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»Gleicherweiß als wasser das feuer, also verlösche almuse die sünd«.

Frühneuzeitliche Fürsorge- und Bettelgesetzgebung der geistlichen Kurfürstentümer Köln und Trier.

AutorAlexander Wagner
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2011
ReiheSchriften zur Rechtsgeschichte 153
Seitenanzahl435 Seiten
ISBN9783428534869
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
In der Frühen Neuzeit erfolgt der bis heute nachwirkende Kompetenzwechsel im Bereich der Armenfürsorge. Die zuvor von der Kirche geprägte Unterstützung Hilfsbedürftiger wird zum Gegenstand obrigkeitlicher Gesetzgebung. Das Verhältnis zwischen Armen und Almosenspender wird durch die städtischen Bettelordnungen und in der Folge auf der Ebene des Reichs und der Territorialstaaten einer intensiven Verrechtlichung unterworfen. Die Umwidmung der christlichen Carität im Rahmen einer staatlich gesteuerten Leistungsverteilung bleibt für die Reichsterritorien bis zum Ende des Ancien Régime ein prägendes Element. Besonders deutlich wird dies bei der Untersuchung der bislang unberücksichtigten Kurfürstentümer Trier und Köln. Dabei ergibt sich entgegen der bisherigen Auffassung der Befund, dass die Gesetzgebung zur Armenfürsorge und zu repressiven Maßnahmen der Gesetzgebung anderer Reichsterritorien entspricht.

Dr. Alexander Wagner war von 2002 bis 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Franz Dorn im interdisziplinären Sonderforschungsbereich 600 (Trier). Forschungsschwerpunkt war die bislang von der juristischen Forschung vernachlässigte Armengesetzgebung geistlicher Kurfürstentümer. Die Befunde zum Systemwechsel von kirchlicher zu staatlicher Fürsorge flossen in zahlreiche Beiträge ein. Seit dem erfolgreichen Abschluss seines Referendariats 2008 arbeitet er als Rechtsanwalt im Bereich Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis10
Erster Teil: Einleitung30
A. Untersuchungsgegenstand, -zeitraum und Ziele30
B. Gang der Untersuchung32
C. Forschungsstand33
D. Quellen35
E. Forschungsmethoden36
Zweiter Teil: Rahmenbedingungen frühneuzeitlicher Armenfürsorge- und Bettelgesetzgebung38
A. Das Almosen in der hoch- und spätmittelalterlichen Gesellschaft38
I. Mittelalterliche Fürsorgetheorie: Die Almosenlehre des Aquinaten41
1. Voraussetzungen der Almosenpflicht42
2. Verdienstlichkeit des Almosens44
3. Arbeitspflicht des Armen und die Berechtigung zum Bettel44
II. Durchsetzung der Almosenverpflichtung45
III. Zulässigkeit des religiösen Bettels46
IV. Almosen als Anknüpfungspunkt der Gesetzgebung46
B. Positionen der Rechtswissenschaft im Mittelalter47
I. Legistische Jurisprudenz der Kommentatorenzeit47
II. Akzeptanz weltlicher Zuständigkeiten49
C. Entwicklungslinien städtischer Bettelordnungen im 14. und 15. Jahrhundert49
I. Nürnberger Bettelordnung von 137050
1. Regulierung des Bettelns durch das Bettelzeichen51
2. Fremdheit als Exklusionskriterium52
3. Resümee zur Nürnberger Bettelordnung 137053
II. Städtische Kontrolle der Verwaltung der Spitäler54
III. Nürnberger Bettelordnung von 147855
1. Motivation des städtischen Gesetzgebers55
2. Beibehaltung der bisherigen Strukturen56
3. Unterstützungsvoraussetzungen56
4. Sondertatbestände57
5. Verwaltungsstruktur und Sanktionen57
6. Resümee zur Nürnberger Bettelordnung von 147858
