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Grenzen der Delegation von Strafbarkeitsrisiken durch Compliance

Zugleich ein Beitrag zur strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung

AutorMatthias Noll
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2018
ReiheStudien und Beiträge zum Strafrecht 19
Seitenanzahl315 Seiten
ISBN9783161557385
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,00 EUR
Die Karriere von 'Compliance' ist beeindruckend: Während dieser Topos zur Jahrtausendwende in der deutschsprachigen rechtswissenschaftlichen Diskussion noch weitgehend unbekannt war, avancierte er innerhalb weniger Jahre zu einem Modebegriff, der eine millionenschwere Beratungsbranche trägt. Aber was verbirgt sich tatsächlich hinter diesem schillernden Begriff? Handelt es sich hierbei - im Kontext des Strafrechts - um das erhoffte Wundermittel zur Verhinderung (auch) von Wirtschaftsdelinquenz? Geht es schlicht um ein geniales Marketing-Konzept, das dogmatisch gesehen 'alten Wein in neuen Schläuchen' präsentiert? Oder führen Compliance-Maßnahmen vielmehr zu einer kriminalpolitisch bedenklichen Delegation strafrechtlicher Verantwortlichkeit weg von der Führungsriege hin zu Subalternen? Matthias Noll widmet sich der letzten Frage, indem er die Zurechnungsstrukturen von Unternehmen dogmatisch analysiert. Besondere Bedeutung misst er dabei der Unterlassungsstrafbarkeit bei und schlägt einen eigenen Legitimationsansatz für die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung vor.

Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; 2013 Erste juristische Staatsprüfung; 2015 Zweite juristische Staatsprüfung; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Freiburg; 2017 Promotion; seit 2017 Richter auf Probe.

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Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
1. Teil: Einleitung20
§ 1 These der Verantwortungsabwälzung durch Compliance-Systeme22
A. Hinführung zum Thema22
B. Einschränkung des Untersuchungsgegenstandes26
C. Gang der Darstellung27
D. Begriff der Compliance28
I. Bedeutungsebenen28
II. Criminal Compliance29
III. Kritische Würdigung30
1. Sinn und Zweck einer Definition?30
2. Mit dem Topos der Criminal Compliance assoziierte Sachfragen31
a) Materiell-rechtliche Auswirkungen von Compliance- Maßnahmen31
b) Interne Ermittlungen (internal investigations)32
c) Whistleblowing33
d) Compliance als Entwicklungstendenz des modernen Strafrechts33
IV. Resümee34
E. Exemplarische Darstellung eines Compliance-Systems35
I. Grund der Darstellung35
II. Grundzüge des Compliance-Systems von Siemens35
1. Vorbeugen36
2. Erkennen37
3. Reaktion38
III. Zwischenresümee39
F. Aufgabenprofil eines Compliance-Officers40
I. Funktionales Begriffsverständnis40
II. Typisches Aufgabenprofil eines Compliance-Officers41
1. Aufgabenbeschreibung41
2. Befugnisse der Compliance-Officers42
2. Teil: Strafbarkeitsrisiken der Führungsebene44
§ 2 Strafbarkeit der Führungsebene für vorsätzliches positives Tun46
A. Unmittelbare Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Var. 1 StGB)46
I. Keine Abwälzbarkeit des täterschaftlich begangenen Unrechts46
II. Qualitative Verantwortungsverlagerung durch Einschaltung Untergebener?47
B. Mittelbare Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)48
I. Grundsätzliches48
II. Relevanz für die weitere Untersuchung49
III. Die Organisationsherrschaft50
1. Die Konzeption Roxins50
2. Weitere Entwicklung der Organisationsherrschaft51
IV. Die Vereinbarkeit mit dem Verantwortungsprinzip53
1. Inhalt und Ableitung des Autonomieprinzips53
2. Autonomieprinzip und Organisationherrschaft55
a) Darstellung55
b) Stellungnahme56
aa) Autonomieprinzip und Handlungszurechnung57
bb) Autonomieprinzip und Tatherrschaft59
3. Zusammenfassung65
C. Mittäterschaft66
D. Teilnahme66
E. Zwischenfazit67
§ 3 Verantwortlichkeit der Führungsebene für vorsätzliches Unterlassen68
A. Geschäftsherrenhaftung und Verantwortlichkeit für Sachgefahren68
