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Geschichtliche Entwicklungslinien des Betreuten Wohnens als Form der Heimerziehung

Unter besonderer Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens

AutorMarion Brandenburger
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2005
Seitenanzahl122 Seiten
ISBN9783638363303
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis27,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, 123 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgehend von der Anstaltserziehung im 19. Jahrhundert werden im folgenden Buch die geschichtlichen Entwicklungslinien des Betreuten Wohnens als jüngste Form der Heimerziehung dargestellt. Unter Verwendung diverser Studien wird das geschichtliche Spiegelbild im Hinblick auf ihre Aussagen und Ergebnisse ergänzt. Mit dem Fokus auf die Entwicklung des rechtlichen Rahmens sollen folgende Fragen beantwortet werden: Welche Ursachen führten zur Institutionalisierung und Professionalisierung des Betreuten Wohnens? Lassen sich differenzierte Formen des Betreuten Wohnens rekonstruieren? Welche Rahmenbedingungen lassen sich für die heutige Form beschreiben? Das Kapitel 1 des vorliegenden Buches dient der Darstellung der Nachgehenden Fürsorge des Rauhen Hauses von Johann Hinrich Wichern. An diesem Beispiel wird die Nachbetreuung heimentlassener Jungen und Mädchen am Beispiel einer Erziehungsanstalt des 19. Jahrhunderts darstellen. Weiter wird in diesem Kapitel auf die Ursprünge rechtlicher Grundlagen in der Heimerziehung eingehen. Im 2. Kapitel werden die Entwicklungslinien des Betreuten Wohnens im 20. Jahrhundert im Kontext der Heimkritik und der Heimreformen beschreiben. Dabei wird sich die Autorin von 1945 bis zum In-Kraft-Treten des SGB VIII primär auf die alten Bundesländer beziehen. Insbesondere geht es in diesem Kapitel auch um die Jugendhilferechtsentwicklung im RJWG und JWG sowie um die Argumentation des Institutionalisierungsprozesses für das Betreute Wohnen. Das 3. Kapitel beschäftigt sich mit dem gesellschaftlichen Wandel und den soziologischen und psychologischen Auswirkungen auf junge Frauen und Männer an der Schwelle zum Erwachsenwerden im 20. Jahrhundert. Das 4. Kapitel dient der Beschreibung des Betreuten Wohnens im Kontext des rechtlichen Rahmens im SGB VIII. Neben den Rahmenbedingungen werde ich hier auch auf die heutigen Methoden und Forschungsergebnisse und Diskussionen eingehen. Die Schlussbemerkung im 5. Kapitel wird die zentralen Aussagen der vorliegenden Arbeit zusammenfassen und die im Eingang gestellten Fragen beantworten. Insgesamt wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit größtenteils darauf verzichten, die jeweils weibliche und männliche Bezeichnung zu verwenden. Sofern neutrale oder weibliche Bezeichnungen verwendet werden, sind darunter i.d.R. jeweils männliche und weibliche Personen zu verstehen.

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Leseprobe

1 Die Anstaltserziehung im 19. Jahrhundert


 

Folgt man BLANDOW, wird über die Gründung von Waisenhäusern bereits im 3. Jahrhundert und über die Entstehung von Findelhäusern im 8. Jahrhundert berichtet. (BLANDOW, 1989: 278) Aus beiden Institutionen ist ursprünglich die heutige Heimerziehung entstanden. Der Aufbau von Findel- und Waisenhäusern war seit dem 17. Jahrhundert als direkte Reaktion auf die Armut von Kindern und Jugendlichen zu verstehen. Die Armenkinder sollten an ihre Rolle als Arbeiterinnen in den Manufakturen gewöhnt werden, im Mittelpunkt des Alltags in den Erziehungsanstalten stand deshalb die Erziehung zur Arbeit und Religiosität. In den Waisenhäusern herrschten überwiegend katastrophale Zustände, die Ende des 18. Jahrhunderts den sogenannten Waisenhausstreit auslösten. In ihm stritten gesellschaftskri­tische Autoren (Philanthropen)[1] und städtische Rats- und Senatsangehörige über die desolaten Lebensumstände und den damit verbundenen psychischen Auswirkungen auf die Kinder in den Waisenhäusern. Die Kritik richtete sich gegen die unhygienischen und gesundheitsgefährdenden Zustände, die repressiven Erziehungsmethoden, die skrupellose Ausbeutung der kindlichen Arbeitskraft, die übermäßige religiöse Erziehung und die hohe Kindersterblichkeit. (SAUER, 1979: 20ff.) SALZMANN und auch PESTA­LOZZI kritisierten die unzureichenden Lern- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie dass die Kinder nach einem Aufenthalt in einem Waisenhaus unbrauchbar für die Gesellschaft seien. (KUHLMANN/SCHRAPPER, 2001: 303f.) Das Resultat des Waisenhausstreites war, dass die Unterbringung der Kinder in ländlichen Familien erfolgte, was letztendlich zu keiner veränderten Lebenssituation für die Kinder führte, denn auch hier wurden sie skrupellos ausgebeutet und die Verantwortlichen gingen schon bald wieder dazu über, die Kinder in den Waisenhäusern unterzubringen. Jedoch entwickelten sich in der Folge verschiedenste Erziehungsanstalten mit besonderen Aufgaben und eigenen Arbeitsformen, die auch aus der Erkenntnis, dass Kindern eine besondere Lebens- und Entwicklungsphase zuzubilligen sei, resultierten. (HANSBAUER, 1999: 30) Impulse für eine Reform der Anstaltserziehung gingen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts von den Kirchen aus. Der Staat hielt sich zu dieser Zeit aus der Anstaltserziehung heraus. Er beschränkte sich im Sinne des damaligen Liberalismus auf eine Nachtwächterfunktion. Unter den kirchlichen Einrichtungen galt die Rettungshausbewegung als besonders innovativ, die von den Ideen PESTALOZZIS geprägt waren. Die Rettungshäuser wurden landesweit, jedoch nicht flächendeckend, neben den weiterbestehenden Waisenhäusern gegründet.

