
A. Erbrecht der Abkömmlinge25
B. Erbrecht von nichtehelichen Kindern26
C. Erbrecht von angenommenen Kindern27
D. Ehegattenerbrecht28
E. Das Erbrecht in der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft38
F. Exkurs: Sondererbfolge nach der Höfeordnung41
§ 3 Erbfolge nach Gesellschaftsrecht44
A. Sondererbfolge in einen Personengesellschaftsanteil44
B. Erbfolge in einen Kapitalgesellschaftsanteil ( GmbH, AG)50
C. Steuerliche Hinweise zur Übertragung von Betriebsvermögen52
§ 4 Pflichtteilsrecht57
A. Grundlagen57
B. Ausschluss vom Pflichtteilsanspruch61
C. Pflichtteilsergänzungsanspruch64
D. Gesetzesentwurf zur Reform des Erb- und Verjährungsrechts65
§ 5 Gewillkürte Erbfolge66
A. Testament66
B. Gemeinschaftliches Testament72
C. Erbvertrag78
§ 6 Schenkungsversprechen von Todes wegen84
A. Form des Schenkungsversprechens auf den Todesfall84
B. Rechtsfolgen eines Schenkungsversprechens auf den Todesfall84
C. Lebzeitige Vollziehung des Schenkungsversprechens auf den Todesfall85
D. Abgrenzung: Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall85
§ 7 Die einzelnen testamentarischen Verfügungen87
A. Erbeinsetzung87
B. Vor- und Nacherbschaft88
C. Teilungsanordnung94
D. Ausschließung der Auseinandersetzung97
E. Vermächtnis98
F. Vorausvermächtnis101
G. Gleichstellungsgelder / Abfindungszahlungen103
H. Auflagen104
I. Behindertentestamente108
§ 8 Auslegung von Verfügungen von Todes wegen111
A. Auslegungsgrundsätze111
B. Auslegungsmethoden111
C. Der Auslegungsvertrag113
D. Auslegung vor Anfechtung113
§ 9 Nichtigkeit und Unwirksamkeit von letztwilligen Verfügungen114
A. Anfängliche Unwirksamkeit114
B. Nachträgliche Unwirksamkeit118
§ 10 Anfechtbarkeit von letztwilligen Verfügungen123
A. Anfechtung durch Dritte123
B. Anfechtung durch den Testamentserrichter126
§ 11 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft131
A. Annahme der Erbschaft131
B. Ausschlagung der Erbschaft131
§ 12 Erbschein141
A. Grundsätzliches141
B. Arten des Erbscheins142
C. Erbscheinsverfahren143
D. Sonstige Legitimationsmöglichkeiten des Erben145
§ 13 Die Erbengemeinschaft146
A. Verfügung der Erben über das Nachlassvermögen147
B. Nachlassverwaltung bis zur Auseinandersetzung147
C. Die Auseinandersetzung des Nachlasses150
D. Modifizierung der gesetzlichen Regelungen zur Erbengemeinschaft157
E. Steuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft158
§ 14 Erbenhaftung163
A. Grundsatz der unbeschränkten Haftung163
B. Möglichkeit der Haftungsbeschränkung163
C. Unbeschränkte Haftung gegenüber einzelnen Gläubigern170
D. Zeitlich begrenzter Schutz vor vorzeitiger Haftungsinanspruchnahme171
E. Haftung bei einer Mehrheit von Gläubigern171
§ 15 Testamentsvollstreckung173
A. Grundlagen173
B. Anordnung der Testamentsvollstreckung177
C. Formen der Testamentsvollstreckung177
D. Ernennung des Testamentsvollstreckers178
E. Die Person des Testamentsvollstreckers179
F. Die Annahme oder Ablehnung des Amtes180
G. Der Zeitraum bis zum Amtsbeginn180
H. Die Erteilung des Erbscheins181
I. Das Testamentsvollstreckerzeugnis181
J. Grundbuch und Handelsregister181
K. Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers nach Annahme des Amtes182
L. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers186
M. Maßnahmen der Erben gegen die Testamentsvollstreckung187
N. Checkliste: Erste Schritte Vorgehensweise des Testamentsvollstreckers im Erbfall188
§ 16 Minderjährige im Erbrecht189
A. Testierfähigkeit189
B. Regelungen zum Schutz des Vermögens des Minderjährigen189
§ 17 Stiftung192
A. Beweggründe für die Errichtung einer Stiftung192
B. Definition192
C. Arten der Stiftung192
D. Arten der Errichtung einer Stiftung197
E. Ablauf der Errichtung einer selbständigen Stiftung197
Stichwortverzeichnis199

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