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Finanzierungsleasing und Verbraucherschutz.

Fragen der Reichweite und Beschränkbarkeit.

AutorRalph Oberfeuchtner
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheAbhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 36
Seitenanzahl375 Seiten
ISBN9783428533275
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Leasing ist als Finanzierungsalternative aus der heutigen Geschäftspraxis nicht mehr wegzudenken und seine gesamtwirtschaftliche Bedeutung nimmt weiter zu. Ralph Oberfeuchtner untersucht die Auswirkungen einer Verbraucherbeteiligung bei Finanzierungsleasinggeschäften. Nach einer knappen Einführung in das Finanzierungsleasing wird der sachliche wie der persönliche Anwendungsbereich von Verbraucherschutzrechten behandelt. Im eigentlichen Hauptteil der Arbeit thematisiert der Autor besondere Einzelfragen, vor allem hinsichtlich der Geltung von Verbrauchsgüterkaufrecht, handelsrechtlicher Rügepflichten und verbraucherkreditrechtlicher Normen. Ebenso erfolgt ein Blick auf ausgewählte andere europäische Rechtsordnungen. Die Neuregelungen des Verbraucherkreditrechts, welche ab Mitte 2010 in Geltung sind, werden ebenfalls in die Darstellung mit einbezogen. Das Finanzierungsleasing bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen fehlender gesetzlicher Ausgestaltung dieses Vertragstyps - eine Situation, die sich mit den kommenden Neuregelungen Mitte 2010 noch verstärkt - und den umfassenden Regelungen des Verbraucherschutzes. Demzufolge darf sich der Leasinggeber nicht völlig den Anforderungen des Verbraucherschutzes entziehen. Um einen Ausgleich der beim Leasing relevanten Interessen zu schaffen, sollten die Anforderungen des Verbraucherschutzes nicht überzogen sein. Zugleich darf der Leasinggeber nicht der durch den Verbraucherschutz Begünstigte sein, wodurch dieser Schutz einseitig zu Lasten des Lieferanten gehen würde.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis29
1. Abschnitt: Einführung32
I. Bedeutung des Finanzierungsleasings32
II. Konzept der Arbeit34
2. Abschnitt: Grundgedanken des Finanzierungsleasings36
I.Wesen und Funktion36
II. Rechtliche Einordnung37
III. Die Abtretungskonstruktion38
1. Grundlegendes38
2. Vereinbarkeit der Abtretungskonstruktion mit dem reformierten Schuldrecht40
IV. Übertragung der Sachgefahr und der Instandhaltungspflichten41
V. Die Rückabwicklung des Leasingvertrages bei Leistungsstörungen42
1. Die Geschäftsgrundlagenlösung42
2. Fortgeltung der Geschäftsgrundlagenlösung im reformierten Schuldrecht42
a) Mögliche Konflikte mit der Rechtslage nach der Schuldrechtsreform42
b) Zulässigkeit eines Rücktritts vom Leasingvertrag nach § 313 III BGB43
3. Ablehnung der Kündigungslösung45
a) Konzept der Kündigungslösung45
b) Kritik46
VI. Abgrenzung des Finanzierungsleasings zu anderen Vertragstypen48
1. Reiner Mietvertrag48
2. Finanzierter Kauf48
3. Mietkauf49
4. Herstellerleasing49
5. Operatingleasing49
IX. Rechtliche Einordnung des Finanzierungsleasings in anderen europäischen Staaten51
1. Österreich51
2. Schweiz52
3. Frankreich53
4. Vereinigtes Königreich54
VII. Steuerrechtlicher Aspekt50
VIII.Wirtschaftliche Risiken des Verbraucherfinanzierungsleasings51
3. Abschnitt: Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich von Verbraucherschutzrecht im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen56
A. Persönlicher Anwendungsbereich des Verbraucherschutzrechtes56
I. Juristische Personen und Personengesellschaften als Verbraucherleasingnehmer56
1.Wortlaut des § 13 BGB56
2. Der Idealverein als Verbraucherleasingnehmer57
3. Die als rechtsfähig anerkannten Personengesellschaften als Verbraucherleasingnehmer59
a) Rechtsprechung des BGH: Die GbR als möglicher Verbraucher59
b) Dogmatische Bedenken60