 

1.1 Die Nachgehende Fürsorge im Rettungshaus von Johann Hinrich Wichern


 

Die Leitidee der Rettungshäuser war der Gedanke, das einzelne Kind als erziehungsbedürftig anzusehen, dahinter stand u.a. der Gedanke, mit gezielten Erziehungsmaßnahmen die Folgen der Armut zu korrigieren. Von zentraler Bedeutung für die Rettungshausbewegung war der Theologe Johann Hinrich Wichern (1808-1881). Wichern gründete 1833 das auch heute noch bestehende Rauhe Haus in Hamburg. Wicherns Ziel war es, verwahrloste Kinder und Jugendliche aus ihrem verderbten Milieu heraus­zuholen und sie in den familienanalogen Gruppen[2] des Rauhen Hauses zu nützlichen, produktiven Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen[3]. Zu Wicherns Erziehungsprinzipien gehörte vor allem die Freiwilligkeit – er nahm Kinder nur auf Antrag der Eltern auf. Aus Gründen der Wahrung ihrer eigenen Autonomie verzichteten die Rettungshäuser zunächst auf staatliche Unterstützung (die Finanzierung erfolgte aus Beiträgen der Eltern, Spenden und durch die Erwirtschaftungen aus der Landwirtschaft), um nicht als Strafanstalt missbraucht zu werden. Die Bemühungen des Rauhen Hauses richteten sich auf die Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen, zu der nach WICHERN vor allem eine ausreichende „sittliche Festigung und ein mate­rielles Auskommen“ gehörten sowie eine nicht nur objektiv, sondern subjektiv ausreichend attraktive Lebensperspektive. (HANSBAUER, 1999: 34)

 

Da die Unterbringung in einem Rettungshaus die Kinder und Jugendlichen aus dem gesellschaftlichen Leben herausnahm und ihnen in mancher Beziehung ein anderes, vor allem geschützteres Leben bot, wurden ihnen jedoch auch Erfahrungen im gesellschaftlichen Kontext vorenthalten. Dieser Mangel, so WICHERN, konnte in der Anstalt selbst nicht ausgeglichen werden, sondern nur in der Realität der Gesellschaft, jedoch weiter mit dem Schutz des Rauhen Hauses. Denn eine plötzliche und vollständige Selbstständigkeit, wie sie im gesellschaftlichen Leben gefordert war, musste diese Jugendlichen durch den Bruch des Auszuges aus dem Rettungshaus aufgrund ihres Mangels an Erfahrungen in der Gesellschaft überfordern. (LINDEMEIER, 1998: 269) So stellte WICHERN im Jahr 1846 fest:

 

„Es ist gewiß eine schwierige Aufgabe, das dem öffentlichen Leben entnommene Kind so zu bilden, dass ihm bei seinem späteren Eintritt in dasselbe die vollständige Unkunde aller Verhältnisse nicht zum Fallstrick werde.“ (Wichern, 1846: 173)

 

Vor diesem Hintergrund dehnte Wichern die Fürsorge für die Jugendlichen auf die Zeit nach ihrer Entlassung aus und entwickelte die Nachgehende Fürsorge, mit dem Ziel, den jungen Menschen ein allmähliches Hinein­wachsen in die Selbstständigkeit zu ermöglichen und die Erziehungserfolge möglichst langfristig zu sichern. Da WICHERN durch die wachsende Zahl entlassener Zöglinge mit der Aufgabe der Nachgehenden Fürsorge bald überfordert war, übertrug er sie auf seine Gehilfen (Konvikte), die er speziell auch für diese Aufgabe in der 1834 entstandenen Brüderanstalt zu Armenerziehern und Diakonen ausbildete.

