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Föderale Privatrundfunkaufsicht im demokratischen Verfassungsstaat.

Verwaltungs- und verfassungsrechtliche Analyse der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).

AutorDietrich Westphal
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1072
Seitenanzahl664 Seiten
ISBN9783428523184
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Der 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 1996 schuf die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und führte damit zu einer massiven Umgestaltung des Systems der medienspezifischen Konzentrationskontrolle. Dadurch erzeugte Reibungen betreffen vor allem das Verhältnis zwischen der KEK und den Landesmedienanstalten, sie sind aber auch von rechtspraktischer Relevanz für die aufsichtsunterworfenen Rundfunkunternehmen. Beides ist im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme von ProSiebenSat.1 durch Springer für eine breite Öffentlichkeit erstmalig deutlich geworden. Zwar ist über einzelne mit der KEK zusammenhängende Rechtsprobleme bereits geschrieben worden, eine Untersuchung, die die Rechtsstruktur der KEK und die mit ihrer organisatorischen Ausgestaltung verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen umfassend aufarbeitet, fehlte aber bislang. Von großer Bedeutung für die Praxis ist insbesondere die noch nicht geleistete systematische und vollständige Klärung der Frage, welche Kompetenzen der KEK im Einzelnen zustehen (veranstalterbezogene Kontrollen; Kontrolle durch Information; Konkretisierung durch Normsetzung). Gewissheit über Art und Umfang der Kompetenzen der KEK ist jedoch auch unabdingbare Voraussetzung dafür, die KEK verwaltungsorganisationsrechtlich zu durchdringen und angemessen abzubilden. Letzteres führt zu der Einsicht, dass die KEK aufgrund ihrer beachtlichen institutionellen Verfestigung und funktionalen Verselbständigung zu einer neuen Organisationsform auf Länderebene, der zentralen Länderkommission, gehört. Im Übrigen werden über den Bereich der föderalen Privatrundfunkaufsicht hinausgreifende verwaltungs- und verfassungsrechtliche Fragen - etwa der informatorischer Instrumente (insb. Mitteilungen) und der demokratischen Legitimation von entscheidungsbefugten Expertengremien (neues Modell: grundrechtlich-funktional) - beantwortet.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht12
Inhaltsverzeichnis16
Abkürzungsverzeichnis33
Einleitung36
Erster Teil: Historische, verfassungsrechtliche und europarechtliche Rahmenaspekte der KEK38
1. Abschnitt: Die föderale Organisationsstruktur der Privatrundfunkaufsicht39
A. Die Genese der dezentralen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten40
B. Die föderale Privatrundfunkaufsicht43
I. Der begriffliche Rahmen44
1. Rundfunkaufsicht44
2. Externe Kontrolle privater Rundfunktätigkeit46
II. Die Konzentrationskontrolle als wesentliche Aufgabe moderner Privatrundfunkaufsicht47
III. Privatrundfunkaufsicht durch externe und dezentrale Landesmedienanstalten51
C. Organisatorische Parallelen und Unterschiede zwischen Rundfunkanstalten und Landesmedienanstalten53
D. Zusammenfassung55
2. Abschnitt: Die KEK als Antwort auf Herausforderungen der föderalen Organisationsstrukturen56
A. Komplexität, Unitarisierung und Kompetenzbehauptungen57
I. Regulierungserschwerende Komplexität des privaten Rundfunks57
II. Vielfältige Unitarisierungsfaktoren59
III. Kompetenzbehauptungen der Landesmedienanstalten und der Länder63
1. Institutionelle Kooperationen der Landesmedienanstalten64