c) Ablehnung einer Verbrauchereigenschaft der GbR in der Literatur61
d) Stellungnahme62
aa) Die Furcht vor einem „Verbraucherkaufmann“ als Argument gegen die Verbraucherstellung einer GbR63
(1) Ein Kaufmann als Verbraucher? Untersuchung der gesetzlichen Systematik63
(a) Zwingender Ausschluss der Verbraucherstellung aufgrund Kaufmannseigenschaft?63
(b) Fehlender Gleichlauf der Begriffe „Kaufmann“ und „Unternehmer“65
(2) Ergebnis65
bb) Das dualistische System der §§ 13, 14 BGB66
(1) Fehlende Existenz der Figur des „Nichtunternehmers“67
(2) Verbraucherstellung aufgrund einer fehlenden Qualifizierung als Unternehmer69
II. Der Arbeitnehmer als Verbraucherleasingnehmer71
III. GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer als Verbraucherleasingnehmer73
1. Rechtsprechung des BGH: Gesellschafter und Geschäftsführer immer Verbraucher74
2. Kritik in der Literatur75
3. Stellungnahme: Maßgeblichkeit der Leitungsmacht76
a) Der Alleingesellschafter- und der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer als Verbraucher77
b) Der bloße Gesellschafter als Verbraucher78
c) Die übrigen Fälle78
4. Der GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer bei Leasingverträgen mit seiner eigenen Gesellschaft80
IV. Der Personengesellschafter als Verbraucherleasingnehmer81
V. Der Existenzgründer als Verbraucherleasingnehmer83
1. Rechtsprechung des BGH: Der Existenzgründer als Unternehmer84
2. Kritik85
a) Fehlende Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit85
b) Unzulässigkeit eines Umkehrschlusses aus § 507 BGB85
c) Fehlende Berücksichtigung von Schutzzweckerwägungen86
d) Widersprüchlichkeit eines Schutzes nur bei Geschäften, die der Entscheidungsfindung dienen87
e) Fehlender Gewinn an Geschäftserfahrung im Transformationsstadium kein Argument gegen eine Verbrauchereigenschaft88
3. Der Existenzgründer als Verbraucher88
a) Kollision mit einer eventuell bestehenden Kaufmannseigenschaft89
b) Erfordernis einer situativen Schutzbedürftigkeit90
aa) Zweitexistenzgründungen90
bb) Neugründungen92
c) Berechnung der Wertgrenze bei § 507 BGB im Rahmen des Finanzierungsleasings94
aa) Maßgeblichkeit des hypothetischen Barzahlungspreises94
bb) Abschluss mehrerer Finanzierungsleasingverträge95
VI. Möglichkeit einer Klausel, die ein Handeln als Unternehmer bestätigt97
VII. Zusammenfassung99
B. Sachlicher Anwendungsbereichvon Verbraucherschutzrechten100
I. Schutz des Verbrauchers als Sicherungsgeber für einen Finanzierungsleasingvertrag100
1. Verbraucherschutz für den Schuldbeitretenden100
a) Anwendung der Verbraucherkreditvorschriften auf den Schuldbeitritt100
b) Stellungnahme101
2. Verbraucherschutz für den Bürgen101
a) Verbraucherkreditvorschriften und Bürgschaft101
aa) Rechtsprechung des BGH: Keine Anwendung des Verbraucherkreditrechts101
bb) Kritik in der Literatur: Entsprechendes Schutzbedürfnis des Bürgen102
cc) Stellungnahme103
(1) Die Bürgschaft als gesetzlicher Regelfall des Einstehens für fremde Schuld104
(2) Analyse des durch das Bürgschaftsrecht gebotenen Schutzniveaus für den Verbraucherbürgen105
(a) Bestehen eines Formerfordernisses105
(b) Problem der Blankobürgschaft106
(c) Fehlen eines Widerrufsrechts108
(d) Ergebnis110
b) Anwendung des § 312 BGB auf die Bürgschaft111
aa) Vorlage und Entscheidung des EuGH: Mindesterfordernis einer doppelten Verbrauchersituation111
bb) Die Rechtsprechung des IX. Senats des BGH: Erfordernis einer doppelten Haustürsituation112
cc) Die Rechtsprechung des XI. Senats des BGH: Allein die Position des Bürgen entscheidend112
dd) Stellungnahme114
3. Verbraucherkreditrecht und Sicherungsverträge für Realsicherheiten115
II. Übernahme eines Finanzierungsleasingvertrages oder einer Schuld aus einem solchen als Verbraucherkreditgeschäft116
1. Gläubigervertragliche Übernahme116
