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Erfolg für jeden Unternehmer

Mit der Buchführung und Kosten- und Leistungsrechnung zu einem höheren Gewinn

AutorThomas Gondermann
VerlagThomas Gondermann
Erscheinungsjahr2011
Seitenanzahl97 Seiten
ISBN9783942660464
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,70 EUR
An der Universität Siegen studierte Thomas Gondermann Betriebswirtschaftslehre und schloss das Studium 1991 als Dipl. Kfm., mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen ab. Nach dem Studium hat Herr Dipl. Kfm. Thomas Gondermann im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung gearbeitet. Während dieser Zeit hat er sich nicht nur mit steuerlichen Fragen befasst, sondern auch mit der Frage, wie kann der Unternehmer die Buchführung und die Kosten- und Leistungsrechnung nutzen, um den Gewinn seines Unternehmens zu steigern.

In diesem Buch hat er sich damit befasst, welche Informationen das Unternehmen aus der Buchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung entnehmen kann, außer der Berechnung des steuerlichen Gewinns bzw. des steuerlichen Verlustes.

Die Buchführung und die Kosten- und Leistungsrechnung kann für die Überwachung der Liquidität des Unternehmens genutzt werden Außerdem kann mit Hilfe der Buchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung ein höherer Liquiditätsbedarf frühzeitig erkannt werden.

In dieses Buch sind die langjährigen beruflichen Erfahrungen von Herr Dipl. Kfm. Thomas Gondermann eingeflossen. Herr Dipl. Kfm. Thomas Gondermann hat für verschiedene Unternehmen in unterschiedlichen Branchen gearbeitet.

Neben der Informationsgewinnung aus der Buchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung zur Steigerung des Gewinnes hat sich Herr Dipl. Kfm. Thomas Gondermann mit Fragen zur Preiskalkulation beschäftigt und hat zu diesem Themen zwei weitere Bücher geschrieben, nämlich „Preiskalkulation in der Industrie“ und „Preiskalkulation im Handel“.

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Leseprobe
Gewinn (S. 23-24)

Definition des Gewinn gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m § 5 EStG

Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Geschäftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Geschäftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen, siehe dazu die Gewinnermittlung, gem. der G + V (Gewinn- und Verlustrechnung), gem. § 275 HGB i. V. m. § 5 EStG.

Im Steuerrecht ist nur entscheidend, dass der Unternehmer eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Dies bedeutet, dass das Unternehmen einen Totalgewinn erzielen kann. Es ist ausreichend, wenn der Unternehmer innerhalb seines Bestehens einen Gewinn erzielt. Sofern davon auszugehen ist, dass das Unternehmen während seines Bestehens höhere Umsätze hat als Kosten und somit einen Gewinn erzielt, ist die Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen. Es ist zu beachten, dass im Steuerrecht nicht gefragt wird, ob die Aufwendungen angemessen sind. Es wird nicht danach gefragt, ob die getätigten Aufwendungen zu einem entsprechenden Umsatz führen und durch den erzielten Umsatz die Aufwendungen bezahlt werden können.

Beispiel:

Das Unternehmen kauft Waren für € 10.000,00 ein und der zu erwartende Verkaufserlös der Waren beträgt nur € 9.500,00. Auch wenn bei diesem Geschäft mit einem Verlust gerechnet werden muss, handelt es sich um Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Im Steuerrecht gibt es nur die Abgrenzung von Betriebsausgaben, gem. § 4 Abs. 4 EStG und Privataufwendungen i. S. d. § 12 EStG. Für Kapitalgesellschaft gibt es keine Privataufwendungen, wie bei einem Einzelunternehmen und Personengesellschaften. In diesem Fall dürfen diese Aufwendungen den Gewinn der Kapitalgesellschaft nicht mindern, sondern werden aus dem versteuerten Gewinn bezahlt. Somit ist festzustellen, dass das Ziel der Gewinnmaximierung nur mit der Buchführung nach dem Steuerrecht nicht erreicht werden kann. Denn die Angemessenheit der Aufwendungen wird im Steuerrecht nicht geprüft. Dies ist Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung. Die Buchführung ist durch eine Kosten- und Leistungsrechnung zu ergänzen.

