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E-Book

Insolvenzverwalterhaftung bei Unternehmensfortführung

AutorUdo Becker
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2016
ReiheStudien zum Privatrecht 56
Seitenanzahl335 Seiten
ISBN9783161547805
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,00 EUR
Die Organhaftung bei einer werbenden Gesellschaft und der Haftung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des insolvenzschuldnerischen Unternehmens weichen nach Rechtsprechung und herrschendem Schrifttum in wesentlichen Teilen voneinander ab. Dieser Befund muss überraschen, geht es doch in beiden Fällen der Sache nach um die treuhänderische Verwaltung einer fremden Vermögensmasse. Es stellt sich daher die Frage, wie es zu diesen Unterschieden gekommen ist und warum sie in der heutigen Literatur und Rechtsprechung kaum hinterfragt werden. Udo Becker zeigt auf, dass beide Haftungsregime weit mehr Gemeinsamkeiten haben als geahnt. Eine vergleichende Betrachtung mit der Organhaftung kann aus diesem Grund einen erheblichen Beitrag für die Auslegung der Insolvenzverwalterhaftung leisten. Die Arbeit wurde mit dem Dr.-Herbert-Stolzenberg-Preis 2016 und dem Promotionspreis der Juristischen Studiengesellschaft Gießen e.V. 2016 ausgezeichnet.

Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung; seit 2014 Referendariat im Bezirk des OLG Frankfurt am Main.

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Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Kapitel A: Einleitung26
Kapitel B: Historische Entwicklung und heutiger Stand der Insolvenzverwalterhaftung28
I. Vor 185528
1. Verfahrensziele28
2. Haftung des „Kurators“30
II. Die preußische Konkursordnung 185530
1. Verfahrensziele30
2. Verwalterhaftung31
III. Die Konkursordnung von 187731
1. Verfahrensziele31
2. Verwalterhaftung32
IV. Die Insolvenzordnung von 199933
1. Verfahrensziele33
2. Verwalterhaftung34
V. Die Insolvenzrechtsreform von 01.03.2012 – „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“35
VI. Erkenntnisse aus dieser Entwicklung35
Kapitel C: Interessenskonflikte im fortgeführten insolvenzschuldnerischen Unternehmen38
I. Die einzelnen Interessenkonflikt38
1. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Insolvenzgläubigern (Innenverhältnis)38
a) Insolvenzgläubiger als Residualgläubiger38
b) Maßgeblichkeit der Residualgläubigerinteressen für den Insolvenzverwalter42
aa) Die Diskussion zur werbenden Gesellschaft: Pflicht des Leitungsorgans zur Berücksichtigung des Unternehmensinteresses oder alleinige Pflicht zur Berücksichtigung des Gesellschafterinteresses43
(1) Die Aktiengesellschaft43
(2) Die GmbH44
bb) Das fortgeführte insolvente Unternehmen: Berücksichtigung der Beteiligteninteressen oder vorrangige Berücksichtigung der Interessen der Insolvenzgläubiger45
cc) Stellungnahme46
c) Reaktion der Insolvenzordnung auf diese Interessenlage48
d) Konsequenzen für die Ausgestaltung einer Haftungsregel im „Innenverhältnis“50
2. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Massegläubigern (Außenverhältnis)50
a) Die Insolvenzmasse reicht in jedem Fall zur vollständigen Befriedigung der Massegläubiger aus51
aa) Massegläubiger als Festbetragsgläubiger51
bb) Reaktion der Insolvenzordnung auf diese Interessenlage51
cc) Konsequenzen für die Ausgestaltung einer Haftungsregelung im „Außenverhältnis“51
b) Die Insolvenzmasse reicht keinesfalls zur vollständigen Befriedigung der Massegläubiger aus52
aa) Massegläubiger als Residualgläubiger52