2. Schuldnervertragliche Übernahme117
a) Korrektiv des § 506 S. 2 BGB117
b) Vorzug einer Analogie118
3. Rechtliche Konsequenzen einer Schuld- oder Vertragsübernahme119
a) Schuldübernahme119
aa) Schuld stammt aus einem Verbraucherleasingvertrag119
bb) Schuld stammt aus einem Unternehmerleasingvertrag120
b) Vertragsübernahme120
aa) Übernehmender ist Verbraucher120
bb) Übernehmender ist Unternehmer122
III. Verbraucherkreditrecht und Verträge über die Vermittlung von Finanzierungsleasingverträgen123
1. Situation nach der Schuldrechtsreform123
2. Widersprüche in den Gesetzesmaterialien123
3. Analyse der Gesetzessystematik124
a) Das Fehlen einer Verweisungsnorm124
b) Ein altes Problem in neuer Gestalt?124
c) Der neue Begriff des Darlehens125
4. Ergebnis126
IV. Zusammenfassung126
4. Abschnitt: Besondere rechtliche Konsequenzen einer Verbraucherbeteiligung im Finanzierungsleasing128
A. Gefahrtragung beim Finanzierungsleasing128
I. Allgemeines128
II. Zeitpunkt des Gefahrübergangs129
1. Unanwendbarkeit von § 447 BGB auf das Finanzierungsleasing129
2. Verwendung einer § 447 BGB entsprechenden Regelung in AGB130
a) Uneinheitliche Stellungnahme in der Literatur130
b) Rechtsprechung des BGH: Störung der Äquivalenz im Leasingvertrag131
c) Bestehen einer Gebrauchsüberlassungspflicht des Leasinggebers132
aa) Gebrauchsüberlassung als Hauptpflicht des Leasinggebers132
bb) Kritik in der Literatur: Leistungsfähigkeit des Lieferanten als typisches Risiko des Leasingnehmers133
cc) Stellungnahme133
d) Konsequenzen dieser Risikoverteilung135
e) Zulässigkeit abweichender klauselmäßiger Vereinbarungen137
aa) Ausschluss der Gebrauchsüberlassungspflicht gegen Abtretung des kaufrechtlichen Erfüllungsanspruchs137
bb) Ablehnende Ansicht138
cc) Befürwortende Ansicht139
dd) Stellungnahme140
(1) Abtretung des kaufrechtlichen Anspruchs auf Besitzüberlassung141
(2) Erfordernis einer Klausel, die den Leasingnehmer vor dem Zahlungsverlangen seitens des Leasinggebers vor Erhalt der Leasingsache schützt141
(3) Geltendmachung eines Eigenschadens142
III. Zusammenfassung143
B. Die Geltung von Verbrauchsgüterkaufvorschriften im Finanzierungsleasingrecht144
I. Die §§ 474 ff BGB und ihre Auswirkung auf das Finanzierungsleasing144
1. Skizzierung des Problems144
2. Praktische Bedeutung144
II. Unmittelbare Anwendung der §§ 474 ff BGB im Rahmen des Finanzierungsleasings145
1. Der Fall des Eintrittsmodells145
a) Schutz des Verbraucherleasingnehmers aus §§ 474 ff BGB direkt145
b) Fortbestehen des Schutzes bei Eintritt des Leasinggebers in den Kaufvertrag146
2. Entstehung eines Kaufvertrages durch Ausübung einer im Leasingvertrag enthaltenen Kaufoption oder eines Andienungsrechts147
a) Mängelgewährleistungspflicht des vormaligen Leasinggebers als Verbrauchsgüterverkäufer147
b) Ansätze zur Vermeidung der Haftung des Leasinggebers148
aa) Annahme eines antizipierten Gefahrübergangs148
bb) Annahme einer ergänzenden Amortisationspflicht des (vormaligen) Leasingnehmers149
c) Haftung des (vormaligen) Leasinggebers als Verbrauchsgüterverkäufer als zutreffende rechtliche Konsequenz149
d) Unzulässigkeit einer anderweitigen Vereinbarung150
3. Verbraucherfinanzierungsleasing als Umgehungsversuch im Sinne des § 475 I 2 BGB151
a) Das Urteil des BGH vom 21.12.2005151
aa) Zum Sachverhalt151
bb) Entscheidungsinhalt152
b) Analyse der Entscheidung153
aa) Die Abtretungskonstruktion als Umgehung im Sinne des § 475 I 2 BGB153
bb) Ausschluss der Mängelgewährleistung im Verhältnis Lieferant und Leasinggeber: Kritik an der Argumentation des Gerichts153
cc) Qualifizierung des Finanzierungsleasings als Umgehungsversuch im Einzelfall154
(1) Denkbare Fälle eines Umgehungsversuchs154
(2) Gewährleistungsausschluss zwischen Lieferant und Leasinggeber als kollusives Zusammenwirken156
