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Frankreich und die deutschen Kriegsverbrecher

Politik und Praxis der Strafverfolgung nach dem Zweiten Weltkrieg

AutorClaudia Moisel
VerlagWallstein Verlag
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl288 Seiten
ISBN9783835320598
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis33,99 EUR
Im Dezember 1962, einen Monat vor der Unterzeichnung des deutsch-französischen Freundschaftsvertrags, begnadigte Staatspräsident Charles de Gaulle die letzten in Frankreich inhaftierten deutschen Kriegsverbrecher aus dem Zweiten Weltkrieg. Die Entlassung des ehemaligen Höheren SS- und Polizeiführers Carl Oberg und des einstigen Befehlshabers der Sicherheitspolizei Helmut Knochen war der Schlußakt einer Auseinandersetzung von erheblicher politischer Sprengkraft, die seit Kriegsende zwischen Deutschland und Frankreich schwelte. Die strafrechtliche Verfolgung der deutschen Kriegs- und SS-Verbrechen durch französische Gerichte steht im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung. Claudia Moisel fragt nach den spezifischen Intentionen der französischen Kriegsverbrecherpolitik, den politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und nach ihrer Rezeption in der Öffentlichkeit. An einer Reihe wichtiger Fälle wie dem Oradour-Prozeß, der 1953 in Bordeaux stattfand, wird die Interdependenz von Justiz, Politik und öffentlicher Meinung deutlich. Die Autorin beleuchtet darüber hinaus die französischen Reaktionen auf das starke vergangenheitspolitische Engagement der Bundesregierung, den Bonner Einsatz für die inhaftierten Kriegsverbrecher und die gescheiterte Ahndung der in Frankreich begangenen Verbrechen durch bundesdeutsche Gerichte. Sie kann zeigen, daß die rasche Annäherung der vormaligen 'Erbfeinde' in den fünfziger Jahren von der Ausblendung der problematischen Erinnerung an die Kriegsjahre begleitet war.

Claudia Moisel, geb. 1972, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Neueste Geschichte und Zeitgeschichte der Ludwig-Maximilians-Universität München. Promotion 2002 an der Ruhr-Universität Bochum.

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Leseprobe
4. Der Kölner Lischka-Prozeß (1965 bis 1980) (S. 229-230)

Der Impuls für das Zusatzabkommen war in der Bundesrepublik von Staatsanwälten in Ludwigsburg und Köln ausgegangen, die gegen die Hauptverantwortlichen für die »Endlösung der Judenfrage« in Frankreich ermittelten. Zu den mutmaßlichen Tätern, die in Frankreich nach dem Krieg bereits in Abwesenheit verurteilt worden waren, gehörte auch der ehemalige SS-Obersturmbannführer Kurt Lischka aus Köln, der seit seiner Rückkehr aus tschechischer Haft im Jahr 1950 in Köln lebte.

Der SRCGE hatte sich unmittelbar nach Kriegsende dem Phänomen der »Rassenverfolgung« zugewandt und 1947 eine umfassende Studie vorgelegt. »Deutschland hat aus dem besetzten Europa Tausende von Widerstandskämpfern, Patrioten, Kommunisten und Priestern deportiert«, so der SRCGE. »Ihre Berichte zeugen von ihren unfaßbaren Leiden und den zahllosen Todesopfern. Es scheint dennoch kaum übertrieben, davon auszugehen, daß die europäischen Juden ihrerseits zu Millionen der Vernichtung zugeführt worden sind.« Unter den jüdischen Deportierten, so die eindeutige Botschaft der Studie, waren die höchsten Opfer zu beklagen.

Mit dieser Erkenntnis tat man sich im französischen Parlament jedoch schwer. Als die Nationalversammlung im März 1948 über die Entschädigungsansprüche der Deportierten diskutierte, stand nicht das Schicksal der jüdischen Opfer im Mittelpunkt, sondern vielmehr der Status der ehemaligen Widerstandskämpfer. Sozialisten und Kommunisten, Christdemokraten und Gaullisten waren sich einig, jenen die gebührende Ehre zu erweisen, »die aus lobenswerteren Motiven als andere« deportiert worden waren: den Angehörigen der Widerstandsbewegung.

Déportés et Internés de la Résistance lautete schließlich der mit zahlreichen Rechtsansprüchen verbundene Titel für Widerstandskämpfer, die ihr patriotisches Engagement mit Lagerhaft bezahlt hatten. Ihnen stand die ungleich größere und ungleich heterogenere Gruppe der Déportés et Internés politiques gegenüber, die mit Ausnahme der Résistance-Kombattanten alle Deportierten umfaßte, darunter auch die jüdischen Verfolgten. Ihre besondere Situation fand damit im Rechtsstatus der Deportierten im Nachkriegsfrankreich keine Entsprechung.

Erst 20 Jahre nach Kriegsende wurde die Debatte von einer Historikerkommission unter dem führenden französischen Résistance-Forscher Henri Michel erneut aufgegriffen5. Seit Mitte der sechziger Jahre lagen der Commission d’histoire de la déportation die ersten aussagekräftigen Teilergebnisse einer landesweiten statistischen Erhebung vor: 39 % der politischen Häftlinge und Widerstandskämpfer, aber 90 % der Juden, die aus Frankreich deportiert worden waren, waren in den nationalsozialistischen Lagern ums Leben gekommen6. Verschiedene Deportiertenverbände, insbesondere die mitgliederstarke, der kommunistischen Partei nahestehende Fédération Nationale des Déportés, Internés, Résistants et Patriotes (FNDIRP) begegneten möglichen politischen Schlußfolgerungen aus diesen Untersuchungsergebnissen schon im Vorfeld mit entschiedener Ablehnung.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhalt6
Einleitung8
I. Vom Waffenstillstand zur Befreiung: Die deutsche Besatzung und das Vichy-Regime (1940 bis 1944)20
II. Kriegsverbrecherpolitik und Militärgerichtsverfahren in Frankreich42
1. Die französische Kriegsverbrecherpolitik in London und Algier (1940 bis 1945)42
2. Die Verordnung vom 30. August 194464
3. Der Service de recherche des crimes de guerre ennemis72
4. Die Anfänge der Strafverfolgung zwischen Libération und Nürnberger Prozeß (1944bis 1946)84
5. 5. Der Prozeß gegen den Chef der Zivilverwaltung im Elsaß Robert Wagner (1946)98
6. Die alliierten Konflikte um die Auslieferung (1947)104
7. Das Gesetz vom 15. September 1948119
8. Die Kriegsverbrecherfrage zwischen Regierungsbeginn in Bonn und Generalvertrag (1949 bis 1952)129
9. Der Oradour-Prozeß in Bordeaux (1953)149
10. Der Fall Oberg (1954 bis 1963)160
11. Das Gesetz über die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom 26. Dezember 1964169
III. Die Strafverfolgung in der Bundesrepublik184
1. Noch einmal Oradour: Kein Prozeß in der Bundesrepublik184
2. 2. Der Fall des Lagerkommandanten Georg Hempen (1962 bis 1969)197
3. Das deutsch-französische Zusatzabkommen (1964 bis 1975)212
4. 4. Der Kölner Lischka-Prozeß (1965 bis 1980)230
Schluß238
Quellen und Literatur244
Abkürzungsverzeichnis282
Namenverzeichnis285
Wallstein289

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