IV. Bettelordnungen in anderen Reichsstädten im 15. Jahrhundert58
V. Ursachen der städtischen Bettelordnungen59
VI. Ausblick61
D. Merkmale der europäischen Fürsorgegesetzgebung im frühen 16. Jahrhundert61
E. Fürsorgekonzepte im Humanismus63
I. Johannes Geiler von Kaysersberg63
II. John Mayor65
III. Yperner Armenordnung von 152565
IV. Theoretische Durchdringung des Yperner Fürsorgemodells durch Vives67
V. Auswirkungen: Transfer des Stadtrechts in Territorialnormen69
F. Die Reformation und ihre Konzepte zur Armenfürsorge71
I. Protestantische Armen- und Kastenordnungen71
II. Position der protestantischen Theologie zur Armenpflege72
1. Ablehnung der Verdienstlichkeit des Almosens als formale „Werkgerechtigkeit“73
2. Almosenverpflichtung und Bettelverbot73
3. Kompetenzteilung zwischen weltlicher und geistlicher Ebene74
III. Ausblick zu Folgen und Auswirkungen der Reformation75
G. Reichsgesetzgebung des 16. Jahrhunderts75
I. Wormser Reichstag 149576
II. Fortführung durch die Reichsabschiede von Lindau, Freiburg und Augsburg77
III. Reichspolizeiordnung von 153079
1. Vorgaben zur Fürsorgeorganisation80
a) Versorgung durch Zulassung zum Bettel und Bestrafung der Arbeitsfähigen80
b) Bestrafung der Arbeitsfähigen81
c) Ausbildung der Bettlerkinder und Vorsorgungszuständigkeiten81
d) Ausschluss fremder Bettler von den Versorgungsmöglichkeiten82
e) Hospitalverwaltung83
2. Repressive Maßnahmen gegen mobile Personengruppen84
3. Resümee zur Reichspolizeiordnung von 153085
4. Rezeption der Reichspolizeiordnung von 153085
IV. Fortführung durch die Reichspolizeiordnungen von 1548 und 157786
V. Ausblick zu den Folgen der Reichsgesetzgebung87
Dritter Teil: Die Entwicklung im 16. Jahrhundert (Anfangsphase)88
A. Gesetzgebung im Kurfürstentum Trier88
I. Normen im Vorfeld88
1. Betonung des christlichen Almosenverständnisses88
2. Beispiele von Hospitalordnungen vor 153389
II. Reform der Fürsorgeorganisation: Armenordnung 153390
1. Vorzeichen der Gesetzgebung90
2. Aufbau der Armenordnung91
3. Eckpunkte des Fürsorgekonzepts92
4. Adressaten und Geltungsraum92
5. Ausweitung des Geltungsanspruchs93
6. Legitimation und Kompetenzbegründung93
a) Legitimation durch religiöse Bezüge94
b) Katholisches Almosenverständnis95
c) Gefahrenabwehr: Christlicher Glaube als Schutzgut97
d) Gefahrenabwehr: Leib, Leben und Eigentum als Schutzgüter98
7. Voraussetzungen zum Empfang von Unterstützungsleistungen99
a) Erstes materielles Kriterium: Zugehörigkeit/Einheimischer100
b) Zweites materielles Kriterium: Notsituation100
c) Drittes materielles Kriterium: Individuelle Versorgungsunfähigkeit101
d) Viertes materielles Kriterium: Frommer christlicher Lebenswandel103
e) Formelle Voraussetzung: Armenliste und Armenzeichen104
8. Grundsätzlicher Versorgungsausschluss von Fremden105
a) Erste Ausnahme: Pilger107
b) Zweite Ausnahme: Untertanen aus Nachbarterritorien108
9. Zulässige Versorgungsformen109
a) Bettelverbot: Der Bettel als unzulässige Versorgungsform109
b) Almosenzuteilung als zulässige Versorgungsform110
10. Versorgungsumfang und präventive Maßnahmen113
11. Finanzierung der Unterstützungsleistungen114
a) Vermögen der Stiftungen und Hospitäler114
b) Institutionalisierung des Almosens im Almosenstock115
c) Regelung der örtlichen Verhältnisse in der Stadt Trier116