(3) Abschluss eines Verbrauchsgüterkaufvertrages keine Voraussetzung für die Annahme eines Umgehungsversuchs nach § 475 I 2 BGB156
c) Finanzierungsleasing immer ein Fall eines Umgehungsversuchs bei Mängelgewährleistungsausschluss seitens des Lieferanten157
aa) Stimmen in der Literatur157
bb) Stellungnahme158
d) Verneinung eines Umgehungsversuchs aufgrund der Haftung des Leasinggebers als Vermieter160
e) Konsequenzen eines tatsächlich bestehenden Umgehungsversuches für die Haftung des Leasinggebers bzw. Lieferanten161
4. Sale-and-lease-back-Verfahren162
5. Der Leasingvertrag als Verbrauchsgüterkauf aufgrund europarechtlicher Vorgaben162
6. Keine unmittelbare Anwendung der §§ 474 ff BGB aufgrund der Abtretung von Kaufgewährleistungsansprüchen an einen Verbraucher164
7. Der Kaufvertrag zwischen Leasinggeber und Lieferant als Vertrag zugunsten Dritter164
a) Eigene vertragliche Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Lieferanten als Ausnahme164
b) Die Begründung eigener kaufvertraglicher Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Lieferanten aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter165
c) Stellungnahme: Interessen der Parteien maßgeblich166
8. Zwischenergebnis167
III. Analoge Anwendung der §§ 474 ff BGB im Rahmen des Finanzierungsleasings168
1. Wirksamkeit des Mängelgewährleistungsausschlusses gegenüber dem Leasinggeber, nicht aber gegenüber dem Leasingnehmer168
a) Stimmen in der Literatur168
b) Stellungnahme: Dem Leasingnehmer können nur die abgetretenen Rechte zustehen169
2. Unwirksamkeit des Mängelgewährleistungsausschlusses zwischen Lieferant und Leasinggeber171
a) Stimmen in der Literatur171
b) Stellungnahme: Kein Verbrauchsgüterkaufrecht im Rahmen des Liefervertrages anwendbar171
3. Selbstständigkeit der Gewährleistungsrechte des Leasingnehmers172
a) Konzept172
b) Stellungnahme: Unvereinbarkeit mit der rechtlichen Situation beim Leasing173
4. Zwischenergebnis175
IV. Argumente gegen einen an den §§ 474 ff BGB ausgerichteten Verbraucherschutz im Finanzierungsleasing175
1. Das Aufleben der Mietmängelhaftung des Leasinggebers175
a) Kritik an der Haftung des Leasinggebers als Vermieter176
aa) Mietmängelhaftung als Vorteil für den Leasingnehmer176
bb) Keine mietrechtliche Haftung seitens des Leasinggebers bei Unzumutbarkeit einer Inanspruchnahme des Lieferanten177
b) Haftung des Leasinggebers als Vermieter kein zulässiges Argument gegen Verbraucherschutz im Finanzierungsleasing178
2. Fehlender Verbraucherschutz im Mietrecht179
3. Das Erfordernis einer Beschränkung des Nacherfüllungsanspruchs im Leasingrecht179
a) Gefährdung der Amortisation des Leasinggebers179
b) Kein zwingendes Erfordernis einer Versagung von Verbraucherschutz180
4. Zwischenergebnis181
V. Beachtlichkeit der Wertungen der §§ 474 ff BGB im Rahmen des Verbraucherfinanzierungsleasings181
1. Vorliegen eines Verbrauchergeschäfts181
a) Keine abstrakte Beurteilung der Bedeutung der §§ 474 ff BGB im Finanzierungsleasing möglich181
b) Die Anwendung der §§ 474 ff BGB darf nicht den Leasinggeber schützen182
c) Gemeinsamkeiten des Verbraucherleasings und des Verbraucherkaufs als Verbrauchergeschäft182
2. Der Leasinggeber als Träger des Risikos einer Verbraucherbeteiligung183
3. Argumente gegen eine Haftung des Leasinggebers185
a) Unzulässige Verlagerung des Insolvenzrisikos185
b) Fehlende Entsprechung zur Lage beim Eintrittsmodell185
4. Bloße Verkürzung der Mängelrechte im Liefervertrag186
a) §§ 474 ff BGB als Maßstab für die durch den Leasinggeber zu verschaffenden Rechte186
b) Fehlender Verbraucherschutz im Mietrecht kein entgegenstehendes Argument187
c) § 309 Nr. 8 b) BGB kein ausreichender Schutz für den Leasingnehmer188
5. Möglichkeit anderweitiger Vereinbarungen zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer189