2. Staatsvertragliche Autorisierung der länderübergreifenden Kooperation der Landesmedienanstalten in Gestalt gemeinsamer Stellen66
3. Reform durch die Länder: Gründung der KEK zur Bewältigung von Ineffizienzen der Konzentrationskontrolle68
B. Die KEK: Eine neue, hybride Kontrollinstitution für die Medienaufsicht71
I. Wesentliche Strukturelemente der KEK72
1. Zentralisierung72
2. Hybridisierung74
3. Professionalisierung durch Expertentum75
4. Instrumentalisierung als Kommission77
a) Begriffliches78
b) Kommissionen im Rundfunkwesen: von der KEF zur KEK79
c) Kommission als Organ82
5. Externalisierung der Konzentrationskontrolle83
6. Disziplinierung der KEK durch die „Revisionsinstanz“ KDLM84
II. Modellwirkungen für die weitere Modernisierung der Aufsicht über private Medien85
1. Fortschreitende Unitarisierung der Medienaufsicht durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)86
2. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen KJM und KEK89
a) Gemeinsamkeiten89
b) Unterschiede89
C. Zusammenfassung92
3. Abschnitt: Vielfaltssicherung durch medienspezifische Konzentrationskontrolle93
A. Der grundrechtsgebotene Schutz der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk93
I. Dogmatischer Ausgangspunkt: Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit94
1. Begriff und Bedeutung der „dienenden“ Rundfunkfreiheit95
a) Interpretation des Bundesverfassungsgerichts95
b) Kritik des Schrifttums97
c) Eigene Stellungnahme99
2. Gesamtkonzeptionelle Folge: Das Erfordernis einer „positiven Ordnung“104
3. Rekonstruktion weiterer Elemente des Konzepts der dienenden Rundfunkfreiheit105
a) Öffentliche Aufgabe105
b) Schutzpflichten des Staates für die Rundfunkfreiheit108
II. Zwischenergebnis: Pflicht der Länder zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht durch Konzentrationskontrolle111
III. Die Kontrolle von Meinungs- statt Wirtschaftsmacht112
1. Argumentation des Bundesverfassungsgerichts112
2. Streit um das Verhältnis von Medien- und Kartellrecht in Literatur und Praxis113
3. Eigene Stellungnahme114
IV. Weiterhin bestehende Kontrollnotwendigkeit117
B. Organisatorische Konkretisierung des Vielfaltssicherungsgebots durch die KEK Fragen der Aufgabenträgerschaft119
C. Zusammenfassung122
4. Abschnitt: Vielfaltssicherung in Europa: Regulierungsbestrebungen, Kompetenzfragen und Kooperationsansätze123
A. Ansätze einer europäischen Medienregulierung zum Zwecke der Vielfaltssicherung124
B. Keine Verbandskompetenz der EU im Bereich medienspezifischer Vielfaltssicherung127
I. Denkbare Kompetenznormen de lege lata128
II. Art. II-71 Abs. 2 VVE: Kompetenz de constitutione ferenda?130
1. Fragestellung130
2. Entstehungsgeschichtliche Argumente sowie Positionen aus Schrifttum und Politik131
3. Eigene Stellungnahme133
C. Stärkung der Vielfaltssicherung durch Kooperationen nationaler Medienaufsichtsbehörden135
I. Bisherige Kooperationsansätze135
1. Formen der Zusammenarbeit nach der EG-Fernsehrichtlinie und der Europaratskonvention zum grenzüberschreitenden Fernsehen135
2. European Platform of Regulatory Authorities (EPRA)136
II. Vorschlag: Inklusion der KEK in das transnationale Kooperationsgremium EPRA als Vorstufe eines Kontrollnetzwerkes138
D. Zusammenfassung139
Zweiter Teil: Die Rechtsstruktur der KEK141
1. Abschnitt: Grundlagen142
A. Zusammensetzung: Unabhängige und weisungsfreie Sachverständige142
B. Verwaltungstechnische Ausgestaltung und Finanzierung144
C. Die Geschäftsordnung und die Geschäftsstelle der KEK145