d) Bedeutung und Einordnung der zentralen Almosenkasse116
e) Grenzen der Finanzierung117
12. Aufgabenzuweisung und Fürsorgeorganisation117
a) Gesetzgebungskompetenz des Landesherren117
b) Zuweisung der Versorgungsträgerschaft118
c) Zuständigkeiten bei der Erfassung der Unterstützungswürdigen119
d) Verwaltung des Almosenstocks120
e) Zuständigkeit für die Kontrolle der Fremden121
f) Zuständigkeiten beim Umgang mit Arbeitsfähigen122
13. Sonderregelungen und Ausnahmetatbestände122
a) Ausnahmetatbestand für arme Schüler123
b) Ausnahmetatbestand für Bettelorden124
c) Ausnahmetatbestand für Sieche126
14. Geltungsdauer/Strafvorschriften/Schlusskatalog126
15. Bestätigung der Normkompetenz in der Schlussformel127
III. Auswirkungen der Fürsorgegesetzgebung von 1533127
IV. Repressive Maßnahmen gegen Fremde und Umherziehende128
1. Repressive Maßnahmen als Reaktion auf Notzeiten128
2. Ausweitung der Aufgaben der Amtleute und Städte129
V. Umsetzung der „formula reformationis“130
1. Hospitalsordnungen im Vergleich zur „formula reformationis“131
2. Situation der Trier Hospitäler131
VI. Trierer Stadtrecht von 1550132
VII. Trierer Stadtrecht der 1590er Jahre134
1. Situation im Jahr 1591134
2. Statutenbuch von 1593–1594136
VIII. Resümee und Ausblick138
B. Gesetzgebung im Kurfürstentum Köln139
I. Neuordnung des Fürsorgewesens in den 1530er Jahren140
II. Provinzialsynode von 1536141
1. Überblick141
2. Kompetenzanspruch142
3. Primäre Unterstützung: Institutionalisierte Fürsorge142
4. Leitbild der Synode: Keine Notwendigkeit des Bettels143
5. Auftrag und Aufgabe der kirchlichen Würdenträger144
6. Ziele der Unterstützungsleistung144
7. Unterstützungsberechtigte145
a) Ausschlusskriterien146
b) Sondergruppe: Leprose und Sieche146
8. Verwaltungsorganisation als Mittel zur Abstellung von Missbrauch147
9. Klösterliche Armenpflege149
10. Resümee zur Synodalgesetzgebung von 1536149
III. Reform des Fürsorgewesens: Polizeiordnung von 1538150
1. Legitimation und Motivation150
2. Versorgungsform und Zuständigkeit151
3. Kriterien der Unterstützungsberechtigung152
a) Einheimische Arbeitsunfähige152
b) Ausschluss Fremder153
4. Strafbarkeit des Bettelns153
5. Präventive Maßnahmen153
6. Hospitalsverwaltung154
7. Repressive Maßnahmen gegen mobile Personengruppen155
8. Resümee zur Polizeiordnung von 1538156
IV. Polizeiordnung von 1595 als Wiederholung der Polizeiordnung 1538156
V. Sonderform der Unterstützungssicherung: Bergordnung von 1559157
1. Bergmannskasse als zentralisierter Armenkasten158
VI. Fortführung der Synodalgesetzgebung159
1. Konzil von Trient im Jahr 1548159
2. „Formula reformationis“ Karls V. von 1548160
a) Kompetenzbestimmung161
b) Begünstigtenkreis161
c) Vorschriften zur ordnungsgemäßen Verwaltung162
3. Provinzialsynode von 1549163
4. „Forma juxta quam in visitatione […] fieri debeat“ von 1550164
a) Fragenkatalog der Visitationen164
b) Verwaltungsvollzug165
c) Rechnungslegung165
d) Sonderregelungen166
5. Umsetzung der Visitationspflichten166
VII. Resümee und Ausblick166
Vierter Teil: Exkurs: Stand der Rechtswissenschaft im 17. Jahrhundert168
A. Rechtstheorie der Armenfürsorge im 17. Jahrhundert168
B. Der „tractatus de mendicantibus validis“ von Ahasver Fritsch168
I. Pflicht und Kompetenz des Territorialherren zur Fürsorgegesetzgebung170
II. Finanzierung des Almosen- bzw. Gotteskasten durch eine Almosensteuer171
