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Freiheit am Arbeitsplatz

Betriebsdemokratie und Betriebsräte in Deutschland und Schweden (1880-1950)

AutorKlaus Neumann
VerlagCampus Verlag
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl592 Seiten
ISBN9783593432663
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis49,99 EUR
Welche Rolle spielten Konzepte von Freiheit und Demokratie bei der Entwicklung unterschiedlicher Modelle betrieblicher Ordnung? In einer Zusammenschau über einen Zeitraum von siebzig Jahren verfolgt Klaus Neumann die ideengeschichtliche und arbeitsrechtliche Entwicklung deutsch-schwedischer Betriebsdemokratie. Er zeigt, wie in beiden Ländern das Modell der Alleinherrschaft des Unternehmers in eine Legitimitätskrise geriet und sich unterschiedliche Formen von Betriebsräten etablierten.

Der Historiker Klaus Neumann arbeitet am Friedrich-Meinecke- Institut der FU Berlin.

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Leseprobe
1 Einleitung
Frei zu sein, das bedeutet einer einfachen Definition zufolge, tun oder lassen zu können, was man will, also nicht dem Willen eines anderen unterworfen zu sein. Dies ergibt sich auch aus dem Ursprung des Wortes 'Freiheit'. Das deutsche Wort geht, ebenso wie das schwedische frihet und das englische freedom auf die germanische Silbe frija- zurück, die 'mit freiem Halse' bedeutet. Frei war bei den Germanen derjenige, der keine Ketten trug, der weder Sklave noch Gefangener war. Das Bild der Freien einerseits und der in Ketten gelegten andererseits verweist auf ein grundlegendes Problem der Freiheit: Menschen existieren nur in der Theorie als völlig freie Individuen. In der Realität sind sie in Gemeinschaften eingebunden. Sie müssen sich mit den Freiheiten der anderen auseinandersetzen und mitunter ihre eigene Freiheit vor den Übergriffen anderer schützen, um sie nicht zu verlieren. Wie also kann ein Mensch in einer Gesellschaft leben und dennoch frei sein? Im politischen Bereich hat ein beachtlicher Teil der Menschheit durch einen jahrhundertelangen Prozess für dieses Freiheitsproblem eine Lösung gefunden: Demokratie, die Herrschaft des Volkes über sich selbst. Wenn sich die Menschen nur Gesetzen unterwerfen müssen, die sie sich zuvor selbst per Mehrheitsbeschluss gegeben haben, so die Überlegung von Rousseau, Locke und anderen, können sie auch in Gemeinschaft frei leben. Herrscht das Volk, sind letztlich alle frei.
Die Entwicklung der Demokratie war ein Prozess mit Um- und Irrwe-gen, in dem die Definition dessen, was Demokratie ausmacht, immer wieder neu verhandelt wurde. Die demokratischen Grundideen, derzu-folge die einzelnen Menschen frei sein sollten, über ihr Leben und - per Mehrheitsbeschluss - über die Entwicklung des Staates selbst zu entschei-den, wurden im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts in zahlreichen Ländern der Erde zu gesellschaftlichen Leitprinzipien erhoben. Damals wie heute funktionieren jedoch relevante Teile der gesellschaftlichen Ordnung nach einer anderen Logik als der, dass die Mehrheit die Regeln bestimmen soll: In der Wissenschaft kommt niemand auf die Idee, über wahr und falsch abzustimmen. Generäle fragen selten ihre Truppen, ob sie einen Befehl als freiheitsbeschränkend empfinden. Und auch am Arbeitsplatz herrscht in aller Regel nicht die Mehrheit der dort tätigen Personen. Im modernen Industriebetrieb des 19. und 20. Jahrhunderts entschied in aller Regel der 'Arbeitgeber' über die auszuführenden Arbeiten und die Bedingungen am Arbeitsplatz. Der Unternehmer war, wie es ein noch im vorigen Jahrhundert geflügeltes Wort beschrieb, 'Herr im eigenen Hause'. Ihn wählen oder abwählen zu können, gehörte ins Reich der Utopie.
