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Fördermodelle Erneuerbarer Energien. Vor- und Nachteile des EEG 2017, EEG 2014 und des schwedischen Quotenmodells

AutorMichaela Kurz
VerlagStudylab
Erscheinungsjahr2017
Seitenanzahl129 Seiten
ISBN9783668583962
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Klimawandel und steigende Preise für fossile Energieträger treiben den Ausbau der erneuerbaren Energien weltweit voran. In Deutschland regelt das Erneuerbare Energien Gesetz diesen Ausbau. Mit der Novelle 2017 änderten sich jedoch entscheidende Punkt, und die Förderung der erneuerbaren Energien wandelte sich von einem Festpreissystem zu einem Ausschreibungssystem. Was bringen diese Änderungen an Fortschritten im Bereich Zubau und Steuerbarkeit der Erneuerbaren Energien? Wie wirken sie sich im Hinblick auf die Kosteneffizienz, Marktintegration sowie die Versorgungssicherheit und den Klimaschutz aus? Diese Untersuchung stellt einzelne Vor- und Nachteile der beiden Fördermodelle für Erneuerbare Energien heraus, um Chancen und Risiken des Systemwechsels aufzuzeigen. Als potentielle Lösung für die deutschen Förderproblematiken des Einspeisevergütungssystems betrachtet sie zudem die Einführung eines Quotenmodells nach dem Vorbild Schwedens. Die Autorin zeigt durch diesen Vergleich der einzelnen Fördermodelle auf, ob durch das EEG 2017 die gesteckten Ziele beim Ausbau erneuerbarer Energien bestmöglich erreichbar sind oder ob es bessere Alternativen gibt. Aus dem Inhalt: - Erneuerbare Energien; - Fördermodelle; - Versorgungssicherheit; - EEG 2017; - Einspeisevergütung

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Leseprobe

4 Instrumente zur Förderung Erneuerbarer Energien


 

Unter dem Begriff „Instrumente zur Förderung Erneuerbarer Energien“ kann man alle Maßnahmen zusammenfassen, die für Marktakteure einen Anreiz setzen, Investitionen in Erneuerbare Energien zu tätigen.[80] Denn man geht davon aus, dass es gesetzliche Regelungen bedarf, um im Bereich der Erneuerbaren Energien funktionierende Marktmechanismen zu generieren. Zum einen soll die Nachfrage an regenerativen Strom erhöht und zum anderen ein attraktiver Raum für Investitionen für dessen Anbieter geschaffen werden.[81] Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie dieser Mechanismus gesetzt wird. Man kann die Fördersysteme grundsätzlich in mengenbasierte und preisorientierte Systeme unterteilen.[82] Diese Systeme legen einen Förderungsgegenstand fest und regeln, wer verpflichtet wird die Energie abzunehmen und zu vergüten. Denkbar wären z. B. die Netzbetreiber, Energieversorgungsunternehmen oder auch Endverbraucher als Verpflichteter einzusetzen. Weitere wichtige Punkte sind, die Gewährleistung des Markt- und Netzzugangs erneuerbarer Energien sowie funktionierende Kontroll- und Sanktionsmechanismen.[83] Auch die EU hat mit ihrer Erneuerbaren Energien-Richtlinie in Art. 2 S. 1 Buchst. K den Gegenstand des Förderinstrumentes für seine Mitgliedstaaten definiert[84]: der Begriff der Förderregelung bezeichnet „ein Instrument, eine Regelung oder ein Mechanismus, das bzw. die bzw. der von einem Mitgliedstaat oder einer Gruppe von Mitgliedstaaten angewendet wird und die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen dadurch fördert, dass die Kosten der Energie gesenkt werden, ihr Verkaufspreis erhöht wird oder ihre Absatzmenge durch eine Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energie oder auf andere Weise gesteigert wird. Dazu zählen unter anderem Investitionsbeihilfen, Steuerbefreiungen oder -erleichterungen, Steuererstattungen, Förderregelungen, die zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen verpflichten, einschließlich solcher, bei denen grüne Zertifikate verwendet werden, sowie direkte Preisstützsysteme einschließlich Einspeisetarife und Prämienzahlungen.“

 

Im Folgenden wird aus Relevanzgründen nur auf das preisgesteuerte System der Einspeisevergütung sowie auf die mengengesteuerten Systeme der Quotenregelung und der Ausschreibung eingegangen.