III. Kompetenz zum Verbot des Bettels als Versorgungsform173
IV. Abschlussbetrachtung173
Fünfter Teil: Die Entwicklung im 17. Jahrhundert (Zwischenphase)175
A. Gesetzgebung im Kurfürstentum Trier175
I. Unterhaltssicherung durch Repressionen gegen Fremde176
1. Begrenzung des Bettels fremder Studenten176
2. Einreise- und Aufenthaltsverbote für fremde Bettler und Vagabunden177
3. Bettlerverzeichnis der Stadt Trier im Jahr 1699 zur Vorbereitung der Ausweisungen178
4. Repressive Maßnahmen aufgrund von Gefahrsituationen178
5. Maßnahmen gegen Hausierer180
II. Resümee und Ausblick181
B. Gesetzgebung im Kurfürstentum Köln182
I. Ausgangssituation182
II. Provinzialsynode von 1612183
1. Konfessionszugehörigkeit als vorrangiges Versorgungskriterium184
2. Hospitäler als kirchliche Einrichtungen185
3. Resümee zur Provinzialsynode 1612186
III. Provinzialsynode von 1662186
1. Verwaltungsvorschriften187
a) Anforderungsprofil der Hospitalsangestellten187
b) Rechnungslegung und Hospitaleinkünfte187
2. Einführung gemeindlicher Armenkassen188
3. Unterstützungswürdige und Unterstützungsleistungen189
4. Gefahrenabwehr und Zugangsverweigerung190
5. Verträglichkeit der Ausschlusskriterien mit dem Fürsorgeauftrag190
6. Resümee191
IV. Überblick zu den territorialstaatlichen Normen192
V. Bergordnung 1669: Zentrale beitragsfinanzierte Armenkasse193
1. Bergmannskasse: Büchsengeld als Armuts- und Krankheitsfürsorge193
2. Art der Unterstützung194
3. Büchsenkasten194
4. Aufnahme Fremder in die Bergstädte195
5. Entwicklungstendenzen der Gesetzgebung im Bergrecht195
VI. Bettelmandat von 1637196
1. Differenzierter Umgang mit fremden Unterstützungssuchenden197
2. Arbeitswilligkeit als Inklusionskriterium197
3. Unterstützung fremder Arbeitsunfähiger198
VII. Polizeiordnungen von 1645, 1647, 1656198
1. Polizeiordnung für das Herzogtum Westfalen 1645198
a) Wohnortbindung zur Verhinderung von Armut und Müßiggang199
b) Arbeitsunwilligkeit als Exklusionskriterium199
2. Tax- und Polizeiordnung 1647 des Erzstifts Köln200
a) Bettelverbot und -erlaubnis/Durchsetzung der Arbeitspflicht201
3. Polizeiordnung für das Herzogtum Westfalen von 1656202
VIII. Verordnungen der Residenzstadt Bonn202
1. Bettelordnung von 1697202
2. Polizeiordnung für die Stadt Bonn 1698203
a) Bürgerrecht als Voraussetzung für die Aufnahme armer fremder Personen203
b) Hospitalsverwaltung, Rechnungslegung und Zuständigkeiten204
c) Strafkonfiskation als Armenunterstützung205
d) Vergleich der Polizeiordnung Bonn mit der Synodalgesetzgebung205
IX. Zwischenfazit zur Fürsorgegesetzgebung206
X. Flankierende Maßnahmen206
1. Regulierung des Kornpreises206
2. Repressive Maßnahmen gegen Umherziehende206
3. Maßnahmen gegen Räuberbanden207
4. Maßnahmen gegen Zigeuner und Landstreicher208
a) Eigentumskonfiskation als Mittel der Fürsorgefinanzierung209
b) Fortsetzung der repressiven Maßnahmen210
5. Zusammenfassung und Gleichstellung unterschiedlicher mobiler Personen211
6. Maßnahmen gegen umherziehende Kleinhändler211
XI. Resümee und Ausblick212
Sechster Teil: Die Entwicklung im 18. Jahrhundert (Endphase)214
A. Gesetzgebung im Kurfürstentum Trier214
I. Ausgangssituation214
II. Entwicklung bis zum Jahr 1729215
1. Begrenzung religiös bedingter Sondertatbestände: Eremiten215
2. Bettel als zugelassene Versorgungsform für Einheimische217
