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Grundfreiheiten im Kompetenzkonflikt.

AutorStefanie Valta
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2013
ReiheSchriften zum Europäischen Recht 160
Seitenanzahl506 Seiten
ISBN9783428537723
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Einen Konflikt der Grundfreiheiten mit der Europäischen Kompetenzordnung dürfte es an sich nicht geben. Bei der Auslegung der Grundfreiheiten wird dem Wortlaut des Vertrages nur eine Bedeutung zugerechnet, die er bereits in sich trägt. Nach ständiger Rechtsprechung hat daher der Bestand einer Unionskompetenz weder für den Anwendungsbereich noch in sonstiger Weise für die Grundfreiheitenauslegung Relevanz. Andererseits ist der Auslegung der Verträge ein hohes Maß an Wertungsbedürftigkeit immanent. Die Unionsrechtsgerichtsbarkeit gestaltet die Unionsrechtsordnung aus. Sie erschließt über die Grundfreiheitenauslegung dem Unionsrecht Sachbereiche und bereitet so häufig eine Kompetenzübertragung auf die Union vor. Stefanie Valta arbeitet heraus, dass eine »kompetenzblinde« Grundfreiheitenauslegung einen Wertungswiderspruch zum Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung darstellt. Sie schlägt eine Modifikation der grundfreiheitlichen Rechtfertigungsprüfung vor, die weniger Harmonisierungsdruck in marktfernen Regelungsmaterien erzeugt. Das Ob und Wie einer Kompetenzübertragung steht so wieder in der Entscheidungsbefugnis der mitgliedstaatlichen Parlamente. Dies ermöglicht den Unionsbürgern eine aktivere Mitgestaltung der Unionsrechtsordnung im Sinne eines Europas der Bürger. Ausgezeichnet mit dem Ruprecht-Karls-Preis der Stiftung Universität Heidelberg 2012.

Stefanie Valta, geboren 1983, studierte Rechtswissenschaften in Dresden, Lausanne und Heidelberg. Ihre Dissertation entstand im Wesentlichen während ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterin am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Universität Heidelberg bei Prof. Dr. Ute Mager. Nach dem Referendariat in Heidelberg mit Stationen u.a. an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und am Bundesministerium für Gesundheit in Berlin, war sie als Praktikantin im Referat Freizügigkeit und Unionsbürgerschaft der Europäischen Kommission (Generaldirektion Justiz) tätig. Seit 2012 arbeitet sie als Rechtsanwältin in einer internationalen Sozietät in Frankfurt am Main und berät im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung24
A. Anlass dieser Arbeit25
B. Gegenstand der Untersuchung27
C. Gang der Untersuchung28
1. Teil: Die Unionsrechtsordnung als System30
A. Methodenvielfalt und -offenheit30
I. Einheitliche Methodik des Unionsrechts?31
II. Institutionalisierte Methodenvielfalt32
III. Umgang mit nationalen (Vor-)Prägungen33
B. Unionsrechtsordnung und Systembegriff34
I. Die Einheit der Unionsrechtsordnung37
1. Einheit des Erkenntnisobjektes durch Anwendung eines einheitlichen Erkenntnisverfahrens37
2. Positive Begründungen der Einheit des Erkenntnisobjekts "Recht"38
a) Begründungen einer formalen Einheit39
aa) Herleitung über den Staatswillen39
bb) Herleitung über die Grundnorm: Hans Kelsen40
b) Begründung einer materiellen Einheit41
aa) Rechtssicherheit42
bb) Gleichbehandlungsgrundsatz43
