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Förder- und Dokumentationssysteme als Steuerungsinstrumente beruflicher Rehabilitation von Menschen mit einer geistigen Behinderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen

AutorSabrina Wolfframm
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl113 Seiten
ISBN9783638891257
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis20,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Duale Hochschule Gera-Eisenach (ehem. Berufsakademie Thürigen in Gera), 53 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen mit einer geistigen Behinderung sind Teil dieser Gesellschaft. Dennoch ist dem Autor während des Studiums aufgefallen, dass die Akzeptanz der Menschen ohne Behinderung gegenüber den Menschen mit einer geistigen Behinderung noch immer nicht so ist, wie es sein könnte und nach Ansicht des Autors auch sollte. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu klären, ob und wie ein Förder- und Dokumentationssystem dabei helfen kann, die Menschen mit einer geistigen Behinderung auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzubereiten, sowie welche Kriterien das System dafür erfüllen muss. Um diese Frage beantworten zu können wird in einem ersten Kapitel zunächst der Begriff der Rehabilitation im Allgemeinen definiert, die vier verschiedenen Formen genannt und die berufliche Rehabilitation genauer beschrieben. Weiterhin werden verschiedene Definitionsansätze und Sichtweisen von geistiger Behinderung dargestellt und anschließend die drei Hauptursachen aufgezeigt. Als letzter Punkt in diesem Kapitel wird die Werkstatt für behinderte Menschen als eine mögliche Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation vorgestellt. Im zweiten Hauptkapitel werden zwei Systeme der Förderdokumentation vorgestellt. Zum einen das Detmolder Lernwegemodell der 'Lebenshilfe für behinderte Menschen Kreisvereinigung Detmold e.V.' und zum anderen das Förder- und Dokumentationssystem, das im 'Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.' entwickelt wurde. Der zweite Schwerpunkt in diesem Kapitel beschäftigt sich mit der Fragestellung: 'Welche Kriterien müssen Förder- und Dokumentationssysteme erfüllen um als Steuerungsinstrumente beruflicher Rehabilitation zu gelten?' Für das Grundverständnis wird hierbei auf den Begriff der Qualität, ihre wachsende Bedeutung, verschiedene Konzepte des Qualitätsmanagements und auf Qualitätskriterien für die Behindertenarbeit eingegangen. Darauf aufbauend werden eigene Kriterien entwickelt, an denen man die o.g. Fragestellung prüfen kann. Das dritte Hauptkapitel beschäftigt sich mit dem Vergleich dieser beiden Systeme. Er wird im Hinblick auf die Fragestellung durchgeführt, wie die beiden Förder- und Dokumentationssysteme die Kriterien umsetzen, die sie zu Steuerungsinstrumenten der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit einer geistigen Behinderung machen. Grundlage für den Vergleich sind die in Kapitel 2 erarbeiteten Kriterien.

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Leseprobe

2 Berufliche Rehabilitation für Menschen mit einer geistigen Behinderung


 

Beschäftigt man sich mit der Frage welche Kriterien ein Förder- und Dokumentationssystem erfüllen muss um als Steuerungsinstrument der beruflichen Rehabilitation für Menschen mit einer geistigen Behinderung zu gelten, so sollte man sich zunächst mit den theoretischen Grundlagen befassen.

 

In diesem Kapitel werden allgemeine Begriffsdefinitionen zum Thema berufliche Rehabilitation und geistige Behinderung beschrieben, sowie ein Überblick über die Ursachen geistiger Behinderung gegeben. Weiterhin werden die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen und dessen Struktur vorgestellt.

 

Ziel ist es deutlich zu machen, dass die eigene Haltung zum Begriff der geistigen Behinderung für das Förder- und Dokumentationssystem eine wichtigen Rolle spielt und die Förderdokumentation einer Vielzahl von Behinderungsarten gerecht werden muss.

 

2.1 Berufliche Rehabilitation


 

Rehabilitation ist im Allgemeinen ein „integratives Konzept zur gesellschaftlichen (Wieder-) Eingliederung“ (Mühlum, Oppl 1992, S.9) von Menschen mit einer Behinderung bzw. von Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.

