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Haftung und Entschädigung nach Tankerunfällen auf See

Bestandsaufnahme, Rechtsvergleich und Überlegungen de lege ferenda

AutorRainer Altfuldisch
VerlagSpringer-Verlag
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl244 Seiten
ISBN9783540472155
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,99 EUR

Kritischer Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Änderung des internationalen Haftungs- und Entschädigungssystems bei Tankerunfällen auf See. Das seit 1969 bestehende und 1992 nur gering überarbeitete System geriet nach den Unfällen der 'Erika' (1999) und 'Prestige' (2002) zunehmend in die Kritik. Der Autor analysiert das internationale Haftungs- und Entschädigungssystem, die aktuelle Rechtsprechung und setzt sich hiermit auseinander.

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Leseprobe

5. Kapitel. Überlegungen de lege ferenda – die Ausgestaltung des zukünftigen Systems (S. 135-136)

A. Ausgangslage

Nachdem das derzeitige internationale System für Entschädigungen bei Tanker- und anderen Gefahrgutunfällen dargestellt und kritisch betrachtet, das amerikanische System für Ölverschmutzungsschäden als Vergleichsregelung umrissen und die aktuelle Änderungsdiskussion skizziert wurde, folgen in diesem Kapitel einige Überlegungen darüber, wie das Entschädigungssystem für Tanker- und Gefahrgutunfälle in der Zukunft aussehen könnte und sollte. Die Anforderungen an ein solches System wurden im Laufe der Arbeit bereits angesprochen767.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist das derzeitige internationale Haftungs- und Entschädigungsregime. Darüber hinaus wird untersucht, ob sich Alternativen für einen effektiveren Schadensausgleich anbieten. In Frage kommen diese vor allem auf zwei Ebenen. Zum einen stellt sich hinsichtlich des Grundsystems die Frage, ob sich zu einem zweistufigen Ausgleich über eine primäre Haftung in Kombination mit der Absicherung durch einen Fonds eine zweckmäßigere Alternative bietet.

In Frage käme die Reduzierung des Systems auf einen einstufigen Ausgleich, z.B. ausschließlich durch einen Fonds oder eine alleinige Haftung, oder die Erweiterung des Systems durch die Einführung einer zusätzlichen Entschädigungskomponente auf einer dritten Stufe. Auf der anderen Seite muss in die Überlegungen mit einbezogen werden, ob ein Kompensationssystem mit den gewünschten Inhalten tatsächlich auf internationaler Ebene durchgesetzt werden kann. Sollten Zweifel daran bestehen, müsste überlegt werden, ob sich als Alternative die Schaffung eines eigenständigen Haftungsregimes auf europäischer Ebene anbietet oder zu Gunsten der internationalen Wirkung des Regimes entsprechende inhaltliche Einschränkungen hingenommen werden sollten.

B. Grundsätzliche Systemüberlegungen

Zunächst wird betrachtet, welches Grundsystem dem Entschädigungsregime zu Grunde liegen soll. Soll es bei dem bisherigen zweistufigen Ausgleich und damit der Kombination aus individuellem und kollektivem Schadensausgleich bleiben? Als Alternative könnte ein Schadensausgleich auch nur auf einer der beiden Stufen vorgenommen werden. Dies könnte z.B. ausschließlich durch einen Fonds oder alleine durch eine umfassende und möglicherweise unbeschränkte Haftung geschehen. Andererseits wäre es auch denkbar, eine oder mehrere zusätzliche Stufen in das bestehende Grundsystem einzubauen, z.B. durch einen zusätzlichen freiwilligen oder regionalen Fonds als dritte Stufe oder mittels einer Auffangentschädigung durch einen oder mehrere Staaten.

I. Einstufiger oder mehrstufiger Schadensausgleich
Betrachten wir zunächst die Möglichkeit, den Schadensausgleich auf einer einzelnen Stufe vorzunehmen. Hierzu werden im Folgenden zwei Möglichkeiten betrachtet. Zum einen der individuelle Schadensausgleich über eine Haftung und zweitens der kollektive Schadensausgleich z.B. durch einen Fonds.

1. Ausschließlich individueller Schadensausgleich mittels Haftung?
Zunächst erscheint es naheliegend, den Schaden durch die Haftung des Verursachers zu ersetzen. Der Überlegung liegt der Gedanke des Verursacherprinzips („polluter pays"-rule) zu Grunde, nach dem der Schadensverursacher für die von ihm verursachten Schäden einzustehen hat. Dadurch würde insbesondere die Präventivwirkung der Haftung unmittelbar zum Tragen kommen. Allerdings erscheint es fraglich, ob alleine durch eine Haftung ein vollständiger Schadensausgleich gewährleistet werden kann. Ohne eine Pflichtversicherung, wie die Übereinkommen sie bereits an die Haftung knüpfen, wäre dies immer von der Leistungsfähigkeit des Schädigers abhängig und damit häufig problematisch. Knüpft man die Haftung hingegen an eine Haftpflichtversicherung, wäre die Durchsetzbarkeit der Ansprüche insoweit gesichert – allerdings auch nur insoweit.

