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E-Book

Frauen und Vertreibung

Zeitzeuginnen berichten

VerlagAres Verlag
Erscheinungsjahr2014
Seitenanzahl159 Seiten
ISBN9783902732255
FormatePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis4,99 EUR
Frauen erinnern sich an ihren Leidensweg zu Kriegsende: Es ist der radikal subjektive Ansatz dieser 'Oral-History', mit der die Herausgeberin in den USA so große Resonanz erzielte. Die gebürtige Deutsche Brigitte Neary läßt Frauen aus Schlesien und Ostpreußen, Rußlanddeutsche, Donauschwäbinnen und viele andere zu Wort kommen.

Brigitte Neary ist Associate Professor für Soziologie an der University of South Carolina Upstate. Im Ares Verlag erschien das Buch Frauen und Vertreibung.

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Leseprobe

VORWORT VON ALFRED M. DE ZAYAS


„Es gibt kein größ’res Leid auf Erden
Als den Verlust des Heimatlands“

Euripides, Medea (Vers 650–651)

Wieviel Leid kann ein Mensch ertragen? Wieviele Entbehrungen und Demütigungen haben Frauen während des Krieges ertragen – und in dem auf ihn folgenden Chaos? Welche psychischen Verletzungen haben die Überlebenden und deren Kinder durch ihr ganzes Leben mitschleppen müssen? Und sind sie mit ihren Traumata überhaupt zurechtgekommen? Mit der kalten Gleichgültigkeit der Welt und mit der Unfähigkeit vieler anderer zum Mitleid oder deren Unwilligkeit, darüber überhaupt etwas hören zu wollen?

Sind wir heute, mehr als ein halbes Jahrhundert nach diesen Ereignissen, bereit für diese Form der Geschichtsschreibung, für die Zeugenaussagen dieser Frauen, die Opfer sowohl des Krieges wie auch des Friedens waren? Wenn wir die Geschichten dieser Frauen lesen, begreifen wir, was ihnen und ihren Familien geschehen ist? Können wir uns wirklich in sie hineinversetzen? Wie konnte es geschehen? So viele Fragen, die noch beantwortet werden müssen.

In einer Welt, die für sich in Anspruch nimmt, den Grundsätzen der Menschenrechte verpflichtet zu sein, müssen wir diese Frauen genauso als Trägerinnen derselben Menschenwürde ansehen wie den Rest der Menschheit. Ihr Leiden ist in jedem Teil genauso schmerzhaft wie das derjenigen aus dem siegreichen Lager des Zweiten Weltkriegs. Es kann daher keine Diskriminierung zwischen den Opfern geben, da wir alle die gleiche Menschenwürde teilen.

Agnes Miegel, die große ostpreußische Dichterin, 1876 in Königsberg geboren, hat die Vertreibung am eigenen Leib erfahren und veröffentlichte 1949 ihren Gedichtband „Du aber bleibst in mir“, in dem sie ihre Flüchtlingserfahrungen beschrieb:

„Es war ein Land – wir liebten dies Land –
Aber Grauen sank drüber wie Dünensand.
Verweht wie im Bruch des Elches Spur
Ist die Fährte von Mensch und Kreatur –
Sie erstarrten im Schnee, sie verglühten im Brand,
Sie verdarben im Elend in Feindesland,
Sie liegen tief auf der Ostsee Grund,
Flut wäscht ihr Gebein in Bucht und Sund,
Sie schlafen in Jütlands sandigem Schoß–
Und wir letzten treiben heimatlos,
Tang nach dem Sturm, Herbstlaub im Wind –
Vater, Du weißt, wie einsam wir sind!“

Agnes Miegel starb 1964 im westfälischen Bad Salzuflen. Sie hatte ihre Heimat verloren, wie etwa 15 Millionen unschuldiger Menschen, deren Vorfahren in Ostpreußen, Pommern, Ostbrandenburg, Schlesien, im Sudetenland oder in Südosteuropa für so viele Jahrhunderte gelebt hatten.

Der Verlust der Heimat ist unzweifelhaft eine große Tragödie und eine, die auch noch die nachfolgenden Generationen betrifft. Aber diese Deutschen waren nicht lediglich von einem Ort in Europa zu einem anderen „umgesiedelt“ worden. Sie haben erlebt, wie ihre Familien mißhandelt und ermordet wurden. Vermutlich sind etwa zwei Millionen Frauen vergewaltigt worden.

Alexander Solschenizyn, damals ein junger Hauptmann der Roten Armee und ein erklärter Feind solcher Ausschreitungen, beschreibt im „Archipel Gulag“ den Einzug seines Regiments nach Ostpreußen im Januar 1945: „Ja! Seit drei Wochen fand der Krieg innerhalb Deutschlands statt und jeder von uns wußte, daß, wenn die Mädchen Deutsche waren, sie vergewaltigt und dann erschossen werden konnten. Das war fast so etwas wie eine Kampfauszeichnung …“ In seinem epischen Gedicht „Preußische Nächte“ gibt Solschenizyn eine noch bezwingendere Beschreibung dieser mutwilligen Grausamkeit und der Morde:

„Noch kein Brand, doch wüst geplündert.
Durch die Wand gedämpft – ein Stöhnen:
Lebend finde ich noch die Mutter:
Waren’s viele auf der Matratze?
Kompanie? Ein Zug? Was macht es.
Tochter, Kind noch: gleich getötet.
Alles schlicht nach der Parole:
Nichts vergessen, nichts verzeih’n!
Blut für Blut! – Und Zahn um Zahn.
Wer noch Jungfrau, wird zum Weibe,
Und die Weiber – Leichen bald …“