3. Vorzeichen einer Fürsorgereform: Koblenz und Trier217
a) Abkehr vom Bettel als Versorgungsform219
b) Schwierigkeiten bei der Umsetzung am Beispiel Trier220
4. Stand der Fürsorgeorganisation vor den Reformen 1729–1736223
5. Begrenzung des Zugangs zu den Versorgungsmöglichkeiten223
a) Repressive Maßnahmen gegen Umherziehende223
b) Einzelverordnungen gegen Zigeuner und Vagierende223
c) Gemeinsame Erfassung von Zigeunern und starken Bettlern225
d) Auswanderung als Exklusionskriterium von der Fürsorge229
e) Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung gegenüber Bettlern232
f) Verbindung von Gefahrenabwehr und Bettelverbot233
g) Begrenzung der Zuwanderung in das Erzstift234
6. Ausgangssituation im Jahr 1729235
III. Regierungswechsel während der Armenfürsorgereform235
IV. Neuordnung der Armenversorgung: Reform der Hospitalsfürsorge 1729236
1. Vorschriften für die Aufsichts- und Verwaltungsebene: 14.1.1729237
a) Handlungsmotive237
b) Unterstützungsberechtigte237
2. Vorschriften zur Organisation und Kontrolle: 4.2.1729238
a) Ziele der Verordnung238
b) Legitimation/Motivation239
c) Oberinspektionskommission239
d) Erstellung einer Hospitalsordnung240
e) Umgang mit Finanzen241
f) Aufnahme ins Hospital241
g) Arbeitspflicht im Hospital242
h) Formalisierung der Inventur242
i) Dienstanweisungen des Hospitalpersonals243
3. Normen in der Übergangszeit (1729–1736)244
a) Fortführung der repressiven Maßnahmen245
b) Prostitution und Geburt unehelicher Kinder als Exklusionskriterium245
V. Neuordnung der Armenversorgung: Armenordnung von 1736246
1. Normadressaten247
2. Legitimation des Normerlasses247
a) Gefahrenabwehr und Schutz der „guten policey“247
b) Christliche Glaubensvorstellungen248
3. Struktur des Fürsorgekonzepts249
4. Unterstützungsvoraussetzungen250
a) Materielles Kriterium: Versorgungsunfähigkeit250
b) Materielles Kriterium: Wohn- und Geburtsort250
c) Formelles Kriterium: Armenliste251
5. Ausschluss von Fremden von den Unterstützungsleistungen251
6. Gestaltwandel des Almosen: obrigkeitliche Zuteilung252
7. Umfang der Zuteilungen und präventive Maßnahmen254
8. Finanzierung der Unterstützungsleistungen254
a) Rückgriff auf die christliche Nächstenliebe254
b) Grenzen des Finanzierungssystems256
9. Aufgabenverteilung und Fürsorgeorganisation257
a) Kommunale und territorialstaatliche Ebene257
b) Weltliche und kirchliche Sphäre259
10. Straf- und Sanktionsregelungen259
a) Strafbarkeit des privaten Almosengebens260
b) Arbeitsstrafe für starke Bettler260
11. Ausnahmen261
a) Klöster und Mendikantenorden261
b) Hausarme261
12. Resümee262
VI. Fortgang der Reform unter Franz Georg von Schönborn262
1. Schaffung von Ausbildungsplätzen für Waisenkinder263
2. Einschränkung religiöser Sondertatbestände264
a) Almosenverteilungen bei Begräbnissen264
b) Terminieren der Mendikantenorden265
c) Pilger266
3. Eröffnung von Sondertatbeständen als Finanzierungsmittel267
4. Stiftungswesen: Begrenzung kirchlicher Zuständigkeit268
5. Fortführung der repressiven Maßnahmen269
a) Maßnahmen zur Seuchenabwehr269
b) Maßnahmen gegen Zigeuner, Vaganten und starke Bettler270
c) Bettlerrepression als militärische Ressource271
VII. Wechselwirkungen zwischen territorialer und supraterritorialer Gesetzgebung272
1. Wesentliche Regelungen der Reichskreisordnungen 1726 und 1748273