bb) Reaktion der Insolvenzordnung auf diese Interessenlage53
cc) Konsequenzen für eine Haftungsregelung55
c) Die Insolvenzmasse reicht möglicherweise zur Befriedigung der Massegläubiger aus55
aa) Unklarer Residualgläubiger55
bb) Konsequenzen für die Ausgestaltung einer Haftungsregel57
3. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Absonderungsberechtigten57
4. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Aussonderungsberechtigten60
II. Notwendigkeit der Differenzierung nach den verschiedenen Beteiligteninteressen unabhängig von der Rechtsstellung des Insolvenzverwalters und der Insolvenzmasse60
1. Trennung zwischen Innen- und Außenverhältnis nach der Organtheorie61
2. Trennung zwischen Innen- und Außenverhältnis nach der Amtstheorie62
3. Unbeachtlichkeit des Unternehmensträgers, Beachtlichkeit des Unternehmens63
Kapitel D: Die Haftung gegenüber den Insolvenzgläubigern – Innenhaftung65
I. Pflicht zum sorgfältigen Verhalten („duty of care“)65
1. Aussagegehalt des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG66
2. Meinungstand in der deutschen Literatur zur Übertragung des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG auf die Insolvenzverwalterhaftung67
3. Rechtfertigung einer Übertragung des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG auf den Insolvenzverwalter69
a) Gleichschaltung des Risikoprofils der Agenten mit dem der Prinzipale69
aa) Situation bei der werbenden Gesellschaft69
bb) Fortgeführtes insolventes Unternehmen71
b) Ersatz für eine volle gerichtliche Überprüfung unternehmerischer Entscheidungen72
aa) Intern73
(1) Möglichkeit, den Agenten zu überwachen73
(a) Situation bei der werbenden Aktiengesellschaft73
(b) Situation beim fortgeführten insolventen Unternehmen73
(aa) Individuelle Auskunftsrechte73
(bb) Auskunftsrechte der Gläubigerversammlung74
[1] Berichtspflichten74
[2] Informationsrechte75
[3] Einschränkungen75
(cc) Auskunftsrechte des Gläubigerausschusses75
(dd) Zwischenergebnis76
(2) Möglichkeit, den Agenten anzuweisen.76
(a) Situation im Kapitalgesellschaftsrecht76
(b) Situation im Insolvenzrecht77
(aa) „Echtes“ Weisungsrecht77
[1] Versuch der Herleitung eines allgemeinen Weisungsrechts78
[2] Widerlegung der Existenz eines allgemeinen Weisungsrechts78
(bb) „Faktisches“ Weisungsrecht durch Ausbedingung von Zustimmungsvorbehalten80
(3) Möglichkeit, den Agenten auszuwechseln81
(a) Situation bei der werbenden Aktiengesellschaft81
(b) Situation im insolventen fortgeführten Unternehmen82
(aa) Einfluss auf die Wahl des ersten Insolvenzverwalters durch den vorläufigen Gläubigerausschuss82
(bb) Einfluss auf die Wahl weiterer Insolvenzverwalter durch die Gläubigerversammlung83
(4) Erwirkung eines gerichtlichen Einschreitens85
(5) Vergütung86
(a) Situation bei der werbenden Gesellschaft86
(b) Situation bei der insolventen fortgeführten Gesellschaft87
(6) Abschließende Beurteilung der Kontrollrechte87
bb) Extern88
(1) Beteiligungsmarkt88
(a) Situation bei der werbenden Gesellschaft88
(b) Situation bei der fortgeführten insolventen Gesellschaft89
(2) Führungskräftemarkt89
(a) Werbende Gesellschaft89
(b) Fortgeführtes insolventes Unternehmen89
(aa) Ursprüngliche Auswahlentscheidung des Gerichts90
(bb) Später gewählter Insolvenzverwalter92
(3) Produktmarkt93
(4) Zwischenergebnis93
c) Fehlender Maßstab einer gerichtlichen Kontrolle93
4. Zwischenergebnis97
II. Pflicht zur Treue („duty of loyalty“)97
1. Herleitung von Treuepflichten97
a) Situation bei der werbenden Gesellschaft98