c) Positivrechtliche Begründung aus den Verträgen46
d) Die Lücke als Bestandteil des Systems und Dynamik als Wesensmerkmal der Unionsrechtsordnung47
II. Die Kohärenz der Unionsrechtsordnung49
1. Normwidersprüche49
2. Wertungswidersprüche52
a) Herleitung aus dem Gebot der Rechtssicherheit53
b) Herleitung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz54
c) Positivrechtliche Verankerung eines unionalen Kohärenzgebotes in den Verträgen57
III. Einheit und Ordnung als Grundlage der Dogmatik57
1. Begriff der Dogmatik57
2. Formelle Dogmatik als Instrument zur Realisierung der Einheit und Ordnung der Unionsrechtsordnung60
C. Zusammenfassung: Die Unionsrechtsordnung als System61
I. Methodenvielfalt und -offenheit61
II. Unionsrechtsordnung und Systembegriff61
1. Die Einheit der Unionsrechtsordnung61
2. Die Kohärenz der Unionsrechtsordnung62
3. Einheit und Ordnung als Grundlage der Dogmatik63
2. Teil: Die Dogmatik der Grundfreiheiten64
A. Grundfreiheiten: Oberbegriff für die klassischen Marktfreiheiten und das allgemeine Freizügigkeitsrecht64
I. Das traditionelle Verständnis der Grundfreiheiten als "Marktbürgerrechte"65
1. Einheitliche Strukturen der Marktfreiheiten67
2. Marktfreiheiten als Grundrechte? – Das grenzüberschreitende Element als wesensprägendes Unterscheidungsmerkmal67
II. Das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Freizügigkeitsrecht als Grundfreiheiten71
III. Grundfreiheiten als Optimierungsgebote73
B. Einheitliche Strukturen der Grundfreiheiten73
I. Anwendungsbereich74
1. Sachlicher Anwendungsbereich75
a) Allgemeines Diskriminierungsverbot, Art. 18 AEUV (ex-Art. 12 EG)75
aa) Unionskompetenzen76
bb) Sekundärrecht77
cc) Komplementärrecht77
dd) Ziele der Union, Art. 3 EUV78
ee) Akzessorität zur Marktfreiheitenausübung79
ff) Gebrauch des allgemeinen Freizügigkeitsrechts79
gg) Rekonzeptionierung des allgemeinen Diskriminierungsverbotes nach Art. 18 AEUV (ex-Art. 12 EG) als marktakzessorisches Diskriminierungsverbot80
b) Das allgemeine Freizügigkeitsrecht, Art. 21 AEUV (ex-Art. 18 EG)83
aa) Unmittelbare Anwendbarkeit84
bb) Grundgewährleistung: Fortbewegung und Aufenthalt85
cc) Inländergleichbehandlungsansprüche86
(1) Soziale Begleitrechte86
(2) Studierendenfreizügigkeit88
(3) Versuche zur tatbestandlichen Einschränkung88
c) Bereichsausnahmen92
2. Grenzüberschreitendes Element93
a) Marktfreiheiten93
b) Allgemeines Freizügigkeitsrecht95
c) Allgemeines Diskriminierungsverbot103
II. Beeinträchtigung104
1. Trennscharfe Abgrenzung zwischen Diskriminierungs- und Beschränkungsgehalt?104
2. Diskriminierungsgehalt109
a) Vergleichsgruppenbildung110
aa) 1. Phase: Inländergleichbehandlungsanspruch110
bb) 2. Phase: Gebrauch des Freizügigkeitsrechts111
cc) 3. Phase: Vergleich zweier grenzüberschreitender Sachverhalte?112
b) Offene und versteckte Diskriminierung113
3. Beschränkungsgehalt114
a) Die Erweiterung der Marktfreiheiten zu Beschränkungsverboten – Modell für das allgemeine Freizügigkeitsrecht114
b) Begrenzung des Gewährleistungsinhaltes auf Marktzugang bzw. Zugang zu den Mitgliedstaaten117
aa) Marktfreiheiten117
bb) Allgemeines Freizügigkeitsrecht119
III. Rechtfertigung120
1. Überhaupt Eintritt in die Rechtfertigungsprüfung?120
a) Absoluter Beeinträchtigungsschutz120