6. Vereinbarkeit dieses Lösungsansatzes mit der Rechtsprechung des BGH190
VI. Anforderungen an die von dem Leasinggeber zu verschaffende Rechtsposition im Einzelnen191
1. Der Nacherfüllungsanspruch192
a) Verpflichtung des Leasinggebers zur Leistung von Nutzungsersatz im Falle der Nachlieferung192
aa) Leasinggeber weiterhin Käufer der Leasingsache192
bb) Unzulässigkeit einer Abwälzung der Nutzungsersatzpflicht auf den Leasingnehmer192
cc) Teleologische Reduktion des § 439 IV BGB193
(1) Vorlage an den EuGH194
(2) Richtlinienwidrigkeit des § 439 IV BGB195
(3) § 474 II BGB n. F.: Keine Nutzungsersatzpflicht bei Nachlieferung im Verbrauchsgüterkauf195
(4) Fortbestehen einer Verpflichtung des Leasinggebers zur Leistung von Nutzungsersatz196
5) Zulässigkeit eines Ausschlusses des Anspruchs des Lieferanten auf Nutzungsersatz197
b) Ergebnis198
aa) Erfordernis der Verschaffung eines Anspruchs auf Nachlieferung198
bb) Rechtliche Konsequenzen einer durchzuführenden Nachlieferung (Ersatzlieferung)198
2. Rücktrittsrecht199
3. Minderung200
a) Entbehrlickeit der Verschaffung eines Minderungsrechts200
b) Stellungnahme201
4. Schadensersatzansprüche202
a) Anforderungen aus dem AGB-Recht202
b) Erfordernis der Abtretung aller Schadensersatzansprüche wegen Mängeln203
5. Gewährleistungsfrist205
6. Gefahrtragung207
a) Zufälliger Untergang des Leasingobjekts bei Transport207
aa) Gewöhnliche Abtretungskonstruktion207
bb) Zusätzliche Abtretung des Erfüllungsanspruchs aus dem Kaufvertrag208
b) Zufällige Beschädigung des Leasingobjekts bei Transport209
aa) Auswirkungen des § 447 BGB auf die Rechtsstellung des Leasingnehmers209
bb) Erfordernis § 447 BGB im Liefervertrag abzubedingen209
7. Beweislastumkehr nach § 476 BGB210
a) Interesse des Verbraucherleasingnehmers: Entsprechendes Bedürfnis einer Beweislastumkehr210
b) Fehlende Möglichkeit des Leasinggebers eine § 476 BGB entsprechende Klausel gegenüber dem Lieferanten durchzusetzen211
c) Einräumung einer § 476 BGB entsprechenden Beweislastverteilung nicht erforderlich213
VII. Möglichkeit der Einwirkung auf die Mängelgewährleistungsrechte nach Mitteilung des Mangels214
1. Fortbestehen der Position des Leasinggebers als Käufer214
2. Nachträgliche Einwirkungen auf die Rechte des Leasingnehmers als Verfügung eines Nichtberechtigten215
a) Vereinbarkeit mit der bisherigen Rechtsprechung216
b) Schuldnerschutzerwägungen216
c) Ergebnis217
3. Keine Zulässigkeit nachträglicher Beschaffenheitsvereinbarungen217
VIII. Möglichkeit einer Haftung des Leasinggebers wie ein Verkäufer?219
1. Haftung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Finanzierungsleasingvertrag, dem Leasingnehmer eine hinreichend starke Rechtsposition zu verschaffen219
2. Anforderungen an die zu verschaffende Rechtsposition220
3. Erfordernis eines Vertretenmüssens seitens des Leasinggebers220
IX. Der Liefervertrag als Werkvertrag221
X. Zusammenfassung222
XI. Das Problem der Geltung von Verbrauchsgüterkaufrecht im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen in anderen europäischen Rechtsordnungen223
1. Österreich223
a) Grundlegendes223
b) § 9 KSchG als Grenze des rechtlich Zulässigen224
aa) Grundsätzliche Zulässigkeit einer Haftungsfreizeichnung des Leasinggebers: Maßgeblichkeit der Leistungsbeschreibung224
bb) Ein „echter“ Gewährleistungsausschluss unter Abtretung der Rechte aus dem Kaufvertrag als für den Verbraucher neutrale Regelung nach § 2 II KSchG226
(1) Abgetretene Rechte müssen den bei einem hypothetischen Erwerb vom Lieferanten bestehenden entsprechen227
(2) Unterschiede zur Lage nach deutschem Recht227
2. Schweiz229
a) Grundlegendes229
b) Die Abtretung von Gestaltungsrechten als Problem230
c) Generelle Dispositivität des Mängelgewährleistungsrechts und fehlender Verbraucherschutz231
3. Frankreich233
