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Infrastrukturen als soziale Ordnungsdienste

Ein Beitrag zur Gesellschaftsdiagnose

AutorEva Barlösius
VerlagCampus Verlag
Erscheinungsjahr2019
Seitenanzahl217 Seiten
ISBN9783593441948
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis30,99 EUR
Kioske, Bankautomaten, Versicherungen, Ökosysteme und sogar Denkmuster: Gegenwärtig wird alles Mögliche zur Infrastruktur erklärt. Dieses Buch fragt, welche gesellschaftliche Transformation sich darin äußert; denn das Regime der Infrastrukturen ist darauf ausgelegt, eine bestimmte sozial-räumliche Ordnung zu realisieren. Wenn Infrastrukturen als soziale Ordnungsdienste fungieren, dann eignen sie sich, so die These dieses Buches, zur Gesellschaftsdiagnose. Anhand von vier Fallstudien - der Verdörflichung von Infrastrukturen, der Temporalisierung von Entfernungen, dem Wandel der Staatsaufgaben und der Infrastrukturierung von Forschung - untersucht Eva Barlösius, was Infrastrukturen gesellschaftlich leisten. Und sie diskutiert, warum für die Wissensgesellschaft ein infrastrukturelles Regime notwendig ist, das sich von dem der wohlfahrtsstaatlichen Industriegesellschaft unterscheidet.

Eva Barlösius ist Professorin für Makrosoziologie und Sozialstrukturanalyse im Institut für Soziologie an der Leibniz Universität Hannover (LUH). Sie hat das Leibniz Center for Science and Society an der LUH gegründet, das interdisziplinäre Forschung über Strukturen und Prozesse der Wissensgesellschaft betreibt. Ihre Forschungsschwerpunkte sind soziale Ungleichheiten, Soziologie des Essens und Wissenschaftssoziologie.

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Leseprobe
1.Einleitung: Der gesellschaftsdiagnostische Gehalt von Infrastrukturen Um sogleich Missverständnissen vorzubeugen: Hier wird keine soziologische Gesellschaftsdiagnose präsentiert, mit der behauptet wird, dass wir in einer »Infrastrukturgesellschaft« leben. Es ist aber zu beobachten, dass gegenwärtig alles Mögliche zur Infrastruktur erklärt wird. So wurden in den vergangenen Jahren beinahe alle Versorgungseinrichtungen, einschließlich Medien und Kultur, Finanz- und Versicherungswesen, staatlicherseits als »kritische Infrastrukturen« eingestuft, und es wurde eine »nationale Strategie« zu deren Schutz verabschiedet (BMI 2009). In ländlichen Regionen zählen nunmehr neben klassischen Einrichtungen wie Dorfläden und Arztpraxen auch Gasthäuser, Bankautomaten und Kioske zur »daseinsvorsorgenden Infrastruktur« (Kersten et al. 2012a; 2012b). Selbst Denkstile und -muster tituliert man mittlerweile als »mentale Infrastrukturen«, um ihr Beharrungsvermögen zu akzentuieren (vgl. Welzer 2011). In der Philosophie hat sich der Terminus »Infrastructures of Responsibilty« eingebürgert, mit dem die moralischen Aufgaben von Institutionen bezeichnet werden (Williams 2006). Zu beobachten ist weiterhin, dass Forschungsmethoden, -daten, und -instrumente zunehmend nicht mehr als Teil der Forschung betrachtet, sondern den wissenschaftlichen Infrastrukturen zugerechnet werden (vgl. Barlösius 2016a). Offenbar wird der Bezeichnung als Infrastruktur derzeit besonders große Bestimmtheit und Aussagekraft zugetraut. Allerdings wird gegenwärtig, wie diese kleine Aufzählung illustriert, Infrastruktur als geradezu beliebig dehnbarer und auslegbarer Begriff verwendet. Diese Verwendungsweise unterscheidet sich grundlegend von seinem ursprünglichen Gebrauch, der einzig große technische Einrichtungen umfasste, wie Talsperren, Eisenbahnen oder Wasser- und Elektrizitätsleitungen (siehe Kapitel 2). Dass seit einigen Jahren so Vieles und Unterschiedliches zur Infrastruktur deklariert wird, begründet sich nicht aus einer sprunghaften Zunahme der Anzahl von Infrastrukturen. Auch dokumentiert sich darin nicht, dass Infrastrukturen jetzt mehr soziale Ordnungsdienste zu leisten haben in dem Sinn, dass ihnen die Durchsetzung umfangreicherer und umfassenderer sozial-räumlicher Ordnungen übertragen wurde - mit anderen Worten, dass immer mehr Lebensbereiche mittels Infrastrukturen sozial-räumlich