Diese Grausamkeiten waren den westlichen Politikern bekannt, aber nichts wurde dagegen unternommen. Erst Jahre später, als die Politiker und Diplomaten ihre Memoiren schrieben, dachten sie bisweilen über die Größe der Tragödie nach, die sich vor ihren Augen abgespielt hatte, wie der amerikanische Staatsmann George Kennan im ersten Band seiner Memoiren notierte:

„Das Unheil, das diese Gebiete beim Einmarsch der sowjetischen Truppen befiel, kennt keine Parallele in der modernen europäischen Erfahrung. Es gab beträchtliche Abschnitte, in denen … kaum ein Mann, eine Frau oder ein Kind der einheimischen Bevölkerung nach der ersten Eroberung der Gebiete durch die sowjetischen Streitkräfte am Leben gelassen wurde. Und man kann nicht glauben, daß es ihnen allen gelungen sein sollte, in den Westen zu fliehen.“

In der Tat berichteten im Frühjahr und im Sommer 1945 noch keine CNN-Reporter von den Frontabschnitten und brachten keine Horror- Aufnahmen in unsere Wohnzimmer. Und die Historiker haben es seither als politisch nicht korrekt erachtet, über diese Dinge zu berichten. Die Opfer waren ja „nur“ Deutsche.

Erst kürzlich haben die Historiker damit begonnen, diese frühe Form der „ethnischen Säuberung“ zu behandeln. Das bemerkenswerte Buch von Norman Naimark, The Russians in Germany, 1995 von Harvard University Press veröffentlicht, widmet etwa 40 seiner 780 Seiten allein den Vergewaltigungen, Geschlechtskrankheiten und Todesfällen unter den ostdeutschen Frauen.

Und erst seit der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien werden diese Vertreibungsverbrechen überhaupt ernsthaft verfolgt. Die Anklageschriften gegen Radovan Karadžić, vormals Präsident der bosnisch-serbischen Verwaltung in Pale, und gegen den bosnisch-serbischen Militärbefehlshaber, General Ratko Mladić, veröffentlicht am 25. Juli 1995, sind klar. Punkt 1 bis 2 legt ihnen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last; Paragraph 19 der Anklage die „ungesetzliche Deportation und den Transfer von Zivilisten“ als eine der mutmaßlichen Verbrechen, die den Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit belegen sollen. Paragraph 25 der Anklage bringt ausdrücklich vor:

„Tausende von bosnischen Muslimen und bosnischen Kroaten der Gebiete um Vlasenica, Prijedor, Bosanski Samac, Brćko und Foca wurden unter anderem systematisch verhaftet und in Lagern interniert, die vom bosnisch-serbischen Militär, ihrer Polizei und ihren Agenten ungesetzlich errichtet und unterhalten wurden und danach ungesetzlich in Gebiete außerhalb der Republik Bosnien- Herzegowina deportiert. Zusätzlich wurden bosnisch-muslimische und bosnisch-kroatische Zivilisten, einschließlich Frauen, Kinder und ältere Menschen, direkt aus ihren Häusern herausgeholt, um für den Gefangenenaustausch durch bosnisch-serbisches Militär, Polizei und deren Agenten, unter der Kontrolle und Anleitung von Radovan Karadžić und Ratko Mladić, benutzt zu werden. Diese und andere Deportationen wurden nicht als Evakuierungen zum Zweck der Sicherheit, der militärischen Notwendigkeit oder eines anderen rechtlich zulässigen Zwecks durchgeführt und haben in Verbindung mit anderen, gegen bosnisch-muslimische und bosnisch-kroatische Zivilisten gerichtete Handlungen, zu einer erheblichen Verringerung bzw. Eliminierung der bosnischen Muslime und Kroaten in den betreffenden Gebieten geführt.“

Der ehemalige jugoslawische Präsident Slobodan Milošević ist noch während seines Prozesses in Den Haag im Jahr 2006 gestorben, so daß kein Urteil verkündet wurde. Karadžić wurde im Jahr 2008 verhaftet und von der serbischen Regierung an den Gerichtshof in Den Haag ausgeliefert. Mladić befindet sich noch auf freiem Fuß.

Es ist bemerkenswert, daß das Jugoslawien-Tribunal am 22. Februar 2001 das erste Urteil wegen planmäßiger Vergewaltigungen als Verbrechen gegen die Menschheit* einreichte. Das Tribunal bemerkte, daß die bosnische Bevölkerung mit dem Ziel der „ethnischen Säuberung“ terrorisiert wurde, zum Teil durch systematische Vergewaltigungen von Frauen und gewalttätige Zerstörung ihrer religiösen Symbole. Die zweite Kammer des Gerichts erklärte, daß Vergewaltigungen „durch bosnisch-serbische Streitkräfte als Mittel zum Terror benutzt“ worden waren. Die Angeklagten Kunarac, Kovac und Vukovic wurden zu 28 bzw. 20 und 12 Jahren Haft verurteilt.

Es besteht kein Zweifel, daß das Völkerrecht seit den Haager Konventionen von 1907 über die Genfer Konventionen von 1929 und 1949 und der UNO-Menschenrechtskonvention von 1966 einen langen Weg gegangen ist. Neben den deutlichen Urteilen durch das Jugoslawien-Tribunal und durch das Ruanda-Tribunal muß auf Resolution Nr. 1820 des...

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