aa) Allgemeines Diskriminierungsverbot121
bb) Absoluter Schutz vor offenen Diskriminierungen bei Art. 18 AEUV?121
b) Tatbestands- oder Rechtfertigungsfrage?123
2. Rechtfertigungsgründe124
a) Differenzierung nach Art der Grundfreiheit124
aa) Marktfreiheiten124
(1) Geschriebene Rechtfertigungsgründe124
(a) Die allgemeinen Rechtfertigungsgründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit125
(b) Die speziellen Rechtfertigungsgründe125
(2) Der ungeschriebene Rechtfertigungsgrund der zwingenden Gründe des Allgemeinwohls126
bb) Allgemeines Diskriminierungsverbot127
cc) Allgemeines Freizügigkeitsrecht128
b) Differenzierung nach Art der Beeinträchtigung131
aa) Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe und diskriminierende Maßnahmen131
bb) Rechtfertigung offener Diskriminierungen132
3. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Schranken-Schranke der Grundfreiheiten132
C. Zusammenfassung: Die Dogmatik der Grundfreiheiten134
I. Grundfreiheiten als Oberbegriff für die Marktfreiheiten, das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Freizügigkeitsrecht134
II. Einheitliche Strukturen135
1. Anwendungsbereich135
2. Beeinträchtigung135
3. Rechtfertigung136
3. Teil: Die Dogmatik der unionalen Kompetenzbestimmungen137
A. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als grundlegendes Strukturprinzip der Union137
I. Bedeutungsinhalt138
II. Funktion139
1. Verbandskompetenz: Die Schlüsselfunktion der Kompetenz für die demokratische Legitimation supranationaler Hoheitsgewalt140
2. Organkompetenz: Gewährleistung eines institutionellen Gleichgewichts145
III. Materielles oder formelles Kompetenzverständnis?146
1. Gegenüberstellung der Kompetenzbegriffe146
a) Formelles Kompetenzverständnis: Die Handlungsermächtigung als essentielles Element146
b) Materielles Kompetenzverständnis: Grundfreiheiten als "negative Kompetenzen"?147
2. Der Begriff der Kompetenz in den Unionsverträgen149
IV. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung: Regel oder Prinzip?150
B. Die Verbandskompetenzbestimmungen: Systematisierung151
I. Die zentrale Bedeutung der Unionsziele für die unionale Kompetenzordnung152
II. Systematisierung der Kompetenzbestimmungen154
1. Kompetenzumfang154
a) Vertragsänderungskompetenz, Art. 48 EUV154
b) Rechtsetzungskompetenzen155
aa) Ausschließliche Rechtsetzungskompetenzen155
bb) Geteilte Rechtsetzungskompetenzen157
c) Koordinierungs- und Förderbefugnisse158
aa) Koordinierungskompetenzen159
bb) Fördermaßnahmen161
cc) Gemeinsamkeiten162
2. Sachbereichsbezug163
a) Final ausgerichtete Befugnisnormen ohne Sachbereichszuweisung163
aa) Generalklauseln164
(1) Erleichterung der Ausübung des allgemeinen Freizügigkeitsrechts, Art. 21 Abs. 2 AEUV (ex-Art. 18 Abs. 2 EG)164
(2) Rechtsangleichung zur Verwirklichung des Binnenmarktes, Art. 114, 115 AEUV (ex-Art. 94, 95 EG)165
(3) Vertragsabrundungskompetenz, Art. 352 AEUV (ex-Art. 308 EG)167
bb) Querschnittskompetenzen168
b) Sachbereichsbezogene Kompetenzen169
3. Zuständigkeitsvorbehalte169
a) Systematisierung169
aa) Kompetenzausübungsschranken des Unionshandelns170
(1) Harmonisierungsverbote170
(2) Geltungsausnahmen170
(3) Gemeinsamkeiten171
bb) Deklaratorische Hinweise auf die mitgliedstaatliche Zuständigkeit171
(1) Verantwortungsvorbehalte171