War der Arbeitsplatz also ein Bereich des menschlichen Lebens, in dem die Freiheit, sich per Abstimmung selbst die 'Spielregeln' zu geben, keine Bedeutung hatte? So sah es zumindest die in der Tradition des Liberalismus stehende Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts. Sie negierte, dass in den Betrieben ein Freiheitsproblem bestand: Mit der Abschaffung der Leibeigenschaft sei jeder Mensch frei, einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber auszuhandeln und zu unterschreiben - oder eben nicht. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts geriet diese Position und mit ihr die Form der betrieblichen Ordnung, die sich mit der Industriellen Revolution verbreitet hatte, immer stärker unter Druck. Vor allem die erstarkende Arbeiterbewegung kritisierte das System, das viele 'Lohnabhängige' dem Willen eines Arbeitgebers unterwarf und propagierte die 'Befreiung' der Arbeiterschaft aus der 'Lohnsklaverei'. Für sie existierte in den Betrieben sehr wohl ein Freiheitsproblem. Die Macht im Betrieb ließ sich aus ihrer Sicht nur einmal verteilen: Die große Freiheit des Arbeitgebers, allein über seinen Betrieb zu bestimmen, bedeute automatisch die Unfreiheit der Beschäftigten. Ihr offen ausgesprochenes Ziel war es daher, die Macht in den Betrieben zu erobern. Das Schlagwort der 'Sozialisierung' machte die Runde. Auch manche Arbeitgeber und Sozialreformer überlegten, ob das Alleinbestimmungsrecht des Arbeitgebers in bestimmten Bereichen nicht durch eine Mitbestimmung der Belegschaften ersetzt werden sollte. Könnte man vielleicht, analog zum politischen Parlamentarismus, auch in den Betrieben eine Art 'Fabrikparlamentarismus' einführen? Einmal begonnen, riss die Debatte über die Demokratisierung der Betriebe nicht mehr ab. Im 20. Jahrhundert waren es vor allem Begriffe wie 'Wirtschaftsdemokratie' (ekonomisk demokrati), 'Betriebsdemokratie' (företagsdemokrati bzw. industriell demokrati) und 'Mitbestimmung' (medbestämmande), mit denen Alternativen zur Alleinherrschaft des Arbeitgebers im Betrieb diskutiert und in unterschiedlichen Formen in die Praxis umgesetzt wurden.
Diese Debatte war keine deutsche, sondern eine internationale. Sie verlief in den einzelnen Ländern unterschiedlich, wurde von unterschied-lichen Akteurskonstellationen geprägt und führte zu unterschiedlichen Ergebnissen im nationalen Arbeitsrecht sowie in der betrieblichen Praxis. Die vorliegende Arbeit vergleicht geschichtswissenschaftlich den Verlauf und die Folgen der Debatte über Betriebsdemokratie von 1880 bis 1950. Untersucht werden zwei Länder, die sich diesbezüglich nicht nur wechselseitig beeinflussten, sondern oft als Modelle für den modernen Sozialstaat als Ganzes gelten: Deutschland und Schweden.
Im Folgenden werden zunächst Theorie und Forschungsstand darge-stellt (Kapitel I.2) und auf dieser Basis die Operationalisierung offengelegt (Kapitel I.3). Teil II ist überwiegend auf Forschungsliteratur gestützt und stellt die Debatte über Betriebsdemokratie in den größeren Rahmen gesellschaftlicher Freiheitsdebatten des 19. Jahrhunderts. In den folgenden vier chronologisch geordneten Teilen III bis VI analysiert der Autor auf Grundlage umfangreicher Quellenarbeit die Debatte und Ent-wicklung der Betriebsdemokratie in Deutschland und Schweden. Vorrangig ist dabei der vergleichende Ansatz, wo möglich wurden zusätzlich Transferprozesse beschrieben. Der abschließende Teil VII bilanziert die gewonnenen Erkenntnisse und stellt sie in einen größeren Forschungskontext.
2 Forschungsstand
Die klassische deutsche und schwedische Forschung zur Arbeitergeschichte schenkte der Geschichte der Betriebsräte meist nur am Rande Aufmerksamkeit. Die Zahl der Studien, welche die Geschichte der betriebli-chen Ordnung nicht nur punktuell behandelt, ist sehr übersichtlich. Für den schwedischen Fall existiert nur die zweibändige Studie von Lundh, der in den 1980er Jahren auf breiter Quellenbasis die schwedische Debatte über 'industrielle Demokratie' von 1919-1924 analysierte. Zur Geschichte der deutschen Betriebsräte haben Milert/Tschirbis ein überwiegend auf Literatur gestütztes Werk zur betrieblichen Mitbestimmung vorgelegt, das diese explizit auch als Triebkraft für die politische Demokratisierung und als 'Laboratorium der Demokratie in der Arbeitswelt' beschreibt. Sie bieten einen aktuellen, bisweilen meinungsstarken Überblick über die Forschungsgeschichte zum Thema sowie über Grundzüge der deutschen Debatte. Teutebergs Studie aus den 1960er Jahren ist vor allem für die Frühgeschichte seit 1848 und die 'Betriebsgemeinschaft' im Ersten Weltkrieg noch heute von Bedeutung.
