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Hans Globke (1898-1973)

Beamter im Dritten Reich und Staatssekretär Adenauers

AutorErik Lommatzsch
VerlagCampus Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl445 Seiten
ISBN9783593407616
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis35,99 EUR
Als Konrad Adenauer 1953 Hans Globke zu seinem Staatssekretär bestellte, wusste er um dessen umstrittene Vergangenheit. Globke war im Dritten Reich Ministerialbeamter und hatte den ersten Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen verfasst. Gleichzeitig konnte er nachweisen, dass er sich als Informant oppositioneller Kreise betätigt und für Verfolgte eingesetzt hatte. Anhand des lange unzugänglichen Nachlasses Globkes sowie von Dokumenten aus zahlreichen in- und ausländischen Archiven zeichnet Erik Lommatzsch den Werdegang Globkes von der Weimarer Republik über den Nationalsozialismus bis zum Vertrauten des ersten Bundeskanzlers nach. Er war weder die geheimnisumwitterte »graue Eminenz «, als die ihn die Medien bis heute gern darstellen, noch war er der NS-Verbrecher, als der er in einem Schauprozess der DDR in Abwesenheit verurteilt wurde. Ebenso wenig jedoch war er der Widerstandskämpfer, als der er sich mitunter darzustellen versuchte. Jenseits seiner individuellen Geschichte steht er für viele Beamte im Nationalsozialismus und in der späteren Bundesrepublik: ein konservativer Staatsdiener, dessen Handlungsspielraum begrenzter war, als viele wahrhaben wollen.

Erik Lommatzsch, geb. 1974, Dr. phil., studierte an den Universitäten Leipzig und Bologna Mittlere und Neuere Geschichte, Alte Geschichte und Politikwissenschaft. 2006 wurde er an der Universität Leipzig promoviert.