(2) Bloße Zuständigkeitshinweise172
(3) Unterschiede172
b) Anwendungsbereich172
aa) Harmonisierungsverbote173
bb) Geltungsausnahmen174
cc) Deklaratorische Hinweise auf die mitgliedstaatliche Zuständigkeit176
III. Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Union und Mitgliedstaaten in Referenzgebieten176
1. Sozialpolitik, Art. 151 ff. AEUV (ex-Art. 136 ff. EG)177
2. Bildung, Art. 165 f. AEUV (ex-Art. 149 f. EG)184
3. Kultur, Art. 167 AEUV (ex-Art. 151 EG)191
4. Gesundheit, Art. 168 AEUV (ex-Art. 152 EG)192
5. Strafrecht und Strafverfahrensrecht, Art. 82 ff. AEUV196
6. Internationales Privatrecht, Art. 81 AEUV (ex-Art. 65 EG)201
7. Steuern, Art. 110 bis 113 AEUV (ex-Art. 90 bis 93 EG)203
8. Datenschutzrecht, Art. 16 AEUV (ex-Art. 286 EG)206
C. Die Organkompetenz der Unionsgerichtsbarkeit208
I. Grenzen aus dem Auslegungsbegriff209
1. Die Befugnis der Unionsgerichtsbarkeit zur "Wahrung des Rechts", Art. 19 Abs. 1 S. 2 EUV (ex-Art. 220 EG)209
a) Wortlaut des Vertrages: Anknüpfung an den kontinentaleuropäisch vorgeprägten Begriff der Auslegung210
b) Vertragsmaterialien: Entscheidung
211
c) Systematische Auslegung: Bestätigung des
213
d) Praxis der Unionsgerichtsbarkeit215
aa) Urteilsformulierungen: Das Selbstverständnis der Unionsgerichtsbarkeit als Rechtserkenntnisorgan216
bb) Rechtsquellenqualität der Urteile der Unionsgerichtsbarkeit?217
(1) Rechtsquellenbegriff218
(2) Die rechtsetzende Funktion des Richters im Common Law220
(3) Die Unionsgerichtsbarkeit: Parallelen zu Common-Law-Gerichten225
(a) Entwicklungsoffenheit der Verträge und die gestaltende Funktion der Unionsgerichtsbarkeit225
(b) Denken vom Fall230
(c) Zumindest faktische Bindungswirkung der Entscheidungen230
(4) Verteidigung der Rechtserkenntnislehre233
(a) Institutionelles Gleichgewicht233
(b) Normrangerhaltende Konkretisierung mit Rückwirkung auf den Normerlass234
2. Funktionsgrenzen der Auslegung236
a) Entwickelbarkeit des Auslegungsergebnisses mittels einer rechtlichen Argumentation aus dem geschriebenen Recht237
aa) Hintergrund: Demokratische und sachlich-rationale Legitimation237
bb) Präzisierung des Begriffs der rechtlichen Argumentierbarkeit238
(1) Anwendung zumindest eines Auslegungscanons238
(2) Rechtliche Argumentierbarkeit oder tatsächliche rechtliche Argumentation?240
(3) Wortlautgrenze240
(4) Beschränkung auf Verbote?241
b) Entscheidungserheblichkeit242
II. Grenzen aus dem Verhältnis zwischen Normsetzung und Auslegung?243
1. Nationale Vorstellungen von dem Parlament vorbehaltenen Entscheidungen244
a) Wesentlichkeitstheorie244
b) Parlamentsvorbehalt245
2. Übertragbarkeit dieser Konzepte auf Unionsebene?245
a) Wesentlichkeitslehre245
b) Parlamentsvorbehalt246
aa) Das institutionelle Gleichgewicht als unionsrechtliches "Gewaltenteilungsprinzip"246
bb) Demokratieprinzip248
(1) Vorbehalt der wesentlichen Vertragsänderungen für die Mitgliedstaaten248
(2) Vorbehalt wesentlicher Entscheidungen für den Unionsgesetzgeber?250
(3) Verbot einer Ersatzgesetzgebungsbefugnis?251
3. Positive und negative Integration253
D. Zusammenfassung: Die Dogmatik der unionalen Kompetenzbestimmungen258
I. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung258
1. Bedeutung258
2. Funktion258
