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E-Book

Individual-strategische Facetten einer optimalen Immobilienfinanzierung

Kleine Schritte zum großen Ziel

AutorDietmar Kern
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl99 Seiten
ISBN9783668278738
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Fachbuch aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Wer heutzutage auf der Suche nach einer optimalen Immobilienfinanzierung für sein neues Zuhause ist, der bekommt in der Regel Finanzierungsangebote entweder in Form eines Annuitätendarlehens oder aber in Form eines Tilgungsdarlehens. Bei diesen Darlehensformen wird - im Gegensatz zur Bausparfinanzierung - neben einem Zinssatz ein Anfangstilgungssatz mit dem Darlehensnehmer vereinbart. Diese dient dazu, die Höhe der anfänglichen Rückzahlung zu regeln. Liegen der Tilgungssatz und die monatlich zu zahlende Rate entsprechend hoch - was die momentane vorherrschende Niedrigzinsphase zulässt - desto schneller erfolgt auch die Entschuldung und einhergehend die Verkürzung der Gesamtlaufzeit des Hypothekendarlehens. Meist nehmen Bauherren neben diesen Finanzierungsformen auch noch einen oder mehrere Bauspar-verträge mit ins Boot. Denn gerade das Bausparen hat in Deutschland bereits Tradition und spielt daher bei fast jeder Finanzierung eine teilweise mit entscheidende Rolle bei der Gesamtfinanzierung. Aktuelle Statistiken der Bausparkassen bestätigen diesen Trend, denn immerhin rund 50 Prozent aller Immobilienerwerber setzen bei ihrer Finanzierung Bausparmittel ein. Dies entspricht im Durchschnitt einem Drittel aller Mittel, die für den Bau oder den Erwerb von selbst genutzten Objekten aufgewen-det werden. Daher beginnen gerade viele junge Leute bereits frühzeitig mit dem Bausparen, in dem sie ihre übrigen Gelder in private oder öffentliche Bausparkassen fließen lassen. Die Finanzierung über einen Bausparvertrag ist dabei nicht nur einfach, auch die Grundprinzipien sind bei allen Bausparkassen gleich. Zuerst schließt der Bausparer einen Bausparvertrag ab, im An-schluss daran spart dieser monatliche Beiträge an. Die Höhe dieser Beiträge wird in erster Linie durch die Höhe der gewählten Bausparsumme bestimmt. Hierbei wird bei den gegebenen Spar- und Darle-hensbedingungen stets auf einen langfristigen Sparprozess abgezielt, dennoch genießt der Bausparer gleichzeitig eine hohe Flexibilität, was vermehrte oder verringerte Sparleistungen anbelangt. So kann der Bausparer jederzeit seine monatlichen Spar- und Tilgungsleistungen der Höhe nach flexibel festlegen.