b) Übertragung auf den Insolvenzverwalter99
c) Zwischenergebnis103
2. Wettbewerbsverbot103
a) Rechtslage bei Leitungsorganen einer werbenden Gesellschaft103
b) Rechtslage beim Insolvenzverwalter105
aa) Verbote des § 88 AktG auf den Insolvenzverwalter als Interessenwahrer trotz § 268 Abs. 3 AktG übertragbar105
bb) Möglichkeit des Verzichts auf das Verbot durch den Interessenträger108
cc) Rechtsfolgen eines Verbotsverstoßes110
(1) Unterlassungsanspruch110
(2) Schadensersatzanspruch110
(3) Eintrittsrecht111
3. Geschäftschancenlehre113
a) Situation in der werbenden Gesellschaft113
b) Übertragung auf den Insolvenzverwalter114
aa) Übertragung der im Gesellschaftsrecht geltenden Abgrenzungsgrundsätze114
bb) Freigabe der Geschäftschance115
cc) Rechtsfolgen116
4. Verschwiegenheitspflicht116
a) Rechtslage bei der werbenden Gesellschaft116
b) Übertragung dieser Grundsätze auf den Insolvenzverwalter117
aa) In die Insolvenzmasse fallende Geheimnisse117
bb) Nicht in die Insolvenzmasse fallende Geheimnisse119
III. Der Verzicht auf entstandene Innenhaftungsansprüche119
1. Rechtslage bei der werbenden Gesellschaft119
a) Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung120
b) Tragende Rechtsgedanken für eine nur eingeschränkte Verzichtsmöglichkeit121
2. Rechtslage beim fortgeführten insolventen Unternehmen123
a) Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung123
b) Sachliche Reichweite der Entlastungswirkung eines Beschlusses der Gläubigerorgane125
aa) Uneingeschränkte Entlastungswirkung soweit die Insolvenzgläubiger betroffen sind125
bb) Beschränkte Entlastungswirkung soweit die Massegläubiger betroffen sind125
(1) Begrenzung durch die insolvenzrechtliche Verteilungsordnung, §§ 187ff. InsO125
(2) Begrenzung durch die Insolvenzanfechtung, §§ 129ff. InsO127
(3) Begrenzung durch die besondere Natur einzelner Schadensersatzansprüche130
c) Voraussetzung der Entlastungswirkung eines Beschlusses der Gläubigerorgane130
aa) Keine Differenzierung zwischen Beschlüssen von Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung130
bb) Keine Differenzierung nach den Zeitpunkten der Beschlussvornahme131
Kapitel E: Die Haftung wegen Verletzung der Interessen des Anlegerpublikums – Innenhaftung wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation133
I. Fortbestehen von Börsenzulassung und Emittenteneigenschaft in der Insolvenz134
1. Bisherige Verwaltungspraxis134
2. Potentielle Änderungen durch Einführung des „ESUG“135
II. Weiterbestehen der Pflichten nach dem BörsG und WpHG zulasten der Masse138
1. Abgrenzung zwischen Insolvenzverwalterkompetenz und Kompetenz des Leitungsorgans138
a) Abgrenzung danach, ob die Bezugsobjekte kapitalmarktrechtlicher Pflichten in die Insolvenzmasse fallen138
b) Abgrenzung danach, ob sich die Erfüllbarkeit kapitalmarktrechtlicher Pflichten aus der „Masseverwaltung“ ergibt139
c) Abgrenzung danach, zu wessen Gunsten die kapitalmarktrechtlichen Pflichten nach Insolvenzverfahrenseröffnung bestehen140
aa) Keine Zuständigkeit des Insolvenzverwalters für Pflichten, die allein zugunsten der Aktionäre bestehen141
bb) Zuständigkeit des Insolvenzverwalters für Pflichten, die auch zugunsten der Insolvenzgläubiger bestehen142
2. Zuordnung der Einzelpflichten144
a) Pflicht nach § 26 WpHG zur Veröffentlichung der Mitteilungen nach §§ 21ff. WpHG144
b) Pflicht nach § 15 WpHG zur ad hoc Mitteilung145
c) Pflicht zur Mitteilung über „Directors Dealings“, § 15a WpHG146
d) Pflicht zur Führung eines Insiderverzeichnisses, § 15b WpHG148