I. Bedeutung der Unterlassungsstrafbarkeit68
II. Differenzierung zwischen der Geschäftsherrenhaftung und der Verantwortlichkeit für Sachgefahren68
1. Sachgefahren69
2. „Personalgefahren“ (Geschäftsherrenhaftung)69
3. Überschneidungsfälle69
4. Eigenständige Bedeutung der Geschäftsherrenhaftung71
III. Bedeutung der Differenzierung zwischen Sachgefahren und Geschäftsherrenhaftung für die weitere Untersuchung72
B. Legitimation der Geschäftsherrenhaftung74
I. Streitstand zur Frage der Garantenstellung des Geschäftsherrn75
1. Spezialgesetzliche Regelungen75
2. Die Garantenstellung des Geschäftsherrn befürwortende Ansätze76
a) Rechtsprechung76
aa) Die ältere strafrechtliche Rechtsprechung77
bb) Die jüngere strafrechtliche Rechtsprechung78
cc) Entscheidung des VI. Zivilsenats des BGH79
b) Literatur82
aa) Herrschaft über die „Gefahrenquelle Betrieb“82
bb) Gesetzessystematische Argumentation83
cc) Weitere materiale Untermauerung der Geschäftsherrenhaftung84
dd) Ausräumung von Bedenken hinsichtlich des Autonomieprinzips84
c) Einschränkung: Betriebsbezogenheit85
d) Begriff des Geschäftsherrn87
3. Die Garantenstellung des Geschäftsherrn verneinende Ansätze88
a) Kritik des Herrschaftsarguments88
b) Autonomieprinzip89
c) Gesetzessystematische Argumentation90
d) Argumentation über die Beteiligungsdogmatik90
4. Differenzierende Ansätze90
a) Charakterisierung der differenzierenden Ansätze90
b) Anknüpfung an die Beherrschung von gefährlichen Sachen bzw. Gefahrenherden91
c) Ansatz Springs92
5. Schlussfolgerungen92
II. Streitstand bezüglich der grundlegenden Legitimationsbedingungen einer Garantenpflicht93
1. Relevanz für die weitere Untersuchung und Gang der Darstellung93
2. Formelle Rechtspflichttheorie bzw. Rechtsquellenlehre93
a) Darstellung93
b) Kritik95
3. Materiale Ansätze zur Begründung von Garantenpflichten97
a) Gemeinsamer Ausgangspunkt: Verzicht auf die Anknüpfung an außerstrafrechtliche Rechtspflichten97
aa) Verfassungsmäßigkeit von § 13 StGB98
bb) Folgerungen aus dem Wortlaut des § 13 StGB99
cc) Stellungnahme100
dd) Zwischenergebnis106
b) Betrachtung einzelner materialer Kriterien107
aa) Herrschaft107
bb) Vertrauen111
cc) Pflichten kraft Organisationszuständigkeit und solche kraft institutioneller Zuständigkeit115
4. Formell-materiale Begründungsansätze117
a) Sog. Funktionenlehre Kaufmanns117
aa) Darstellung117
bb) Würdigung119
b) Gefahrschaffung als gemeinsames Element aller Garantenpflichten (Arzt)119
aa) Darstellung119
bb) Würdigung120
c) Garantenstellung als Ergebnis verfassungsrechtlicher Abwägung und gesellschaftlicher Erwartungen121
aa) Darstellung121
bb) Würdigung122
III. Eigener Ansatz zur Legitimation einer Garantenpflicht: materialisierte Rechtspflichttheorie123
1. Ausgangsbefund123
2. Formale Rechtspflicht als conditio sine qua non124
3. Einbeziehung materialer Kriterien124
a) Die Korrekturfunktion materialer Kriterien124
b) Die auslegungsleitende Funktion materialer Kriterien125
c) Analyse einzelner denkbarer materialer Kriterien125
aa) Herrschaft125
bb) Tatsächliche Übernahme127
cc) Selbstverantwortungsprinzip128
dd) Besonderes Vertrauensverhältnis134
ee) Materiale Auslegungsleitlinien137
ff) Sonderproblem: Materiale Korrektur der zivilrechtlichen Verkehrspflichten142
d) Zusammenfassung149
4. Vorgehensweise bei der Ermittlung einer Garantenpflicht150
5. Naheliegende Einwände gegen den hier vertretenen Ansatz aufgrund des Rechtspflichterfordernisses151
a) Unwirksamkeit zivilrechtlicher Verträge151
aa) Reduktion des Problemfeldes151
bb) Verbleibende Fälle152
b) Die enge Lebens- bzw. Gefahrengemeinschaft154
aa) Die sog. Gefahrengemeinschaft155
bb) Die enge Lebensgemeinschaft156
c) Garantenstellung aus Ingerenz158
IV. Stellungnahme zur Geschäftsherrenhaftung159
1. Existenz einer Rechtspflicht159
a) Zivilrechtliche Compliance-Pflicht160
aa) Grundlagen160
bb) Rechtslage bei der Aktiengesellschaft160
cc) Rechtslage bei der GmbH163
dd) Sonstige Unternehmensformen164
b) Arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht165