Dietmar Kern Dietmar Kern, Jahrgang 1957, Wirtschafts-, Rechts- und Steuerexperte für Wirtschaftsmedien (KEINE Rechtsberatung!), arbeitete als Lehrbeauftragter für BWL, Öffentlichkeitsarbeit, Steuerlehre, Marketing, Prozessmanagement und Rechnungswesen an der Akademie für Kommunikation (1990-1999), als Ausbilder zur Steuerfachgehilfen-Prüfung am Bildungswerk der Deutschen Angestellten-Akademie (1990-1994) sowie als Dozent für BWL, Büromanagement und Öffentlichkeitsarbeit an der Akademie für Computertraining (1995-1997). Seit mehr als 22 Jahren ist er als erfolgreicher Wirtschaftspublizist bei verschiedenen Online-Portalen tätig (IWW, Der Hausarzt, Deutsches Ärzteblatt, ZM, Diploma, Experto, Franke Media.net). Darüber hinaus ist er seit vielen Jahren Autor zahlreicher Bücher und E-Books (VBE: Erben, vererben und verschenken; Verlag Dr. Müller: Marketing für ambulante Pflegeberufe sowie Management Arztpraxis etc.). Als Autor widmet er sich hauptsächlich seinen Spezialthemen für Verbraucher wie Geldanlage, Immobilienfinanzierung, Steuergestaltungsmöglichkeiten, Erbrecht, Versicherung, Altersvorsorge, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, digitale Testaments- und Bestattungsverfügungen. Aber auch Themen zu Miet- und Arbeitsrecht, Bewerbung, Erziehung sind für ihn keine Fremdworte. DIETMAR KERN Corporate Publishing Wirtschaftspublizist, Buchautor Wirtschafts-, Rechts- und Steuerexperte Wirtschaftsmedien (KEINE Rechtsberatung !) Wirtschafts-, Personal- und Unternehmensberatung unter DATEV (EBM 2009, Vertragsarztrecht), www.scoop-aerzteberatung.de (Eheverträge, Praxisführung) und www.aerzteverlag.at ["Karriere Medizin" - Das Magazin für den persönlichen Erfolg] Gebhard-Müller-Allee 5 71638 Ludwigsburg (Württemberg) Telefon Redaktion: 07141/9 13 39 30 Fax Redaktion: 07141/9 13 39 32 mail: kern.wirtschaftspublizist@t-online.de Internet 1: www.netz-tipp.de/autoren/Kern Internet 2: http://kerndietmar.jimdo.com/ Tel. privat: 07141/9 13 39 31 Fax privat: 07141/9 13 39 32

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Leseprobe

1. Einleitung zur Bausparfinanzierung


 

Grundlagen der Bausparfinanzierung:

 

 

Quelle: Bieler/Keuser: Die Baufinanzierung, Planungshilfen, Finanzierungsformen, Verlag Verbraucher-Zentrale, ISBN 3933705762

 

Rund 50 Prozent aller Bauherren setzen auch heute noch einen Bausparvertrag zur Immobilienfinanzierung ein. Dennoch muss bei dieser Art Ansparen auf ein Eigenheim eine ganz wichtige Frage beantwortet werden: Welche Vor- bzw. Nachteile bietet ein solcher Vertrag und ist es überhaupt lohnenswert, einen solchen einzusetzen? Der Grund liegt dabei auf der Hand: Jede Immobilienfinanzierung muss als Langfristprojekt angesehen werden, von daher müssen nicht nur die Vergünstigungen stimmen. Ein Bausparvertrag muss auch zur persönlichen bzw. familiären Situation passen. Um sich diese Entscheidung zu erleichtern, bieten die meisten Bausparkassen so genannte Bausparrechner an, die einen Überblick über die Auswahl der passenden Bauspartarife erlauben.

 

Grundsätzlich lassen sich Bausparen und Bausparfinanzierung in 3 unterschiedliche Phasen einteilen. Diese wären

 

die Sparphase,

 

die Zuteilungsphase sowie die

 

Darlehensphase.

 

1.1 Die Sparphase der Bausparfinanzierung


 

Vor jedem Vertragsabschluss über einen Bausparvertrag muss sich der Kunde für eine bestimmte Bausparsumme entscheiden. Da es für diesen Fall kein besonderes Bausparrecht gibt, fällt den meisten Bausparern schon die Festlegung auf eine bestimmte Summe im Bausparvertrag schwer. Die Festlegung gilt nicht nur als sehr beratungsintensiv, es bedarf auch eines Grundlagen-Wissens, um die Besonderheiten des Bausparens zu erkennen. Denn die Ansparphase stellt nicht nur die erste und gleichzeitig grundlegende Phase dar, der Bausparer legt mit ihr auch gleichzeitig den Grundstein für sein späteres Bauspardarlehen.

 

Um sich ein solches Bauspardarlehen zu sichern, zahlt der Bausparer in der Ansparphase seines Bausparvertrages monatliche Sparbeiträge ein. Hierfür gibt es einen Regelsparbetrag; dieser liegt entweder zwischen 1,50 und 5,00 Euro pro 500 Euro Bausparsumme oder aber zwischen 0,3 und 1 Prozent des Bauspardarlehens.