e) Pflicht zur Erstellung von Finanzberichten nach §§ 37v ff. WpHG149
f) Pflicht zur Unterlassung von Marktmanipulationen, § 20a WpHG149
g) Pflicht zur Zahlung einer Umlage nach §§ 16, 17d FinDAG und zur Zahlung einer Notierungsgebühr150
h) Zulassungsfolgepflichten nach §§ 40, 41 BörsG150
III. Haftungsrisiken für den Insolvenzverwalter151
1. Haftung bei direkter Verletzung einer kapitalmarktrechtlichen Pflicht151
a) Haftung nach § 26 WpHG i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB151
b) Haftung nach §§ 37b, c WpHG152
aa) Mögliche Erfüllung des Tatbestands durch den Insolvenzverwalter152
bb) Keine unmittelbare Außenhaftung des Insolvenzverwalters als Privatperson152
cc) Kein Verstoß gegen insolvenzrechtliche Prinzipien153
(1) Kein Verstoß gegen die vorrangige Befriedigung der Massegläubiger153
(2) Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung157
dd) Rechtsfolge158
c) Haftung nach § 826 BGB159
d) Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 15a WpHG, 15b WpHG oder 20a WpHG160
2. Haftung bei unterlassener Unterstützung des Schuldners bei der Erfüllung einer kapitalmarktrechtlichen Pflicht160
a) Innenhaftung161
b) Außenhaftung162
aa) Haftung nach § 61 InsO162
bb) Keine Haftung nach § 60 InsO162
cc) Keine Haftung nach § 280 BGB163
c) Zwischenergebnis163
IV. Beendigung der kapitalmarktrechtlichen Pflichtenbindung durch Delisting164
1. Reguläres Delisting164
a) Antragskompetenz des Insolvenzverwalters164
b) Keine Mitwirkung der Hauptversammlung165
c) Rechtsfolge des Antrags auf Delisting165
2. Kaltes Delisting166
Kapitel F: Die Haftung gegenüber den Massegläubigern I – Außenhaftung nach § 61 InsO168
I. Entwicklungsgeschichte168
1. Die Entwicklung bis BGH, Urteil vom 10. 4. 1979 – VI ZR 77/77169
2. BGH, Urteil vom 10. 4. 1979 – VI ZR 77/77169
3. BGH, Urteil vom 04. 12. 1986 – IX ZR 47/86170
4. BGH, Urteil vom 14. 04. 1987 – IX ZR 260/86170
5. Kodifizierung und Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung durch § 61 InsO171
6. Reaktionen von Literatur und Rechtsprechung172
7. Weiteres Vorgehen173
II. Haftungsgrund des § 61 InsO173
1. Vergleich der Haftung aus § 61 InsO mit der Leitungsorganhaftung gegenüber Gläubigern173
a) Vergleich mit deliktischen Haftungstatbeständen, die die Nichterfüllung einer Forderung erfassen173
b) Vergleich mit der Haftung aus „culpa in contrahendo“, §§ 280, 311 Abs. 3 BGB174
c) Vergleich mit der Insolvenzverschleppungshaftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO176
2. Betrachtung des § 61 InsO anhand dieser möglichen Vergleichsmaßstäbe179
a) Wortlaut180
b) Systematik181
aa) Kein systematischer Anknüpfungspunkt für eine Haftung wegen Nichterfüllung einer Masseverbindlichkeit181
bb) Systematischer Vergleich mit der Insolvenzverschleppungshaftung und der Haftung aus „culpa in contrahendo“184
(1) Verhältnis der Haftung aus „culpa in contrahendo“ und Insolvenzverschleppungshaftung bei der werbenden Gesellschaft185
(a) Ansicht von Rechtsprechung und h.M.185
(b) Ansicht von Altmeppen/Wilhelm185
(c) Ansicht von Flume und K. Schmidt186
(d) Stellungnahme186
(2) Bedeutung für das Verständnis der Haftung aus § 61 InsO als „culpa in contrahendo“188
(3) Bedeutung für das Verständnis der Haftung aus § 61 InsO als Insolvenzverschleppungshaftung189
c) Historie191
d) Telos192
3. Zwischenergebnis195
III. Konsequenzen des Verständnisses von § 61 InsO als „Masseunzulänglichkeitsverschleppungshaftung195
1. Gebot der restriktiven Auslegung des § 61 InsO197
a) Prinzip der begrenzten Vertreteraußenhaftung197