D. Grundsätzliche Verfahrensregeln147
E. Beschlussfassung147
F. Grundsätzliche Bindungswirkung der Beschlüsse der KEK148
2. Abschnitt: Zuständigkeiten, Handlungsformen, Verfahren und informatorische Instrumente149
A. Auf einzelne Unternehmer bzw. Veranstalter bezogene Kontrollzuständigkeiten150
I. Prüfzuständigkeiten unter Anwendung von § 26 Abs. 1 und 2 RStV151
1. Zulassungen und Zulassungsänderungen151
a) Regelkonstellationen151
b) Problemkonstellationen153
aa) Zulassungsverlängerungen154
bb) Zulassung anderer Konzernunternehmen156
2. Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen157
3. Maßnahmen nach § 26 Abs. 4 RStV159
4. Exkurs: Keine weiteren Prüfzuständigkeiten „in anderen Fällen“ nach § 37 Abs. 3 RStV160
5. Modus der Entscheidungsfindung und Handlungsform162
6. Verfahrensrechte167
II. Bestimmung der Zuschaueranteile167
1. Derzeitige Rechtslage: Die verfestigte Übergangslösung nach § 34 RStV169
a) Zugrundelegung vorhandener Daten über Zuschaueranteile169
b) Art der Zuschaueranteile und maßgeblicher Erhebungszeitraum170
c) Vorläufigkeit der getroffenen Maßnahmen171
d) Handlungsform und Modus der Entscheidungsfindung172
e) Besteht ein Verfahrensrecht der KEK zur Datenerhebung gegenüber privaten Veranstaltern?172
aa) Problematischer Wortlaut sowie uneindeutige amtliche Begründung172
bb) Die Grundsatzregelung in § 36 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 RStV174
cc) Auskunftsschreiben der KEK in der Verfahrenspraxis174
2. Intendierte Rechtslage: § 36 Abs. 1 Satz 4 i.V. m. § 27 RStV175
a) Voraussetzung: Entscheidung über Auftragsvergabe durch die KEK176
aa) Vergaberechtliche Notwendigkeit einer vorherigen Ausschreibung176
bb) Kompetenzkonflikte in der Ausschreibungspraxis177
cc) Eigene Stellungnahme178
dd) Exkurs: Rechtliche Problematik der Zurückstellung der Auftragsvergabe auf unbestimmte Zeit180
b) Zweistufiges Verfahren der konzentrationsspezifischen Bestimmung der Zuschaueranteile181
c) Handlungsform und Modus der Entscheidungsfindung182
3. Die Bedeutung der Zuschaueranteile für den Umfang der Prüfkompetenzen der KEK183
a) Bedeutung der Bonusregelungen des § 26 Abs. 2 Satz 3 RStV für die Kontrolltätigkeit der KEK184
b) Berücksichtigung anderer meinungsmachtrelevanter Gesichtspunkte neben den Zuschaueranteilen184
III. Pluralismussichernde Mitwirkung bei Auswahl und Zulassung von Fensterprogrammveranstaltern190
1. Fensterprogrammarten191
2. Auswahl und Zulassung von Fensterprogrammveranstaltern192
3. Mitwirkung der KEK anlässlich der Herstellung des Benehmens mit der zuständigen Landesmedienanstalt193
a) Dreistufiges Auswahlverfahren durch die zuständige Landesmedienanstalt (§ 31 RStV)194
b) Fragen der Mitwirkung der KEK, insbesondere die Herstellung des Benehmens195
aa) Zeitpunkt der ersten Unterrichtung der KEK195
bb) Mitwirkung durch Herstellung des Benehmens197
4. Modus der Entscheidungsfindung und Handlungsform200
IV. Mitwirkung im Hinblick auf Maßnahmen zur Beseitigung vorherrschen der Meinungsmachteines Unternehmens201
1. Kooperation von KEK und Unternehmen201
a) Vorschlag von Beseitigungsmaßnahmen durch die KEK201
b) Konsensorientierte Erörterung202
c) Vereinbarung bestimmter Maßnahmen203
d) Verfahrensrechtliche Besonderheiten205
2. Vorbereitung des Widerrufs von Programmzulassungen206
a) Feststellung fehlender Einigung oder nicht fristgerechter Durchführung206
b) Auswahl zu widerrufender Zulassungen207
3. Modus der Entscheidungsfindung und Handlungsformen207
V. Widerrufsvorbereitende Feststellungen im Übrigen208