 

Die meisten Standardtarife der Bausparkassen sehen hier 0,4 Prozent vor. Zudem hat der Bausparer jederzeit die Möglichkeit, die Zahlungsweise seiner Sparbeiträge flexibel zu gestalten, in dem er innerhalb der Ansparphase den Betrag erhöht oder – bei vorübergehender Arbeitslosigkeit – auch temporär aussetzen kann. Allerdings wirkt sich diese „Nichtzahlung“ auf den Zuteilungszeitpunkt des Bauspardarlehens aus. Denn:

 

Merke: Die Guthabenzinsen, die während der Ansparphase anfallen, stehen in direktem Zusammenhang mit den Zinsen, die in der Darlehensphase anfallen.

 

Auf diese Weise kann jeder Bausparer bereits innerhalb der Ansparphase Einfluss auf die Zuteilung seines Bausparvertrages nehmen. Da das Bausparsystem selber erst durch die Vorleistung aller Bausparer innerhalb der Ansparzeit finanziert werden kann, muss allerdings eine Mindestsparzeit erfüllt werden, die in der Regel zwischen 18 und 24 Monate beträgt. Andererseits hat der Bausparer jederzeit die Möglichkeit, sein Mindestsparguthaben, das in der Regel zwischen 40 und 50 Prozent des Bauspardarlehens liegen sollte, durch regelmäßige Einzahlungen schneller zu erreichen.

 

Ist die Ansparphase abgeschlossen, erfolgt die zweite Phase, nämlich die der Zuteilung. Um in die zweite Phase zu gelangen, müssen folgende Gegebenheiten erfüllt sein:

 

die Mindestsparzeit muss erfüllt sein,

 

das Mindestsparguthaben muss erreicht sein,

 

es muss genügend Kapital bei der Bausparkasse vorhanden sein.

 

Nur wenn diese drei Voraussetzungen durch den Bausparer erfüllt sind, kommt es letztlich auch zur Zuteilung des Darlehens. Dabei gib es eine Reihenfolge bei der Zuteilung, die durch eine Bewertungszahl geregelt wird. Und genau diese Bewertungszahl richtet sich zum einen nach der Anspardauer, zum anderen nach dem Guthaben der gesamten Bausparer. In der sich anschließenden Darlehensphase des Bausparvertrages zahlt der Bausparer dann die festgelegten Zins- und Tilgungsraten zurück. Zudem hat der Bausparer innerhalb der Darlehensphase die Möglichkeit, auch kostenfreie Sondertilgungen vorzunehmen.

 

1.1.1 Die Zuteilungsphase der Bausparfinanzierung


 

Auf die Ansparphase folgt dann die Zuteilungsphase, in der es dann zur Bereitstellung des Bauspardarlehens durch die Bausparkasse kommt. Ein Bausparguthaben kann jedoch nur dann bereitgestellt werden, wenn die Mindestsparzeit und der Mindestsparbeitrag erreicht wurden und der Bausparkasse genügend Kapital zur Darlehensgewährung zur Verfügung steht. Dabei kann es immer wieder zu Verzögerungen kommen, insbesondere, wenn innerhalb der Zuteilungsphase gerade viele Verträge zuteilungsreif werden. Dann wird die Reihenfolge der Zuteilung mit Hilfe der Bewertungszahl geregelt. Dabei kann es zu Verzögerungen von bis zu sechs Monaten kommen.

 

Entsprechend kann aber auch der umgekehrte Fall eintreten. Fließen nämlich der Bausparkasse viele neue Sparraten zu, dann kann es dadurch wieder zu einer Verkürzung der Wartezeit kommen. In aller Regel liegen aber zwischen dem Erreichen der Mindestzulassungsvoraussetzungen und der tatsächlichen Zuteilung generell einige Monate. Diese Verzögerung sollte deshalb durch den Bausparer unbedingt bei seiner Gesamtfinanzierung mit berücksichtigt werden. Für den Fall der Zuteilung wird eine Darlehensgebühr fällig. Diese liegt in der Regel zwischen zwei und drei Prozent und wird dem Darlehensbetrag zugeschlagen.