c) Verkehrssicherungspflicht bzgl. Sachgefahren167
2. Rechtspflicht und Garantenstellung (materiale Korrektur)168
a) Materiale Korrektur der gesellschaftsrechtlichen Compliance-Pflicht168
aa) Vorbemerkung168
bb) Auslegung als materiales Korrektiv169
cc) Anwendung weiterer materialer Korrekturkriterien (Herrschaft)175
dd) Zwischenergebnis178
b) Materiale Korrektur der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht178
aa) Allgemeines178
bb) Auslegung der Norm179
cc) Weitere materiale Korrekturkriterien180
dd) Zusammenfassung181
3. Zwischenresümee zur Garantenpflicht des Geschäftsherrn181
4. Konsequenzen der hier vertretenen Konzeption und Unterschiede im Vergleich zur herrschenden Meinung181
a) Begriff des Geschäftsherrn181
b) Betriebsbezogenheit182
c) Auswirkungen auf compliance-relevante Straftatbestände183
d) Vermeidung der „mittelbaren“ Konstruktion einer nicht legitimierbaren Garantenpflicht184
e) Beachtung des ultima-ratio-Grundsatzes185
5. Zusammenfassung zur Frage der Garantenstellung des Geschäftsherrn186
V. Zwischenresümee zur Geschäftsherrenhaftung und weitere Untersuchungsschritte188
C. Weitere Voraussetzungen der unechten Unterlassungsstrafbarkeit189
I. Vorbemerkung189
II. Physisch-reale Möglichkeit der Erfolgsabwendung189
III. Kausalität190
1. Überblick und Streitstand190
2. Charakteristika der Geschäftsherrenhaftung192
3. Anwendung des Streitstandes auf die Geschäftsherrenhaftung192
a) Risikoverminderungslehre192
b) Zugrundelegung eines pflichtgemäßen Verhaltens193
c) Maßstab der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit193
d) Zwischenresümee196
4. Stellungnahme196
a) Bedenken an der Unterstellung eines pflichtgemäßen Verhaltens196
b) Ablehnung der Risikoverminderungslehre197
c) Befürwortung der herrschenden Ansicht198
IV. Objektive Zurechnung199
V. Zeitfenster der Handlungspflicht und Vorsatz199
1. Allgemeines199
2. Konkretisierung in Bezug auf die Geschäftsherrenhaftung200
3. Betrachtung struktureller Compliance-Maßnahmen zur Aufdeckung von Straftaten200
4. Hinreichende Fundierung der Kenntniserlangung (Vorsatz)202
5. Auswirkungen auf eine unechte Unterlassungsstrafbarkeit203
VI. Abgrenzung Täterschaft/Beihilfe204
1. Problemverortung204
2. Bedeutung der Abgrenzungsfrage204
3. Streitstand205
a) Anwendung der gleichen Grundsätze wie bei Begehungsdelikten206
b) Kategoriale Unterscheidung von Garantenpflichten206
c) Anknüpfung an das Stadium der Deliktsverwirklichung207
d) Pflichtdeliktslehre208
4. Stellungnahme208
a) Ungeeignetheit der für die Begehungsdelikte geltenden Grundsätze208
b) Keine Differenzierung nach Art der Garantenpflicht210
c) Pflichtdeliktslehre211
d) Zusammenfassung214
5. Folgerungen für die Geschäftsherrenhaftung214
VII. Zusammenfassung und Zwischenresümee215
D. Folgeüberlegungen zum Tatbestand der Untreue (§ 266 StGB)217
I. Präzisierung des Problemkreises217
II. Geschäftsherrenhaftung und Untreuestrafbarkeit219
1. Täterqualität220
2. Pflichtverletzung220
3. Vermögensnachteil224
a) Rechtsprechung224
b) Literatur225
c) Stellungnahme225
4. Schlussfolgerungen229
§ 4 Fahrlässigkeitsstrafbarkeit232
I. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit der Führungsebene in Bezug auf aktives Tun232
II. Unterlassen des Geschäftsherrn232
1. Überblick232
2. Abgrenzung Tun/Unterlassen233
a) Konkretisierung der in Betracht kommenden Pflichtverstöße233
b) Streitstand233
c) Subsumtion234
3. Garantenpflicht und weitere Voraussetzungen einer unechten Unterlassungsstrafbarkeit234
4. Analyse denkbarer Sorgfaltsverstöße235
a) Nichtverhinderung von Straftaten aufgrund einer fehlenden oder mangelhaften Compliance-Organisation235
aa) Nichtverhinderung von Straftaten Unternehmensangehöriger aufgrund der Nichteinrichtung einer Compliance-Organisation236
bb) Nichtverhinderung von Straftaten aufgrund einer strukturelle Defizite aufweisenden Compliance-Organisation237
b) Nichteinschreiten bzw. unzulängliche Reaktion auf bekannt gewordene Rechtsverstöße238
c) Unzureichende Instruktion von eingesetzten Substituten239