1. Bei fehlender Einräumung von Sendezeit für unabhängige Dritte208
2. Nach rechtswidrigem Vollzug von Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse oder sonstiger Einflüsse209
3. Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht nach § 27 Abs. 3 Satz 2 RStV210
4. Modus der Entscheidungsfindung und Handlungsform211
B. Verfahrens- und veranstalterunabhängige Zuständigkeiten211
I. Kontrolle durch Information212
1. Kontinuierliche Bestimmung der Zuschaueranteile als Voraussetzung von Konzentrationsberichten und Programmlisten213
2. Erstellung von Konzentrationsberichten213
a) Kompetenzinhalt und praktische Durchführung213
b) Zulässige Reichweite des Konzentrationsberichts216
aa) Problembeispiel „Oschmann“216
bb) Stellungnahme218
(1) Relevanz des § 39 Satz 1 RStV218
(2) § 26 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 RStV219
(3) Zwischenergebnis221
c) Fragen im Zusammenhang mit der Informationsbeschaffung222
aa) Keine selbständig ausübbaren Informationsbeschaffungsrechte222
(1) Wortlaut des § 26 Abs. 6 RStV sowie der §§ 27 Abs. 3, 21 Abs. 5, 22 Abs. 5 RStV223
(2) Anwendbarkeit des § 36 Abs. 1 Satz 3 RStV auf § 26 Abs. 6 RStV224
bb) Einschätzungsspielraum der KEK226
cc) Zwischenbilanz227
d) Handlungsform227
3. Erstellung von Programmlisten228
a) Kompetenzinhalt und praktische Durchführung228
b) Handlungsform und Modus der Verabschiedung230
c) Verfahren: Keine selbständig ausübbaren Informationsbeschaffungsrechte230
4. Rechtspolitischer Reformbedarf?231
II. Konkretisierung durch Normsetzung: Erlass von Richtlinien232
1. Kompetenzinhalt und Regelungszweck232
2. Die rechtliche Problematik von Richtlinien i.S.v. § 29 Satz 5 RStV235
a) Denkbare herkömmliche Handlungsformen235
aa) Satzung237
bb) Verwaltungsvorschrift238
(1) Ermessensrichtlinien240
(2) Norminterpretierende Verwaltungsvorschriften240
(3) Normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften240
b) Die Richtlinie der KEK als ausgeübte Beurteilungsermächtigung und Rechtsnorm246
c) Begründungs- und Publikationspflicht250
d) Publikationsinstanzen252
e) Ermächtigung oder Verpflichtung zum Richtlinienerlass?255
f) Verfassungsmäßigkeit von Richtlinien der KEK im Übrigen257
3. Zwischenbilanz und Konsequenzen258
C. Das besondere Verfahren nach § 37 Abs. 1 und 3 RStV259
I. Das besondere Verfahren bei der Zulassung privater Veranstalter nach § 37 Abs. 1 RStV259
II. Das besondere Verfahren „in anderen Fällen“ nach § 37 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 RStV259
D. Informatorische Instrumente der KEK266
I. Jahresberichte266
1. Struktur266
2. Funktionen267
3. Handlungsform268
4. Rechtlicher Rahmen269
II. Mitteilungen272
1. Gegenstand und Struktur der ersten Mitteilung der KEK272
2. Funktionen und Betroffene273
a) Funktionen273
b) Betroffene275
3. Handlungsform275
a) Beispiele für Verwaltungshandeln in Gestalt von Mitteilungen275
b) Nähere dogmatische Einordnung in das System der Handlungsformen277
4. Exkurs: Die Mitteilung der KEK als Anwendungsfall der Europäisierung schlichten Verwaltungshandelns280
5. Rechtswirkungen283
6. Rechtlicher Rahmen285
a) Zuständigkeit285
b) Vorbehalt des Gesetzes286
7. Veröffentlichung und Modus der Entscheidungsfindung287
E. Zusammenfassung287
3. Abschnitt: Organisationsrechtliche Stellung290
A. Vorüberlegungen291
I. Medienaufsicht und Verwaltungsorganisation291
II. Keine Relevanz des organisationsrechtlichen Unikats Artikel 111a Bayerische Verfassung294
B. Verwaltungsorganisationsrechtliche Klassifizierung der KEK295
