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Journalistenrecht

Ein Leitfaden für Medienschaffende: Social Web, Online, Hörfunk, Fernsehen und Print

AutorAxel Wössner, Frank Fechner
VerlagMohr Siebeck Lehrbuch
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl263 Seiten
ISBN9783161538278
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis22,00 EUR
Die digitalen Veränderungen und die damit verbundene technische Konvergenz haben inzwischen dazu geführt, dass die im Buch aufgeworfenen Fragen nicht nur Journalisten angehen. Jeder Medienschaffende, der Content in Form von Texten, Grafiken, Bildern, Videos und Audios ins Internet stellt, sieht sich weitgehend mit denselben rechtlichen Fragen konfrontiert, wie der redaktionell tätige Journalist. Die aktualisierte 3. Auflage wurde deshalb um viele Einzelheiten zum Social-Web Auftritt ergänzt. Damit sollen Journalisten und andere Medienschaffende gegen alle juristischen Fallstricke gewappnet sein, die ihnen auf den sozialen Plattformen wie auf Facebook, Google+ oder in Blogs begegnen. Die neue Rechtsentwicklung mit teilweise neuen Fallbeispielen wurde eingearbeitet. Alle praxisrelevanten Rechtsfragen sind in diesem Buch verständlich, medienübergreifend und wissenschaftlich fundiert erörtert. Aus dem Vorwort
Zahlreiche Checklisten sollen den Studierenden bei seiner praktischen Arbeit unterstützen.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort6
Inhalt8
Erste Phase: Themenfindung14
1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden? Grundsätzlich kann jedes Thema im öffentlichen Informationsinteresse behandelt werden, zu beachten ist aber das Verbot falscher Berichterstattung14
2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher? Vorsicht vor Ideenklau: „Eigene“ Themen und Ideen können von anderen Journalisten aufgegriffen werden!16
3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen? Journalisten müssen die politische und weltanschauliche Haltung ihrer Redaktion berücksichtigen, sie können allerdings nicht gezwungen werden, etwas unter ihrem Namen zu veröffentlichen, was nicht ihrer Überzeugung entspricht18
4. Kann die Veröffentlichung verboten werden? Bei der Themenauswahl sollte man sich nicht durch Drohungen staatlicher Stellen oder von privaten Interessenträgern einschüchtern lassen20
5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“? Sperrfristen und Exklusivverträge sind bei der Themenwahl unbeachtlich21
6. Wann ist ein Thema „reif“? Falsche Behauptungen über andere können für Journalisten unangenehme Folgen haben, weshalb jedes Thema eine sorgfältige Recherche voraussetzt26
Zweite Phase: Recherche28
7. Darf ein Journalist überall recherchieren? Recherchiert werden darf in der Öffentlichkeit in Räumlichkeiten ist das Hausrecht zu beachten28
8. Darf verdeckt recherchiert werden? Verdeckte Recherchen können im öffentlichen Informationsinteresse gerechtfertigt sein, doch gilt das nicht immer31
9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden? Informationen, die Dritte illegal erlangt haben, dürfen grundsätzlich im öffentlichen Informationsinteresse veröffentlich werden33
10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden? Bei Bildaufnahmen müssen insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte geachtet werden eine Liste der Problembereiche zeigt auf, wo es gefährlich wird34
Personen34
Gegenstände / Sachen35
Kunstwerke35
Veranstaltungen38
Technische und wissenschaftliche Darstellungen38
Häuser / Grundstücke39
Wohnungen39
Autos39
Kfz-Kennzeichen und Praxisschilder39
Militärische Gelände und Anlagen40
Bahnhöfe und Verkehrsanlagen40
Luftaufnahmen mit Drohnen40
Gerichtsverhandlungen41
Persönliche Daten42
Werbung43
Screenshot43
11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden? Aufnahmen mit versteckter Kamera können durch das öffentliche Informationsinteresse gedeckt sein problematisch ist dies insbesondere in nicht öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten wird der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt, kann das Fotografieren strafbar sein43
1. Das heimliche Fotografieren und Drehen in öffentlich zugänglichen Räumen44
2. Das heimliche Fotografieren und Drehen in nicht öffentlich zugänglichen Räumen44
3. Wie und wo Drehen und Fotografieren kriminell wird45