 

4.1 Preisbasierte Förderinstrumente


 

Entscheidet sich ein Staat für ein System, welches preisgesteuert determiniert ist, dann wird ein Preis für das jeweils geförderte Gut (z. B. kWh oder installierte Leistung) festgelegt.[85] Dieser Preis wird den Erneuerbaren Energien-Anbieter regelmäßig über einen bestimmten Zeitraum zugesagt. Normalerweise wird auch immer eine Kaufverpflichtung bzw. Abnahmeverpflichtung des Stromes des jeweiligen EVU oder Netzbetreiber in die Fördersystematik integriert.[86] Durch die Bestimmung der Förderhöhe, hat der Staat allerdings nur einen indirekten Einfluss auf das Ausmaß des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Inwieweit der Ausbau voranschreitet, hängt von der Gewinnspanne ab, die sich durch die Differenz zwischen Fördersätzen und Stromgestehungskosten erzielen lässt. Je größer diese Spanne, desto ein größerer Anreiz um in ein regeneratives Energie Projekt zu investieren.[87]

 

Ein beliebtes Fördersystem ist das Einspeisemodell, welches in rund ein Drittel der EU-Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt.[88] Elementar für diesen Fördermechanismus ist zum einem die Abnahmepflicht des erneuerbaren Stromes durch den Netzbetreiber oder das zuständige Energieversorgungsunternehmen und zum anderen die Vergütungspflicht für diesen Strom.[89] Die feste Vergütung erfolgt entweder in Form einer Prämie auf den normalen Strompreis oder durch einen festgesetzten Preis in Abhängigkeit von Standort oder Technologie, über einen gewissen Zeitraum (in Deutschland z. B. 20 Jahre).[90] Sollte eine Stromabnahmepflicht nicht bestehen, würde der Netzbetreiber den Strom aus erneuerbaren Energien höchstwahrscheinlich nicht abnehmen, da die zugesicherte Einspeisevergütung den Strompreis an der Strombörse übersteigt. Demnach trägt der Anlagenbetreiber auch nicht das sonst typische Preisrisiko.[91] Für die Einführung eines Einspeisevergütungssystems sprechen einige Vorteile, allerdings auch einige Nachteile.

 

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht senkt eine feste Einspeisevergütung die Fremdfinanzierungskosten, da der Anlagenbetreiber eine gut kalkulierbare Einnahmequelle hat. Aus volkswirtschaftlicher Sicht kann dieses System negative Auswirkungen haben. Denn bei einem hohen Stromangebot, gepaart mit einer niedrigen Stromnachfrage, können daraus negative Börsenpreise resultieren. Das bedeutet, dass der Verkäufer dem Erwerber Geld zahlen muss, damit dieser den Strom abnimmt. Zu solchen Zeiten wäre es sinnvoll, keinen Strom mehr ins Netz einzuspeisen. Da der Anlagenbetreiber aber für jede kWh eine fest zugesicherte Vergütung erhält, hat dieser keinen Anreiz weniger Strom ins Netz einzuspeisen. Somit entstehen hohe Förderkosten für Strommengen aus erneuerbaren Energien, welche zu diesem Zeitpunkt gar nicht benötigt werden.[92] Als weiterer negativer Punkt zu nennen wäre die langfristig angelegte Vergütung. Denn durch die fest zugesicherten Vergütungssätze besteht zwischen den Anlagenbetreibern aus Erneuerbaren Energien kein Wettbewerb und es besteht kein Anreiz die Erzeugungskosten zu senken.[93] Ein Vorteil wäre, dass sich durch eine technologiedifferenzierte Gestaltung des Festpreissystems für alle Erneuerbare Energien-Technologien gleiche Entwicklungschancen konstruieren lassen. Im Hinblick auf die ausgebauten Kapazitäten von erneuerbaren Energien, hat sich dieses Instrument in den letzten Jahren als sehr effektiv ausgewiesen. Allerdings lässt sich der Ausbaupfad nicht genau steuern.[94]