I. Tradierte organisationsrechtliche Kategorien296
1. Organ296
a) Die Organkonstruktion des § 35 Abs. 2 Satz 2 RStV296
b) Der verwaltungsorganisationsrechtliche Organbegriff297
c) Friktionen des verwaltungsorganisationsrechtlichen Organbegriffs mit der Organkonstruktion des RStV298
aa) Im Kontext der verfahrensbezogenen Kontrollzuständigkeiten300
bb) Im Kontext der Bestimmung der Zuschaueranteile302
cc) Im Kontext der verfahrens- und veranstalterunabhängigen Zuständigkeiten305
d) Exkurs 1: Kein Tätigwerden der KEK im Wege der Organleihe306
e) Exkurs 2: Die KEK ist kein Leihorgan308
f) Zwischenbilanz310
2. Behörde310
a) Behandlung als Behörde in der Praxis310
b) Der verwaltungsorganisationsrechtliche Behördenbegriff311
c) Anwendung auf die KEK312
3. Amt314
4. Stelle314
5. Körperschaft und Anstalt315
6. Verwaltungseinheit318
7. Institution319
8. Verwaltungseinrichtung320
9. Gemeinsame Ländereinrichtung325
a) Koordinationsgremium328
b) Gemeinsame Behörde der Länder329
c) Gemeinsamer Verwaltungsträger der Länder334
10. Zwischenbilanz338
II. Kein numerus clausus der Organisationsformen341
III. Zentrale Länderkommission: Eine neue, funktional verselbständigte Organisationsform auf Länderebene343
1. Kollegialverwaltung in Gestalt einer Experten-Kommission343
a) Definition des Kollegiums343
b) Differenzierungskriterien344
2. Zentral349
3. Funktional verselbständigt353
a) Allgemeine Gründe für Verselbständigung353
b) Formen der Verselbständigung355
4. Neue Organisationsform359
C. Zusammenfassung361
4. Abschnitt: Das Verhältnis zur KDLM und zu den Landesmedienanstalten im Übrigen362
A. Die Rolle der Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM)364
I. Organisatorische Ausgestaltung364
1. Zusammensetzung und Stellung der Mitglieder364
2. Vorsitz, Koordinierungsstelle, Beschlussfassung und Finanzierung366
II. Zuständigkeiten, Verfahren und Handlungsform369
1. Zuständigkeiten369
a) Ausgangspunkt: § 36 Abs. 1 Sätze 1 und 2 RStV369
b) Rechtsdogmatische Bedeutung der Formulierung „nach Maßgabe des § 37 Abs. 2“370
c) Bestimmung der Kompetenzen unter Berücksichtigung des § 37 Abs. 2, ggf. i.V. m. Abs. 3 RStV373
d) Formelle und materielle Grenzen der Entscheidungsmacht der KDLM: 37 Abs. 2375
aa) Tätigwerden der KDLM anstelle der KEK?375
(1) § 37 Abs. 2 RStV: verfahrensbeendender Beschluss der KEK376
(2) Keine Ausnahmen vom Wortlaut des § 37 Abs. 2 RStV377
(3) Keine analoge Anwendung von § 37 Abs. 2 RStV378
(4) Exkurs: Keine Notkompetenz von Exekutivorganen nach Landesrecht381
bb) Keine Anrufungs- und inhaltlichen Beschlusserlasskompetenzen außerhalb von aktuellen Verfahren382
(1) Discovery Channel382
(2) Geplante Fusion Springer/ProSiebenSat.1384
(a) Zulässigkeit von (Fortsetzungs-)Feststellungsanträgen385
(b) Inhaltliche Äußerung nach Verfahrensbeendigung386
cc) Kein beliebiges inhaltliches Abweichen von Beschlüssen der KEK387
e) Zwischenbilanz391
2. Handlungsform392
III. Verfahrensrechte393
IV. Organisationsrechtliche Klassifizierung393
1. Organ394
a) Die Organkonstruktion des § 35 Abs. 2 Satz 2 RStV394
b) Unvereinbarkeit mit dem verwaltungsorganisationsrechtlichen Organbegriff394
c) Exkurs: Kein Fall der Organleihe396
2. Gemeinsame Einrichtung der Länder?396
3. Gemeinschaftseinrichtung der Landesmedienanstalten in Gestalt einer nichtständigen Konferenz397
B. Verbleibende Rolle der Landesmedienanstalten im Bereich der Konzentrationskontrolle im bundesweiten Fernsehen398
I. Erlass von gemeinsamen Drittsendezeitrichtliniennach § 33 RStV399