 

Zusätzlich zu diesem Definitionsansatz unterscheidet man vier verschiedene Formen der Rehabilitation: Medizinische, schulisch-pädagogische, soziale und berufliche Rehabilitation [vgl. Oppl 1985]. Aufgrund der Fragestellung der vorliegenden Diplomarbeit wird hier nur die Thematik der beruflichen Rehabilitation betrachtet.

 

Die berufliche Rehabilitation umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die „zur Erhaltung, Verbesserung [und] Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit“ (Oppl 1985, S.34) dienen sowie eine Aufnahme in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder an besonderen Arbeitsplätzen sicherstellen.

 

In der heutigen Gesellschaft sind Beruf und Arbeit nicht nur die Grundlage für die wirtschaftliche Existenz sondern prägen das Persönlichkeitsbild und beeinflussen den sozialen Status eines Menschen. Aus diesen Gründen soll durch berufliche Rehabilitation die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit erreicht werden [vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1994].

 

Die berufliche Rehabilitation zielt auf den Erhalt, die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ab.

 

In besonderen Fällen wird den Menschen mit einer Behinderung aufgrund ihrer Art und Schwere der Behinderung ein Platz in einer Werkstatt für behinderte Menschen angeboten (s. Kapitel 2.3) [ebd.].

 

Leistungen der beruflichen Rehabilitation umfassen Berufsvorbereitung, beru[1]fliche Anpassung, Fortbildung und Umschulung sowie Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, aber auch Berufsfindung und Arbeitserprobung [ebd.].

 

Den Beginn der beruflichen Rehabilitation bilden Maßnahmen zur Berufsvorbereitung, wodurch der Zugang zur beruflichen Ausbildung oder Umschulung erleichtert werden soll. „Berufsvorbereitungsmaßnahmen sind Grundausbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf bestimmte Berufsbereiche, Förderungslehrgänge zur Erlangung der Berufsreife sowie [...] spezielle Grundausbildungen“ (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1994, S.291).

 

Die Kernbereiche beruflicher Rehabilitation sind die berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung. Durch berufliche Anpassung sollen berufliche Wissenslücken geschlossen werden, während die berufliche Fortbildung bereits vorhandenes Wissen erweitert. Berufliche Ausbildung bezieht sich auf die Erstausbildung von Menschen mit einer Behinderung, die eine ressourcenorientierte Qualifizierung darstellt und eine berufliche Tätigkeit ermöglichen soll. Bei der beruflichen Umschulung werden neue Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, wodurch der Übergang in eine andere Tätigkeit erleichtert werden soll [vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1994].

 

Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes haben die „Sicherung des vorhandenen oder die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes [...].“ (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1994, S.291) zum Ziel. Diese Hilfen erfolgen meist in Form von materieller Unterstützung, die zum einen für den Rehabilitanden und zum anderen für den Arbeitgeber erfolgen können. Für den Rehabilitanden bedeutet das u.a. die Übernahme der Kosten für Arbeitsausrüstung, technische Arbeitshilfen oder für die Einrichtung einer behindertengerechten Wohnung. Der Arbeitgeber erhält z.B. Zuschüsse für die Kosten einer betrieblichen Umschulung oder die Schaffung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes [ebd.].

 

Der Teilbereich der Berufsfindung und Arbeitsplatzerprobung ermöglicht es im Vorfeld abzuklären, welche berufsfördernden Maßnahmen erforderlich sind. Die Berufsfindung soll helfen eine geeignete Berufsrichtung zu finden und in der Arbeitserprobung soll ermittelt werden, ob diese Berufsrichtung geeignet ist [ebd.].

 

2.2 Geistige Behinderung


 

Der Begriff der geistigen Behinderung hat ebenso viele Definitionsansätze wie Erscheinungsformen. Diese unterscheiden sich nicht nur in ihren Grundgedanken, sondern ihnen liegt meist ein vollkommen anderes Menschenbild zu Grunde.