3. Materielles oder formelles Kompetenzverständnis?259
II. Die Verbandskompetenzen259
1. Die zentrale Bedeutung der Unionsziele für die unionale Kompetenzordnung259
2. Systematisierung259
a) Kompetenzumfang259
b) Sachbereichsbezug260
c) Zuständigkeitsvorbehalte260
3. Verteilung der Zuständigkeiten in Referenzgebieten261
a) Sozialpolitik261
b) Bildung262
c) Kultur262
d) Gesundheitswesen262
e) Strafrecht- und Strafverfahrensrecht263
f) Internationales Privatrecht263
g) Steuerrecht264
h) Datenschutzrecht264
III. Die Organkompetenz der Unionsgerichtsbarkeit – Grenzen aus dem Begriff der Auslegung264
1. Die Befugnis der Unionsgerichtsbarkeit zur "Wahrung des Rechts"264
2. Funktionsgrenzen der Auslegung265
3. Grenzen aus dem Verhältnis zwischen Normsetzung und Auslegung?265
4. Teil: Auslegung und Kompetenz267
A. Möglichkeit und Erforderlichkeit einer Grundfreiheitenauslegung im Lichte der Kompetenzordnung267
I. Kein Normwiderspruch268
II. Wertungswiderspruch zwischen der Begrenztheit der Unionsrechtsordnung und unbegrenzter Grundfreiheitenauslegung268
1. Ausfüllung des unbestimmten Rahmens – eine machtvollere Position als Normsetzung269
2. Die Wechselwirkung positiver und negativer Integration270
3. Umkehr der Zulässigkeitsvermutung272
4. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als Optimierungsgebot273
B. Auslegung des grundfreiheitlichen Anwendungsbereichs im Lichte der Verbandskompetenzen274
I. Anerkannte Fallgruppen274
1. Setzung von einheitlichem Recht nur im Rahmen der Art. 114, 115 AEUV (ex-Art. 94, 95 EG)274
a) Grenzüberschreitendes Element275
b) Vergleichsgruppenbildung beim Diskriminierungsgehalt der Grundfreiheiten276
c) Begrenzung des Beschränkungsgehaltes auf (Markt-)Zugangsregeln277
2. Die Vertragsänderung als eine den Mitgliedstaaten vorbehaltene Befugnis277
a) Die wesentliche Vertragsänderung als allgemeine Auslegungsgrenze277
b) Wesentliche Änderung des Systems der Grundfreiheiten279
aa) Bestimmung des wesentlichen Gehalts der Grundfreiheiten mit Hilfe der Vertragsziele279
bb) Wesensprägende Elemente der Grundfreiheiten281
(1) Marktentkoppelung?281
(2) Die Unentbehrlichkeit eines grenzüberschreitenden Bezugs282
3. Argumentation mit Kompetenznormen zur Eröffnung des grundfreiheitlichen Anwendungsbereichs284
4. Anwendung des allgemeinen Diskriminierungsverbotes anstatt der Dienstleistungsfreiheit: Der Hochschulunterricht285
II. Weitergehende systematische Einschränkungen im grundfreiheitlichen Anwendungsbereich?286
1. Aufgabe der Casagrande-Formel?286
a) Kompetenzabhängigkeit der Marktfreiheiten?287
b) Bestand einer Unionskompetenz als Voraussetzung für die Eröffnung des Anwendungsbereiches des allgemeinen Freizügigkeitsrechts?289
2. Zuständigkeitsvorbehalte als grundfreiheitliche Bereichsausnahmen?291
a) Kompetenzausübungsschranken des Unionshandelns291
aa) Harmonisierungsverbote291
bb) Geltungsausnahmen292
b) Deklaratorische Hinweise auf die mitgliedstaatliche Zuständigkeit294
III. Zwischenergebnis295
C. Die Rechtfertigungsprüfung als Ort eines Ausgleichs zwischen Integration und demokratischer Legitimation296
I. Funktion der Rechtfertigungsprüfung in der Dogmatik der Grundfreiheiten296
II. Kompetenzberücksichtigende Auslegungen auf Rechtfertigungsebene297
1. Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten?297