aa) Regelungslage im BGB197
(1) Stellvertretungsrecht197
(2) Mittelbare Stellvertretung198
(3) Geschäftsvermittler199
bb) Regelungslage im Gesellschaftsrecht199
(1) Keine umfassende Haftung gegenüber den Gläubigern199
(2) Haftung in Ausnahmekonstellationen199
(3) Haftung der Liquidatoren199
(a) Körperschaften200
(b) Gesellschaften im engeren Sinne201
cc) Regelungslage bei sonstigen Vermögensverwaltern201
(1) Haftung von Vormund, Betreuer, Pfleger201
(2) Haftung des Nachlasspflegers201
(a) Haftung gegenüber den „Altnachlassgläubigern“202
(b) Haftung gegenüber den „Neunachlassgläubigern“203
(c) Ergebnis205
(3) Haftung des Testamentsvollstreckers205
(4) Haftung des Zwangsverwalters206
b) Maßgeblichkeit des Prinzips der begrenzten Vertreteraußenhaftung für die Insolvenzverwalterhaftung207
c) Mögliche Gründe für eine schärfere Außenhaftung des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO208
aa) Zweck des § 61 InsO208
bb) Förderung des vom Gesetzgebers intendierten Zwecks durch § 61 InsO210
(1) Perspektive der Neumassegläubiger211
(2) Perspektive des Insolvenzverwalters211
2. Auslegung des § 61 InsO anhand des erarbeiteten Maßstabs213
a) Zeitpunkt und Umfang der nach § 61 InsO abverlangten Liquiditätsprognose213
aa) Prognosezeitraum213
(1) Zeitpunktabhängiges Verbot bei der Insolvenzverschleppungshaftung213
(2) Verständnis des § 61 InsO nach der h.M.214
(3) Stellungnahme214
bb) Prognosewahrscheinlichkeit215
(1) Fortführungswahrscheinlichkeit bei der Insolvenzverschleppungshaftung215
(2) Erfüllbarkeitswahrscheinlichkeit bei der Haftung nach § 61 InsO216
(3) Stellungnahme217
cc) Prognoseermessen218
(1) Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Überschuldung im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung218
(2) Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Erfüllbarkeit im Rahmen des § 61 InsO219
(3) Stellungnahme219
dd) Beweislast219
(1) Beweislastregelung bei der Insolvenzverschleppungshaftung219
(2) Beweislastregelung bei § 61 InsO220
(3) Stellungnahme220
ee) Auflösung dieser Widersprüche durch vollumfängliche Angleichung der nach § 61 InsO abverlangten Erfüllbarkeitsprognose an die nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO abverlangte Fortführungsprognose durch Einführung der Masseunzulänglichkeit als objektives Tatbestandsmerkmal221
b) Haftung auf das negative Interesse223
aa) Keine Haftung auf das positive Interesse im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung223
bb) Keine Haftung auf das positive Interesse im Rahmen des § 61 InsO225
c) Übertragung der „Drei-Wochen-Frist“ des § 15a Abs. 1 InsO226
aa) Beginn der „Drei-Wochen-Frist“227
(1) Meinungsbild für die werbende Gesellschaft227
(2) Übertragung auf § 61 InsO229
bb) Konkretisierung der Antragsfrist im Rahmen des § 15a Abs. 1 InsO230
d) Einbeziehung gesetzlicher Gläubiger in den Schutzbereich231
aa) Argumente gegen die Einbeziehung gesetzlicher Gläubiger in den Schutzbereich der Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO, die auch im Rahmen des § 61 InsO Geltung beanspruchen könnten232
(1) Schutzbedürfnis deliktischer Gläubiger232
(2) Kein insolvenzunabhängiger Schutz deliktischer Gläubiger durch deliktische Ansprüche gegen den Interessenvertreter persönlich233
(3) Insolvenzspezifischer Schutz deliktischer Gläubiger236
(4) Erstreckung dieses Schutzes auf sonstige gesetzliche Gläubiger236
(a) Schutz des Geschäftsführers ohne Auftrag237
(b) Schutz der Gläubiger vertraglicher Sekundäransprüche237