a) Probleme bei der Begrifflichkeit233
b) Mängelgewährleistung und Verbraucherschutz in Leasingverträgen nach französischem Recht234
aa) Grundlegendes234
bb) Zwei Kaufgewährleistungssysteme235
cc) Zulässigkeit der Abtretungskonstruktion aus Verbraucherschutzgründen fraglich236
dd) Strenge Grenzen für einen Gewährleistungsausschluss zwischen Leasinggeber und Lieferant236
ee) Unklarheiten bei der Rechtsstellung des Verbraucherleasingnehmers237
4. Vereinigtes Königreich239
a) Grundlegendes239
b) Eindeutige Regelungen durch den Unfair Contract Terms Act239
c) Weitgehender Verbraucherschutz240
C. Das Problem des „Streckengeschäfts“241
I. Der Begriff und die Problematik des Streckengeschäfts241
II. Parallele Problematik beim Finanzierungsleasing243
1. Rechtsprechung des BGH: § 377 HGB bleibt anwendbar244
2. Kritik in der Literatur: Unanwendbarkeit des § 377 HGB244
3. Stellungnahme246
a) Vorliegen eines Handelskaufs zwischen Leasinggeber und Lieferant247
b) Kein Erfordernis von Sachkenntnis247
c) Entsprechende Lage beim Streckengeschäft248
III. Möglichkeit einer vertraglichen Lösung249
1. Überwälzung der vollständigen Rügeobliegenheit auf einen Verbraucher249
2. Abbedingung der Rügeobliegenheit im Verhältnis des Leasinggebers zum Lieferanten250
a) Lieferant mit Kenntnis von der Verbraucherstellung des Leasingnehmers251
b) Lieferant ohne Kenntnis von der Verbraucherstellung des Leasingnehmers251
c) Wertung251
aa) Fehlende Abbedingung von § 377 HGB als Risiko der Unwirksamkeit des Mängelhaftungsausschlusses im Leasingvertrag252
bb) Alternative: Fehlende Abbedingung von § 377 HGB als Risiko einer verkäuferähnlichen Haftung252
3. Begründung einer teilweisen Rügeobliegenheit für den Leasingnehmer253
a) Erforderlichkeit einer solchen Obliegenheit253
b) Rechtliche Zulässigkeit254
c) Wertung256
d) Ergebnis257
IV. Ausschluss der Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber bei Kenntnis von dessen Kaufmannseigenschaft258
1. Faktische Begründung einer Kaufmannseigenschaft258
2. Unvereinbarkeit mit dem Verbraucherschutz259
V. Zusammenfassung260
VI. Das Problem des „Streckengeschäfts“ in anderen europäischen Rechtsordnungen260
1. Österreich260
a) Umwandlung des HGB zum Unternehmensgesetzbuch (UGB)260
b) Leasinggeber als mit der Rügeobliegenheit Belasteter262
c) Abwälzung der Rügeobliegenheit auf einen Verbraucherleasingnehmer262
aa) Rechtsprechung des OGH262
bb) Stimmen in der Literatur263
d) Vollständige Abbedingung der Rügeobliegenheit durch den Leasinggeber gegenüber dem Lieferanten263
2. Schweiz264
3. Frankreich265
4. Vereinigtes Königreich266
D. Die Bedeutung von § 500 BGB: Finanzierungsleasing als Verbraucherkreditgeschäft266
I. Der Begriff des Finanzierungsleasings in § 500 BGB267
1. Grundsätzliches267
2. Verträge ohne Amortisationspflicht268
a) Rechtsprechung des BGH: Auch Verträge ohne Amortisationspflicht erfasst268
b) Kritik in der Literatur269
c) Analyse269
d) Ergebnis271
3. Operatingleasingverträge272
4. Hersteller- bzw. Händlerleasing273
5. Hersteller- bzw. händlerabhängiges Leasing273
6. Null-Leasing274
a) Der Begriff des „Null-Leasings“275
b) Bewertung des Null-Leasings als Finanzierungsleasing als eine Frage des Einzelfalls275
c) Rechtsnatur des Null-Leasings276
7. Das sale-and-lease-back-Verfahren278
a) Begriff und Funktion278
b) Das sale-and-lease-back-Verfahren als Finanzierungsleasing278
II. Problem der Richtlinienkonformität von § 500 BGB279
1. Richtlinienverstoß durch § 500 BGB im Falle von Verträgen, die eine Übertragung von Eigentum vorsehen279
2. Konsequenzen der Richtlinienwidrigkeit280
a) Probleme einer teleologischen Reduktion280
b) Möglichkeit einer analogen Anwendung der nicht genannten Vorschriften280
c) Über den Wortlaut von § 500 BGB hinaus anzuwendende Vorschriften281