Die Verlässlichkeit der Durchsetzung hängt dann von der Eintrittspflicht der Versicherung und mithin von der Höhe der Deckung im Schadensfalle ab. Um den eingangs aufgestellten Anforderungen gerecht zu werden, müsste die Haftung und deren Absicherung durch die Versicherung oder eine ähnliche Sicherheit damit idealerweise unbegrenzt sein. Ob sich eine derartige Versicherung in der Praxis etablieren könnte, scheint aber unklar. Zudem wäre fraglich, ob dies zu wirtschaftlich tragbaren Prämien geschehen könnte.

Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis20
Einleitung24
1. Kapitel. Die aktuellen Regelungen auf internationaler Ebene26
A. Das Internationale Haftungs- und Entschädigungssystem bei Ölschäden26
I. Allgemeines und Vorgeschichte26
II. Das Haftungsübereinkommen von 199229
III. Das Fondsübereinkommen von 199269
IV. Das Protokoll von 2003 zur Errichtung des Supplementary Fund77
V. Das Bunkerölübereinkommen 200179
B. Haftung und Entschädigung für Schäden durch den Transport von anderen gefährlichen und schädlichen Stoffen – Das HNS-Übereinkommen81
I. Allgemein81
II. Anwendungsbereich82
III. Haftungsteil, Art. 7-12 HNS-Übk.86
IV. Entschädigungsteil, Art. 13-36 HNS-Übk.91
V. Prozessuale Fragen95
C. Zusammenfassung zu Kapitel 196
2. Kapitel. Zwischenbilanz: Erfüllen die Übereinkommen ihre Ziele?100
A. Definition der Ziele100
B. Angemessenheit des Schadensersatzes101
I. Inhalt des Schadensersatzes101
II. Umfang des Schadensersatzes102
C. Vollständige Durchsetzbarkeit der Ansprüche105
D. Zügiger Ersatz106
E. Präventivwirkung106
F. Ergebnis zu Kapitel 2107
3. Kapitel. Ein Blick in die USA – der US Oil Pollution Act von 1990110
A. Allgemeines110
B. Anwendungsbereich111
I. Sachlicher Anwendungsbereich111
II. Räumlicher Anwendungsbereich112
III. Zeitlicher Anwendungsbereich113
C. Haftungsbegründung113
D. Haftungsausschluss114
E. Haftungsumfang115
I. Beschränkte Haftung115
II. Unbeschränkte Haftung116
F. Inhalt und Wirkung der Haftung119
I. Wirkung gegenüber anderen Regelungen119
II. Haftende Personen121
III. Gegenstand der Haftung123
G. Versicherungspflicht132
H. Der Oil Spill Liability Trust Fund134
I. Prozessuale Fragen136
I. Gerichtsbarkeit136
II. Verjährung137
J. Exkurs: Das Recht Kaliforniens – der Lempert-Keene-Seastrand Oil Spill Prevention and Response Act137
K. Zusammenfassung zu Kapitel 3138
4. Kapitel. Die aktuelle Änderungsdiskussion142
A. Überlegungen auf Europäischer Ebene142
I. Errichtung eines zusätzlichen Entschädigungsfonds in Europa – COPE-Fonds144
II. Verbesserung der internationalen Haftungsregeln144
III. Notfalls Einführung eigener europäischer Haftungsregeln146
IV. Sonstiges147
B. Überlegungen auf Internationaler Ebene147
I. Erhöhung der maximalen Entschädigungssummen – Supplementary Fund147
II. Verbesserung der Haftungsregeln148
III. Erweiterung der Erstattungsfähigkeit von Umweltschäden151
IV. Sonstiges153
C. Zusammenfassung zu Kapitel 4154
5. Kapitel. Überlegungen de lege ferenda – die Ausgestaltung des zukünftigen Systems158
A. Ausgangslage158
B. Grundsätzliche Systemüberlegungen158
I. Einstufiger oder mehrstufiger Schadensausgleich159
II. Potentielle Lastenträger161
C. Einzelüberlegungen – die Eckpfeiler des Systems163
I. Haftung163
II. Entschädigung durch Fonds199
III. Verhältnis von Haftung und Fonds – ein haftungsersetzender oder primärer Fonds als Alternative?206
IV. Zusätzliche Absicherung – Auffangfonds oder staatliche Ausfallhaftung?208
D. Inhalt des Schadensersatzes213
I. Der Ersatz von Vermögensschäden213
II. Der Ersatz von Umweltschäden214
E. Sonderfragen239
I. Schäden auf hoher See239
II. Verfahrensfragen – Ein internationales Gremium als Auslegungsinstanz?241
F. Ergebnis zu Kapitel 5 und Vorschläge de lege ferenda247
Schlussbemerkung252
Literaturverzeichnis254

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