Neben der Frage der Betriebsausgaben und der Betriebseinnahmen ist die Frage der Bewertung der Vermögensgegenstände, sowie Bilanzierungswahlrechte für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns zu beachten. Die Bewertung ist in § 252 HGB i. V. m. § 5 und 6 EStG geregelt. Je höher der steuerliche Gewinn einer Personengesellschaft ist, je höher ist die Steuerzahlung. Somit haben der Unternehmer und der Steuerberater das Ziel, den steuerlichen Gewinn des Unternehmens und die Vermögensgegenstände so niedrig wie möglich auszuweisen. Außerdem sollte der steuerliche Gewinn möglichst konstant ausgewiesen werden, weil die Steuerzahlung aufgrund des progressiven Verlaufs absolut und relativ höher ist. Bei einem Gewinn von € 50.000,00 fallen € 10.825,59 Einkommensteuern und Solidaritätszuschlag.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis4
Einleitung7
Bedeutung der Buchführung10
Gesetzliche Grundlagen der Buchführung11
Was bedeutet Buchführungspflicht?12
Aufgaben der Buchführung13
Inventar13
Bilanz16
Aktivtausch17
Passivtausch17
Aktiv – Passiv – Mehrung18
Aktiv – Passiv – Minderung19
Buchungen mit Gewinnauswirkungen20
Privatentnahmen20
Privateinlagen20
Eigenkapitalkonto21
Einnahmen21
Umsatzerlöse21
Aktivierte Eigenleistungen22
Bestandesveränderungen von Waren und Material22
Aufwendungen22
Gewinn23
Warum muss jedes Unternehmen einen Gewinn erzielen?26
Der Einfluss des Gewinns auf die Liquidität des Unternehmens27
Wie erzielt ein Unternehmen einen Gewinn?28
Produktzyklus28
Rentabilitätsvorschau30
Rentabilitätsvorschau Leistung L 133
Rentabilitätsvorschau Leistung L 235
Rentabilitätsvorschau Leistung L 337
Rentabilitätsvorschau Leistung L 439
Rentabilitätsvorschau L 541
Rentabilitätsvorschau der Leistung L 643
Rentabilität Leistung L 745
Zusammenfassung der 7 Rentabilitätsvorschauen47
Die Ermittlung des Kapitalbedarfs aus der Rentabilitätsvorschau48
Berechnung der Liquidität49
Analyse der Liquiditätsberechnung50
Kosten- und Leistungsrechnung als Teil des erforderlichen Kontrollsystems50
Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung50
Kosten50
Aufwendungen51
Nach dem 1. Geschäftsjahr ergibt sich folgende Gewinn- und Verlustrechnung52
Kostenkategorien53
Einzelkosten53
Gemeinkosten53
Fixkosten54
variablen Kosten54
Kosten mit einem Abfluss von liquiden Mitteln54
Kosten ohne einen Abfluss von liquiden Mitteln54
Erläuterungen zu der beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung55
Materialkosten55
Rohstoffe55
Hilfsstoffe55
Betriebsstoffe55
Kosten für Waren55
Personalkosten56
Exkurs zur Berechnung des Stundensatzes56
Abschreibungen57
Berechnung der Abschreibung eines PKWS nach Steuerrecht57
Berechnung der Abschreibungen eines PKWS nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen58
Berechnung einer Maschinenstunde59
sonstige betriebliche Kosten59
Verteilung der Kosten auf die einzelnen Leistungen61
Die Bedeutung der Kostenzurechnungsfunktionen63
Deckungsbeitragsrechnung63
Deckungsbeitrag Leistung L 165
Deckungsbeitragsrechnung Leistung L 266
Deckungsbeitragsrechnung L 367
Deckungsbeitrag Leistung L 469
Deckungsbeitrag Leistung L 570
Deckungsbeitrag Leistung L 671
Deckungsbeitrag L 772
Abweichungsanalysen73
Abweichungsanalyse der Leistung L 174
Abweichungsanalyse Leistung L 276
Abweichungsanalyse der Leistung L 378
Abweichungsanalyse der Leistung L 480
Abweichungsanalyse der Leistung L 582
Abweichungsanalyse der Leistung L 684
Abweichungsanalyse der Leistung L 786
Auswirkungen der Abweichungen auf die Liquidität87
Bilanz88
Maßnahmen zur Steigerung des Gewinns89
Gewinn- und Vwerlustrechnung nach den Maßnahmen91
Die vorweg Kontrolle93
Schluss95

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