d) Anwendung von Vorschriften des Verbraucherkreditrechts auf Verträge mit Erwerbsaussicht über die richtlinienkonforme Auslegung hinaus282
aa) § 502 III 1 BGB282
bb) § 503 I BGB283
cc) §§ 503 II 1– 3 BGB283
III. Geltung des Fernabsatzprivilegs (§ 502 II BGB) für Finanzierungsleasingverträge284
IV. Die Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrages mit Verbraucherbeteiligung285
V. Die Anwendung der §§ 358, 359 BGB: Das Finanzierungsleasing als „verbundenes Geschäft“286
1. Der Widerrufsdurchgriff nach § 358 BGB287
a) Untersuchung der rechtlichen Konsequenzen einer Anwendung auf das Finanzierungsleasing287
aa) Regelmäßiges Fehlen eines zweiten Vertragsabschlusses seitens des Leasingnehmers287
bb) Relevanz in Fällen der Finanzierung der Leasingraten durch ein eigenes Darlehen288
cc) Relevanz in Fällen des Eintrittsmodells288
b) Geringe praktische Relevanz als Argument gegen eine Anwendung der §§ 358, 359 BGB auf Finanzierungsleasingverträge289
aa) Möglicher Konflikt mit der gesetzgeberischen Intention289
bb) Kein Erfordernis zweier Verbraucherverträge289
cc) Möglichkeit eines Widerrufs des Leasingvertrages gegenüber dem Lieferanten290
(1) Lieferant als empfangsverpflichteter Adressat der Widerrufserklärung290
(2) Stellungnahme: Keine parallele Empfangszuständigkeit des Lieferanten291
dd) Anwendung von § 358 BGB trotz geringer praktischer Konsequenzen293
c) Auswirkung auf eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung durch den Leasinggeber293
aa) Erweiterung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung nach § 358 V BGB293
bb) Anforderungen an die Widerrufsbelehrung als allgemeines Problem294
(1) Unzureichende Musterbelehrung in der BGB-InfoV294
(2) Fehlende normenhierarchische Gleichheit mit dem BGB295
(3) Lage nach dem Inkrafttreten der 3. Änderung der BGB-InfoV296
2. Der Einwendungsdurchgriff nach § 359 BGB297
a) Kritik an einer Anwendung des § 359 BGB auf das Finanzierungsleasing297
aa) Aufgabe der Geschäftsgrundlagenlösung bei Anwendung von § 359 BGB297
bb) § 359 BGB als unzumutbare Privilegierung des Verbraucherleasingnehmers298
cc) Stellungnahme299
(1) Kein Konflikt zwischen Geschäftsgrundlagenlösung und der Anwendung von §§ 358, 359 BGB299
(2) Die Privilegierung des Verbrauchers als eine von dem Gesetzgeber getroffene und vom Rechtsanwender so zu akzeptierende Entscheidung300
(3) Der Abschluss zweier Verbraucherverträge kein Erfordernis301
dd) Ergebnis302
b) Tatbestandliche Voraussetzungen für die Anwendung von § 359 BGB302
aa) Finanzierung des einen Vertrages durch den anderen303
bb) Bestehen einer wirtschaftlichen Einheit zwischen beiden Verträgen304
(1) Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit304
(2) Wirtschaftliche Einheit beim Finanzierungsleasinggeschäft305
(a) Grundsätzliches305
(b) Fälle der wirtschaftlichen Einheit306
(aa) Hersteller- bzw. händlerabhängiges Leasing306
(bb) Null-Leasing308
(cc) Sale-and-lease-back-Verfahren308
c) Konsequenzen aus der Geltung des § 359 BGB für besondere Fälle des Finanzierungsleasings310
aa) Verweigerung der Ratenzahlung durch den Leasingnehmer mit Entdeckung des Mangels310
bb) Voraussetzung: Mangelhaftigkeit der Leasingsache311
(1) Keine eigene Einrede aus dem Leasingvertrag wegen Mangelhaftigkeit der Leasingsache bei Geltung der Abtretungskonstruktion312
(2) Problem der Abgrenzung zwischen Nicht- und Schlechtleistung im Rahmen des Leasingvertrages312
(a) Der Leasinggeber erwirbt das falsche Leasingobjekt313
(b) Der Leasinggeber erwirbt die richtige Sache, der Lieferant liefert die falsche313
(c) Der Leasinggeber hat seine Pflicht zur Gebrauchsüberlassung wirksam ausgeschlossen315
(3) Weitere Fälle einer Verweigerung der Ratenzahlung nach § 320 BGB wegen Mangelhaftigkeit des Leasingobjekts abseits der Anwendung von § 359 BGB315