2. Umsetzung der PSKO: Repressive Maßnahmen275
a) Umsetzungsschwierigkeiten: Durchsetzung der Kostenpflicht275
3. Umsetzung der PSKO: Fürsorgeorganisation277
a) Fortbestand des Wohnsitzes als Unterstützungsort277
b) Kontrolle religiös motivierter Sondertatbestände278
VIII. Resümee zur Gesetzgebung unter Franz Georg von Schönborn279
IX. Gesetzgebung unter Johann Philipp von Walderdorff 1756–1768279
1. Überblick279
2. Fortgeltung der Armenordnung von 1736280
3. Flankierende Maßnahmen280
a) Heiratsbeschränkungen280
b) Funktionswandel bei der Einbeziehung der kirchlichen Ebene281
c) Repressive Maßnahmen gegen Umherziehende281
d) Verhinderung von Krankenfuhren als Paradox des Heimatprinzips282
e) Fortsetzung der supraterritorialen Gesetzgebung282
f) Sanktionen bei ungenehmigter Auswanderung284
4. Resümee zur Gesetzgebung unter Johann Philipp von Walderdorff285
X. Fürsorgegesetzgebung unter Clemens Wenzeslaus von Sachsen286
1. Überblick286
2. Fürsorgeorganisation: Armenordnung von 1768286
a) Legitimation: Gefahrenabwehr286
b) Legitimation: Verhinderung des „dem Staat so gefährlichen Müßiggang[s]“287
c) Fürsorgekonzept: Unterstützungsberechtigte288
d) Fürsorgekonzept: Verbot des Bettels als Versorgungsform288
e) Durchsetzung der Arbeitspflicht289
f) Finanzierung der Fürsorge: Ausgleichspflicht der Gemeinden290
g) Straf- und Sanktionsandrohungen291
h) Repressive Gefahrenabwehrmaßnahmen291
i) Resümee292
3. Ergänzung der Armenordnung durch die Schulordnung von 1768292
4. Umsetzungsschwierigkeiten und Ankündigung eines Arbeitshauses293
5. Entstehung der Arbeitshäuser und die Armenordnungen von 1768–1776295
a) Gründung und Finanzierung des Spinnhauses in Trier296
b) Verwaltungsstruktur und Aufbau des Spinnhauses297
c) Auswirkung des Spinnhauses: Erlass der Trierer Bettelordnung 1776299
d) Erfolg und Misserfolg des Spinnhauses300
6. Armenordnung und Einrichtung des Spinn- und Arbeitshauses in Koblenz 1776301
a) Motivation und Anlass302
b) Fürsorgeorganisation302
c) Unterstützungswürdige302
d) Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung303
e) Finanzierung durch Spenden und Kollekten304
f) Zweck des Spinn- und Zuchthauses: Verhinderung Müßiggang304
g) Zweck des Spinn- und Zuchthauses: Bettelverbot und Almosenverbot306
h) Sündhaftigkeit der direkten Almosenspende308
i) Konsequenzen aus der Strafbarkeit der direkten Almosenspende309
j) Resümee310
7. Fortgang der Fürsorgegesetzgebung bis 1790310
XI. Flankierende Maßnahmen312
1. Eingrenzung religiöser Sondertatbestände312
a) Geistlicher Bettel: Fremdheit als Exklusionskriterium313
b) Pilger: Fremdheit als Exklusionskriterium313
c) Beschränkungen zu Ungunsten der Mendikantenorden314
d) Kontinuitäten der scholastischen Lehre zur Nächstenliebe315
2. Finanzierung der Armenfürsorge316
a) Fortführung der funktionalen Umwidmung von Dispenserteilung316
b) Umwidmung letztwilliger Verfügungen316
3. Kornbevorratung und Kollekten bei Missernten318
4. Armutsprävention: Heirats- und Einwanderungsbeschränkung319
5. Repressive Maßnahmen: Begrenzung des Versorgungszugangs320
a) Seuchenabwehr: fremde Bettler und Juden320
b) Umsetzung der Reichskreisverordnungen: Repressive Maßnahmen321
c) Repressive Maßnahmen als Schlusspunkt der Gesetzgebung322
XII. Resümee und Ausblick323
B. Gesetzgebung im Kurfürstentum Köln324