 

Im Folgenden werden sechs verschiedene Definitionsansätze und Sichtweisen in Anlehnung an THEUNISSENs: „Pädagogik bei geistiger Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten“ vorgestellt. Weiterhin wird ein Überblick über die Ursachen einer geistigen Behinderung in Anlehnung an SPECKs und THALHAMMERs „Die Rehabilitation der Geistigbehinderten“ gegeben. Dabei erhebt der Autor keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern strebt einen Überblick an.

 

2.2.1 Definitionsansätze und Sichtweisen


 

2.2.1.1 Psychiatrisch-nihilistische Sicht

 

Wie bereits anhand der Formulierung erkennbar, stammt dieser Definitionsansatz aus der Psychiatrie. Diese ist ein Teilgebiet der Medizin und befasst sich mit den seelischen Krankheiten eines Menschen. Das Wort nihilistisch beruht auf dem Nihilismus, der das Positive ablehnt.

 

Bei der Beschreibung der geistigen Behinderung aus psychiatrisch-nihilistischer Sicht verweist THEUNISSEN auf REIL. Dieser unterschied bereits 1803 drei Formen des „Blödsinns“: Der erste Grad bestimmt die Grenze zwischen geistiger Gesundheit und anfangendem Blödsinn. Im mittleren Grad kann der Betroffene noch einfache Begriffe verarbeiten, wohingegen der äußerste Grad gekennzeichnet ist durch das vollständige Ausbleiben von Wahrnehmung [vgl. Theunissen 2000].

 

Auch heute noch wird eine Dreiteilung des Begriffs Oligophrenie (Schwachsinn) in der Psychiatrie vorgenommen, der die Begriffsbestimmung von REIL zugrunde liegt. Man unterscheidet zwischen „Debilität als leichteste Form geistiger Behinderung, Imbezillität als mittlerer Grad geistiger Behinderung und Idiotie als sehr schwerer Grad geistiger Behinderung“ (Theunissen 2000, S.16). Vor allem bei der Form der Idiotie wird das negative Menschenbild deutlich, da in diesem Zusammenhang von einer völligen Bildungsunfähigkeit und hoher Pflegebedürftigkeit gesprochen wird [vgl. Theunissen 2000].

 

2.2.1.2 Heilpädagogisch-defizitorientierte Sicht

 

Auch hier kann man bereits durch die Bezeichnung einen Einblick in die Sichtweise dieses Definitionsansatzes gewinnen. Ein Heilpädagoge befasst sich mit der Erziehung und Ausbildung von Menschen mit einer Behinderung und emotionalen bzw. geistigen Störungen. Der Begriff der Defizito­rientierung bedeutet, dass ein Mensch nur über seine Schwächen definiert wird und seine Ressourcen vollkommen unberücksichtigt bleiben.

 

THEUNISSEN bemerkt dazu, dass die stark defizitorientierte Sicht sich stark an nihilistischen Aspekten aus der Psychiatrie orientiert, dies aber hauptsächlich in der älteren Literatur der Fall sei. Vielmehr, so THEUNISSEN weiter, begegnet man bei zeitgenössischen Fachleuten bereits „einer differenzierteren Betrachtung“ (Theunissen 2000, S.18).

 

So verweist er hier z.B. auf HANSELMANN, der den so genannten Idioten nicht vollkommene Bildungsunfähigkeit bescheinigt, sondern annimmt, dass er sich durch viel Pflege und gute Erziehung ebenfalls entwickeln kann [vgl. Theunissen 2000].

 

Dennoch bemängelt THEUNISSEN auch hier, dass die Menschen mit einer geistigen Behinderung aus dieser Sichtweise heraus immer nur durch Nicht-Können und Unfähig-Sein beschrieben werden. Weiterhin erkennt er bei diesem Definitionsansatz Gefahren wie die Reduktion der Menschen mit einer geistigen Behinderung lediglich auf diese Behinderung bzw. die Definition eines Menschen über seine Defizite, Inkompetenzen oder Störungen.

 

2.2.1.3 IQ-theoretische Sicht

 

Der IQ bzw. der Intelligenzquotient wird als Maß für das...

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