d) Nichtvornahme gelegentlicher Stichprobenkontrollen240
III. Praktische Bedeutung von Fahrlässigkeitsdelikten im Kontext der Compliance-Diskussion241
IV. Zwischenresümee zur Fahrlässigkeitsstrafbarkeit242
§ 5 Ordnungswidrigkeiten244
I. Unterschiede zwischen § 130 OWiG und der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung244
1. Anknüpfungstaten der Untergebenen245
a) Kreis potenzieller Anknüpfungstaten245
b) Inhaltliche Anforderungen an die Anknüpfungstat245
2. (Quasi-)Kausalität246
a) Gesetzliche Verankerung der Risikoerhöhungslehre246
b) Erfordernis eines Schutzzweckzusammenhangs247
3. Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit248
a) Bezugsgegenstand des Vorsatzes bzw. der Fahrlässigkeit248
b) Fahrlässige Nichtverhinderung von Vorsatzdelikten248
4. Zeitfenster der Zuwiderhandlung249
5. Zwischenfazit250
II. Fazit zu § 130 OWiG250
3. Teil: Verlagerung von Strafbarkeitsrisiken der Führungsebene auf Mitarbeiter der Compliance-Abteilung?252
§ 6 Abwälzung der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung?254
A. Garantenpflicht des Compliance-Officers zur Verhinderung (betriebsbezogener) Straftaten254
I. Darstellung des Streitstands254
1. Ansätze, die eine Garantenstellung befürworten254
2. Ansätze, die eine Garantenstellung verneinen256
3. Differenzierende Ansätze257
II. Stellungnahme258
1. Das „Ob“ einer Garantenstellung258
a) Grundsätze vertraglicher Garantenpflichten258
b) Konkretisierung in Bezug auf Compliance-Officers258
c) Entkräftung denkbarer Einwände gegen das „Ob“ einer Garantenpflicht259
2. Garantenpflicht nur im Innen- oder auch im Außenverhältnis?260
3. Beschränkung der Garantenpflicht auf die Verhinderung betriebsbezogener Straftaten?262
4. Derivative oder originäre Begründung der Garantenstellung?262
a) Perspektive des Compliance-Officers262
b) Perspektive des Geschäftsherrn263
c) Zwischenresümee264
5. Zusammenfassung zur Frage der Garantenpflicht eines Compliance-Officers264
B. Weitere Voraussetzungen der Unterlassungsstrafbarkeit264
C. Vertikale Verantwortungsabwälzung in Bezug auf die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung?265
I. Vorbemerkung265
II. Stellungnahme zur These der Verantwortungsabwälzung266
1. Dogmatischer Ausgangsbefund266
2. Anhaltspunkte für eine Verlagerung strafrechtlicher Verantwortlichkeit267
3. Eine Verantwortungsverlagerung in Frage stellende bzw. relativierende Faktoren267
a) Sanktionsbefugnisse oder ausschließlich Informationspflichten des Compliance-Officers?267
aa) Regelfall: keine Sanktionsbefugnisse des Compliance-Officers268
bb) Sonderfall: eigene Weisungs- bzw. Sanktionsbefugnisse des Compliance-Officers269
cc) Zwischenresümee271
b) Praktische Bedeutungslosigkeit der Geschäftsherrenhaftung271
D. Zusammenfassung272
§ 7 Abwälzung des Risikos einer Sanktionierung gem. § 130 OWiG?274
I. Anwendbarkeit von § 130 OWiG auf Compliance-Officers274
1. Persönlicher Anwendungsbereich des § 130 OWiG274
2. Weitere Tatbestandsvoraussetzungen276
II. Stellungnahme zu einer denkbaren Verantwortungsabwälzung in Bezug auf § 130 OWiG277
1. Compliance-Beauftragte ohne eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung277
2. Compliance-Beauftragte mit Entscheidungsspielräumen277
a) Compliance-Officers mit organisatorischen Entscheidungsspielräumen277
b) Compliance-Officers mit eigenen Sanktionsbefugnissen278
III. Zusammenfassung280
§ 8 Gesamtergebnis der dogmatischen Analyse und Ausblick282
I. Zusammenfassung der dogmatischen Analyse282
II. Fazit zur dogmatischen Analyse und Folgerungen287
III. Konsequenzen der dogmatischen Analyse und abschließende Bewertung der These der Verantwortungsabwälzung287
IV. Gesamtfazit289
V. Ausblick: branchenspezifische Besonderheiten289
1. Überblick über Spezialnormen289
2. Zwischenresümee292
3. Auswirkungen auf die These der Verantwortungsabwälzung?293
4. Fazit zu den Branchenspezifika294
Literaturverzeichnis296
Sachregister314

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