I. Ausgangssituation324
II. Fürsorgegesetzgebung unter Joseph Clemens von Bayern ab 1700325
1. Reduktion religiös motivierter Sondertatbestände326
a) Bettelverbot für die Kölner Mendikanten326
b) Verbot der Almosenspende an die Kölner Mendikanten327
3. Grundform der Versorgung: Betteln um Almosen327
4. Bettelordnung für das Kölner Erzstift von 1715328
a) Zugangsbegrenzung für Fremde328
b) Strafmaßnahmen gegen fremde Bettler328
c) Erfassung der Armen auf der Ebene der Pfarrgemeinden329
d) Strafbarkeit des Bettelns durch Arbeitsfähige330
5. Polizeiordnung für das Herzogtum Westfalen von 1723330
a) Fürsorgeorganisation331
b) Bettel als zulässige Versorgungsform331
c) Ausweitung des Heimatprinzips332
d) Formelle Versorgungsvoraussetzung: Bettelzeichen332
e) Zuständigkeit bei der Bettelzulassung und Hospitalsaufsicht332
f) Präventive Maßnahmen und Kontrolle der Hospitalsverwaltung333
g) Verfestigung der Zuständigkeiten der weltlichen Obrigkeit333
h) Armenlisten: Erstellung und Kontrolle334
i) Repressive Maßnahmen: Almosenverbot und Sanktionen335
j) Landesverweis für nichtberechtigte Bettler336
k) Ausweisung weiterer mobiler Personengruppen337
l) Voraussetzungen für die Annahme als Untertan337
m) Resümee338
III. Sonderfall: Armut als Verfahrensprivileg vor der Hofkanzlei339
IV. Fürsorgegesetzgebung unter Clemens August von Bayern339
1. Polizeiordnung für das Erzstift 1728340
2. Variation der Fürsorgeorganisation: Verordnung von 1732341
a) Eingrenzung des zulässigen Bettelverhaltens341
b) Durchsetzung der Arbeitspflicht342
c) Repressive Maßnahmen und Ausnahmeregelungen343
d) Sammelbezeichnung für mobile Personengruppen: Bettler343
e) Maßnahmen gegen Erpressung durch Bettler343
3. Einrichtung einer Armenkommission344
V. Einrichtung des Stock- und Zuchthauses in Kaiserswerth 1736345
1. Arbeitspflicht: Strafe und Mittel zur Versorgung346
2. Zielgruppen des Stock- und Zuchthauses346
3. Bestrafung und Korrektion als Zweckbestimmungen347
4. Entstehung des Strafmittels „Arbeit“ im Kurfürstentum Köln348
5. Nutzung des Stock- und Zuchthauses349
VI. Kontinuität der Gesetzgebung in den 1740er Jahren349
1. Polizeiordnung für das Erzstift Köln im Jahr 1748349
a) Versorgung durch die Bettelerlaubnis350
b) Stärkung der territorialstaatlichen Aufsicht350
c) Sonderversorgungsberechtigung: Brandgeschädigte351
d) Sanktionen bei Verstoß gegen den Erlaubnisvorbehalt351
e) Repressive Maßnahmen gegen mobile Personengruppen352
2. Normtransfer: Verordnung Herzogtum Westfalen im Jahr 1749353
VII. Stand der Fürsorgegesetzgebung bis 1760353
VIII. Flankierende Maßnahmen bis 1761354
1. Arbeitsfähige Bettler als Rekrutierungsressource354
2. Fortführung der Gesetzgebung gegen Zigeuner355
3. Exklusionsmaßnahmen356
4. Umsetzungsbeispiele357
5. Supraterritoriale Zusammenarbeit: Durchführung der Visitationen357
6. Versorgung der Kinder und Abschreckung durch Terror358
7. Arbeitstätigkeit als Voraussetzung der Existenz358
8. Versagung des Existenzrechts als Konsequenz der Gesetzgebung359
9. Arbeitszwang als Sanktion für umherziehende starke Bettler360
10. Ausweitung der Pass- und Ausweispflicht361
11. Ausweitung der funktionalen Zuständigkeit des Stockhauses362
12. Verbindung von Seuchenabwehr und Vagantenbekämpfung363
13. Einfluss der supraterritorialen Gesetzgebung364