12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen? Bei der Recherche kann der Journalist selbst zum Straftäter werden oder andere zu Straftaten anstiften49
13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden? Damit sich Informanten frei an die Presse wenden können, steht dem Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu und er ist gegen Durchsuchungen geschützt53
1. Informantenschutz53
2. Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten54
3. Beschlagnahme und Durchsuchungsverbot bei Journalisten und Medien55
14. Ist das Internet verwertbar? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, weshalb insbesondere Urheberrechte an Bildern, Videos und Texten beachtet werden müssen57
1. Das Abkupfern von Texten aus dem Internet57
2. Die Verwendung von Bildern und Filmsequenzen aus dem Internet59
3. Internetseiten, die man besser nicht zeigt62
4. Wann ist eine identische Übernahme aus dem Internet erlaubt?62
15. Müssen Behörden von sich aus informieren? Besteht auch keine Informationspflicht von Behörden, so müssen sie doch alle Journalisten gleichermaßen mit Informationen versorgen, wenn sie sich an die Medien wenden66
16. Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen? Voraussetzungen und Grenzen des journalistischen Auskunftsanspruchs67
1. Was der Auskunftsanspruch voraussetzt68
2. Wann die Behörde ausnahmsweise nicht auskunftspflichtig ist71
3. Was tun, wenn die Behörde keine Auskünfte gibt?75
4. Gilt der Auskunftsanspruch auch gegenüber der Justiz?75
17. Welche Akteneinsichtsrechte hat der Journalist? Behördliche Register können die Recherche erleichtern75
1. Wie man in staatliche Akten schauen kann76
2. Wann die Behörde Informationen verweigern darf78
3. Wann sich die Redaktion an den Datenschutzbeauftragten halten soll79
4. Wie man an Umweltdaten kommt79
5. Wie man an Produktdaten kommt80
6. Welche Einsichtsrechte hat der Journalist noch?81
Melderegister81
Güterrechtsregister81
Schuldnerverzeichnis81
Handelsregister82
Genossenschaftsregister82
Partnerschaftsregister83
Unternehmensregister83
Vereinsregister83
Grundbuch84
Patent- und Markenamtsregister84
Stasi-Unterlagen84
Elektronischer Bundesanzeiger85
18. Welche Informationen darf der Journalist veröffentlichen? Verlässliche Quellen und solche, die man überprüfen muss Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung85
1. Quellen, auf die man sich verlassen kann85
2. Quellen, die man überprüfen muss87
3. Freie Mitarbeiter, auf die man sich verlassen kann89
Dritte Phase: Themenumsetzung91
19. Muss der Journalist wahrheitsgemäß berichten? Ein Journalist muss nicht abwarten, bis die Wahrheit bewiesen ist, er muss aber die journalistische Sorgfaltspflicht beachten: Hier eine Check-Liste91
Zu 1. Wurde dem Betroffenen vor Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt?92
Zu 2. Sind alle Informationen auf Zuverlässigkeit überprüft?94
Zu 3. Ist die Berichterstattung vollständig?95
Zu 4. Sind Gerüchte und anonyme Quellen abgesichert?96
Zu 5. Sind alle entlastenden Gesichtspunkte erwähnt?97
20. Darf der Journalist in identifizierender Weise berichten? Grundsätzlich darf jeder Mensch selbst bestimmen, ob und wie über ihn berichtet wird. Nur ausnahmsweise geht das öffentliche Informationsinteresse vor98
1. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebensund seine Grenzen99
2. Wie falsche Informationen Persönlichkeitsrechte verletzen können104
3. Briefe an die Redaktion105
21. Darf über Prominente alles berichtet werden? „Promis“ haben ebenfalls ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, weshalb über sie nur mit Einwilligung oder aus Anlass eines Ereignisses von zeitgeschichtlicher Bedeutung berichtet werden darf106
22. Ab wann darf ein Verdächtigter mit einer Straftat in Verbindung gebracht werden? Stolpersteine bei der Gerichtsberichterstattung und wie man sie umgeht112
1. Unter welchen Voraussetzungen darf über einen Verdächtigen namentlich und bildlich berichtet werden?113
2. Wie darf über einen Beschuldigten und über Prozessbeteiligte im Strafverfahren berichtet werden?117
3. Wie und über welchen Zeitraum der Journalist über einen Verurteilten einer Straftat berichten darf120
4. Wenn der Angeklagte freigesprochen wird122
23. Darf der Journalist zugespieltes Material von Dritten nutzen? Will der Journalist Materialien Dritter nutzen, muss er Rechte Dritter genauso beachten wie wenn er selbst recherchiert hätte124