geordnet werden. Vielmehr zeigt sich darin ein Wandel des infrastrukturellen Regimes sowie der Strukturierung der Gesellschaft mittels Infrastrukturen. Der Begriff Regime ist hier rein deskriptiv gemeint. Mit ihm soll verdeutlicht werden, dass Infrastrukturen sozial strukturiert sind, also Ergebnis sozialer Prozesse und Strukturen, und zugleich sozial strukturierend wirken, indem sie soziale Strukturierungen hervorbringen bzw. vorhandene soziale Strukturen festigen. Der Begriff des infrastrukturellen Regimes steht weiterhin dafür, dass den Infrastrukturen jeweils ein bestimmter Modus der gesellschaftlichen Strukturierung inhärent ist, beispielsweise mittels staatlich betriebener Infrastrukturen bestimmte Formen sozialer Integration und gesellschaftlicher Teilhabe zu realisieren. Wie dies geschieht, wird im Folgenden ausführlich erläutert, ebenso wird die verwendete Konzeption von Infrastrukturen umfangreich dargelegt. Mit der Formulierung der gesellschaftlichen Strukturierung durch Infrastrukturen soll ausgedrückt werden, dass diese auf eine bestimmte sozial-räumliche Ordnung ausgerichtet sind, etwa auf eine, die durch die Bodenausdehnung des Staates, sprich territorial, bestimmt ist. Insofern Infrastrukturen dazu eingesetzt werden, sozial-räumliche Ordnungen umzusetzen, sind sie als soziale Ordnungsdienste tätig. Auf welche sozial-räumliche Ordnung sie hinwirken, ergibt sich aus dem Regime der Infrastrukturen. Ziel der nachfolgenden Ausführungen ist es, zu zeigen, dass sich Analysen über den Wandel des infrastrukturellen Regimes zur soziologischen Gesellschaftsdiagnose eignen. Gewiss ist eine Gesellschaftsbeschreibung mittels Infrastrukturen weder allumfassend, noch berücksichtigt sie die gesamte gesellschaftliche Komplexität. Sie rekurriert auch nicht auf eine soziologische Großtheorie, von deren Syntheseleistung sie profitieren könnte. Trotzdem - das ist die Hauptaussage - lassen sich anhand von Infrastrukturen Eigenheiten der sozial-räumlichen Ordnung identifizieren wie auch Prozesse deren Transformation kenntlich machen. Für den gesellschaftsdiagnostischen Gehalt von Infrastrukturen spricht insbesondere zweierlei: Erstens schaffen Infrastrukturen - mit Marx gesprochen - die Voraussetzungen für »alle allgemeinen Bedingungen der Produktion« (Marx 1974: 429) sowie für die als »gesellschaftlich gesetzten Bedürfnisse des Individuums« (ebd.: 432). Anders formuliert und auf weitere soziale Felder ausgeweitet, stellen Infrastrukturen Vorleistungen für die Leistungserstellung der sozialen Felder bereit, und sie fördern Prozesse sozialer Integration und Vergesellschaftung. Folglich wirken sie an Prozessen der funktionalen wie der sozial-strukturellen Differenzierung mit. Zweitens legen sie nicht nur die Bahnen für mögliche gesellschaftliche Entwicklungen in der Gegenwart, sondern ebenso für die Zukunft aus, weil sie »Vorgriffe auf die Zukunft« vornehmen (vgl. Laak 2008: 306). So ermöglichen und fördern sie bestimmte Prozesse der funktionalen und sozialstrukturellen Differenzierung, während sie andere bremsen oder gar verhindern. Auf diese Weise fungieren sie als Weichensteller für künftige gesellschaftliche Entwicklungen und basieren auf Annahmen darüber, was zukünftig erforderlich und möglich sein soll, wie auch darüber, was nicht passieren oder gestattet werden darf. Auf den Punkt gebracht: Infrastrukturen werden mit der pragmatischen Absicht eingerichtet, zukünftige gesellschaftliche Gestaltungschancen im Voraus auszulegen. Für eine Soziologie der Infrastrukturen folgt daraus, dass sie sich weniger darauf zu verlegen hat, eine substantielle Definition von Infrastrukturen zu erarbeiten, Merkmale von Infrastrukturen festzulegen und damit zu bestimmen, welche Einrichtungen infrastrukturellen Charakter haben und welche nicht. Stattdessen sollte sie sich daran orientieren, welche Einrichtungen und Arrangements gesellschaftlich als Infrastrukturen betrachtet und behandelt werden. Wie ausgeführt, öffnen Infrastrukturen eine soziologische »Tür« (Simmel 1957) zu signifikanten gesellschaftlichen Strukturen