IX. Fürsorgegesetzgebung ab 1761366
1. Ausgangssituation366
2. Vorlauf der Reformen367
a) Wiederholung und Bezug auf das Stockhaus367
b) Repressive Maßnahmen: Angleichung an Reichskreisordnungen368
3. Vorlauf der Einrichtung des Bonner Arbeitshauses369
a) Wiederholung repressiver Maßnahmen und Milderung der Strafentrias369
b) Versorgung der einheimischen Armen370
c) Umsetzungsschwierigkeiten: Bettelzeichen und Passierscheine371
4. Fortgang der Entwicklung im Jahr 1769371
5. Flankierende Maßnahmen: Kornbevorratung und -austeilung373
6. Einrichtung des Arbeitshauses und vollständiges Bettelverbot 1774373
a) Ziele des Bonner Arbeitshauses: Umstellung der Versorgungsform373
b) Finanzierung375
c) Schwierigkeiten bei der Finanzierung in den Folgejahren377
d) Bedeutung des Bonner Arbeitshauses378
e) Fortexistenz des Bettels trotz des Arbeitshauses378
f) Erneuerung des strafbewehrten Almosenspendeverbots379
g) Geltungsgrenzen des uneingeschränkten Bettelverbots379
7. Umzug des Zuchthauses von Kaiserswerth nach Bonn380
8. Plan zur Einrichtung eines Zuchthauses in Arnsberg381
9. Funktionsaufteilung: Polizeiarbeitshaus und Zuchthaus im engeren Sinn381
a) Ziele des Polizeiarbeitshauses: Besserung und Korrektion382
b) Auswirkungen der Zuchthausreform383
X. Flankierende Maßnahmen384
1. Reduktion religiös bedingter Sondertatbestände: Geistlicher Bettel384
a) Ausweitung des Verbots des Terminierens384
b) Verbote in der Folgezeit und Zulassung von Ausnahmeregelungen385
c) Resümee zum Umgang mit dem geistlichen Bettel385
2. Verbot des studentischen Bettelns386
3. Vorgehen gegen Müßiggang386
4. Repressive Maßnahmen: Seuchen-, Bettler- und Vagabundenbekämpfung387
5. Sonderfälle: „Bettelhochzeit“ und „Bettelherberge“389
XI. Verordnungen in den letzten Jahren des Kurfürstentums390
1. Vorrang der Armutsprävention vor christlicher Almosenlehre391
2. Armenordnung der Stadt Werl von 1801392
XII. Repressive Maßnahmen nach dem Tod von Maximilian Franz393
XIII. Resümee und Ausblick393
Siebter Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse395
A. Strukturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten395
I. Fürsorgeorganisation: Spezialmandat und allgemeine Polizeiordnung395
II. Katalysatorische Wirkung der supraterritorialen Gesetzgebung396
III. Christliche Nächstenliebe als primärer Bezugspunkt396
IV. Zusammenwirken von kirchlichem und weltlichem System397
V. Veränderungen der Kompetenz- und Legitimitätsargumentation397
B. Inhaltliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten398
I. Kontinuität der Inklusionskriterien: Versorgungsunfähigkeit und Zugehörigkeit398
II. Unterschiede bezüglich der Akzeptanz des Bettels als Versorgungsform399
III. Grenzen des frühneuzeitlichen Finanzierungssystems399
IV. Einführung von Spinn- und Arbeitshäusern400
V. Persistenz der grundsätzlichen Akzeptanz des geistlichen Bettels401
VI. Supraterritoriale Vereinheitlichung der repressiven Maßnahmen402
VII. Repressive Maßnahmen als flankierende Fürsorgegesetzgebung402
VIII. Geringer Anteil präventiver oder flankierender Maßnahmen403
C. Besonderheiten im Vergleich zu anderen Territorien404
I. Mehraufwand bei der Umdeutung des Almosenverständnisses404
D. Ausblick405
Quellen- und Literaturverzeichnis407
Orts- und Sachverzeichnis426

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