1. Bilder und Videos124
2. Bilder und Videosequenzen mit individuell erkennbaren Personen125
3. Bilder und Videos von Sportveranstaltungen128
4. Fotos, Videos und Audios von kulturellen Veranstaltungen128
5. Texte aller Art128
6. Amtliche Schriftstücke und Bekennerschreiben128
24. Muss der Journalist Interviews vorlegen? Grundsätzlich muss man sich Interviews vor der Veröffentlichung nicht autorisieren lassen, es kann aber etwas anderes vereinbart sein131
25. Darf der Journalist Interviews und Zitate kürzen? Von redaktionellen Verbesserungen abgesehen, dürfen Interviews nicht verändert werden132
1. Wie Interviews bearbeitet werden dürfen133
2. Wenn Zitate bearbeitet werden134
26. Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein? Die Medien haben eine „Wachhundfunktion“ bezüglich politischer und gesellschaftlicher Missstände diese rechtfertigt nicht, andere zu diffamieren135
1. Unzulässig: Wenn der Journalist bewusst falsch informiert135
2. Unzulässig: Wenn der Journalist eine andere Person schlecht macht139
3. Unzulässig: Wenn der Journalist Indiskretionen über andere verbreitet142
4. Unzulässig: Wenn der Journalist in einer Satire entwürdigend über einen anderen berichtet143
Vierte Phase: Redaktionelle Abnahme145
27. Darf der Chef den Beitrag ablehnen oder bearbeiten? Der Medienunternehmer kann die politische Tendenz der veröffentlichten Inhalte festlegen angestellte Journalisten sind hieran arbeitsvertraglich gebunden, freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Abnahme ihrer Beiträge145
Fünfte Phase: Veröffentlichung148
28. Dürfen Personenfotos ohne weiteres veröffentlicht werden? Grundsätzlich dürfen Bilder von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen, die hier dargestellt werden148
Zu 1. Personenbilder149
Zu 2. Einwilligung des Abgebildeten150
Zu 3. Bilder und Videos aus dem Bereich der Zeitgeschichte153
Zu 4. Personen, die Beiwerk sind155
Zu 5. Personen als Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung155
Zu 6. Berechtigtes Interesse des Abgebildeten157
29. Dürfen Promibilder verbreitet werden? Die Rechtsprechung bezüglich der Veröffentlichung von Bildern und Berichten über Prominente ist strenger geworden. Auch sie können sich auf das Persönlichkeitsrecht berufen, doch ist das öffentliche Informationsinteresse an ihnen hoch158
30. Dürfen Bilder von Gebäuden verbreitet werden? Von öffentlichem Gelände aus aufgenommene Gebäudeaufnahmen sind meist unproblematisch, doch können auch durch solche Fotos Persönlichkeitsrechte betroffen sein166
31. Welche Materialien aus anderen Medien dürfen veröffentlicht werden? Inhalte aus anderen Medien dürfen übernommen werden, doch ist die konkrete Ausgestaltung meist urheberrechtlich geschützt. Die wenigen journalistisch relevanten Ausnahmen finden Sie hier168
Zu 1. Amtliche Werke wie Gesetze und Urteile170
Zu 2. Öffentliche Reden171
Zu 3. Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare171
Zu 4. Aktuelle Berichterstattung über Tagesereignisse171
Zu 5. Zitat174
32. Wann wird ein Bericht Schleichwerbung? Bei der journalistischen Berichterstattung sind Hinweise auf Firmen und Marken unvermeidlich. Eine unzulässige Schleichwerbung liegt vor, wenn der Journalist nicht objektiv, sondern in reklameartiger Weise informiert181
Sechste Phase: Reaktionen auf die Berichterstattung186
33. Was tun, wenn der Anwalt schreibt? Die Antwort auf diese Frage gibt einen Überblick über das rechtliche Instrumentarium, das von Medienberichten Verletzten zur Verfügung steht186
Zu 1. Gegendarstellung187
Zu 2. Unterlassung187
Zu 3. Berichtigung190
Zu 4. Geldzahlungsansprüche wie Schadensersatz und Geldentschädigung192
34. Wie kann eine Gegendarstellung vermieden werden? Ein Gegendarstellungsverlangen versetzt manche Redaktion in Panik. Dass dies nicht erforderlich ist, zeigt die Antwort auf diese Frage194
35. Mit welchen Beiträgen macht sich der Journalist strafbar? Einige besonders wichtige Strafnormen, die der Journalist bei Veröffentlichungen zu berücksichtigen hat, werden hier kurz erläutert198
36. Wer haftet in der Redaktion? Die Antwort auf diese Frage verdeutlicht, wer innerhalb der Redaktion verantwortlich ist, wenn durch eine Veröffentlichung eine Straftat begangen wurde oder ein Schadensersatzanspruch entstanden ist200
1. Strafbarkeit200
2. Schadensersatz201