2. Erweiterung der Rechtfertigungsgründe298
3. Kein faktisches Leerlaufen mitgliedstaatlicher Gestaltungskompetenz: Die erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts299
4. Zwischenergebnis299
III. Grundrechte in der Grundfreiheitendogmatik300
1. Die Unionsgrundrechte als Schranken-Schranke der Grundfreiheiten301
2. Unionsgrundrechte als Schranke der Grundfreiheiten302
3. Auslegung der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtfertigungsgründe303
IV. Die Kompetenzordnung als vertragsimmanente Schranke der Grundfreiheiten304
1. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als ein den Grundfreiheiten gleichrangiger Wert305
2. Die Kompetenzordnung als allgemeine Schranke der Grundfreiheiten?307
3. Geltungsausnahmen und deklaratorische Hinweise auf die mitgliedstaatliche Zuständigkeit als Grundfreiheitenschranken309
a) Soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Unionsbürger, ex-Art. 18 Abs. 3 EG314
b) Erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts der Systeme der sozialen Sicherheit, Art. 153 Abs. 4 1. Spiegelstrich315
aa) Gesundheitsleistungen als Dienstleistungen in
316
bb) Gesundheitsdienstleistungen in Sachleistungssystemen – Smits und Peerbooms317
cc) Erstattungspflichten in Sachleistungssystemen – die Verschärfung der unionalen Anforderungen in Müller-Fauré und van Riet320
c) Grundprinzipien des Systems der sozialen Sicherheit, Art. 153 Abs. 4 1. Spiegelstrich AEUV322
aa) Rechtfertigung in den Rechtssachen Müller-Fauré und van Riet323
bb) Genehmigungen für Krankenhausbehandlungen weiter verhältnismäßig – die Rechtssache Watts325
cc) Patientenmobilität in Sachpflegeleistungssystemen? – Die Rechtssache von Chamier-Glisczinski327
dd) Erstattungspflichten bei ungeplanten Behandlungen – das Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien329
d) Gesundheitspolitik, Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung, Art. 168 Abs. 7 AEUV332
aa) Direktbelieferung von Krankenhäusern mit pharmazeutischen Produkten – Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland333
bb) Das Fremdbesitzverbot - das Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien und das Vorabentscheidungsverfahren Apothekerkammer des Saarlandes334
cc) Territoriale Verteilung der Apotheken - Rechtssachen Blanco Pérez und Chao Goméz337
e) Arbeitsentgelt, Koalitionsrecht, Streikrecht sowie Aussperrungsrecht, Art. 153 Abs. 5 AEUV339
f) Status der Kirchen, der religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften, der weltanschaulichen Gemeinschaften, Art. 17 AEUV344
g) Lehrinhalte und Gestaltung des Bildungssystems, Art. 165 Abs. 1 AEUV345
4. Das Fehlen einer sachbereichsbezogenen unionalen Kompetenz als Schranke des allgemeinen Freizügigkeitsrechts345
a) Dogmatische Begründung346
aa) Mangel eines detaillierten Rechtfertigungsregimes347
bb) Konstitutionalisierung kompetenzgebundenen Sekundärrechts und Umkehr der Zulässigkeitsvermutung zu Lasten mitgliedstaatlicher Regelung349
cc) Politische Mitbestimmung als Teilziel der Errichtung eines Europas der Bürger351
dd) Wechselwirkung positiver und negativer Integration nur für Binnenmarkt und sozialpolitische Ziele352