(c) Schutz von Bereicherungsgläubigern238
bb) Argumente gegen die Einbeziehung gesetzlicher Gläubiger in den Schutzbereich der Haftung nach § 61 InsO239
(1) „Begründung“ gesetzlicher Verbindlichkeiten „durch eine Rechtshandlung“240
(2) Einbeziehung gesetzlicher Verbindlichkeiten in eine Liquiditätsprognose241
(a) Generelle Möglichkeit der Einbeziehung gesetzlicher Verbindlichkeiten in eine Liquiditätsprognose242
(aa) Vertragliche Sekundäransprüche242
(bb) Deliktische Schadensersatzansprüche245
(cc) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht246
(b) Möglichkeit der Miteinbeziehung gesetzlicher Verbindlichkeiten in eine Liquiditätsprognose zum Zeitpunkt ihrer Begründung247
(aa) Vertragliche Sekundäransprüche247
(bb) Deliktische Schadensersatzansprüche250
(cc) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht252
cc) Ergebnis252
e) Haftung für oktroyierte (aufgezwungene) Verbindlichkeiten252
f) Haftung bei vor Eröffnung bestehendem Dauerschuldverhältnis253
g) Vorteilsausgleichung254
aa) Abtretung des quotal zu befriedigenden Anspruchs gegen die Masse nach §§ 255, 320 Abs. 1 BGB an den Schädiger254
bb) Keine Anrechnung von Zahlungen auf Altforderungen257
Kapitel G: Die Haftung gegenüber den Massegläubigern II – Besondere Außenhaftung nach § 60 InsO259
I. Ergänzende Masseverkürzungshaftung nach § 60 InsO259
1. Haftung auf Ersatz des Gesamtschadens der Altmassegläubiger aus § 60 InsO260
a) Insolvenzspezifische Pflicht zur Masseunzulänglichkeitsanzeige260
b) Altmassegläubiger als Beteiligte261
2. Analoge Anwendung des § 92 InsO261
a) Geltendmachung eines Gesamtschadens261
b) Geltendmachung des Anspruchs262
aa) Neu gewählter und bestellter Insolvenzverwalter263
bb) Neu bestellter, aber nicht gewählter Insolvenzverwalter Sonderinsolvenzverwalter263
3. Ergebnis264
II. Ergänzende Masseunzulänglichkeitsverursachungshaftung nach § 60 InsO264
1. Eingriff in die jeweilige Vermögensmasse, die diese potentiell aufzehren können264
a) Situation bei der werbenden Gesellschaft264
b) Situation beim fortgeführten insolventen Unternehmen266
2. Kompensation dieser Eingriffe267
a) Werbende Gesellschaft268
b) Fortgeführtes insolventes Unternehmen269
III. Haftungsmaßstab im Außenverhältnis270
1. Keine Anwendung der „business judgment rule“ auf die Haftung nach § 61 InsO und eine Masseverkürzungshaftung nach § 60 InsO271
a) Interessenlage der Altmassegläubiger und Neumassegläubiger272
aa) Alternative Mechanismen zur Kontrolle des Insolvenzverwalters272
(1) Interne Anreize für den Insolvenzverwalter im Sinne der Massegläubiger zu handeln272
(2) Externe Anreize für den Insolvenzverwalter im Sinne der Massegläubiger zu handeln272
bb) Diversifikation der Massegläubiger272
cc) Fehlender Maßstab gerichtlicher Kontrolle273
b) Andere Rechtfertigungsversuche273
2. Anwendung der „business judgment rule“ auf die Masseunzulänglichkeitsverursachungshaftung nach § 60 InsO273
Kapitel H: Die Haftung gegenüber dem Insolvenzschuldner – Subsidiäre Innenhaftung275
I. Haftung gegenüber dem Insolvenzschuldner bei Beeinträchtigung der Masse275
1. Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Schuldbefreiung275
a) Keine Doppelzuständigkeit während des Insolvenzverfahrens276
b) Keine Doppelzuständigkeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens277
2. Haftung bei Beeinträchtigung von dem Insolvenzschuldner zugeordneten Massepositionen278
a) Haftung bei Überschuldung279
b) Haftung bei Zahlungsunfähigkeit280
II. Haftung bei Beeinträchtigung von dem Insolvenzschuldner zugeordneten massefreien Positionen280