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Leseprobe
Einleitung 1. Annäherungen an Hans Globke 1. Seit 1935 war die Personalakte des Oberregierungsrates Fritz Hoch praktisch nicht mehr greifbar. Der mehrfachen Anforderung dieser Akte konnten die Registraturbeamten des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Inneren nicht nachkommen, stets befand sie sich irgendwo 'im Geschäftsgang' oder war 'nicht auffindbar'. Andererseits tauchte sie immer dann in der Registratur auf, wenn sie gerade niemand benötigte. Was sich hier für die meisten Beteiligten als ärgerlicher Alltagszufall darstellte, war eine unspektakuläre, aber gezielte und sehr wirksame Aktion, die dem Oberregierungsrat Hoch mit Sicherheit die Stellung und mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben rettete. Für die Bewegung der Akte hatte ein Beamter des Reichsinnenministeriums gesorgt: Hans Globke. Als 'Nichtarier' und exponierter Sozialdemokrat hätte Hoch bereits im Frühjahr 1933, nach Erlass des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, seine Stellung verlieren müssen. Durch die Hilfe eines Freundes, des Landesrates Erich Schultze, konnte die bereits eingeleitete Entlassung zunächst abgewendet werden. Als 1935 die Entlassung Hochs erneut bevorstand, konnte Schultze, der inzwischen selbst wegen 'politischer Unzuverlässigkeit ' aus dem öffentlichen Dienst entfernt und dem sogar das Betreten des Ministeriums des Inneren untersagt worden war, sich nicht mehr direkt für Hoch verwenden. Der mit Schultze befreundete Rechtsanwalt Ludwig Bielschowsky übernahm es daraufhin, innerhalb des Ministeriums nach Beamten zu suchen, die sich für Hoch verwenden könnten. Von Schultze selbst sowie vom Berliner Dompropst Bernhard Lichtenberg war ihm ganz besonders der Oberregierungsrat Hans Globke empfohlen worden. Hans Globke, selbst nicht in der Personalabteilung beschäftigt, vermittelte Bielschowsky den Kontakt zu Amtsrat Wolter, einem Sachbearbeiter der Personalabtei lung. Wolter war es dann, der auf Anregung Globkes die Personalakte Hochs verschwinden und wieder auftauchen ließ. 2. Recht kurzfristig musste der Ministerialdirektor Hans Globke im Juni 1953 nach Unterfranken reisen. Bundeskanzler Adenauer war verärgert, vor allem aber besorgt über das Gebaren des Würzburger Bischofs Julius Döpfner. Dieser hatte sich geweigert, gemeinsam mit einem evangelischen Geistlichen eine neu errichtete Zuckerfabrik in Ochsenfurt zu weihen. Die Geschichte, die auf den ersten Blick eher anekdotischen Charakter aufweist, barg jedoch die Gefahr von vergleichsweise großen Auswirkungen. Durch diesen und verschiedene ähnlich geartete Kleinkriege zwischen den Konfessionen war deren Verhältnis stark belastet. In der Öffentlichkeit fanden derartige Auseinandersetzungen ein starkes Echo. Aber gerade auf den Zusammenhalt von Protestanten und Katholiken war die CDU angewiesen, da sie sich als christliche Partei, unabhängig von der jeweiligen Konfession, geschlossen gegen die anderen weltanschaulichen Lager positionieren wollte und zudem Konkurrenz von Parteien zu befürchten hatte, die konfessionell einseitig ausgerichtet waren. Vor allem in Anbetracht der im September 1953 anstehenden Bundestagswahl konnten dem Kanzler derartige Aktionen von kirchlichen Würdenträgern wie Julius Döpfner alles andere als willkommen sein. Um zu vermitteln und um den Würzburger Bischof zum Einlenken zu bewegen, schickte er Hans Globke, der informell wohl schon zu dieser Zeit sein erster Mann im Bundeskanzleramt war. Globke fuhr nach Würzburg und sprach bei dem von ihm im Übrigen nicht allzu hoch geschätzten Döpfner vor. Verborgen blieb das indirekte Eingreifen des Bundeskanzlers in diese Angelegenheit zwar nicht, aber so weit wie möglich hatte man sich um Geheimhaltung bemüht. Ein Bekannter Globkes aus der Zeit im Reichsinnenministerium, der inzwischen in Würzburg tätig war, beklagte sich, dass er von Globkes Reise erst im Nachhinein aus der Zeitung erfahren habe. Globke konnte Döpfner zum Einlenken bewegen; unter anderem wurde eine Erklärung veröffentlicht, in der der Bischof sein prinzipielles Eintreten für den konfessionellen Zusammenhalt betonte. Eine rasche Sinneswandlung war da vollzogen worden. 3. Am 23. Juli 1963 erging das Urteil. Der 1. Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR sprach 'Hans, Josef, Maria Globke, Staatssekretär im Bundeskanzleramt der deutschen Bundesrepublik', wegen 'in Mittäterschaft begangenen fortgesetzten Kriegsverbrechens und Verbrechens gegen die Menschlichkeit in teilweiser Tateinheit mit Mord' schuldig. Lebenslanges Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit waren dafür vorgesehen - eine Verurteilung, die angesichts der Tatsache, dass die DDR keinen Zugriff auf Globke hatte, symbolischen Charakter trug. Beispielhaft steht jede der drei Episoden für einen der Ausgangspunkte, von denen aus eine Annäherung an Hans Globke möglich wäre, oder anders gesagt, jede der drei Episoden steht für eines der Bilder, welche von ihm überliefert und im Bewusstsein der Nachwelt, sei es in der Wissenschaft, sei es in der historisch interessierten Öffentlichkeit, verankert sind. Da ist zum einen der Ministerialbeamte, der während der gesamten Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft im Reichsministerium des Inneren Dienst tat, ohne überzeugter Nationalsozialist zu sein, dies aber wohl zu verbergen