und Prozessen, und zwar zu solchen - so meine Annahme - mit gesellschaftsdiagnostischem Gehalt. Zweifellos gibt es weitere Türen, die ebenfalls den Blick auf zentrale soziale Phänomene gestatten. Aber diese Tür hat den Vorzug, dass sie weder im Vorhinein bestimmte soziale Strukturen und Prozesse mit einem Primat versieht, zum Beispiel die Ökonomie als Basis setzt oder Kultur als Deutungs- und Sinnvorrat mit einer »Vorrangbehauptung« (Luhmann) ausstattet, noch vor der Herausforderung steht, Wechselwirkungen, Verflechtungen oder Kopplungen theoretisch und empirisch herleiten zu müssen, da es zur Eigenheit von Infrastrukturen gehört, solche her- und sicherzustellen. Infrastrukturen, legt man das seit dem Ende des 19.?Jahrhunderts vorherrschende Begriffsverständnis zugrunde, existieren schon sehr lange. Man denke etwa an Aquädukte, befestigte Wege oder Boten zur Nachrichtenübermittlung. Ob sich aus diesen Bauwerken und Einrichtungen Aussagen über die sozial-räumliche Ordnung und über gesellschaftliche Transformationen herleiten lassen, ist ungewiss. Diese Studie setzt zeitlich mit dem Aufkommen dreier Prozesse ein: Industrialisierung, Verstädterung und Nationalstaatenbildung. Sie wurden wesentlich mittels Infrastrukturen vorangetrieben, bewältigt und durch sie miteinander verknüpft. Die Botschaft, dass sich Infrastrukturen zur Gesellschaftsdiagnose eignen, mag auch für frühere Gesellschaftsepochen gelten, hier wird sie jedoch auf das Aufkommen der wohlfahrtsstaatlichen Industriegesellschaft und den Übergang zur Wissensgesellschaft beschränkt, wobei die letzte Titulierung als Vorschlag und nicht als theoretisch-analytische oder empirisch fundierte Bezeichnung zu verstehen ist. Ohne Wasser-, Gas- und Stromversorgung, Eisenbahn und Kanalbauten, Telegraphie und Post, die enorme Vorleistungen für die industrielle Produktion bereitstellten und gleichermaßen dazu beitrugen, das gewaltige Städtewachstum zu verkraften, hätten weder die Industrialisierung noch die Verstädterung so stattfinden können. Genauso wäre ohne den Anschluss der Wohngebiete an die Wasser-, Gas- und Stromversorgung, den Ausbau und Aufbau von Bildungseinrichtungen und der Gesundheitsversorgung - wesentlichen Grundpfeilern des vorsorgenden Wohlfahrtsstaates - die soziale Integration und Vergesellschaftung der Industriearbeiterschaft wohl kaum gelungen. In ähnlicher Weise hätten die sich etablierenden Nationalstaaten ohne Infrastrukturen weder das ganze Territorium materiell markieren noch den Anspruch und die Durchsetzung von staatlicher Herrschaft praktisch und symbolisch machtvoll realisieren können (s. Laak 1999). Das politische Telos der Einheitlichkeit bzw. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse mittels infrastruktureller Ausstattung diente wesentlich dazu, die ländlich-bäuerliche Bevölkerung an den Staat zu binden und so den nationalen Herrschaftsanspruch durchzusetzen. Insgesamt zeigte der damalige infrastrukturelle Auf- und Ausbau für alle sichtbar und tief in ihre Lebensumstände eingreifend die Transformation von der feudalen Agrar- zur wohlfahrtsstaatlichen Industriegesellschaft (Barlösius 2016a; Barlösius et al. 2011). Ob auch in der Zukunft Infrastrukturen zum Zweck der soziologischen Gesellschaftsdiagnose herangezogen werden können, wird sich erweisen. Da Infrastrukturen der Zukunft vorgreifen, werden sie so lange zur Gesellschaftsdiagnose taugen, wie sie Vorleistungen für soziale Felder erbringen und prägend an Prozessen der sozialen Integration und Vergesellschaftung mitwirken. Wenn sich der Übergang von der feudalen Agrar- zur wohlfahrtsstaatlichen Industriegesellschaft anhand von Infrastrukturen nachzeichnen lässt (z.?B. Ingold 2011; 2012; 2014; Laak 2001; Wenzlhuemer 2012), dann sollte es in ähnlicher Weise möglich sein, die Transformation von der wohlfahrtsstaatlichen Industriegesellschaft zur Wissensgesellschaft zu rekonstruieren. Es wird in diesem Buch nicht möglich sein, diese große Transformation umfassend mittels des Wandels des infrastrukturellen Regimes zu analysieren. Dazu wären umfangreichere