1. Gesetzessystematischer Kontext und Bedeutung für die KEK399
2. Bindungswirkung und Rechtscharakter von Drittsendezeitrichtlinien400
II. Gemeinsame Feststellungskompetenz der Landesmedienanstalten nach § 36 Abs. 2 Satz 2 RStV n.F.403
1. Gesetzessystematische Bedeutung der Neufassung des § 36 Abs. 2 Satz 2 RStV403
2. Kompetenzrechtliche Bewertung der Verschiebung einer Beurteilungskompetenz zu Lasten der KEK404
a) Die Rechtsauffassung der KEK405
b) Die amtliche Begründung zu § 36 Abs. 2 Satz 2 RStV n.F.406
c) Stellungnahme406
C. Zusammenfassung410
5. Abschnitt: Rechtsschutz, Aufsicht und Haftung412
A. Rechtsschutz412
I. Fehlen einer expliziten Regelung im Rundfunkstaatsvertrag413
II. Kein Rechtsschutz Dritter unmittelbar gegen Handlungen der KEK414
1. Intern bindende Kontrollentscheidungen der KEK414
a) Rechtsschutzmöglichkeiten414
b) Gerichtliche Kontrolldichte416
2. Außenwirksame Richtlinien der KEK nach § 29 Satz 5 RStV419
a) Inzidente Überprüfung419
b) Kein Rechtsschutz unmittelbar gegen die Richtlinie der KEK420
3. Schlichtes Verwaltungshandeln der KEK421
III. Streitigkeiten innerhalb der Privatrundfunkaufsicht422
1. Problemstellung422
2. Zulassungs- und ähnliche Verfahren: Die Relevanz des § 37 Abs. 2 RStV423
a) Positionen in der rundfunkrechtlichen Literatur424
b) Eigene Stellungnahme: Grundsätzliche prozessuale Ausschlusswirkung des § 37 Abs. 2 RStV425
c) Ausnahmen426
aa) Verwaltungsgerichtliche Durchsetzung von Verfahrensrechten der KEK427
bb) Verwaltungsgerichtliche Durchsetzung der Entscheidungszuständigkeit der KEK430
3. Sonstige rundfunkstaatsvertraglich vorgesehene Verfahrenskonstellationen432
a) Kein Rechtsschutz der KEK gegen Entscheidungen der Landesmedienanstalten nach § 35 Abs. 8 Satz 1 und § 27 Abs. 2 Satz 1 RStV432
b) Rechtswidrige Beschlüsse der KDLM433
c) Konzentrationsberichte, Programmlisten und Richtlinien433
4. Kein Rechtsschutz der Landesmedienanstalten gegen das informatorische Instrument der Mitteilung434
IV. Zusammenfassung435
B. Aufsicht436
I. Keine Fachaufsicht über die KEK436
II. Rechtsaufsicht über die Tätigkeit der KEK437
1. Divergierende Ansichten im Schrifttum438
2. Eigene Stellungnahme440
III. Einschaltung der Rechtsaufsicht durch die KEK443
IV. Zusammenfassung445
C. Haftung445
I. Keine Haftung der KEK gegenüber der zuständigen Landesmedienanstalt446
II. Keine Haftung der Mitglieder der KEK gegenüber der zuständigen Landesmedienanstalt447
1. Keine speziellen Haftungsregeln447
2. Anwendbarkeit des Haftungsinstituts der positiven Vertragsverletzung447
a) Stefan Hepachs Konzeption447
b) Christian Bambergers Konzeption unter Rückgriff auf BVerwGE 101, 51448
c) Eigene Stellungnahme449
d) Exkurs: Ausschlusswirkung des § 37 Abs. 4 RStV?451
III. Zusammenfassung451
Dritter Teil: Verfassungsrechtliche Bindungen452
1. Abschnitt: Vereinbarkeit des Besetzungsverfahrens mit dem Gebot der Staatsferne452
A. Begriffliche Klarstellung: Staatsferne statt Staatsfreiheit453
B. Dogmatische Herleitung des Gebotes456
C. Inhalt und Funktion des Staatsfernegebots sowie seine Anwendbarkeit auf die KEK457
D. Das Verfahren der personellen Besetzung der KEK459
I. Würdigung der amtlichen Begründung zu § 35 RÄStV 1996459
II. Weitere Argumente aus der Literatur461
III. Übertragbare Schlüsse aus dem Gebührenurteil?463
1. Diskussionsstand in Bezug auf die KEF464
2. Keine Anwendung auf die KEK465
E. Fazit466
F. Rechtspolitischer Exkurs: Alternative Besetzungsmodelle467
2. Abschnitt: Vereinbarkeit der personellen Zusammensetzung mit dem Grundsatz der Pluralität469