2.1 Betriebe als soziale Interaktions- und Herrschaftsräume
Um systematisch zu erfassen, mit welchem Gegenstand man es zu tun hat, wenn man eine Geschichte der Ordnung der Betriebe schreibt, bietet es sich an, die Erkenntnisse der Industrie- und Betriebssoziologie zu nutzen. Diese hat seit den späten 1950er Jahren die hierfür nötigen Begriffe und Problemlagen herausgearbeitet. Ein Betrieb ist nicht nur ein Ort, an dem Waren oder Dienstleistungen produziert werden, sondern auch ein Raum der Vergemeinschaftung mit speziellen Regeln und Voraussetzungen. Außerdem ein Herrschaftsraum, eine Arena, in der verschiedene Akteure um Einfluss ringen. Betriebe sind künstliche Gebilde, die einer von Menschen gemachten Ordnung bedürfen. Soziologen sind sich einig, dass zur Ordnung des Betriebes notwendigerweise auch die Ausbildung von Hierarchien gehört. Diese legen fest, 'wer was darf und wer nicht'. Hinzu kommen verschiedene Techniken der Herrschaft, der Kontrolle, aber auch der Kooperation und der Konsensbildung. Zu den Herrschaftstechniken im Betrieb zählt neben der persönlichen Kontrolle durch Vorgesetzte oder Mitarbeiter auch die formalisierte Herrschaft in Form unpersönlicher Normen wie dem Arbeitsrecht oder schriftlichen Betriebsvereinbarungen, die auch für den Betrieb eine berechenbare 'Herrschaft des Rechts' garantieren sollen.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhalt8
Teil I: Freiheit und Demokratie in der Geschichte der betrieblichen Ordnung14
1 Einleitung16
2 Forschungsstand20
2.1 Betriebe als soziale Interaktions- und Herrschaftsräume21
2.2 Interessenvertretungen, die Politik und das Arbeitsrecht22
2.3 Betriebsdemokratie als Gegenstand historischer Forschung24
3 Operationalisierung30
3.1 Deutschland und Schweden als Fallbeispiele30
3.2 Untersuchungszeitraum32
3.3 Methoden: Vergleich, Problemgeschichte, kollektive Akteure34
3.4 Akteure und Quellen37
Teil II: Freiheit im langen 19. Jahrhundert48
1 Deutschland: Einheit und soziale Sicherheit statt Freiheit50
1.1 Kontext: Einheit und Sicherheit im »Obrigkeitsstaat«50
1.2 Gewerkschaften: Lokale vs. zentrale Organisation54
1.3 Freiheit im Betrieb – kaum ein Thema61
1.4 Ein untypischer Unternehmer: Heinrich Freese und die »konstitutionelle Fabrik«72
2 Schweden: Kollektive Kompromisse und Polarisierung78
2.1 Gesellschaftlicher Kontext78
2.2 Arbeiterbewegung und Arbeitgeber: Polarisierung oder Konsens?85
2.3 Freiheit im Betrieb?96
3 Zusammenfassung110
Teil III: Kriegsgemeinschaft und Betriebsgemeinschaft (1914–1918)114
1 Deutschland: »Burgfrieden« auch in den Betrieben116
1.1 »Volksgemeinschaft« im Krieg116
1.2 Wirtschaftliche Volks- und Betriebsgemeinschaft129
2 Schweden: Vergebliches Bemühen um einen »Arbeitsfrieden«144
2.1 Deutschland in der veröffentlichten schwedischen Meinung144
2.2 Betrieblicher »Burgfrieden« auch in Schweden?147
2.3 Polarisierung gegen Kriegsende156
3 Zusammenfassung162
Teil IV: Klassenkampf oder Zusammenarbeit? (1918–1924)166
1 Deutschland: Arbeiterräte vs Arbeitsgemeinschaft168
1.1 Zusammenbruch und Aufbruch168
1.2 Herrschaft der Arbeiterräte im Betrieb?176