empirische Studien vonnöten. Hier soll nur beleuchtet werden, welche soziologische Tür Infrastrukturen öffnen, und anhand von vier Fallstudien demonstriert werden, was unter dem Wandel des infrastrukturellen Regimes und der Art der Strukturierung der Gesellschaft mittels Infrastrukturen zu verstehen ist. Wenn gegenwärtig mit Bezug auf Infrastrukturen auf gesellschaftliche Veränderungen aufmerksam gemacht wird, dann im Allgemeinen mit Referenz auf die wohlfahrtsstaatliche Industriegesellschaft und die für diese Gesellschaft typische infrastrukturelle Strukturierung. Dementsprechend werden die Vorleistungen dieser Infrastrukturierung der Gesellschaft und das Ausmaß und die Art und Weise, wie durch diese Prozesse die soziale Integration gefördert wurde, als Richtmaß für die Bewertung der gegenwärtigen Veränderungen herangezogen. Damit geht einher, dass die Gewährleistungs- sowie die Durchführungsverantwortung für Infrastrukturen weitgehend beim Staat gesehen werden, weil genau dies charakteristisch für dieses infrastrukturelle Regime war. Im Wesentlichen werden zwei Ursachen für die gegenwärtigen Veränderungen der Infrastrukturen identifiziert und deren Folgen nahezu durchgängig negativ beurteilt: die Durchsetzung des Neoliberalismus und der demografische Wandel. Nach Colin Crouch beispielsweise repräsentiert die Privatisierung von Infrastrukturen eine zentrale Facette der Durchsetzung des Neoliberalismus. Die »Betriebe des öffentlichen Dienstes« erbringen ihm zufolge solche Dienstleistungen, die »die grundlegenden Lebenschancen betreffen bzw. eher kollektiv als individuell konsumiert werden« (Crouch 2011: 43). Durch die Privatisierung von Infrastrukturen wird die staatliche Versorgung mit kostenlosen oder subventionierten Gütern und Dienstleistungen aufgehoben. Sie werden der kapitalistischen Marktlogik unterworfen, wodurch eine ausreichende Versorgung mit diesen grundlegenden Gütern nicht mehr für alle sozialen Gruppen gesichert ist. Vieles spricht für die Richtigkeit dieser Analyse. Aber sie beschränkt sich auf die ökonomische Verfasstheit von Infrastrukturen, womit übersehen wird, dass die staatliche Sicherung der Infrastrukturen mit der Durchsetzung einer bestimmten, einer staatlich intendierten sozial-räumlichen Ordnung einherging - konkret mit jener der wohlfahrtsstaatlichen Industriegesellschaft. Ob diese Art der staatlichen Strukturierung der sozial-räumlichen Ordnung mittels Infrastrukturen auch geeignet ist, die grundlegenden Lebenschancen aller in der Wissensgesellschaft zu gewährleisten, sollte nicht einfach vorausgesetzt werden. Vielmehr ist zu fragen, welche Art der Infrastrukturierung sich in der Wissensgesellschaft herausbildet (ausführlicher in Kapitel 5 und 7). Jens Kersten, Claudia Neu und Berthold Vogel (2012b) sehen dagegen in dem Bevölkerungsrückgang die Hauptursache dafür, dass infrastrukturelle Einrichtungen zurück- und abgebaut werden. Zur Kennzeichnung dieses Prozesses haben sie den zuspitzenden Begriff der »demographischen De-Infrastrukturalisierung« kreiert (ebd.). De-Infrastrukturalisierung hat zur Folge, dass ein »zentraler Legitimationsbaustein des demokratischen Wohlfahrtsstaats« (ebd.: 47) wegfällt und damit eine wichtige Grundlage der Demokratie gefährdet wird. Entsprechend haben sie ihr Buch betitelt mit Demographie und Demokratie (ebd.). Auch an diese Analyse ist die Frage zu richten, ob darin nicht von einer bestimmten Realisierung von Infrastrukturen ausgegangen wird, nämlich jener, die typisch für die wohlfahrtsstaatliche Industriegesellschaft war. Entsprechend der industriellen Produktion war das infrastrukturelle Regime auf Massen- und Mengenbewältigung und gemäß des Wohlfahrtsstaates auf eine möglichst vollständige soziale Integration ausgerichtet. Genau diese Ausrichtung ist der wesentliche Grund dafür, dass die vorhandenen Infrastrukturen so verletzlich auf Veränderungen der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer und des Nutzungsumfangs reagieren (siehe Kapitel 5 und Abschnitt 6.1).
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