 

„Zwei dieser Gehülfen haben mit der Besorgung dieser Geschäfte genug zu tun, und einer derselben kann außer diesem Amt wenig beschaffen.“ (WICHERN, 1908b: 492)

 

Bereits 1838 berichtete WICHERN über die Erfahrung mit der Fürsorge für entlassene Zöglinge. (WICHERN, 1908b: 485) Demnach wurde die Fürsorge des Rauhen Hauses für die Zöglinge bis zum Ende der Lehrzeit aufrechterhalten. Die jungen Männer wurden nach ihrer Konfirmation aus dem Rauhen Haus entlassen und entweder in die Hände von Handwerksmeistern gegeben, um dort ein Handwerk zu erlernen, oder sie gingen als Schiffsjungen zur See. Zum Entlassungsalter sowie zur Ausbildungsdauer der jungen Männer machte WICHERN folgende Aussage:

 

„Ebenfalls nachteilig wirken die langen Lehrjahre der Burschen, die wie es genannt wird ‚frei lernen‘ müssen. In der Regel müssen sie fünf oder fünfeinhalb Jahre lernen, nur wenige kommen mit vier oder viereinhalb Jahren durch. Wenn ein Mensch also mit 17 oder 18 Jahren in die Lehre kommt, was oft und sogar gewöhnlich der Fall ist, ist er im günstigsten Fall in sein 21. oder 22., oft bis in sein 24. Jahr Lehrjunge.“ (WICHERN, 1908b: 488)

 

Zwischen den Handwerksmeistern und dem Rauhen Haus wurde vor Beginn der Lehre ein „Contract“ geschlossen, der u.a. Auskunft über die Art der Zusammenarbeit zwischen dem Rauhen Haus und dem Lehrmeister gab. Neben materiellen Hilfen wie Kleidung, Ein- und Ausschreibegelder für die Handwerkszunft machte WICHERN in wöchentlichen bis 14-tägigen Abstän­den regelmäßige Besuche in den Werkstätten der Lehrlinge. Die Besuche gaben sowohl den Lehrlingen als auch dem Handwerksmeister das Gefühl, bei Schwierigkeiten einen Ansprechpartner zu haben. So konnten in den Lehrlingsbetrieben die Zahl der Ausbildungsabbrüche vermindert werden. Neben den beratenden und aufsuchenden Kontakten fanden für die ehemaligen Zöglinge im 14-tägigen Rhythmus Versammlungen auf freiwilliger Basis und in geselliger und zwangloser Form im Rauhen Haus statt. Diese Treffen dienten dem Kontakt und Austausch untereinander sowie der Aufrechterhaltung des Kontaktes zum Rauhen Haus. Eine wichtige Funktion dieser Gruppentreffen war auch die, der sozialen Isolation der jungen Männer vorzubeugen. Es bestand die Möglichkeit, besondere Fragen mit WICHERN oder mit anderen Mitarbeitern allein zu klären, aus der Hausbibliothek konnten Bücher entliehen werden und in späteren Jahren wurde sogar Nachhilfeunterricht[4] eingerichtet. WICHERN war der Meinung, dass die regelmäßigen Zusammenkünfte ein wichtiger Bestandteil für die „Leitung und Pflege des inneren Lebens“ der jungen Menschen sei. Mit den weiter entfernt lebenden ehemaligen Zöglingen hielt WICHERN durch regelmäßige Briefe Kontakt.

 

Mädchen wurden im Rauhen Haus erst ab 1835 aufgenommen. Sie wurden innerhalb der Einrichtung im gesamten hauswirtschaftlichen Bereich ausgebildet, um später als Kinder- oder Dienstmädchen in bürgerlichen Haushalten zu arbeiten. Eine Nachbetreuung wie bei den jungen Männern war jedoch nicht möglich. Der Hauptgrund dafür lag für WICHERN darin, dass bei bekannt werden des Aufenthaltes der jungen Frauen in einem Rettungshaus dieses für sie eine diskriminierende Wirkung gehabt hätte. (LINDEMEIER, 1998: 264ff.) Die Entlassung der jungen Frauen erfolgte aus den beschriebenen Gründen erst im Alter von 19 bis 20 Jahren.

 

Nach diesen Ausführungen stelle ich zusammenfassend fest, dass WICHERN bereits vor über 150 Jahren wichtige Erkenntnisse hatte, die in der weiteren Entwicklung der Heimerziehung und des Betreuten...

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