3. Standesrechtliche Haftung203
Siebte Phase: Wiederaufgreifen des Themas204
37. Wie kann Archivmaterial genutzt werden? Archivmaterial steht für spätere Berichterstattungen zur Verfügung, indessen kann es allein durch die abgelaufene Zeit zu neuen Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen204
38. Darf über vergangene Straftaten berichtet werden? Je länger eine Straftat zurückliegt, umso weniger darf über sie berichtet werden. Die Resozialisierung des Täters darf durch den Beitrag nicht gefährdet werden207
Achte Phase: Verwertung des Beitrags211
39. Sind Beiträge der Journalisten geschützt? Die Antwort auf diese Frage zeigt, wie der Journalist seine Beiträge verwerten kann211
Neunte Phase: Professionelle Beratung215
40. Wann ist der Rat des Juristen hilfreich? In der Antwort auf diese Frage wird darauf eingegangen, ab wann professionelle juristische Hilfe empfehlenswert ist215
Anmerkungen217
1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden?217
2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher?217
3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen?217
4. Kann die Veröffentlichung verboten werden?217
5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“?217
6. Wann ist ein Thema „reif“?217
7. Darf ein Journalist überall recherchieren?217
8. Darf verdeckt recherchiert werden?218
9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden?218
10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden?218
11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden?220
12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen?220
13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden?221
14. Ist das Internet verwertbar?221
15. Müssen Behörden von sich aus informieren?222
16. Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen?223
17. Welche Akteneinsichtsrechte hat der Journalist?224
18. Welche Informationen darf der Journalist veröffentlichen?225
19. Muss der Journalist wahrheitsgemäß berichten?225
20. Darf der Journalist in identifizierender Weise berichten?226
21. Darf über Prominente alles berichtet werden?226
22. Wann dürfen Verdächtige mit Straftaten in Verbindung gebracht werden?227
23. Darf der Journalist zugespieltes Material von Dritten nutzen?228
24. Muss der Journalist Interviews vorlegen?229
25. Darf der Journalist Interviews und Zitate kürzen?229
26. Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein?229
27. Darf der Chef den Beitrag ablehnen oder bearbeiten?230
28. Dürfen Personenfotos ohne weiteres veröffentlicht werden?231
29. Dürfen Promibilder verbreitet werden?231
30. Dürfen Bilder von Gebäuden verbreitet werden?232
31. Welche Materialien aus anderen Medien dürfen veröffentlicht werden?232
32. Wann wird ein Bericht Schleichwerbung?234
33. Was tun, wenn der Anwalt schreibt?234
34. Wie kann eine Gegendarstellung vermieden werden?235
35. Mit welchen Beiträgen macht sich der Journalist strafbar?236
36. Wer haftet in der Redaktion?236
37. Wie kann Archivmaterial genutzt werden?236
38. Darf über vergangene Straftaten berichtet werden?237
39. Sind Beiträge der Journalisten geschützt?237
Glossar238
Wichtige Rechtsvorschriften250
Grundgesetz250
Art. 5 GG [Kommunikationsfreiheiten, insbes. Medienfreiheit Kunst- und Wissenschaftsfreiheit]250
Kunsturhebergesetz250
§ 22 KUG [Recht am eigenen Bild]250
§ 23 KUG [Ausnahmen zu § 22]250
§ 24 KUG [Recht am eigenen Bild Ausnahmeregelungen bei o?ffentlichem Interesse]251
§ 33 KUG [Strafvorschrift]251
Urheberrechtsgesetz251
§ 5 Amtliche Werke251
§ 48 Öffentliche Reden251
§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare252
§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse252
§ 51 Zitate252
§ 57 Unwesentliches Beiwerk252
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen [Panoramafreiheit]253
Strafgesetzbuch253
§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes253
§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen253
§ 205 Strafantrag254
§ 238 StGB – Nachstellung [„Stalking“]254
Strafprozessordnung255
§ 53 [Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen]255
Rundfunkstaatsvertrag256
§ 9a RStV Informationsrechte256
55 RStV256
Die Symbole der kostenfreien Creative-Commons-Lizenzen257
Übersicht über die Fälle und Mustertexte258
Fälle258
Mustertexte259
Stichwortverzeichnis260

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