 

4.2 Mengenbasierte Förderinstrumente


 

Bei Systemen der Mengensteuerung setzt der Staat den Anreiz zum erneuerbaren Energien Ausbau nicht über den Preis, sondern versucht dies über eine Mengensteuerung zu regeln. Das bedeutet, der Ausbau wird dadurch erreicht, dass bestimmte Erneuerbare Energie-Kapazitäten vorgegeben sind. Der Preis wurde somit nicht vorher festgelegt, sondern entsteht durch Angebot und Nachfrage.[95] Entweder gibt der Staat eine gewisse Quote vor, zu welcher die Letztverbraucher mit erneuerbaren Energien beliefert werden müssen oder er bestimmt den Ausbaukorridor über Ausschreibungen.[96] Durch die Mengenzielvorgaben lassen sich Ausbauziele sehr genau erreichen. Auf die Höhe der Vergütung hat der Staat keinen direkten Einfluss.[97]

 

4.2.1 Quotenmodell


 

Signifikant für ein Quotenmodell ist, dass entweder Energieversorgungsunternehmen oder Letztverbraucher einen gewissen Anteil an ihrem Strombezug durch Erneuerbare Energien abdecken müssen.[98] Je nach gewünschtem Ausbaupfad kann der Staat die Höhe der Quote pro Jahr festlegen. Die zu der Quote Verpflichteten erhalten in der Regel Zertifikate von den Anlagenbetreibern für den regenerativen Strombezug, um die Erfüllung ihres Pflichtanteils nachzuweisen. Die Anlagenbetreiber erhalten die Zertifikate vom Staat entsprechend ihrer erzeugten Strommenge.[99] Werden die vorgegebenen Quoten nicht erfüllt, sind in der Regel Strafzahlungen fällig.[100] Ein Vorteil dieses Förderungsinstrumentes ist darin zu sehen, dass Ausbauziele durch die Verpflichtung zu einer gewissen Abnahmequote genau erreicht werden können.[101] Im Vergleich zur festen Einspeisevergütung tragen die Anlagenbetreiber das Preisrisiko am Markt, da sich die Preise nach Angebot und Nachfrage richten. Durch daraus resultierende Risikoaufschläge sind die Fremdfinanzierungskosten in diesem System höher als z. B. bei der festen Einspeisevergütung, welches sich auch auf die Höhe der Förderkosten negativ auswirken kann. Denn die Kosten der Zertifikate werden die EVUs mit in ihre Strompreiskalkulation einbeziehen, welches eine Preiserhöhung zur Folge hat. Da hier aber keine gesonderte Umlage wie z. B. bei der Einspeisevergütung von den Verbrauchern gezahlt werden muss, sind diese Mehrkosten weniger sichtbar.[102] Hauptsächlich werden Quotenmodelle technologieneutral ausgestaltet, da sich so die günstige Technologie herauskristallisieren kann und somit auch effiziente Standortwahlen berücksichtigt werden. Da der Zertifikatspreis sich nach dem Anbieter mit den höchsten Kosten bestimmt, besteht die Gefahr einer Überförderung. Denn Anbieter mit niedrigeren Kosten können entsprechende Renten generieren.[103]

 

4.2.2 Ausschreibungsmodelle


 

Ein weiteres mengengesteuertes System ist das Ausschreibungsmodell. Hier schreibt der Staat die Menge des zu fördernden Gutes aus, welche dem gesetzten Ausbaupfad entspricht.[104] Die potentiellen Anlagenbetreiber können ein Gebot auf die ausgeschriebenen Erzeugungskapazitäten (elektrische Arbeit oder installierte Leistung) abgeben. Durch vorher festgesetzte Kriterien werden die Förderberechtigten ermittelt. Derjenige...

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