ee) Stärkung der Akzeptanz richterlicher Rechtsfortbildung durch Offenlegung der kompetenzrechtlichen Dimension der Auslegung352
b) Die Schrankenfunktion fehlender Unionskompetenz – Präzisierung353
aa) Anwendungsbereich353
(1) Schrankendogmatik und Freizügigkeitsrichtlinie353
(a) Das allgemeine Freizügigkeitsrecht als bloßer
353
(b) Grundsätzliche Unanwendbarkeit der vorgeschlagenen Schrankendogmatik im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/38/EG354
(c) Ausnahme: Anwendbarkeit des Schrankenregimes auf den Inländergleichbehandlungsanspruch nach Art. 24 Richtlinie 2004/38/EG355
(d) Unanwendbarkeit der Richtlinie im Fall eines Verlustes von Ansprüchen356
(e) Zwischenergebnis358
(2) Beschränkung auf sachbereichsbezogene Rechtsetzungskompetenzen358
bb) Modifikation der Verhältnismäßigkeitsprüfung359
(1) Entfall einer Verhältnismäßigkeitsprüfung?359
(2) Einschätzungsprärogative und Modifikation der Darlegungs- und Beweislastregeln zu Gunsten der Mitgliedstaaten360
(3) Angemessenheitsprüfung?364
cc) Neubestimmung des Rechtfertigungsmaßstabes des allgemeinen Freizügigkeitsrechts – Zusammenfassung364
c) Die Schrankenfunktion fehlender Unionskompetenz in der Rechtsanwendung365
aa) Recht auf Aufenthalt und freie Bewegung innerhalb des Unionsgebietes365
bb) Studierenden- und Lehrendenfreizügigkeit367
(1) Der Minerval - Forchieri, Gravier und Blaizot368
(2) Zugang nur bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen
372
(3) Ausländerquoten II - Bressol und Chaverot381
(4) Studienbeihilfen - Lair, Brown, Wirth, Bidar, Morgan und Bucher, Förster384
(5) Steuerfreiheit von Übungsleitervergütungen an inländischen Hochschulen – Jundt391
(6) Steuerliche Abzugsfähigkeit von Teilnahmekosten für Hochschulunterricht – Zanotti395
cc) Rechte im Strafrecht und Strafverfahrensrecht396
(1) Entschädigung für die Opfer von Gewalttaten – Cowan und Wood396
(2) Recht auf ein Strafverfahren in deutscher Sprache – Bickel und Franz399
dd) Kultur401
ee) Sozialrecht404
(1) Erziehungsgeld nur bei förmlicher Aufenthaltserlaubnis – Martínez Sala405
(2) Sozialhilfe – Grzelczyk und Trojani408
(3) Überbrückungsgeld für Berufsanfänger – D’Hoop und Ioannidis414
(4) Leistungen für zivile Kriegsopfer – Tas-Hagen, Nerkowska und Zablocka-Weyhermüller416
ff) Namensrecht und Internationales Privatrecht421
(1) Ausschließliche Anwendung eigenen Namensrechts
422
(2) Verbot von Doppelnamen für Kinder eigener Staatsangehöriger – Grunkin und Paul424
(3) Nichtanerkennung eines durch Adoption erworbenen Adelstitels - Sayn-Wittgenstein427
(4) Recht auf einen transliterierten Namen - Runevic|v-Vardyn und Wardyn428
gg) Direkte Steuern429
(1) Unbeschränkte Steuerpflicht für eine im Ausland wohnende Ruhegeldbezieherin – Turpeinen431
(2) Steuerliche Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsleistungen - Rüffler434
hh) Datenschutzrecht435
D. Zusammenfassung: Auslegung und Kompetenz437
I. Eine systematische Auslegung der Grundfreiheiten im Lichte der Kompetenzen ist möglich und erforderlich437
II. Auslegung des grundfreiheitlichen Anwendungsbereiches im Lichte der Verbandskompetenzen439
1. Anerkannte Fallgruppen439
a) Setzung einheitlichen Rechts allein auf Grundlage von Art. 114, 115 AEUV439
b) Vertragsänderung als den Mitgliedstaaten vorbehaltene Befugnis439