wusste. Dabei nutzte er seine Position, um vom Regime Verfolgten und Entrechteten so weit wie möglich zu helfen. Zum zweiten ist da der Mann im Bundeskanzleramt, zunächst Ministerialdirektor, seit 1953 Staatssekretär, der Mann hinter Adenauer, sein vielleicht wichtigster Mitarbeiter, der den Kanzler mit seinen organisatorischen Fähigkeiten und seiner immensen Arbeitskraft unterstützte, großen Einfluss auf die personelle Besetzung verschiedenster Positionen nahm und - wie gezeigt - im Konfliktfall zu geräuschloser Vermittlung eingeschaltet wurde oder, wenn man so will, um Abweichler, die Adenauer als Angehörige des eigenen Lagers betrachtete und benötigte, wieder auf Linie zu bringen. Bezeichnenderweise war Globke von Beginn an, das heißt seit September 1949, im Kanzleramt tätig; gemeinsam mit Adenauer schied er im Oktober 1963 aus dem Dienst. Das aber wohl wirkungsmächtigste Bild, welches von Globke vorherrscht, wird durch das Urteil des Obersten Gerichts der DDR repräsentiert. Globke wird hier als einer der Schreibtischtäter des Dritten Reiches charakterisiert, mitverantwortlich für das Verbrechen des Holocausts an der jüdischen Bevölkerung, zu verorten gleich hinter Adolf Eichmann. Und zu allem Überfluss wurde es ihm dann auch noch ermöglicht, in der Bundesrepublik in höchste Positionen aufzusteigen. Vorweggenommen sei, dass die beiden ersten hier aufgezeigten Bilder - Globke als Helfer für im Dritten Reich Verfolgte und Globke als wichtiger Mitarbeiter des Bundeskanzlers, der sich ganz in den Dienst der Umsetzung von Adenauers Politik stellte - etwas für sich haben, wenn auch sicher nicht in der oben umrissenen Absolutheit. Wenig hingegen hat Globke mit einem Schreibtischtäter des Dritten Reiches gemein. Er wurde von den politischen Gegnern Adenauers, sowohl in der Bundesrepublik als auch außerhalb, hier insbesondere von der DDR, instrumentalisiert. Der von ihm verfasste Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen sowie die Tatsache, dass er als höherer Beamter des Dritten Reiches das Regime zwangsläufig auch unterstützte, werden jedoch, trotz aller Argumente, die zu Globkes diesbezüglicher Verteidigung angeführt werden können, als belastende Momente bleiben. Gegen Globke wurden von verschiedenen Seiten Kampagnen in Gang gesetzt. Hält man sich deren Ausmaß und den Aufwand, mit dem sie betrieben wurden, vor Augen, so hatten sie vergleichsweise wenig greifbaren Einfluss auf sein Wirken. Aus diesem Grund sollen die Kampagnen hier nicht zentraler Gegenstand sein. Das überlieferte Material würde eine eigene Studie rechtfertigen, die Globke jedoch nicht mehr als handelndes Subjekt, sondern nur noch als behandeltes Objekt zum Gegenstand hätte. Die Kampagnen kommen in dieser Arbeit zwar zur Sprache, werden aber nicht erschöpfend dargestellt und analysiert. Vor allem entgeht man so der Gefahr, Globkes facettenreiches Wirken, welches so recht erst in der Zeit im Bundeskanzleramt zum Ausdruck kam, zu stark auf die Frage der 'Verstrickungen ' im Dritten Reich beziehungsweise die Rechtfertigung für diese Tätigkeit zu fokussieren. In diesem Buch wird das politische Wirken und Handeln Hans Globkes dargestellt und untersucht. Dabei werden die verschiedenen Stationen seines Lebens- und Berufsweges aufgezeigt, wobei letzterer im Vordergrund steht. Globke war von Anfang an im politischen Bereich tätig und arbeitete an der Gestaltung der Politik mit, war aber selbst nie Entscheidungsträger im größeren Rahmen oder gestaltender Politiker. Um eine Spitzenstellung als politisch Handelnder hat er sich nie bemüht. In den Grenzen, die ihm seine jeweilige Position steckte, gab es aber immer Handlungsspielräume, die er nutzte. Diesen Handlungsspielräumen soll das Hauptaugenmerk gelten.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhalt8
Einleitung10
1. Annäherungen an Hans Globke10
2. Das Bild über und der Forschungsstand zu Hans Globke13
3. Quellengrundlagen20
4. Methodische Probleme21
I. Jugend, Ausbildung und erste berufliche Stationen (1898–1929)26
II. Im Reichs- und Preußischen Ministerium des Inneren (1929–1945)44
1. Der berufliche Werdegang44
2. Globkes Stellung zum Nationalsozialismus und das berufliche Umfeld56
3. Einflussnahme auf die Gesetzgebung66
4. Hilfe in Einzelfällen81
5. Zusammenwirken mit der Opposition87
Zwischenbetrachtung I94
III. Neuanfang und Stabilisierung (1945–1949)105
1. Werdegang und Stationen Globkes bis zum Eintritt ins Bundeskanzleramt105
2. Globkes Entnazifizierung109
3. Ausarbeitungen für die Besatzer120
4. Globke als Aussteller von »Persilscheinen«127
5. Globke als Zeuge für Stuckart136
6. Personalplanungen für die Bundesverwaltung143
Zwischenbetrachtung II158
IV. Im Bundeskanzleramt (1949–1963)161
1. Globke und Adenauer161
2. Informationen und Informationspolitik179
3. Organisation und Entwicklung des Bundeskanzleramtes191
4. Parteien216
5. Regierungs- und Koalitionsbildung240
6. Kirchen und konfessionelle Probleme263
7. Die Präsidentschaftskrise des Jahres 1959281
8. »Ausflüge«: Außen- und Deutschlandpolitik300
Zwischenbetrachtung III308
V. Exkurs: Angriffe, Kampagnen und Diffamierungen311
VI. Im Ruhestand noch immer gefragt (1963–1973)324
Globke – ein »zweiter Mann« mit Handlungsspielräumen334
Anmerkungen345
Abkürzungen und Siglen406
Quellen und Literatur410
Dank435
Personenregister437
Bildnachweise446

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