1. Beeinträchtigung von unpfändbaren Vermögenswerten280
2. Beeinträchtigung von freigegebenen Vermögenswerten281
Kapitel I: Die Haftung gegenüber den Aussonderungsberechtigten282
I. Haftungssituation bei der werbenden haftungsbeschränkten Gesellschaft283
1. Haftung bei der Verletzung von Rechten, die in der Insolvenz ein Aussonderungsrecht vermitteln würden283
2. Rechtsfolge der Verletzung von Rechten, die in der Insolvenz ein Aussonderungsrecht vermitteln würden, wenn später ein Insolvenzverfahren eröffnet wird284
II. Haftungssituation beim fortgeführten insolventen Unternehmen285
1. Haftung bei der Verletzung von Aussonderungsrechten285
2. Rechtsfolge der Verletzung von Aussonderungsrechten285
III. Folgerungen aus dieser Gegenüberstellung für die persönliche Insolvenzverwalterhaftung286
1. Haftungserweiterung durch die Annahme einer insolvenzspezifischen Pflicht286
a) Tatbestand des § 60 Abs. 1 InsO subjektiv weiter als der von §§ 826, 823 Abs. 2 BGB287
b) Tatbestand des § 60 Abs. 1 InsO objektiv weiter der von § 823 Abs. 1 BGB287
aa) Pflicht zur Inbesitznahme und Verwertung der Masse, §§ 148, 156ff. InsO287
bb) Pflicht zur Verwahrung und Sicherung der mit Aussonderungsrechten belasteten Gegenstände288
cc) Pflicht zur Prüfung des Bestehens von Aussonderungsrechten288
dd) Zusammenfassung288
b) Erweitertes Einstehenmüssen für das Verhalten Dritter289
c) Zusammenfassung289
2. Widerlegung von insolvenzspezifischen Pflichten i.S.v. § 60 InsO zugunsten der Aussonderungsberechtigten289
a) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Inbesitznahme und Verwertung der Masse des Insolvenzverwalters persönlich gegenüber den Aussonderungsberechtigten289
b) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Verwahrung und Sicherung der mit Aussonderungsrechten belasteten Gegenstände des Insolvenzverwalters persönlich291
c) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Prüfung des Bestehens von Aussonderungsrechten des Insolvenzverwalters persönlich292
Kapitel J: Die Haftung gegenüber den Absonderungsberechtigten294
I. Haftung als Insolvenzgläubiger294
II. Haftung als Massegläubiger294
III. Haftung aufgrund Bestandsverletzung295
Kapitel K: Strategien zur abweichenden Risikoverteilung296
I. Versicherung des Risikos296
1. Risikoverlagerung durch Verlagerung der Versicherungskosten296
2. Führung von Verhandlungen mit dem Ziel der Risikoverschiebung298
3. Konkrete Ausgestaltung von Versicherungsverträgen298
a) Haftungshöchstsummen300
b) Ausschluss von wissentlichen Verletzungen301
c) Selbstbehalt302
4. Ergebnis303
II. Einsetzung juristischer Personen zum Insolvenzverwalter303
1. Generelle Zulässigkeit der Bestellung juristischer Personen303
a) Regelung des § 56 Abs. 1 S. 1 InsO303
b) Verstoß der Beschränkung auf natürliche Personen gegen die Dienstleistungsrichtlinie304
2. Zulässigkeit als Mittel zur Haftungsbegrenzung307
a) Nachteile der Bestellung einer haftungsbeschränkten juristischen Person zum Insolvenzverwalter308
b) Vorteile der Bestellung einer haftungsbeschränkten juristischen Person zum Insolvenzverwalter308
c) Anforderungen an eine interessengerecht ausgestaltete haftungsbeschränkte juristische Person als Insolvenzverwalter309
aa) Gesellschaftsrechtliche Lösungsmodelle310
bb) Europarechtliche Lösungsmodelle311
Kapitel L: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesenform312
Literaturverzeichnis316
Sachregister332

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