1.3 Das Gegenmodell zur Revolution: Mitbestimmung und Betriebsgemeinschaft196
1.4 Die Weimarer Verfassung und der Artikel 165205
1.5 Die Debatte über das Betriebsrätegesetz 1919/1920212
2 Schweden: Das Scheitern der »industriellen Demokratie«240
2.1 Rahmenbedingungen240
2.2 »Industrielle Demokratie« in der Publizistik, 1919–1920248
2.3 Das »Komitee für industrielle Demokratie«, 1920–1923264
2.4 Deutsch-schwedische Transfers268
2.5 Das vorläufige Ende der »industriellen Demokratie«, 1923–24285
3 Zusammenfassung302
Teil V: Betriebsgemeinschaft, Arbeitsfrieden und Krieg (1924–1945)308
1 Deutschland: Autoritäre »Volksgemeinschaft« statt Arbeitsrecht310
1.1 Weimars vergebliche Suche nach Gemeinschaft311
1.2 NS-Volksgemeinschaft – NS-Betriebsgemeinschaft?321
2 Schweden: Kollektivvertrag statt Gesetz352
2.1 Vergebliche Suche nach Wegen zum Arbeitsfrieden, 1924–1930352
2.2 Die Zuspitzung der Konflikte in den frühen 1930er Jahren356
2.3 Einigung ohne Staat: Die Annäherung der Tarifpartner ab 1935359
2.4 Die schwedische »Zentralarbeitsgemeinschaft«: Der Huvudavtal 1938362
2.5 Schweden im Zweiten Weltkrieg365
3 Zusammenfassung370
3.1 Das Scheitern des Arbeitsrechts370
3.2 Die NS-»Betriebsgemeinschaft«372
3.3 Die schwedische Lösung: Kollektivvertrag, ohne Staat374
3.4 Weltkrieg und Planungen für die Nachkriegszeit375
Teil VI: Ein Freiheits- oder ein Produktionsproblem? (1943/45–1950)378
1 Deutschland: Die Debatte über Betriebsräte am Fallbeispiel Hessens, 1945–1948380
1.1 Hessen in der direkten Nachkriegszeit 1945/46380
1.2 (K)eine Vorentscheidung: Die Hessische Verfassung402
1.3 Die Debatte über das Hessische Betriebsrätegesetz, 1946–1948405
1.4 Das Veto der amerikanischen Militärregierung425
1.5 Ausblick: Der Weg zum Betriebsverfassungsgesetz 1952437
2 Schweden 1943–1946: Einigung auf Betriebsausschüsse442
2.1 Kontext442
2.2 Die Debatte über industrielle Demokratie, 1943–1946450
2.3 Die Etablierung der Betriebsausschüsse, 1945/46459
2.4 Reaktionen auf den Vertrag472
2.5 Ausblick: Die 1950er Jahre478
3 Zusammenfassung480
3.1 Vom Zweiten Weltkrieg zu den Betriebsräten der Nachkriegszeit480
3.2 Betriebsdemokratie oder betriebliche Zusammenarbeit?482
3.3 Entscheidende Akteure und die Frage: Gesetz oder Vertrag?484
Teil VII: Fazit486
1 Ergebnisse des Vergleichs488
1.1 Periodisierung: Siebzig Jahre »Betriebsdemokratie« (1880–1950)488
1.2 Einfluss der Kriege auf die Betriebsordnung?494
1.3 Transfers und nationale Spezifika497
2 Betriebsdemokratie – ein Freiheitsproblem?502
2.1 Wessen Freiheit? Kollektive Akteure in der Arena der Betriebe503
2.2 Konkurrierende Ziele: Sicherheit, Gemeinschaft, Produktion507
2.3 Schlussbetrachtung: Die Rolle von »Freiheit« in der betrieblichen Ordnung des 20. und 21. Jahrhunderts512
Anhang518
1 Technische Hinweise520
2 Quellen und Literatur522
2.1 Verwendete Archive522
2.2 Zitierte Quellen und Literatur523
3 Verzeichnisse580
3.1 Abbildungsverzeichnis580
3.2 Verzeichnis der Tabellen und Grafiken583
3.3 Glossar584
3.4 Abkürzungsverzeichnis588
Danksagung590
Short Summary and C.V.592

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