cc) Weitere Voraussetzung: Kein Vorrang der Nacherfüllung316
(1) Das Erfordernis des Fehlschlagens316
(a) Fälle des Fehlschlagens der Nacherfüllung316
(b) Fehlschlagen bei Bestehen einer Ausnahme des Rechts zur zweiten Andienung317
(2) Situation bei unbehebbaren Mängeln318
(a) Verweigerungsmöglichkeit grundsätzlich erst ab Gestaltung des Kaufvertrages318
(b) Verweigerung der Ratenzahlung wegen Gestaltbarkeit des Kaufvertrages319
(aa) Grundgedanke319
(bb) Kein Bedürfnis einer solchen Verweigerungsmöglichkeit bei Anwendung der Geschäftsgrundlagenlösung319
(cc) Bedürfnis einer solchen Verweigerungsmöglichkeit bei Anwendung der Kündigungslösung320
dd) Zusammenfassung und Ergebnis320
(1) Erstmöglicher Zeitpunkt für die Verweigerung der Ratenzahlung320
(2) Keine Normierung eines Rückforderungsdurchgriffs321
d) Zulässigkeit abweichender Vereinbarungen322
aa) Erfordernis eines „Rücktrittsprozesses“ kraft Vereinbarung322
(1) Keine Fortgeltung des Erfordernisses einer Klageerhebung im reformierten Schuldrecht322
(a) Stimmen in der Literatur322
(b) Stellungnahme323
(2) Keine Bedenken gegen eine solche Vereinbarung im unternehmerischen Verkehr324
(3) Grenzen einer solchen Vereinbarung gegenüber Verbrauchern325
(a) §§ 500, 359 BGB als zwingende Vorschriften325
(b) Zulässigkeit nur in den Fällen des reinen Finanzierungsleasings326
(aa) Vereinbarkeit mit § 309 Nr. 2 a) BGB326
(a) Kein Bestehen einer Einrede aus § 320 BGB326
(ß) Die Wiederbegründung eines Ratenzahlungsanspruchs des Leasinggebers als Gegenstand der Vereinbarung327
(bb) Vereinbarkeit mit übrigen AGB-Vorschriften328
(a) Berücksichtigung der Ausstrahlungswirkung der §§ 474 ff BGB328
(ß) Anknüpfung an die Rücktrittserklärung des Leasingnehmers329
bb) Schadensersatzpflicht des Leasingnehmers bei Nichtgeltendmachung seiner Mängelrechte331
(1) Schaden des Leasinggebers332
(2) Schadensersatzpflicht des Leasingnehmers als möglicher Verstoß gegen §§ 500, 359 BGB332
(a) Berücksichtigung der Vorgaben des zwingenden Rechts332
(b) Unzureichender Schutz des Leasinggebers über § 359 S. 3 BGB333
(c) Möglichkeit einer wertungsmäßigen Korrektur333
e) Konsequenzen beim unternehmerischen Leasing334
VI. Zusammenfassung335
VII. Das Problem des Finanzierungsleasings als verbundene Verträge in anderen europäischen Rechtsordnungen336
1. Österreich336
a) Ablehnung einer Anwendung des § 18 KSchG auf Finanzierungsleasingverträge336
b) Wertung338
2. Schweiz338
a) Anwendung des KKG338
b) Der Einwendungsdurchgriff aus Art. 21 KKG339
aa) Subsumtion unter den Wortlaut340
bb) Subjektswechsel340
3. Frankreich341
a) Anwendung des Verbraucherkreditrechts341
b) Annahme einer Verbundenheit zwischen Kauf- und Leasingvertrag im Rahmen des Verbraucherleasings342
4. Vereinigtes Königreich343
a) Anwendung des Verbraucherkreditrechts343
b) Strenge Trennung zwischen Kauf- und Leasingvertrag343
E. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht – Das Ende eines effektiven Verbraucherschutzes im Finanzierungsleasing?344
I. Die Richtlinie 2008/48/EG vom 23.8.2008344
1. Zur Entstehung344
2. Inhalt344
a) Gedanke der Vollharmonisierung344
b) Bedeutung für Verbraucherfinanzierungsleasingverträge345
II. Die Umsetzung in deutsches Recht346
1. Gesetzgebungsverfahren346
2. Inhalt346
a) Keine Veränderung des Verbraucherbegriffs346
b) Schaffung eines § 359a BGB346
c) Einschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs des Verbraucherkreditrechts bei Finanzierungsleasingverträgen?348
aa) Die Neuregelung des § 506 BGB348
bb) Kritik349
cc) Lösungsansatz351
d) Anwendung der §§ 491a ff BGB352
e) Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers353
f) Fazit353
5. Abschnitt: Schlussbetrachtungen355
Literaturverzeichnis358
Sachverzeichnis373

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