 

Die Bewertungszahl innerhalb der Zuteilungsphase spiegelt daher nicht nur die individuelle Sparleistung des Bausparers selbst, sondern auch den Erfolg der Bausparkassen wider. Ob die Bausparkasse Erfolge erzielt, hängt dabei entscheidend vom Neukundengeschäft ab, gleichzeitig aber auch von den Rückläufen von Kapital aus Krediten. Daher ist bei der Wahl der Bausparkasse auch auf die Kosten- struktur zu achten, gerade in diesem Bereich gibt es erhebliche Unterschiede. Denn gerade die Kostenstruktur unterscheidet eine gute Bausparkasse von einer weniger guten.

 

Merke: Die Bausparkassen dürfen gegenüber dem Bausparer keinen Zuteilungstermin während der Ansparphase nennen.

 

Allerdings liefern die Bausparkassen zwischenzeitlich sehr genaue Schätzungen, welche Bewertungszahl erreicht werden muss, damit es zu einer Zuteilung der Bausparsumme kommt. Auf diese Weise besteht durch den Bausparer immer noch die Möglichkeit, innerhalb seiner Sparphase Sonderzahlungen zu leisten, um hierdurch früher in den Genuss seines Darlehens zu kommen. Da Bausparer jedoch grundsätzlich mit einer Verzögerung zu rechnen haben, die sich zwischen der Zuteilungszusage und der Auszahlung ergibt, muss vielfach eine Zwischenfinanzierung eingeplant werden. Denn die Zuteilungszusage wird fast immer nach dem so genannten Stichtagsprinzip festgelegt.

 

Zwar haben Bausparer in der Zwischenzeit das Recht auf Schnellspartarife, bei denen es zu einer sofortigen Zuteilung kommt. Dafür muss der Bausparer allerdings deutlich höhere Kosten hinnehmen.  Gerade bei Abschlüssen in jungen Jahren sollten Verträge mit relativ kleinen Bausparsummen gewählt werden, denn diese sind dann schon in einem überschaubaren Zeitraum zuteilungsreif. Steht dann ein Eigentumserwerb an, kann der Bausparvertrag aufgestockt und weiter bespart werden. Ist hingegen eine Zuteilung deshalb nicht möglich, weil das Mindestguthaben noch nicht angespart ist, kann wiederum die Bausparsumme herabgesetzt werden. Auf diese Weise lassen sich die Zuteilungsaussichten wieder verbessern. In diesem Zusammenhang muss aber erwähnt werden, dass mit der Herabsetzung auch das erforderliche Mindestguthaben abgesenkt wird, so dass eine eventuelle Finanzierungslücke wieder durch ein anderweitiges Darlehen geschlossen werden muss.

 

Nach Erreichen des Mindestguthabens sollte der Bausparvertrag nicht weiter hinaus bespart werden, denn hierdurch verringert sich der Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen, wenn die auszuzahlende Bausparsumme konstant bleibt. In allen anderen Fällen wird das Mindestguthaben nach rund 8 Jahren und 9 Monaten erreicht. Sowohl beim Abschluss des Bausparvertrages als auch bei der Auszahlung des Darlehens fallen Gebühren an. Die Abschlussgebühren liegen je nach Tarif zwischen 1 und 1,6 Prozent der Bausparsumme, bei der Auszahlung des Darlehens wird eine einmalige Gebühr fällig, diese liegt in einer Höhe von 2 bis 3 Prozent des Darlehensbetrages. Daneben stellt die Bausparkasse auch noch jährliche Kontoführungsgebühren in Rechnung, die je nach Bausparkasse unterschiedlich ausfallen.

 

1.1.2 Die Darlehensphase der Bausparfinanzierung


 

Ist die Zuteilungsphase abgeschlossen, folgt hierauf die Darlehensphase. Während dieser Zeit muss der...

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