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E-Book

Individualisierung von Kollektivleistungen

Strategische Optionen für Wirtschaftsverbände

AutorUlrich Lotz
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl360 Seiten
ISBN9783834999269
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis62,99 EUR
Ulrich Lotz entwickelt einen neuen Betrachtungsansatz zur Schaffung von Nutzentransparenz bei verbandlichen Kollektivleistungen und zeigt strategische Optionen auf, mit deren Hilfe Wirtschaftsverbände individualisierte, mit Alleinstellungsmerkmalen ausgestattete Strategien entwickeln, selektieren und situationsadäquat implementieren können.

Dr. Ulrich Lotz promovierte bei Prof. Dr. Dieter Witt an der Technischen Universität München, Fachgebiet Dienstleistungsökonomik. Er ist als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bundesverbands Betonbauteile Deutschland e.V., Bonn, sowie in der Geschäftsführung von Verbänden und Serviceorganisationen der Baustoffindustrie in Süddeutschland tätig.

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Leseprobe
3.4.7.3 Ausschluss im Rahmen der Sozialpolitik (S. 145-146)

Mehrfach geäußert wurde der Vorschlag, Tarifverträge keinesfalls für allgemeinverbindlich zu erklären. Allgemeinverbindliche Tarifverträge haben zwar zur Folge, dass einzelne Strukturelemente von Rahmentarifverträgen oder Verhandlungsergebnisse von Lohn- und Gehaltstarifverträgen, die von Mitgliedern eher als „Belastung" empfunden werden, auch Nichtmitglieder treffen, was jedoch zu einer Solidarisierung „in der falschen Richtung", nämlich der Mitglieder mit den Nichtmitgliedern führen könnte. Ebenfalls als unmöglich erweist sich unter dem Institut der Allgemeinverbindlichkeit die sozialpolitische Flexibilisierungsalternative einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft), da allgemein verbindliche Tarifverträge immer branchenweit gelten.

Diese Zielsetzung wird in der Regel von der Verhandlungsgegenseite der Wirtschafts- beziehungsweise Arbeitgeberverbände, den Gewerkschaften, vertreten, die dies mit der Forderung nach gleichen Arbeitsbedingungen begründen. Darüber hinaus fördern sie diese Sichtweise gegenüber der Arbeitgeberseite mit dem Argument, auf diese Weise könne eine Flucht ins „Sozialdumping" durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband vermieden werden, was zudem die Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder in Arbeitgeberverbänden relativ verschlechtere.

Eine nochmalige Steigerung hin zu einer geradezu perfiden Argumentation bot in diesem Kontext ein weiteres Beispiel aus dem Alltag tariflicher Auseinandersetzungen: Die in Tariferhandlungen arbeitgeberseitig immer wieder aufgestellte – und in der Regel verhandlungstaktisch utopische – Forderung nach lohn- und gehaltspolitischen Null- oder Minusrunden scheint wohl in jüngerer Zeit sogar auf Gehör bei Gewerk schaften zu stoßen, allerdings unter der Bedingung, dass dies nur für Arbeitnehmer ohne Mitgliedschaft in der jeweils zuständigen Gewerkschaft gelten möge, während Gewerkschaftsmitglieder in den Genuss von Verbesserungen kommen sollten.

Derartige „Anwerbeprogramme" der Gewerkschaften durch die Arbeitgeberseite scheinen jedoch bisher kaum auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein, da Gewerkschaftsmitglieder zum Teil ohnehin umfangreichere Schutzrechte als nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer genießen und eine weitere Entflexibilisierung ihrer Handlungsmöglichkeiten nicht dem Interesse der Arbeitgeber entspricht. Mehrfach angeführt wird das Argument, dass mit der sozialrechtlichen „Sicherheit" im Rahmen von Tarifverträgen als gewährte Kollektivleistung auch eine kostenlose arbeitsrechtliche Beratung oder Prozessvertretung verbunden sei, letztendlich Individualleistungen damit im Paket erbracht würden.

Letzteres kann jedoch auch Mitgliedern ohne Tarifbindung gewährt werden, wenn gleich sich mittelfristig beispielsweise durch die individuelleren Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen für OT-Mitglieder ein Mehraufwand in der Betreuung für den Wirtschafts- oder Arbeitgeberverband ergeben könnte. Tarifverträge ohne Allgemeinverbindlichkeitserklärung bieten jedoch im positiven Sinn die Chance, Vorteile aus sozialrechtlichen Regelungen auf Mitglieder einzugrenzen und erreichte Flexibilisierungen, die zu Kostenentlastungen führen können, als monetär quantifizierbaren Nutzen gegenüber aktuellen und potenziellen Mitgliedern zu vermitteln.

3.4.7.4 Ausschluss im Rahmen von Informationsservices Wirtschaft und Recht

Zahlreiche Kollektivleistungen aus dem Bereich Wirtschaft und Recht lassen sich per se auf die Mitglieder begrenzen, da sie ohnehin nur für dieses Kollektiv erbracht werden, wie Verbandszeitschriften, Rundschreiben, die Bereitstellung branchenspezifischer Marktdaten oder Seminare. Hier lässt sich der individuelle Nutzen vergleichsweise einfach vermitteln, indem beispielsweise die Kosten einer Informationsbeschaffung oder Serviceleistung freier Anbieter gegenübergestellt werden. Ein Medium, das einen offensiven Umgang mit der Ausgrenzung von Nichtmitgliedern ermöglicht, stellt das Internet dar. Ein antwortender Wirtschaftsverband arbeitete mit so genannten „Teaser"-Headlines, Schlagzeilen, die wie „Appetithäppchen" auf besonders neue und vorteilhafte Informationen hinweisen. Klickt der Interessent auf „weiter", so landet er am Eingangsportal des codegesicherten Mitgliederbereichs, an der (für Nichtmitglieder verschlossenen) Pforte des Intranets der Mitglieder, was ihn zu einer Rückfrage an den Wirtschaftsverband per E-mail-Anfrage bewegen soll.
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort6
Vorwort7
Inhaltsverzeichnis8
Abbildungsverzeichnis13
Abkürzungsverzeichnis16
1. Einführung18
2. Grundlegung: Untersuchungsobjekt und konzeptioneller Rahmen28
3. Analyse zur Individualisierung von Kollektivleistungen bei Wirtschaftsverbänden106
4. Generierung von Individualisierungsstrategien für Wirtschaftsverbände179
5. Selektion und Implementierung von Individualisierungsstrategien232
6. Schlussbetrachtung und Ausblick284
Anhang288
Literaturverzeichnis314

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