c) Argumentation mit Kompetenznormen zur Eröffnung des grundfreiheitlichen Anwendungsbereiches440
d) Anwendung des allgemeinen Diskriminierungsverbotes anstatt der Dienstleistungsfreiheit im Bildungsbereich440
2. Keine weitergehenden Einschränkungen des grundfreiheitlichen Anwendungsbereiches440
a) Die Kompetenzunabhängigkeit der Marktfreiheiten440
b) Keine Revision der Casagrande-Formel in Bezug auf das allgemeine Freizügigkeitsrecht441
III. Die Rechtfertigungsprüfung als Ort eines
441
1. Funktion der Rechtfertigungsprüfung441
2. Auslegung der Rechtfertigungsebene im Lichte der Kompetenzen441
3. Die Grundrechte in der Grundfreiheitendogmatik442
4. Die Kompetenzordnung als vertragsimmanente Schranke der Grundfreiheiten442
a) Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als ein den Grundfreiheiten gleichrangiger Wert442
b) Die Kompetenzordnung als allgemeine Schranke der Grundfreiheiten?442
c) Die Geltungsausnahmen und die deklaratorischen Hinweise auf die mitgliedstaatliche Zuständigkeit als Schranken der Grundfrei443
d) Das Fehlen einer sachbereichsbezogenen Rechtsetzungskomptenz der Union als Schranke des allgemeinen Freizügigkeitsrechts444
5. Teil: Thesen und Ausblick449
A. 1. Teil: Die Unionsrechtsordung als System450
I. Institutionalisierte Methodenvielfalt450
II. Unionsrechtsordnung und Systembegriff450
1. Die Einheit der Unionsrechtsordnung450
2. Die Kohärenz der Unionsrechtsordnung451
3. Dogmatik451
B. 2. Teil: Die Dogmatik der Grundfreiheiten452
I. Grundfreiheiten als Oberbegriff für die Marktfreiheiten und das allgemeine Freizügigkeitsrecht452
II. Einheitliche Strukturen der Grundfreiheiten452
C. 3. Teil: Die Dogmatik der unionalen Kompetenzbestimmungen453
I. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als grundlegendes Strukturprinzip der Union453
II. Die Verbandskompetenzen454
III. Die Organkompetenz der Unionsgerichtsbarkeit455
D. 4. Teil: Auslegung und Kompetenz457
I. Möglichkeit und Erfordernis einer Grundfreiheitenauslegung im Lichte der Kompetenzordnung457
II. Die Auslegung des Anwendungsbereiches der Grundfreiheiten im Lichte der Verbandskompetenzen458
III. Die Rechtfertigungsprüfung als Ort eines Ausgleiches zwischen Integration und demokratischer Legitimation460
1. Funktion der Rechtfertigungsprüfung460
2. Kompetenzberücksichtigende Auslegungen der Unionsgerichtsbarkeit460
3. Grundrechte in der Grundfreiheitendogmatik460
4. Die Kompetenzordnung als vertragsimmanente Schranke der Grundfreiheiten460
a) Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als ein den Grundfreiheiten gleichrangiger Wert460
b) Die Kompetenzordnung als allgemeine Schranke der Grundfreiheiten?461
c) Geltungsausnahmen und deklaratorische Hinweise auf die mitgliedstaatliche Zuständigkeit als Schranken der Grundfreiheiten461
d) Das Fehlen einer sachbereichsbezogenen Unionskompetenz als Schranke des allgemeinen Freizügigkeitsrechts462
Literaturverzeichnis467
Sachverzeichnis499

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Verwaltungsrecht soll dem Einzelnen Schutz gewähren und der Verwaltung zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben rechtlich den Weg ordnen. Dieser Doppelauftrag sieht sich vor neuen Herausforderungen:…

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