A. Thematische und begriffliche Klärungen469
B. Dogmatische Herleitung473
C. Verhältnis des Pluralitätsgrundsatzes zum Staatsfernegebot475
I. Pluralität als Unterfall von Staatsferne475
II. Pluralität als eigenständiger Grundsatz476
III. Stellungnahme477
1. Unterscheidung nach Regelungsgegenständen477
2. Querschnittsproblem der Inkompatibilitätsregeln479
D. Reichweite des Grundsatzes der Pluralität479
I. Argumente für die Pflicht zur pluralen Zusammensetzung von Kontrollgremien480
II. Argumente gegen den Verfassungszwang zur pluralen Gremienzusammensetzung481
III. Das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 10. Juli 1997483
IV. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts483
1. Ausgangspunkt484
2. Niedersachsen-Urteil vom 4. November 1986485
3. Beschluss des ersten Senats vom 24. März 1987 (Landesmediengesetz Baden-Württemberg)485
4. Beschluss der ersten Kammer des ersten Senats vom 30. November 1989486
5. WDR-Urteil vom 5. Februar 1991487
6. Rundfunkgebühren-Urteil vom 22. Februar 1994489
7. Zwischenergebnis489
V. Stellungnahme490
1. Differenzierung zwischen Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und solchen der Privatrundfunkaufsicht490
2. Relevanz des Kriteriums der effektiven Aufgabenerfüllung491
E. Fazit495
3. Abschnitt: Vereinbarkeit mit dem Verfassungsgebot demokratischer Legitimation495
A. Problemkontext, Fragestellung und Vorgehen496
I. Problemkontext und Fragestellung496
II. Vorgehen498
B. Zulässigkeit nach Art. 20 Abs. 2, 28 Abs. 1 Satz 1 GG in klassischer Lesart?499
I. Dogmatische Herleitung499
II. Legitimationssubjekt: Das „Volk“500
III. Legitimationsobjekt: Die Ausübung von „Staatsgewalt“500
1. Bedarf die staatsferne Verwaltung von vornherein keiner demokratischen Legitimation?501
2. Handeln die KEK-Sachverständigen als „Privatpersonen“?503
3. Setzt die Ausübung von „Staatsgewalt“ Außenwirkung voraus?505
a) Rechtsverbindliches Handeln mit Entscheidungscharakter maßgebend506
b) Außenwirkung also nicht zwingend erforderlich507
c) Zwischenergebnis508
IV. Legitimationsformen508
1. Funktionelle und institutionelle Legitimationsform509
2. Organisatorisch-personelle Legitimationsform509
a) Die maßgeblichen Kriterien509
b) Derzeitiges Verfahren der Bestellung der Experten511
c) Alternativmodell eines strikt staatsfernen Besetzungsverfahrens512
aa) Literatur512
bb) Rechtsprechung514
d) Zwischenergebnis zur organisatorisch-personellen Legitimationsform515
3. Sachlich-inhaltliche Legitimationsform515
a) Gesetzesbindung, Art. 20 Abs. 3 GG516
b) Demokratische Verantwortlichkeit durch Weisungsabhängigkeit516
c) Rechtfertigung von Weisungsfreiheit517
aa) Fallgruppen und Lösungsansätze518
bb) Anwendung auf die KEK519
d) Zwischenbilanz zur sachlich-inhaltlichen Legitimation521
4. Zwischenergebnisse zu den Legitimationsformen521
V. Kein insgesamt hinreichendes Legitimationsniveau im Falle eines strikt staatsfern ausgestalteten Besetzungsverfahrens522
VI. Ergebnisse und Prüfungskonsequenzen523
C. Neuere Modelle demokratischer Verwaltungslegitimation524
I. Vorüberlegungen, Kritik an der herrschenden Meinung und Begriffsklärungen524
1. Vorüberlegungen zur Fragestellung524
2. Gemeinsamer Ausgangspunkt der Kritik an der herrschenden Meinung525
3. Begriffsklärungen526
a) Verwaltungstypen526
aa) Etablierte Verwaltungstypen527
bb) Innovativer Verwaltungstypus der funktionalen Expertenverwaltung527
b) Legitimationstypen529
c) Verwaltungslegitimation530
II. Autonome Legitimation531
1. Verhältnis zu Art. 20 Abs. 2 GG531
2. Grundlagen des Verwaltungstypus der funktionalen Selbstverwaltung533
a) Selbstverwaltung534
aa) Begriffsanalytische Eckpunkte534
bb) Anwendung auf Verwaltungseinheiten des Rundfunkwesens536
cc) Stellungnahme540
b) Funktionalität543
aa) Begriffsanalytische Eckpunkte543
bb) Anwendung auf Verwaltungseinheiten des Rundfunkwesens546
c) Zwischenbetrachtung547
3. Kategorien autonomer Legitimation549
a) Aus Grundrechtspositionen549
b) Aus bloßer sachlicher Betroffenheit549
c) Anwendung auf Verwaltungseinheiten des Rundfunkwesens551
4. Zwischenergebnis zur autonomen Legitimation553
III. Kollektive personelle Legitimation553
1. Modellskizze554
2. Anwendung auf die KEK555
3. Zwischenergebnis556
IV. Keine Begründung demokratischer Legitimation der Verwaltung über die Aufgabenadäquanz ihrer Tätigkeit556
1. Konzeptioneller Ansatz557
2. Anwendung auf die KEK558
3. Fehlende dogmatische Überzeugungskraft558
4. Zwischenergebnis560
V. Ergebnis zu den neueren Modellen demokratischer Verwaltungslegitimation561
D. Eigenes Modell grundrechtlich-funktionaler Legitimation561
I. Fragestellung und weiteres Vorgehen561
II. Systematisierende Inbezugsetzung zum Selbstbestimmungsgedanken als Kern des Demokratieprinzips562
1. Bisherige Konzeptionen562
a) Klassische Konzeption: Repräsentative Selbstbestimmung562
b) Modell der autonomen Legitimation: Direkte Selbstbestimmung563
c) Konzept kollektiver personeller Legitimation: Repräsentative und direkte Selbstbestimmung564
d) Exkurs: Fehlende Selbstbestimmungsrelevanz im Ansatz zur Begründung von Legitimation aufgrund aufgabenadäquater Verwaltungstätigkeit565
2. Neuer Ansatz: Gewährleistete Selbstbestimmung566
III. Verdeutlichung am Beispiel der KEK als Kernhoheitlicher Vielfaltssicherung im Privatrundfunk567
1. Hoheitliche Gewährleistungstätigkeit567
2. Dadurch ermöglichte Selbstbestimmung der Bürger567
3. Deshalb Legitimationsrelevanz im Sinne des Demokratieprinzips568
IV. Denkbare Einwände gegen das Konzept grundrechtlich-funktionaler Legitimation569
1. Verzicht auf klassische Legitimationsmodi?569
2. Entfernt sich der Ansatz zu stark von Art. 20 Abs. 2 GG?572
a) Insgesamt hinreichende Anbindung an die Anforderungen des Art. 20 Abs. 2 GG572
b) Strikte Trennung der Legitimationsquellen nicht überzeugend durchzuhalten575
3. Unzulässige Materialisierung des Demokratieprinzips?578
V. Verhältnis grundrechtlich-funktionaler Legitimation zur funktionalen Expertenverwaltung579
VI. Ergebnis zum Modell grundrechtlich-funktionaler Legitimation581
E. Zusammenfassung582
4. Abschnitt: Bundesstaatsrechtliche Zulässigkeit583
A. Begriffliche Vorklärungen583
I. Das Verhältnis von Bundesstaatsprinzip und Föderalismus584
II. Die KEK als Ausprägung des kooperativen Rundfunkföderalismus586
1. Kooperativer Föderalismus588
2. Kooperativer Rundfunkföderalismus590
B. Organisationskompetenz der Länder592
I. Allgemeine Gesetzgebungskompetenz der Länder im Rundfunkbereich593
II. Insbesondere: Länderkompetenz zur Schaffung gemeinsamer Einrichtungen mit bundesweiter Zuständigkeit594
C. Grenzen institutioneller Länderkooperationen597
I. Einzelne Bestimmungen des Grundgesetzes597
II. Aus dem Bundesstaatsprinzip folgende Grundsätze598
1. Unverfügbarkeit der Länderkompetenzen599
2. Verbot der Selbstpreisgabe601
3. Verbot der Schaffung einer so genannten „dritten Ebene“603
D. Zusammenfassung606
Zusammenfassende Thesen608
Erster Teil608
Zweiter Teil609
Dritter Teil613
Literaturverzeichnis616
Sachwortverzeichnis660

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